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APS/097/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Flächennutzungsplanänderung Nr. 212 (Entwurf) - Hans-Böckler-Straße -Aufstellung,
Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, Veröffentlichung im Internet/Öffentliche
Auslegung
Fachbereich:
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 109.09.2026Anhörung
Ausschuss für Planung und
09.09.2026Entscheidung
Stadtentwicklung
Sitzung des APS am 09.09.2026Vorlage Nr. APS/097/2025
Flächennutzungsplanänderung Aufstellung
Nr. 212 (Entwurf)Öffentlichkeitsbeteiligung
- Hans-Böckler-Straße - Behördenbeteiligung
Veröffentlichung im
Internet/Öffentliche Auslegung
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Vorlage Nr. APS/097/2025
Flächennutzungsplanänderung Nr. 212 (Entwurf)
- Hans-Böckler-Straße -
- Aufstellung
- Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
- Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen
- Veröffentlichung im Internet/öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung
zur Änderung des Flächennutzungsplans-Entwurf Nr. 212 - Hans-Böckler-
Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
APSI. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung,
für ein Gebiet östlich des Kennedydammes (Bundesstraße B1), nördlich der
Hans-Böckler-Straße und westlich der Hans-Böckler-Straße (Stichstraße)
sowie südlich der Bezirkssportanlage.
- maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich des nachfolgend
genannten Planes, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, -
die Flächennutzungsplanänderung Nr. 212 (Entwurf) - Hans-Böckler-
Straße - aufzustellen, die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage
haben soll:
-Ausweisung von gemischter Baufläche
II.Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der
Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund
§ 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und
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empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1
der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
III.Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der
Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen aufgrund § 4 BauGB gemäß
Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im
Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine
vorlagegemäße Beschlussfassung.
IV.Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Entwurf zur
212. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hans-Böckler-Straße - und
seiner Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die
Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den
vorliegenden Entwurf als Plan zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu
beschließen.
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Sachdarstellung:
Der circa 1,3 Hektar große Änderungsbereich der 212. Änderung des Flächennutzungsplans -
Hans-Böckler-Straße - liegt Stadtteil Golzheim. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die
Bezirkssportanlage des Sportzentrums Nord, im Westen durch den Kennedydamm
(Bundesstraße - B1) und im Süden und Osten durch die Hans-Böckler-Straße begrenzt.
Derzeit wird der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan als Kerngebiet (MK) dargestellt.
Diese Darstellung entsprach der langjährigen Nutzung als Bürostandort. Nachdem dieser
Verwaltungsstandort aufgegeben worden war, standen die Gebäude leer. Nun bot sich die
Chance, den Änderungsbereich in ein urbanes Gebiet zu entwickeln. Geplant ist nun die
Darstellung einer gemischten Baufläche (M). Diese neue Darstellung ermöglicht es, dass das
parallel geführte Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.
Planungsziel der 212. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Entwicklung eines gemischt genutzten Stadtquartiers zu schaffen.
Neben Büroflächen sollen Wohnungen und Gewerbeflächen sowie Flächen für soziale
Nutzungen entstehen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB), die gemeinsam mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für das
Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - vor Ort in der Hans-Böckler-
Straße 39 durchgeführt worden ist, haben Bürgerinnen und Bürger Anregungen zur Planung
vorgebracht: Es wurden Fragen zum Verfahrensablauf, zur Verfahrensdauer und den
Auswirkungen während der Baustellenphase gestellt. Es wurde nachgefragt, welche
Wohnformen geplant sind und warum das Handlungskonzept Wohnen keine Anwendung findet.
Des Weiteren wurde erfragt, ob die Erforderlichkeit nach neuen Büroflächen bestehe. Es wird
außerdem die Befürchtung geäußert, dass neue repräsentative Neubauten, die Bewohnenden
aus dem Stadtviertel verdrängen würden. Es wird die geplante Gebäudehöhe von 120 Meter
kritisiert und Fragen zur Verschattungs- und Windsituation gestellt. Auch das Thema Verkehr
wurde diskutiert. Auf Grund der generalisierenden Darstellungsweise des Flächennutzungsplans
im Maßstab 1:20.000 betreffen die Fragen nur teilweise die vorliegende 212. Änderung des
Flächennutzungsplans. Im Nachgang zur Veranstaltung gingen weitere Stellungnahme ein, die
umfassend dokumentiert und beantwortet wurden. In den Stellungnahmen wurde wiederum die
geplante Höhe des Hochhauses kritisch angemerkt. Zudem werden Sichtbeziehungen,
Verschattungen und Windentwicklung angesprochen. Es wird angeregt, dass das Vorhaben ohne
negative Auswirkungen in das Stadtbild integriert wird. Es wird unter anderem die Erforderlichkeit
von neuen Büroflächen in Frage gestellt und darum gebeten anstatt von Neubauten die
Bestandsgebäude zu ertüchtigen. Es wird erläutert, wie sich die geplanten Gebäudehöhen
einfügen und welche Gutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt werden.
