Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/073/2026

Bauvoranfrage Hans-Böckler-Straße 7, 9, 35 - Errichtung eines Wohnbauensembles und einer Tiefgarage

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
10Dokumente 5. August 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Beschlussdarstellung“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage einschließlich der erforderlichen Befreiung.

Eine Befreiung von den Festsetzungen zur Art der Nutzung ist erforderlich.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 5479/030 und 5479/033. Beide Bebauungspläne setzen für das Vorhabengrundstück ein D1-Gebiet (Sondergeschäftsgebiet) fest. Demnach sind Bürogebäude, bauliche Anlagen für Verwaltung sowie soziale und kulturelle Zwecke sowie Wohnungen für Aufsichtspersonen zulässig.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. August 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · APS/073/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Deckblatt · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Bebauungsplan Nr. 5479-030 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Bebauungsplan Nr. 5479-033 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Perspektiven · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    Schnitte I · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    Schnitte II · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  11. Sitzung · TOP 5

    gemeinsame Sitzung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung und Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

  12. Sitzung · TOP 15

    Rat. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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APS/073/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Hans-Böckler-Straße 7, 9, 35 - Errichtung eines Wohnbauensembles und einer Tiefgarage Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 109.09.2026Anhörung Ausschuss für Planung und 09.09.2026Vorberatung Stadtentwicklung Rat 24.09.2026Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage einschließlich der erforderlichen Befreiung. Eine Befreiung von den Festsetzungen zur Art der Nutzung ist erforderlich. Sachdarstellung: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 5479/030 und 5479/033. Beide Bebauungspläne setzen für das Vorhabengrundstück ein D1-Gebiet (Sondergeschäftsgebiet) fest. Demnach sind Bürogebäude, bauliche Anlagen für Verwaltung sowie soziale und kulturelle Zwecke sowie Wohnungen für Aufsichtspersonen zulässig. Ausnahmsweise können zusätzliche Wohnungen, Geschäfte für den örtlichen Bedarf sowie Gaststätten zugelassen werden. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen enthalten die Bebauungspläne nicht. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 30 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB. Aktuell befindet sich auf den Flurstücken ein Verwaltungssitz. Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids ging ein Wettbewerb voraus, an dem sowohl Politik als auch Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf beteiligt waren. Vor diesem Hintergrund erfolgt das weitere Verfahren zunächst durch die Erteilung eines Bauvorbescheids anstelle eines Projektbeschlusses. Der städtebauliche Vertrag wird nachgelagert abgeschlossen. Die vorhandene Bausubstanz wurde für die Nutzung als Verwaltungssitz errichtet. Die Gebäude lassen sich nicht mit einem vertretbaren Aufwand zu Wohnungen umbauen. Der Bestand soll daher zurückgebaut und das etwa 8.835 m² große Grundstück mit einem Wohnbauensemble mit rund 194 Wohneinheiten neu bebaut werden. Ein Teil des Wohnungsbaus wird gemäß dem Baulandmodell der Landeshauptstadt Düsseldorf als geförderter Mietwohnungsbau errichtet. Der gesamte Komplex soll unterkellert und mit einer Tiefgarage unterbaut werden. Im Zentrum des Vorhabens ist ein weitgehend autofreier gemeinschaftlicher Freiraum mit Spiel- und Erholungsflächen vorgesehen, der durch die Positionierung der Baukörper von der Hans-Böckler-Straße abgeschirmt wird. Die Flachdächer sollen begrünt und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Die Befreiung von der festgesetzten Art der Nutzung erfolgt gemäß § 31 Absatz 3 BauGB. Danach kann mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Aufgrund der Befreiung nach § 31 Absatz 3 BauGB fällt die Genehmigung der Bauvoranfrage in die Zuständigkeit des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf. Begründung: Die Befreiung von der festgesetzten Art der Nutzung kann aus Sicht der Verwaltung zur Bereitstellung zusätzlichen Wohnraums erteilt werden. Das Vorhaben dient insbesondere der Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Hans-Böckler-Straße und das umgebende Quartier sind durch eine Mischung aus Büro-, Verwaltungs- und Wohnnutzungen geprägt. Die geplante Wohnnutzung fügt sich daher in die vorhandene Nutzungsstruktur ein. Gesunde Wohnverhältnisse werden gewahrt. Eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft ist nicht erkennbar. Das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubare Grundstücksfläche, die Bauweise und die Geschossigkeit werden mangels entsprechender Festsetzungen in den Bebauungsplänen nach § 34 BauGB beurteilt. Die Planung sieht eine differenzierte und gestaffelte Bebauung mit vier bis neun Vollgeschossen vor. Der Hochpunkt orientiert sich an dem westlich gelegenen Hochhaus Hans-Böckler-Straße 37. Zugleich werden die Höhenbezüge zu den großvolumigen Gebäuden in der nördlichen Nachbarschaft aufgenommen. Durch die Abstaffelung der Baukörper wird zwischen den unterschiedlichen Gebäudehöhen im Umfeld vermittelt. Die Baukörper bilden zur Hans-Böckler-Straße eine räumliche Kante und öffnen sich nach Norden zu den angrenzenden Sportanlagen. Im Quartiersinneren entsteht ein zusammenhängender und durchlässiger Freiraum. Die Begrünung der Flachdächer, die vorgesehenen Photovoltaikanlagen sowie Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und - versickerung tragen zu einer positiven ökologischen Bilanz bei. Die Befreiung wird unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass vor Beantragung der Baugenehmigung ein wirksamer städtebaulicher Vertrag mit der Landeshauptstadt Seite 2 Düsseldorf abgeschlossen wird. In diesem wird insbesondere die Umsetzung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus gesichert. Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Genehmigung der Bauvoranfrage einschließlich der erforderlichen Befreiung. Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze sollen auf dem Grundstück selbst in der Tiefgarage nachgewiesen werden. Der Nachweis ist Teil des weiteren Genehmigungsverfahrens. Die vorhandenen Bäume sollen überwiegend erhalten und in das Freiraumkonzept integriert werden. Fünf Bäume müssen für die Umsetzung des Vorhabens gefällt werden, hier sind entsprechende Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorgesehen. Anlagen: Deckblatt Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Nr. 5479-030 Bebauungsplan Nr. 5479-033 Lageplan Perspektiven Schnitte I Schnitte II Seite 3
Deckblatt als Text anzeigen
Title: HAB_260325_BV01_Deckblatt URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594918.pdf Published Time: Mon, 24 Aug 2026 13:26:04 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: HANS-BÖCKLER-ENSEMBLE DÜSSELDORF 2422 › HAB Antrag auf Vorbescheid 25.03.2026 › Bauvoranfrage
Bebauungsplan Nr. 5479-030 als Text anzeigen
Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Vermessungs- und Katasteramt Brinckmannstr. 5 40225 Düsseldorf Die Begründung zu diesem Bauleitplan befindet sich auf dem Plan selbst!
Bebauungsplan Nr. 5479-033 als Text anzeigen
Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Vermessungs- und Katasteramt Brinckmannstr. 5 40225 Düsseldorf Die Begründung zu diesem Bauleitplan befindet sich auf dem Plan selbst!
Schnitte I als Text anzeigen
Title: HAB_260325_BV05_Schnitt URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594925.pdf Published Time: Mon, 24 Aug 2026 13:27:55 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: # SCHNITT M 1:400 Hans-Böckler-Ensemble Düsseldorf Hans-Böckler-Str. 7, 9 und 35 › 40476 Düsseldorf 2422 › HAB › Bauvoranfrage 25.03.2026 Antrag auf Vorbescheid ©2026 Lorber Paul Architekten GmbH -0,60 Dachbegrünung 0,00 19,00 13,00 Dachbegrünung Nachbarschaftstreff -3,80 Auftaktplatz Spielplatz 56,10 NHN 22,00 28,00 65,10 NHN 37,10 NHN 50,10 NHN 59,10 NHN 56,10 NHN 61,52 NHN 59,60 NHN 62,31 NHN 36,50 NHN 19,00
Schnitte II als Text anzeigen
Title: HAB_260325_BV06_Schnitte quer URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00594926.pdf Published Time: Mon, 24 Aug 2026 13:28:06 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: # QUERSCHNITTE M 1:400 Hans-Böckler-Ensemble Düsseldorf Hans-Böckler-Str. 7, 9 und 35 › 40476 Düsseldorf 2422 › HAB › Bauvoranfrage 25.03.2026 Antrag auf Vorbescheid ©2026 Lorber Paul Architekten GmbH 0,00 13,00 Nachbarschaftstreff Dachbegrünung PV Anlage 19,00 0,00 -3,80 22,00 37,10 37,10 69,65 NHN 60,50 NHN 62,85 NHN 16,00 53,10 NHN 56,10 NHN 59,10 NHN 50,10 NHN > 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 1,00 Dachbegrünung PV Anlage Auftaktplatz 0,00 -3,80 28,00 19,00 0,00 37,10 NHN 65,10 NHN 56,10 NHN 62,31 NHN

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/073/2026