Bauvoranfrage Hans-Böckler-Straße 7, 9, 35 - Errichtung eines Wohnbauensembles und einer Tiefgarage
Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.
Termine abgeschlossenDie eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
10Dokumente5. August 2026veröffentlicht
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Beschlussdarstellung“
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage einschließlich der erforderlichen Befreiung.
Eine Befreiung von den Festsetzungen zur Art der Nutzung ist erforderlich.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 5479/030 und 5479/033. Beide Bebauungspläne setzen für das Vorhabengrundstück ein D1-Gebiet (Sondergeschäftsgebiet) fest. Demnach sind Bürogebäude, bauliche Anlagen für Verwaltung sowie soziale und kulturelle Zwecke sowie Wohnungen für Aufsichtspersonen zulässig.
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Beschlussvorlage als Text anzeigen
APS/073/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Hans-Böckler-Straße 7, 9, 35 - Errichtung eines Wohnbauensembles und
einer Tiefgarage
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 109.09.2026Anhörung
Ausschuss für Planung und
09.09.2026Vorberatung
Stadtentwicklung
Rat 24.09.2026Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage
einschließlich der erforderlichen Befreiung.
Eine Befreiung von den Festsetzungen zur Art der Nutzung ist erforderlich.
Sachdarstellung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 5479/030 und 5479/033.
Beide Bebauungspläne setzen für das Vorhabengrundstück ein D1-Gebiet
(Sondergeschäftsgebiet) fest. Demnach sind Bürogebäude, bauliche Anlagen für Verwaltung
sowie soziale und kulturelle Zwecke sowie Wohnungen für Aufsichtspersonen zulässig.
Ausnahmsweise können zusätzliche Wohnungen, Geschäfte für den örtlichen Bedarf sowie
Gaststätten zugelassen werden. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den
überbaubaren Grundstücksflächen enthalten die Bebauungspläne nicht. Die
bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 3 BauGB in Verbindung
mit § 34 BauGB.
Aktuell befindet sich auf den Flurstücken ein Verwaltungssitz.
Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids ging ein Wettbewerb voraus, an dem sowohl
Politik als auch Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf beteiligt waren. Vor diesem
Hintergrund erfolgt das weitere Verfahren zunächst durch die Erteilung eines
Bauvorbescheids anstelle eines Projektbeschlusses. Der städtebauliche Vertrag wird
nachgelagert abgeschlossen.
Die vorhandene Bausubstanz wurde für die Nutzung als Verwaltungssitz errichtet. Die
Gebäude lassen sich nicht mit einem vertretbaren Aufwand zu Wohnungen umbauen. Der
Bestand soll daher zurückgebaut und das etwa 8.835 m² große Grundstück mit einem
Wohnbauensemble mit rund 194 Wohneinheiten neu bebaut werden. Ein Teil des
Wohnungsbaus wird gemäß dem Baulandmodell der Landeshauptstadt Düsseldorf als
geförderter Mietwohnungsbau errichtet.
Der gesamte Komplex soll unterkellert und mit einer Tiefgarage unterbaut werden.
Im Zentrum des Vorhabens ist ein weitgehend autofreier gemeinschaftlicher Freiraum mit
Spiel- und Erholungsflächen vorgesehen, der durch die Positionierung der Baukörper von
der Hans-Böckler-Straße abgeschirmt wird. Die Flachdächer sollen begrünt und mit
Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.
Die Befreiung von der festgesetzten Art der Nutzung erfolgt gemäß § 31 Absatz 3 BauGB.
Danach kann mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall von den Festsetzungen des
Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch
unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aufgrund der Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB fällt die Genehmigung der
Bauvoranfrage in die Zuständigkeit des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Begründung:
Die Befreiung von der festgesetzten Art der Nutzung kann aus Sicht der Verwaltung zur
Bereitstellung zusätzlichen Wohnraums erteilt werden. Das Vorhaben dient insbesondere der
Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum in einem Gebiet mit angespanntem
Wohnungsmarkt.
Die Hans-Böckler-Straße und das umgebende Quartier sind durch eine Mischung aus Büro-,
Verwaltungs- und Wohnnutzungen geprägt. Die geplante Wohnnutzung fügt sich daher in die
vorhandene Nutzungsstruktur ein. Gesunde Wohnverhältnisse werden gewahrt. Eine
Beeinträchtigung der Nachbarschaft ist nicht erkennbar.
Das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche, die Bauweise und die
Geschossigkeit werden mangels entsprechender Festsetzungen in den Bebauungsplänen
nach § 34 BauGB beurteilt. Die Planung sieht eine differenzierte und gestaffelte Bebauung
mit vier bis neun Vollgeschossen vor. Der Hochpunkt orientiert sich an dem westlich
gelegenen Hochhaus Hans-Böckler-Straße 37. Zugleich werden die Höhenbezüge zu den
großvolumigen Gebäuden in der nördlichen Nachbarschaft aufgenommen. Durch die
Abstaffelung der Baukörper wird zwischen den unterschiedlichen Gebäudehöhen im Umfeld
vermittelt.
Die Baukörper bilden zur Hans-Böckler-Straße eine räumliche Kante und öffnen sich nach
Norden zu den angrenzenden Sportanlagen. Im Quartiersinneren entsteht ein
zusammenhängender und durchlässiger Freiraum. Die Begrünung der Flachdächer, die
vorgesehenen Photovoltaikanlagen sowie Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und -
versickerung tragen zu einer positiven ökologischen Bilanz bei.
Die Befreiung wird unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass vor Beantragung der
Baugenehmigung ein wirksamer städtebaulicher Vertrag mit der Landeshauptstadt
Seite 2
Düsseldorf abgeschlossen wird. In diesem wird insbesondere die Umsetzung des öffentlich
geförderten Wohnungsbaus gesichert.
Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Genehmigung der Bauvoranfrage
einschließlich der erforderlichen Befreiung.
Nachrichtlich:
Die erforderlichen Stellplätze sollen auf dem Grundstück selbst in der Tiefgarage
nachgewiesen werden. Der Nachweis ist Teil des weiteren Genehmigungsverfahrens.
Die vorhandenen Bäume sollen überwiegend erhalten und in das Freiraumkonzept integriert
werden. Fünf Bäume müssen für die Umsetzung des Vorhabens gefällt werden, hier sind
entsprechende Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorgesehen.
Anlagen:
Deckblatt
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan Nr. 5479-030
Bebauungsplan Nr. 5479-033
Lageplan
Perspektiven
Schnitte I
Schnitte II
Seite 3
Deckblatt als Text anzeigen
Title: HAB_260325_BV01_Deckblatt
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594918.pdf
Published Time: Mon, 24 Aug 2026 13:26:04 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
HANS-BÖCKLER-ENSEMBLE DÜSSELDORF 2422 › HAB Antrag auf Vorbescheid 25.03.2026 › Bauvoranfrage
Bebauungsplan Nr. 5479-030 als Text anzeigen
Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Vermessungs- und Katasteramt
Brinckmannstr. 5
40225 Düsseldorf
Die Begründung
zu diesem Bauleitplan
befindet sich
auf dem Plan selbst!
Bebauungsplan Nr. 5479-033 als Text anzeigen
Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Vermessungs- und Katasteramt
Brinckmannstr. 5
40225 Düsseldorf
Die Begründung
zu diesem Bauleitplan
befindet sich
auf dem Plan selbst!
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.