Zudem wird dargestellt, dass neue Büroflächen erforderlich sind, weil sie moderne Standards
erfüllen, die wiederum von Firmen, die Büroflächen suchen, nachgefragt werden. Im Bericht zur
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Öffentlichkeitsveranstaltung sind alle Anregungen und deren Beantwortungen dokumentiert
(siehe Anlage 1 der Vorlage Nr. APS/097/2025).
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB für den Änderungsbereich durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung wurden
unter anderem von den Fachämtern Informationen zur Erstellung des Umweltberichts zur
Verfügung gestellt. Die Hinweise und Anregungen wurden größtenteils bei der Ausarbeitung der
Begründung übernommen. Zum Teil wurde auf das parallele Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025
- Hans-Böckler-Straße 39 - verwiesen, wo sie umfänglich behandelt worden sind.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB zur Planung Stellung zu nehmen. Es wurden unter anderem folgende
Anregungen vorgetragen: Das Sportamt macht deutlich, dass der an den Änderungsbereich
angrenzende Sportbetrieb dauerhaft und uneingeschränkt sicher zu stellen ist. Durch die
geplante Änderung des Flächennutzungsplans entstehen dem Sportbetrieb keine Nachteile. Im
parallelen Bebauungsplanverfahren wird geregelt, dass die heranrückende schutzwürdige
Wohnnutzung durch Lärmschutzmaßnahmen das Nebeneinander von Sport und Wohnen
ermöglichen wird. Die Feuerwehr Düsseldorf regt wie bereits in der Beteiligung gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB an, dass im Änderungsbereich unter anderem Flächen für die Errichtung von
Feuer- und Rettungswachen vorzusehen sind. Da die Feuerwehr Düsseldorf keinen konkreten
Flächenbedarf angemeldet hat, konnte der Anregung nicht entsprochen werden.
Als nächster Verfahrensschritt steht die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an.
Anlagen:
1. Bericht 3(1)
2. Behandlung Stgn. 4(1)+(2)
3. Begründung
4. Plandarstellung
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1. Bericht 3(1) als Text anzeigen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/097/2025
Bericht zur
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
vom 13.02.2024 bis 14.03.2024
zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/025
- Hans-Böckler-Str. 39 -
und
zum Vorentwurf 212. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Hans-Böckler-Straße -
Stadtbezirk 1 - Stadtteil Golzheim
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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vom 13.02.2024
bis 14.03.2024
1. Bericht über die Durchführung der Veranstaltung
„Stadtplanung zur Diskussion"
Ort: Gebäude Hans-Böckler-Straße 39 (Anbau im Erdgeschoss),
Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf
Zeit: 29.02.2024, 17:00 Uhr - 18:30 Uhr
Anwesend: Frau Bezirksbürgermeisterin Annette Klinke
Herr Fischer, Stadtplanungsamt
Frau Brandner, Stadtplanungsamt
Herr Roth, ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH (Protokoll)
Herr Vogt, ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH (Protokoll)
ca. 55 Bürgerinnen und Bürger
10 Mitarbeitende der Verwaltung
Die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks, Frau Klinke, eröffnet die Versammlung,
begrüßt alle Bürgerinnen und Bürger und freut sich auf eine gute Diskussion. Sie
begrüßt weiter die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung.
Frau Klinke gibt Herrn Fischer, Stadtplanungsamt, das Wort.
Herr Fischer stellt den Prozess zur Aufstellung eines Bebauungsplans vor und
erläutert, an welcher Stelle sich das Verfahren mit der „Frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung" derzeit befindet. Er weist hierbei insbesondere auf die
weiteren Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung am
Planverfahren hin.
Im Anschluss stellt Frau Brandner, Stadtplanungsamt, die Rahmenbedingungen des
Standortes und den aus dem Wettbewerbsverfahren resultierenden städtebaulichen
Entwurf vor. Als wesentliche Rahmenbedingung verweist Frau Brandner bei diesem
Vorhaben auf den Hochhausrahmenplan, welcher für diesen Standort ein Hochhaus
ermöglicht. Das Umfeld wird bereits durch Hochhäuser geprägt, Frau Brandner
benennt weitere aktuelle Hochhausprojekte im näheren Umfeld.
