Sitzung · Sitzung beendet
gemeinsame Sitzung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung und Bezirksvertretung 1
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Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung · Sitzung vom 09.09.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 28.09.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der circa 1,3 Hektar große Änderungsbereich der 212. Änderung des Flächennutzungsplans - Hans-Böckler-Straße - liegt Stadtteil Golzheim. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Bezirkssportanlage des Sportzentrums Nord, im Westen durch den Kennedydamm (Bundesstraße - B1) und im Süden und Osten durch die Hans-Böckler-Straße begrenzt. Derzeit wird der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan als Kerngebiet (MK) dargestellt. Diese Darstellung entsprach der langjährigen Nutzung als Bürostandort. Nachdem dieser Verwaltungsstandort aufgegeben worden war, standen die Gebäude leer. Nun bot sich die Chance, den Änderungsbereich in ein urbanes Gebiet zu entwickeln. Geplant ist nun die Darstellung einer gemischten Baufläche (M). Diese neue Darstellung ermöglicht es, dass das parallel geführte Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Planungsziel der 212. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines gemischt genutzten Stadtquartiers zu schaffen. Neben Büroflächen sollen Wohnungen und Gewerbeflächen sowie Flächen für soziale Nutzungen entstehen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die gemeinsam mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für das Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - vor Ort in der Hans-Böckler- Straße 39 durchgeführt worden ist, haben Bürgerinnen und Bürger Anregungen zur Planung vorgebracht: Es wurden Fragen zum Verfahrensablauf, zur Verfahrensdauer und den Auswirkungen während der Baustellenphase gestellt. Es wurde nachgefragt, welche Wohnformen geplant sind und warum das Handlungskonzept Wohnen keine Anwendung findet. Des Weiteren wurde erfragt, ob die Erforderlichkeit nach neuen Büroflächen bestehe. Es wird außerdem die Befürchtung geäußert, dass neue repräsentative Neubauten, die Bewohnenden aus dem Stadtviertel verdrängen würden. Es wird die geplante Gebäudehöhe von 120 Meter kritisiert und Fragen zur Verschattungs- und Windsituation gestellt. Auch das Thema Verkehr wurde diskutiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der circa 1,3 Hektar große Änderungsbereich der 212. Änderung des Flächennutzungsplans - Hans-Böckler-Straße - liegt Stadtteil Golzheim. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Bezirkssportanlage des Sportzentrums Nord, im Westen durch den Kennedydamm (Bundesstraße - B1) und im Süden und Osten durch die Hans-Böckler-Straße begrenzt. Derzeit wird der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan als Kerngebiet (MK) dargestellt. Diese Darstellung entsprach der langjährigen Nutzung als Bürostandort. Nachdem dieser Verwaltungsstandort aufgegeben worden war, standen die Gebäude leer. Nun bot sich die Chance, den Änderungsbereich in ein urbanes Gebiet zu entwickeln. Geplant ist nun die Darstellung einer gemischten Baufläche (M). Diese neue Darstellung ermöglicht es, dass das parallel geführte Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Planungsziel der 212. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines gemischt genutzten Stadtquartiers zu schaffen. Neben Büroflächen sollen Wohnungen und Gewerbeflächen sowie Flächen für soziale Nutzungen entstehen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die gemeinsam mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für das Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - vor Ort in der Hans-Böckler- Straße 39 durchgeführt worden ist, haben Bürgerinnen und Bürger Anregungen zur Planung vorgebracht: Es wurden Fragen zum Verfahrensablauf, zur Verfahrensdauer und den Auswirkungen während der Baustellenphase gestellt. Es wurde nachgefragt, welche Wohnformen geplant sind und warum das Handlungskonzept Wohnen keine Anwendung findet. Des Weiteren wurde erfragt, ob die Erforderlichkeit nach neuen Büroflächen bestehe. Es wird außerdem die Befürchtung geäußert, dass neue repräsentative Neubauten, die Bewohnenden aus dem Stadtviertel verdrängen würden. Es wird die geplante Gebäudehöhe von 120 Meter kritisiert und Fragen zur Verschattungs- und Windsituation gestellt. Auch das Thema Verkehr wurde diskutiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass und Zielsetzung Im Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 -Hans-Böckler-Straße 39- soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Die im Plangebiet vorhandene Bebauung steht seit 2020 leer. Eine umfangreiche Untersuchung des Bestandes hat ergeben, dass eine Wiedernutzung funktional und wirtschaftlich nicht möglich ist. Daher wird eine Neuentwicklung des Grundstückes angestrebt. Zur Sicherung einer hohen städtebaulich-architektonischen Qualität wurde in 2022/2023 ein Wettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Ziel des Wettbewerbs war die Erarbeitung eines qualitativ hochwertigen städtebaulich- architektonischen Gesamtkonzeptes, das eine angemessene Einfügung in die städtebauliche Struktur der Umgebung gewährleistet und den Ansprüchen an die exponierte Lage am Kennedydamm gerecht wird. Der neue Stadtbaustein soll als gemischt genutztes Quartier entwickelt werden, das durch seine städtebauliche und funktionale Ausgestaltung positive Impulse für das gesamte Stadtviertel setzt und zu einer Aufwertung des Standortes beiträgt. Der Siegerentwurf bildet die Grundlage für den Bebauungsplan.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage einschließlich der erforderlichen Befreiung. Eine Befreiung von den Festsetzungen zur Art der Nutzung ist erforderlich.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 5479/030 und 5479/033. Beide Bebauungspläne setzen für das Vorhabengrundstück ein D1-Gebiet (Sondergeschäftsgebiet) fest. Demnach sind Bürogebäude, bauliche Anlagen für Verwaltung sowie soziale und kulturelle Zwecke sowie Wohnungen für Aufsichtspersonen zulässig.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage einschließlich der erforderlichen Befreiung. Eine Befreiung von den Festsetzungen zur Art der Nutzung ist erforderlich.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 5479/030 und 5479/033. Beide Bebauungspläne setzen für das Vorhabengrundstück ein D1-Gebiet (Sondergeschäftsgebiet) fest. Demnach sind Bürogebäude, bauliche Anlagen für Verwaltung sowie soziale und kulturelle Zwecke sowie Wohnungen für Aufsichtspersonen zulässig.
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Anlass und Zielsetzung Im Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 -Hans-Böckler-Straße 39- soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Die im Plangebiet vorhandene Bebauung steht seit 2020 leer. Eine umfangreiche Untersuchung des Bestandes hat ergeben, dass eine Wiedernutzung funktional und wirtschaftlich nicht möglich ist. Daher wird eine Neuentwicklung des Grundstückes angestrebt. Zur Sicherung einer hohen städtebaulich-architektonischen Qualität wurde in 2022/2023 ein Wettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Ziel des Wettbewerbs war die Erarbeitung eines qualitativ hochwertigen städtebaulich- architektonischen Gesamtkonzeptes, das eine angemessene Einfügung in die städtebauliche Struktur der Umgebung gewährleistet und den Ansprüchen an die exponierte Lage am Kennedydamm gerecht wird. Der neue Stadtbaustein soll als gemischt genutztes Quartier entwickelt werden, das durch seine städtebauliche und funktionale Ausgestaltung positive Impulse für das gesamte Stadtviertel setzt und zu einer Aufwertung des Standortes beiträgt. Der Siegerentwurf bildet die Grundlage für den Bebauungsplan.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
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Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.