Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Sitzung · Sitzung beendet
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration · Sitzung vom 12.10.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 09.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Verwaltung wird gebeten, die bestehenden Möglichkeiten der Sprachförderung in Düsseldorf zu nutzen und sich, soweit die Zuständigkeit beim Land Nordrhein-Westfalen liegt, gegenüber dem Land insbesondere für folgende Punkte einzusetzen: 1. Kinder mit Sprachförderbedarf sollen möglichst früh und intensiv beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützt werden. Sprachliche Defizite sollten möglichst schon vor der Einschulung oder zu Beginn der Grundschulzeit erkannt und gezielt aufgearbeitet werden. 2. Die deutsche Bildungs- und Fachsprache soll während der gesamten Schulzeit konsequent vermittelt werden. Dazu gehören insbesondere die sichere Anwendung der Grammatik, ein ausreichender Wortschatz, korrekter Satzbau sowie die Fähigkeit, sich schriftlich und mündlich verständlich auszudrücken. 3. Schulen mit einem hohen Sprachförderbedarf müssen dafür auch personell entsprechend ausgestattet sein. Soweit hierfür das Land zuständig ist, soll sich die Stadt für eine ausreichende Zahl an Lehr- und Sprachförderkräften einsetzen. 4. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, zwischen Umgangssprache und der in Schule, Ausbildung und Studium erforderlichen Bildungs- und Fachsprache zu unterscheiden und sich ihrem Bildungsstand entsprechend sicher auf Deutsch auszudrücken. 5. Neben der Schriftsprache soll auch das Sprechen stärker berücksichtigt werden. Hierzu gehören eine verständliche Aussprache, ein sicherer Satzbau und die Fähigkeit, sich zusammenhängend und situationsgerecht auszudrücken. 6. Der Herkunftssprachliche Unterricht bleibt hiervon unberührt. Die Pflege einer weiteren Familiensprache und eine gute Beherrschung der deutschen Sprache schließen sich nicht aus. Entscheidend muss aber sein, dass alle Schülerinnen und Schüler die deutsche Sprache so beherrschen, dass ihnen daraus keine Nachteile in Schule, Ausbildung und Beruf entstehen.
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration möge beschließen: Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Vermittlung und sichere Beherrschung der deutschen Sprache stärker in den Mittelpunkt der Sprachförderung zu stellen. Gute Deutschkenntnisse sind eine wesentliche Voraussetzung für schulischen Erfolg und gleiche Bildungs- und Berufschancen. Die Verwaltung wird gebeten, die bestehenden Möglichkeiten der Sprachförderung in Düsseldorf zu nutzen und sich, soweit die Zuständigkeit beim Land Nordrhein-Westfalen liegt, gegenüber dem Land insbesondere für folgende Punkte einzusetzen: 1. Kinder mit Sprachförderbedarf sollen möglichst früh und intensiv beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützt werden. Sprachliche Defizite sollten möglichst schon vor der Einschulung oder zu Beginn der Grundschulzeit erkannt und gezielt aufgearbeitet werden. 2. Die deutsche Bildungs- und Fachsprache soll während der gesamten Schulzeit konsequent vermittelt werden. Dazu gehören insbesondere die sichere Anwendung der Grammatik, ein ausreichender Wortschatz, korrekter Satzbau sowie die Fähigkeit, sich schriftlich und mündlich verständlich auszudrücken. 3. Schulen mit einem hohen Sprachförderbedarf müssen dafür auch personell entsprechend ausgestattet sein. Soweit hierfür das Land zuständig ist, soll sich die Stadt für eine ausreichende Zahl an Lehr- und Sprachförderkräften einsetzen. 4. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, zwischen Umgangssprache und der in Schule, Ausbildung und Studium erforderlichen Bildungs- und Fachsprache zu unterscheiden und sich ihrem Bildungsstand entsprechend sicher auf Deutsch auszudrücken. 5. Neben der Schriftsprache soll auch das Sprechen stärker berücksichtigt werden. Hierzu gehören eine verständliche Aussprache, ein sicherer Satzbau und die Fähigkeit, sich zusammenhängend und situationsgerecht auszudrücken. 6. Der Herkunftssprachliche Unterricht bleibt hiervon unberührt. Die Pflege einer weiteren Familiensprache und eine gute Beherrschung der deutschen Sprache schließen sich nicht aus. Entscheidend muss aber sein, dass alle Schülerinnen und Schüler die deutsche Sprache so beherrschen, dass ihnen daraus keine Nachteile in Schule, Ausbildung und Beruf entstehen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration empfiehlt dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Landeshauptstadt Düsseldorf richtet eine Meldemöglichkeit für inländerfeindliche Vorfälle ein. Erfasst werden sollen insbesondere Anfeindungen, Beleidigungen, Bedrohungen, Benachteiligungen und vergleichbare Vorfälle, die sich gegen Personen aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen deutschen Herkunft oder Staatsangehörigkeit richten. Eine Erfassung soll auch möglich sein, wenn ein gemeldeter Vorfall die Schwelle strafrechtlicher Relevanz nicht erreicht. Die Meldemöglichkeit ersetzt keine Strafanzeige und berührt nicht die Zuständigkeit von Polizei und Justiz.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Ein Jahr Integreat Seit September 2025 steht Menschen mit (und ohne) Einwanderungsgeschichte in Düsseldorf mit der Integreat App ein mehrsprachiges digitales Informationsangebot für das Ankommen und den Alltag in der Stadt zur Verfügung. Ziel der Integreat App ist es, wichtige Informationen zu bestehenden Angeboten und Unterstützungsleistungen gebündelt, niedrigschwellig und mehrsprachig zugänglich zu machen. Die Plattform ergänzt damit die bestehenden Informations- und Beratungsstrukturen der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die inhaltliche Koordination erfolgt durch das Kommunale Integrationszentrum Düsseldorf. Weitere Ämter, Einrichtungen und Akteur*innen aus Wohlfahrt, Kultur und Wirtschaft stellen ebenfalls Inhalte für die Plattform bereit. Seit dem Start ist eine kontinuierlich hohe Nutzung des Angebots zu verzeichnen. Aktuell verzeichnet die App bereits rund 200.000 Aufrufe. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Zahl ausschließlich die Browseraufrufe umfasst. Die Nutzung der Integreat App auf Smartphones wird nicht vollständig erfasst und kann daher nicht abgebildet werden. Die tatsächlichen Aufrufzahlen des Düsseldorfer Integreat App- Angebots liegen daher vermutlich deutlich höher als die messbaren Zahlen. Dies verdeutlicht die Nachfrage nach einem zentralen, digitalen und mehrsprachigen Informationsangebot für das Ankommen und den Alltag in Düsseldorf. Durch eine intensive Werbekampagne im vergangenen Herbst hat die Stadtverwaltung durch Flyer, Plakate, Werbung durch Light- und Roadscreens sowie einer Social Media-Kampagne gemeinsam mit dem Anbieter Tür-zu-Tür auf die App aufmerksam gemacht.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
13 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.