Ziel des Wettbewerbs war es, ein qualitätsvolles städtebaulich-architektonisches
Konzept zu finden, das sich sinnhaft in den räumlichen Kontext der Nachbarschaft
einfügt und die hohen Ansprüche an die exponierte Lage am Kennedydamm
berücksichtigt. Der neue Stadtbaustein soll als ein gemischt genutztes Quartier
positive Effekte und Impulse auf das umliegende Stadtquartier erzeugen.
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Frau Brandner stellt anschließend das städtebauliche Konzept vor. Dieses ist aus
dem zweiphasigen Wettbewerb (2022 - 2023) unter Beteiligung der Öffentlichkeit
(Projekthomepage, Vor-Ort-Angebote) hervorgegangen. Das städtebauliche Konzept
sieht ein Ensemble aus 3 polygonalen Gebäuden vor und gliedert sich mit seiner
städtebaulichen Grundfigur in zwei höhendifferenzierte Hochpunkte und einen
flacheren, in der Mitte liegenden multifunktionalem Pavillon. Die Positionierung der
Gebäude erfolgt in offener Hufeisenform um einen nach Süden ausgerichteten
zentralen Platz, der als multifunktionale und begrünte Quartiersmitte dient. Zur
Etablierung eines integrierten Stadtbausteins ist hier eine belebte Sockelzone mit
vielfältigem Angebot für Kultur, Freizeit, Dienstleistung, Gastronomie, Mobilität und
sozialer Nutzung (Kita) geplant. In der Erdgeschosszone und ggf. dem 1.
Obergeschoss soll eine zusätzliche Belebung der Quartiersmitte durch
gastronomische Angebote (z.B. durch ein Café) und Nahversorgung erfolgen. Der
Hochpunkt am Kennedydamm soll eine Höhe von ca. 120 m aufweisen und eine
gewerbliche Nutzung einschließlich einer teilweise öffentlichen Dachterrassen-
Nutzung (Rooftop) integrieren. Der östliche Hochpunkt soll mit ca. 83 m in einer
versetzten Lage positioniert werden und oberhalb der Sockelnutzung Wohnen
aufweisen. In der Sockelzone ist eine Kindertagesstätte mit Außenbereich geplant.
Frau Brandner hebt die fußläufige Erreichbarkeit des Standortes und die
Mobilitätsmaßnahmen der Planung hervor. Von der neu geplanten Rad- und
Fußgängerbrücke wird ein Zugang zu einem durchgängigen Weg auf Ebene des 1.
Obergeschosses vorgesehen. Von hier aus und auch von der Erdgeschoss-Ebene
werden Mobilitätsstationen mit weiteren Abstellanlagen und Sharing-Angeboten
erreicht.
Frau Brandner erläutert das Freiraumkonzept. Anhand der Visualisierung zeigt sie,
dass Begrünungen nicht nur auf dem Platz als Vegetations- und Retentionsflächen,
sondern auch an den Gebäuden und Fassaden geplant sind.
Um das Planvorhaben zu ermöglichen, ist neben der Aufstellung eines
Bebauungsplanes auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der
Flächennutzungsplan stellt derzeit ein Kerngebiet dar und soll zukünftig eine
gemischte Baufläche darstellen. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur
Bebauungsplanaufstellung. Der heute rechtskräftige Bebauungsplan zeichnet
lediglich die im Plangebiet bestehenden Gebäude nach und ermöglicht nicht die
Umsetzung des Vorhabens. Deshalb besteht das Planerfordernis, einen neuen
Bebauungsplan aufzustellen.
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Im Anschluss gibt Frau Bezirksbürgermeisterin Klinke das Wort an das Auditorium
und bittet zunächst um Verständnisfragen und anschließend um Fragen, die von der
Verwaltung beantwortet werden.
1. Fragen zum Verfahren
1.1. Es wird nachgefragt, warum der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan
geändert werden.
Das Stadtplanungsamt erläutert, dass das gegenwärtige Planungsrecht eine Umset-
zung der Vorhabenplanung nicht ermöglicht. Daher soll der Flächennutzungsplan zu-
gunsten einer gemischten Baufläche geändert werden. Der Bebauungsplan soll zu-
künftig ein Urbanes Gebiet festsetzen.
2. Fragen zur Umsetzung und zeitlichen Abfolge
2.1. Es besteht eine Rückfrage zum zeitlichen Ablauf eines solchen Verfahrens.
Die Stadtverwaltung führt aus, dass sich das Planverfahren ganz am Anfang befin-
det. Derzeit werden erste Gutachten erstellt. Generell kann davon ausgegangen wer-
den, dass ein Bebauungsplanverfahren mindestens 2 Jahre benötigt. Anschließend
muss der Bauantrag eingereicht und eine Genehmigung erteilt werden. Erst dann
kann die Bauumsetzung erfolgen.
