Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
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Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration · Sitzung vom 07.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 15.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
wir bitten Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) am 7. September 2026 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt, die noch verfügbaren 17.432,21 Euro aus dem Fördertopf für die Migrant*innenselbstorganisationen auf die bislang nicht geförderten Vereine zu verteilen. Die Verteilung erfolgt auf Grundlage der Punktebewertung: 1. Die drei am höchsten bewerteten Vereine erhalten jeweils 40 Prozent der beantragten Summe ihres am höchsten bewerteten Projekts. 2. Die danach noch verfügbaren Mittel werden zu gleichen Teilen auf die übrigen acht Vereine verteilt. Bei Vereinen mit mehreren eingereichten Projekten ist das jeweils am höchsten bewertete Projekt für die Einordnung maßgeblich.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) beschließt, den Verein jemenitische Gemeinde in NRW e.V. für ein Jahr (bis einschließlich 31.12.2026) und die bekannten Vereine Interkulturelle und interreligiöse Gesellschaft - Freundschaft(!)Wagen e.V. Klub Neue Zeiten e.V. für drei Jahre (bis einschließlich 31.12.2028) als förderungswürdige Migrantenvereine im Sinne der „Richtlinien zur Förderung von integrativen Projekten Düsseldorfer Migrantenvereine" anzuerkennen. Die Anerkennung als förderungswürdiger Migrantenverein beinhaltet keine Zusage über eine Förderung jeglicher Art.
Die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen erfolgt auf Basis der Richtlinien des Rates - Richtlinien zur Förderung von integrativen Projekten Düsseldorfer Migrantenvereine - MO-Richtlinien (Beschluss vom 17.11.2022, Ö-Vorlage INTR/022/2022). Die anzuerkennenden Vereine beantragen erstmalig oder erneut die Anerkennung. Sie erfüllen die Voraussetzungen nach Kapitel 2 der MO-Richtlinien. Die Dauer der Anerkennung beinhaltet keine Aussage über die inhaltliche oder qualitative Arbeit der Vereine, sondern ist abhängig von bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel dem Gültigkeitszeitraum des letzten Finanzamtsbescheides.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) beschließt 1.gemäß Kapitel sechs der Richtlinien zur Förderung von integrativen Projekten Düsseldorfer Migrantenvereine aus dem Produkt 3135102 Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Konto 53182700 (Zuschüsse i.R.d. Arbeit Integrationsrat), einen Gesamtbetrag in Höhe von 4.250,00 EUR für den Klub Neue Zeiten e.V. entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage freizugeben und 2.darüber hinaus, dass alle Publikationen (Flyer, Plakate, Werbeschriften, Dokumentationen, Internetauftritt usw.) der durch den ACI geförderten Maßnahmen folgenden, deutlich lesbaren Hinweistext tragen müssen: „Gefördert durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Landeshauptstadt Düsseldorf". Die Verwaltung stellt den Vereinen hierzu ein einheitliches Logo zur Verfügung.
Die Einreichungsfrist für Anträge war der 15.12.2025. Der Antrag ist fristgerecht am 19.09.2025 eingegangen. In der Vorlage an die Richtlinienkommission war der Antrag versehentlich nicht aufgeführt. Für 2026 wurden für „Zuschüsse i.R.d. Arbeit des Integrationsrates" von den zur Verfügung stehenden 94.933,21 EUR bisher 67.682,00 EUR beschlossen (ACI/034/2026), aktuell stehen noch 27.252,21 EUR zur Verfügung.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt, aus den zur Verfügung stehenden Mitteln einen Betrag von 2.000,00 EUR für die Unterstützung der Veranstaltung „Tag der Vielfalt / cosmopolis Festival 2026" zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 3135102 Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Konto 53182700 Zuschüsse i.R.d. Arbeit des Integrationsrates. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Unterstützung, die zu keiner automatischen finanziellen Unterstützung für die nächsten Jahre führt.
Seit 2013 bieten das zakk und das Multikulturelle Forum in Kooperation mit Düsseldorfer Vereinen, Künstler*innen und Verbänden den „Tag der Vielfalt" im zakk an. Dieser „Tag der Vielfalt" wird als kosmopolitisches Festival gestaltet, das in dieser Form ein einmaliges und kostenfreies Angebot für die Menschen in Düsseldorf darstellt. Jedes Jahr werden dabei aktuelle gesellschaftspolitische Themen aufgegriffen, die von den mitwirkenden Gruppen künstlerisch und mit unterschiedlichen Kooperationen aufbereitet werden. Das diesjährige Cosmopolis Festival findet am 13.09.2026 unter dem Motto „Zugehörigkeit in Zeiten der Polarisierung" statt. Die Förderung des Festivals wurde im Rahmen der diesjährigen MO-Förderung (gemäß Richtlinien Förderung von Integrationsmaßnahmen der Migrantenvereine) vom ACI beschlossen (ACI/034/2026). Im Nachhinein wurde festgestellt, dass der Verein seinen Sitz in Lünen hat. Gleichwohl gibt es eine Niederlassung in Düsseldorf, die seit vielen Jahren in den verschiedensten Handlungsfeldern in und für Düsseldorf tätig ist. Die Finanzierung soll aus den Projektmitteln des ACI erfolgen. Da die Haushaltspositionen gegenseitig deckungsfähig sind, hat die Verschiebung keine Auswirkungen auf die verbleibenden Finanzen des ACI.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt, aus dem Produkt 3135102 Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Sachkonto 54312700 (Geschäftsaufwendungen i.R.d. Arbeit des Integrationsrat) einen Gesamtbetrag in Höhe von max. 2.500 Euro für Mittel zur Bewirtung und Gestaltung des Interkulturellen Empfangs 2026 freizugeben.