Die developer Projektentwicklung GmbH ergänzt, dass ab der Planreife bzw. mit Bau-
genehmigung mit einer Bauzeit von 2 bis 3 Jahren gerechnet werden kann. Ziel der
Investorin ist eine Realisierung im Zeitraum zwischen 2028 und 2030.
2.2. Es werden für die Anwohnenden deutliche Auswirkungen durch die Baustelle
erwartet. Es wird ein Ansprechpartner gewünscht, um Probleme und
Schwierigkeiten zu diskutieren und Fragen zu stellen, um diese Phase erträglich
zu gestalten.
Die Stadtverwaltung ist grundsätzlich bei inhaltlichen Fragen zum Bebauungsplanver-
fahren zu kontaktieren. Wenn es dann aber um die Organisation der Baustelle geht,
wird empfohlen sich direkt an die Investorin zu wenden.
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Auf Nachfrage ergänzt der Projektentwickler, dass ein direkter digitaler Kontakt mög-
lich sein wird. Der Projektentwickler ist offen gegenüber Abstimmungen und Anre-
gungen und einem Austausch bei der Umsetzung.
3. Fragen zur geplanten Nutzung
3.1. Es besteht eine Rückfrage zu dem gezeigten Piktogramm und den vorgesehenen
Nutzungen. Insbesondere wird erfragt, welche Arten von Wohnungen realisiert
bzw. welche Bevölkerungsgruppen angesprochen werden sollen.
Das Stadtplanungsamt erläutert, dass bereits zum Wettbewerbsverfahren Vorgaben
zu den vorgesehenen Nutzungen formuliert wurden. Es soll freifinanziertes Wohnen
umgesetzt werden, da öffentlich geförderter Wohnungsbau in einem Hochhaus nicht
förderfähig ist.
Der Projektentwickler ergänzt, dass eine breite Mischung an Wohnungsgrößen und
Typen vorgesehen ist.
3.2. Es besteht eine Nachfrage, warum das Handlungskonzept Wohnen nicht greift.
Das Stadtplanungsamt führt aus, dass in Nordrhein-Westfalen Wohnungen in einem
Hochhaus bis auf wenige Ausnahmen, die hier nicht zutreffen, nicht förderfähig sind.
Dies ist dadurch begründet, dass in den vergangenen Jahrzehnten keine guten Erfah-
rungen mit geförderten Wohnungen in Hochhäusern gemacht wurden und deshalb
diese einheitliche Regelung durch das Land NRW festgelegt wurde. Eine an dem
Standort geeignete Kompensation als sozial verträgliche alternative Nutzung (social
return) wird im weiteren Verfahren geprüft und separat vertraglich geregelt.
3.3. Auf Rückfrage wird erwartet, dass konkreter formuliert wird, wie der social
return erfolgen oder die Vorgaben zu Wohnformen geregelt werden können.
Der Siegerentwurf sieht bereits Gemeinschaftsflächen (Kita, Kultur, Freizeit) vor. Im
weiteren Verfahren wird mit dem Projektentwickler ein konkretes Angebot an öffent-
lichem Mehrwert, „social + sustainable return" formuliert.
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Über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinausgehende Vereinbarungen zu
spezifischen Nutzungen und Qualitäten werden in einem städtebaulichen Vertrag ge-
sichert.
3.4. Es wird mehrfach ausgeführt, dass sehr viele Büros leer stehen und teilweise
wegen Homeoffice ungenutzt worden sind. Es wird erfragt, warum so viel
Büroraum neu geplant wird. Vielmehr wird bezahlbarer Wohnraum benötigt.
Der Projektentwickler erläutert, dass zwischen Ulmenstraße und Kennedydamm das
Unternehmen die developer in den letzten Jahren bereits rd. 100.000 m² Bürofläche
realisiert hat. Diese Flächen sind fast vollständig vermietet. Eine zeitgemäße Weiter-
entwicklung der Büros kann beobachtet werden. Dies geht zulasten des Altbestan-
des, die teilweise über 40-50 Jahre alt sind. Homeoffice wird zwar zunehmend von
Dienstleistern unterstützt, gleichzeitig gibt es wachsende Bemühungen, die Men-
schen wieder zurück in das Büro zu bringen.
Heute werden daher nicht einfach Büros, sondern Aufenthaltsorte mit Qualität und
komplementären Angeboten geschaffen, um attraktive Arbeitsplätze zu erreichen.
Der Standort direkt am Kennedydamm ist für Wohnen ungeeignet, daher ist hier ein
Bürohochhaus geplant. Erst abgesetzt vom Kennedydamm wird der Wohnturm vor-
gesehen. Es wird daher zusammen mit den verschiedenen Nutzungen im Sockelbe-
reich ein umfangreiches attraktives, gemischtes Gesamtangebot geschaffen. Aus den
vorgenannten Rahmenbedingungen können in diesem aufwendigen Projekt keine
sehr günstigen Wohnungen geschaffen werden.
3.5. Es wird erfragt, ob und wie die Planung die in der Nachbarschaft geplanten
Großunterkünfte für Flüchtlinge für insgesamt 1.500 Personen berücksichtigt.
Aktuell ist im Umfeld nur noch eine Großunterkunft für rd. 600 Personen geplant
(Erstaufnahmeeinrichtung Schwannstraße). Die vorhandenen und geplanten Nutzun-
gen in der Umgebung werden bei der Planung berücksichtigt.
3.6. Es wird erfragt, mit wie vielen Büronutzenden und Bewohnenden bei der
Planung gerechnet wird.
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Der Projektentwickler erläutert, dass ca. 150 Wohneinheiten geplant sind. Im Bereich
Gewerbe werden ca. 1.500 Arbeitsplätze entstehen.
3.7. Es wird ausgeführt, dass es im Umfeld in den letzten 30 Jahren mehrere
Entwicklungen mit neuen und repräsentativen Neubauten gab, welche dazu
geführt haben, dass Bewohnende aus dem Stadtviertel verdrängt wurden. Es
wird eine weitere Bedrohung des gewachsenen Stadtteils befürchtet.
Das Quartier ist derzeit von gemischten Nutzungen (Büro, Wohnen, Kita) geprägt.
Auch im Plangebiet soll ein gemischtes Quartier geplant werden, um keine monotone
Nutzung zu festigen. Die vorgesehenen Nutzungen, insbesondere im Sockelgeschoss,
bringen ein neues Angebot und gute Impulse für die Nachbarschaft. Durch die Schaf-
fung eines gemischten Quartiers im Plangebiet wird angestrebt, eine vielfältige und
lebendige Nachbarschaft zu erhalten und zu stärken.
Ebenso gibt es in der Gesamtstadt aber auch weitere Entwicklungen, in der unter-
schiedliche Wohnformen entwickelt werden. Die Stadt Düsseldorf setzt sich insbeson-
dere auch dafür ein, dass die geplanten Nutzungen und Bauvorhaben in der Stadt im
Einklang mit den städtebaulichen und sozialen Zielen der Stadt Düsseldorf stehen.
Diese beinhalten auch die Erhaltung und Weiterentwicklung des gewachsenen Stadt-
teils sowie die Förderung einer inklusiven und nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik.
3.8. Es wird ausgeführt, dass die Planung mit der gemischten Nutzung einen guten
Ansatz darstellt. Dadurch kann die heutige leerstehende und untergenutzte
Fläche aufgewertet werden. Es wird angeregt, dass die Stadt solche
Grundstücke aufkauft und gefördertes Wohnen entwickelt.
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
4. Fragen zur geplanten Gebäudehöhe
4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass Großprojekte dieser Art nicht benötigt werden.
Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen.
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4.2. Die geplante Gebäudehöhe von 120m wird mehrfach kritisch hinterfragt. Das
gesamte Vorhaben wird mehrfach als überdimensioniert beurteilt. Es wird
bemängelt, dass die Gebäudehöhen sich nicht an der Umgebungsbebauung
orientieren. Es wird um genauere Ausführungen zur Höhe der Gebäude
gebeten.
Der Hochhausrahmenplan zeigt sieben vorgeprägte Räume und Achsen im Stadtge-
biet als geeignete Standorte für Hochhäuser auf. Das Plangebiet und der Bereich
beidseitig des Kennedydamms sind gemäß Hochhausrahmenplan geeignete Stand-
orte für Hochhäuser. Folgerichtig entspricht die Bauweise als Hochhaus den Zielen
des Hochhausrahmenplan der Stadt Düsseldorf für den Standort am Kennedydamm.
Die geplante Gebäudehöhe nimmt auf die bereits vorhandenen und geplanten Hoch-
häuser längs des Kennedydamms Bezug. Der geplante Büroturm orientiert sich an
der Höhe des geplanten Gebäudes „Twist". Der Wohnturm nimmt Bezug auf das am
Kennedydamm gegenüberliegende Gebäude „Sky-Office". Über eine angemessene
Gebäudehöhe wurde bereits im Wettbewerbsverfahren mit dem eingebundenen Ex-
pertengremium (Preisgericht), bestehend unter anderem aus Vertretenden der Berei-
che Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur, der Politik sowie dem Hoch-
hausbeirat, diskutiert. Das Preisgericht hat die verschiedenen Plankonzepte auch in
Bezug auf die verträgliche Gebäudehöhe beurteilt. Eine Gebäudehöhe von 120m
wurde durch das Preisgericht bestätigt.