Der Integrationsrat der Stadt führte jährlich einen interkulturellen Empfang durch. Dies soll durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) fortgesetzt werden. Eingeladen werden neben den ACI-Mitgliedern auch Migrantenorganisationen, die vom ACI benannten sachkundigen Einwohner*innen aus Drittstaaten, Ehrenamtliche aus dem Bereich der Integrationsarbeit sowie Kooperationspartner. Ziel des Empfanges ist der Ausdruck von Dank und Wertschätzung gegenüber den Akteur*innen, Vereinen und Ehrenamtlichen, die sich in der Gestaltung rund um die Integrationsarbeit in Düsseldorf engagieren. Vorgesehen werden rund 60 Personen. Zum Programm gehören, neben einem Grußwort des Oberbürgermeisters sowie des Vorsitzenden des ACI, auch Getränke und Fingerfood sowie gegebenenfalls eine musikalische Begleitung. Der Empfang findet am 22.09.2026 ab 18:30 Uhr im Jan-Wellem-Saal im Rathaus statt.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche durch die Stadt Düsseldorf finanzierten oder kofinanzierten Sprachkurse werden derzeit für Asylbewerberinnen und Asylbewerber angeboten (bitte differenziert nach Kursart, Zielgruppe sowie Aufenthaltsstatus der Teilnehmenden)?
2. Welche jährlichen Gesamtkosten entstehen der Stadt Düsseldorf für diese Sprachkurse, und welcher Anteil dieser Kosten wird nicht durch Mittel des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen gedeckt, sondern aus dem städtischen Haushalt finanziert?
3. Wie haben sich in den letzten drei Jahren die Abschluss-, Abbruch- und Erfolgsquoten dieser Sprachkurse dargestellt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Verwaltung aus diesen Ergebnissen im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung und Zielgenauigkeit der Angebote?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Migrantenorganisationen, Vereine oder Initiativen wurden seit dem Förderjahr 2022 durch die Landeshauptstadt Düsseldorf finanziell gefördert, jeweils unter Angabe der Fördersumme, des Förderjahres, des Projekttitels, des Projektziels und der zuständigen Bewilligungsstelle?
2. Nach welchen konkreten Prüfschritten stellt die Verwaltung sicher, dass geförderte Migrantenorganisationen, deren Funktionsträger und Kooperationspartner die Fördervoraussetzungen einhalten, keine extremistischen, antisemitischen, rassistischen oder sonst demokratiefeindlichen Inhalte unterstützen und öffentliche Mittel ausschließlich für den bewilligten Zweck verwenden?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wer hatte in der Vergangenheit administrativen Zugang zum Instagram-Account des ACI und wer verfügt aktuell darüber?
2. Nach welchen Kriterien bzw. Grundsätzen wird über Kollaborationen (Co- Autorenschaften) mit anderen Accounts bei einzelnen Beiträgen entschieden?
3. Aus welchen Gründen wurden in der jüngeren Vergangenheit einzelne Beiträge gelöscht bzw. nach welchen Richtlinien erfolgte dies?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt, dem Behindertenrat folgende Personen Herrn/Frau __________________________ sowie stellvertretend Herrn/Frau __________________________ als Vertreterin/ als Vertreter des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als beratendes Mitglied vorzuschlagen.
Gemäß §1 der Satzung des Behindertenrates gehört zu den beratenden Mitgliedern auch eine Vertreterin/ ein Vertreter des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration. Laut §2 werden die beratenden Mitglieder von ihren jeweiligen Organisationen gegenüber der Geschäftsstelle benannt und von den stimmberechtigten Mitgliedern des Behindertenrates bestätigt. Die Wahl im ACI erfolgt im Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer bei der engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
1 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration kommt am Montag, 7. September 2026, um 15 Uhr im Sitzungssaal 1. OG des Rathauses, Marktplatz 2, zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Förderung von Integrationsmaßnahmen der Migrantenvereine, die Vorstellung der Säule 3 "Einwanderungsgesellschaft mitgestalten" des Kommunalen Integrationszentrums sowie die Vorstellung des Hispi House of Friends. Alle Interessierten sind zu dieser öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen. Die Sitzung wird auch gestreamt - der Stream ist über die Adresse www.duesseldorf.de/livestream erreichbar. Die Tagesordnung und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf unter www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen zu finden.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.