5. Fragen zur Verschattungs- und Windsituation
5.1. Es wird mehrfach darauf hingewiesen, dass durch die Bebauung nicht nur der
Sportplatz, sondern das gesamte Quartier bis zur Roßstraße verschattet wird.
Insbesondere der Sportplatz wird zusätzlich von den Fallwinden betroffen sein.
Es wird geurteilt, dass die Anwohnenden nur Nachteile bei Umsetzung der Pla-
nung haben.
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des Bauleitplanverfah-
rens werden die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die Umgebung gut-
achterlich untersucht.
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5.2. Es wird dargestellt, dass mit Abriss der vormaligen Gebäude am Standort des
heutigen Sky-Office beobachtet werden konnte, dass eine bessere Belichtung /
Besonnung sich im Bereich der Bebauung Roßstraße eingestellt hat. Durch die
neuen Gebäude besteht die Gefahr, dass die nebeneinanderstehenden
H
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
2. Behandlung Stgn. 4(1)+(2) als Text anzeigen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/097/2025
Stellungnahmen / Hinweise
aus den Beteiligungen der Behörden, Fachämter und
sonstiger Träger öffentlicher Belange
Frühzeitige Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
sowie
Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 212 (Vorentwurf)
- Hans-Böckler-Straße -
Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (1): Oktober .2024
Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (2): August .2025
Stand: 17.0 6.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/097/2025
I. Liste der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die
abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zur
Flächennutzungsplanänderung Nr. 212 - Hans-Böckler-Straße - vorgebracht haben
1. Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
2. Colt Technology Services GmbH; Auskunft durch Hemminger Ingenieurgesellschaft mbH
Region Nord
Am Schwarzgraben 13, 04924 Liebenwerda
3. Deutsche Telekom Technik GmbH
Hellersbergstraße 35, 41460 Neuss
4. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Postfach 1243, 63202 Langen
5. Geologischer Dienst NRW
De-Greiff- Straße 195, 47803 Krefeld
6. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (NABU)
Ripshorster Str. 306, 46117 Oberhausen
7. Landesbetrieb Straßenbau NRW: Regionalniederlassung Niederrhein
Breitenbachstraße 90, 41065 Mönchengladbach
8. Polizeipräsidium Düsseldorf, Projektgruppe Städtebauliche Kriminalprävention Postfach
101110, 40002 Düsseldorf
9. Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 100, 40233 Düsseldorf
10. Vodafone GmbH
Ferdinand- Braun- Platz 1, 40549 Düsseldorf
11. Vodafone West GmbH
Ferdinand- Braun- Platz 1, 40549 Düsseldorf
Landeshauptstadt Düsseldorf
12. Amt 19: Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
13. Amt 37: Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, Prävention
14. Amt 40: Amt für Schule und Bildung
15. Amt 51: Amt für Soziales und Jugend
16. Amt 52: Sportamt
17. Amt 53: Gesundheitsamt
18. Amt 61: Stadtplanungsamt: Städtebauliche Verträge, Erschließungssicherung und
Juristische Sonderaufgaben
19. Amt 63: Bauaufsichtsamt
20. Amt 66: Amt für Verkehrsmanagement
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 2 von 21 Stand: 17.0 6.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/097/2025
21. Amt 67: Stadtentwässerungsbetrieb
22. Amt 68: Garten-, Friedhofs- und Forstamt
23. Amt 69: Amt für Brücken-, Tunnel und Stadtbahnbau
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 3 von 21 Stand: 17.0 6.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/097/2025
II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Behörden,
Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur
Flächennutzungsplanänderung Nr. 212 - Hans-Böckler-Straße -
(Beantwortungsstand 4(1): Oktober.2024 / 4(2): August .2025)
1. Bezirksregierung Düsseldorf
4(1) a) Das Plangebiet liegt im Wird im Rahmen des
Bauschutzbereich des Baugenehmigungsverfahrens
Verkehrsflughafens Düsseldorf berücksichtigt.
gem. § 12 Luftverkehrsgesetz
(LuftVG). Bauvorhaben im Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
Plangebiet, die eine Höhe von genommen.
71 m über NHN überschreiten,
bedürfen der gesonderten
luftrechtlichen Zustimmung im
Baugenehmigungsverfahren. Der
Büroturm mit einer geplanten Höhe
von ca. 120,1 m über Grund ist
zusätzlich von § 14 Abs. 1 LuftVG
betroffen.
b) Aus Flugbetriebs- und Wird im Rahmen des
Hindernisgründen bestehen bei Baugenehmigungsverfahrens
gleichbleibender Sach- und berücksichtigt.
Rechtslage keine grundsätzlichen
Bedenken gegen die Planung, Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
wenn die beiden Hochhäuser mit genommen.
einer Tages- und
Nachtkennzeichnung versehen
und als Luftfahrthindernis
veröffentlicht werden.
c) Flughafen Düsseldorf GmbH ist in Flughafen Düsseldorf GmbH wurde
dem Verfahren zu beteiligen. beteiligt.
d) Empfehlung, weitere zuständige Der LVR Amt für Bodendenkmalpflege
Ämter zur Wahrung der als auch der LVR für Denkmalpflege
denkmalrechtlichen Belange zu wurden beteiligt.
beteiligen.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 4 von 21 Stand: 17.0 6.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/097/2025
e) Empfehlung, weitere zuständige Die Untere Naturschutzbehörde wurde
Ämter zur Wahrung der beteiligt.
naturschutzrechtlichen Belange zu
beteiligen. Der Stellungnahme wird gefolgt.
f) Das Vorhaben befindet sich Wird in den Umweltbericht
innerhalb der Umweltzone der aufgenommen. Eine erneute Beteiligung
Stadt Düsseldorf. Eine fachliche erfolgt im Rahmen der
Stellungnahme zu den Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2
Auswirkungen des Vorhabens auf BauGB.
die Luftreinhalteplanung kann im
derzeitigen Planungsstadium noch Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
nicht erfolgen. genommen.
g) Erst nach Vorlage der Die Entwässerungsplanung wird im
erforderlichen Aussagen zur Rahmen des verbindlichen
Abwasserbeseitigung kann eine Bebauungsplanverfahrens erarbeitet.
abschließende Stellungnahme Eine erneute Beteiligung erfolgt im
abgegeben werden. Rahmen der Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Anmerkung: Im Rahmen der Beteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde
festgestellt, dass die vorliegende
Änderung des Flächennutzungsplans
die Belange des Gewässerschutzes
nicht berührt.
4(2) a) Hinsichtlich der Belange des Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
Luftverkehrs bestehen keine genommen.
grundsätzlichen Bedenken gegen
die Planung.
b) Empfehlung, weitere zuständige Sowohl das LVR-Amt für
Ämter zur Wahrung der Bodendenkmalpflege als auch das LVR-
denkmalrechtlichen Belange zu Amt für Denkmalpflege wurden beteiligt.
beteiligen. Das LVR-Amt für
Denkmalpflege im Rheinland in Der Stellungnahme wird gefolgt.
Pulheim und das LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland
in Bonn sind einzubeziehen.
c) Von der Planung ist keine Die Untere Naturschutzbehörde wurde
ordnungsbehördliche Verordnung beteiligt.
oder einstweilige Sicherstellung
der Bezirksregierung Düsseldorf Der Stellungnahme wird gefolgt.
als höhere Naturschutzbehörde
betroffen. Empfehlung der
Beteiligung der Unteren
Naturschutzbehörde zur Wahrung
der naturschutzrechtlichen
Belange
d) Das Vorhaben befindet sich Die Luftschadstoffbelastung bezogen
innerhalb der Umweltzone der auf NO2, PM2,5 und PM10 liegen
Stadt Düsseldorf. Da unterhalb der Grenzwerte der 39.
Überschreitungen der im BImSchV. Es ist mit keiner
deutschen Recht noch geltenden Grenzwertüberschreitung durch die
Grenzwerte nicht erwartet werden, Planung zu rechnen. Vielmehr ist davon
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 5 von 21 Stand: 17.0 6.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/097/2025
werden aktuell keine Bedenken auszugehen, dass sich die
gegen das Vorhaben geltend Luftschadstoffbelastung durch die
gemacht. Im Hinblick auf die Veränderung der Windverhältnisse
seitens der EU beschlossene günstig entwickeln wird.
Verschärfung der Von einer Untersuchung auf negative
Luftqualitätsrichtlinie wird jedoch Auswirkungen aufgrund eines
eine Untersuchung auf negative möglichen Abbremsens des
Auswirkungen aufgrund eines Luftaustausches wird abgesehen.
möglichen Abbremsens des
Luftaustauschs empfohlen. Der Stellungnahme wird zur Kenntnis
2. Colt Technology Services GmbH
4(1) Im Änderungsbereich und umliegenden Wird im Rahmen der Bauausführung
Bereich befinden sich unterirdische behandelt.
Glasfaserversorgungsanlagen der Colt
Technology Services GmbH. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
Es werden Hinweise zur Beachtung bei genommen.
Aufgrabungsarbeiten gegeben.
4(2) Im Änderungsbereich und im Die Hinweise betreffen die bauliche
umliegenden Bereich befinden sich Umsetzung der Planung und können
Anlagen der Colt Technology Services auf Ebene der vorbereitenden
GmbH. Bei Ausgrabungsarbeiten sind Bauleitplanung auf Grund des
folgende Hinweise zu beachten: übergeordneten Maßstabes nicht
berücksichtigt werden. Die Hinweise
1) 2 Wochen vor Baubeginn muss werden im Rahmen der Bauausführung
Aufgrabung schriftlich beachtet.
angezeigt werden.
2) Durch ausreichende Anzahl von Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
Probeschlitzen ist genommen.
tatsächliche Lage der Colt - Trasse
zu ermitteln.
3) Überbauung unserer Anlage nicht
zulässig. Die Schächte müssen
zugänglich bleiben.
Bei Störung der Anlagen und
Überbauung Schadensbeseitigung
verhindern, so werden Anlagen
ohne Ankündigung und
Kostenübernahme ausgebaut.
3. Deutsche Telekom Technik GmbH
4(1) Bei Planungen, die die Anlagen der Die Telekom Technik GmbH wurde
Telekom betreffen, wird um erneute erneut beteiligt.
Beteiligung gebeten.
4(2) Die Stellungnahme im Rahmen der Die Telekom Technik GmbH wurde
4(1)-Beteiligung gilt unverändert weiter. wieder beteiligt.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
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4. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
4(1) Das Plangebiet liegt in der Nähe des Es wird die Aufnahme eines Hinweises
Flughafens Düsseldorf. Durch die unter Nachrichtliche Übernahme auf
geringe Entfernung zu den Bebauungsplanebene überprüft.
Flugsicherungseinrichtungen am
Flughafen können je nach Art und Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
Höhe der Bebauung Belange der DFS genommen.
Deutsche Flugsicherung GmbH
bezüglich §18a Luftverkehrsgesetz
(LuftVG) berührt werden. Bauvorhaben
sollten zur Einzelfallprüfung unter
Angabe von Bauhöhen und
Eckkoordinaten der zuständigen
Luftfahrtbehörde vorgelegt werden.
Von dieser Stellungnahme bleiben die
Aufgaben der Länder gemäß § 31
LuftVG unberührt.
4(2) Die Stellungnahme im Rahmen der Ein Hinweis wird auf Ebene des
4(1)-Beteiligung gilt weiterhin. Bebauungsplans unter den
nachrichtlichen Übernahmen
Anmerkung: Die Stellungnahme aus aufgenommen. In der Begründung der
der 4(1)-Stellungnahme ist in der Zeile vorliegenden Änderung des
darüber wiedergegeben und wird Flächennutzungsplans wird in Kapitel
deshalb in dieser Stelle nicht 4.6.1 der Bau- und
wiederholt. Anlagenschutzbereich des Flughafens
Düsseldorf behandelt.
5. Geologischer Dienst NRW
4(1) a) Das hier relevante Planungsgebiet Der Hinweis wird in den Umweltbericht
liegt in der Stadt Düsseldorf, übernommen.
Gemarkung
Derendorf und ist der Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
Erdbebenzone 0 sowie der genommen.
geologischen Untergrundklasse
T zuzuordnen.
b) Auf die Berücksichtigung der Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
entsprechenden Regelwerke wird genommen.
hingewiesen.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
für Bauwerke, bei deren Versagen genommen.
durch Erdbebenwirkungen
sekundäre Gefährdungen auftreten
können, höhere Regelwerke zu
berücksichtigen sind.
Gegebenenfalls sind in diesem Fall
standortbezogene seismologische
Gutachten einzuholen.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 7 von 21 Stand: 17.0 6.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/097/2025
6. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (NABU)
4(1) Vorbehaltlich des noch ausstehenden Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
Umweltberichts bestehen gegen die genommen.
Planung keine Bedenken.
4(2) Die Planänderung wird grundsätzlich Kann auf Ebene der
mitgetragen. Kritisch wird jedoch der Flächennutzungsplanung nicht
Verlust unversiegelter, ökologisch berücksichtigt werden. Weiterer
wirksamer Freiflächen mit Bedeutung Umgang erfolgt auf Ebene der
für den Arten- und Biotopschutz und der verbindlichen Bebauungsplanung bzw.
Verlust des Stadt- und des Baugenehmigungsverfahrens.
Landschaftsbildes gesehen. Im weiteren
Bebauungsplanverfahren wird daher die Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
Sicherung grüner Infrastruktur sowie genommen.
eine intensive Gebäudebegrünung
empfohlen, um den Verlust
auszugleichen und einen Beitrag zum
Stadtklima zu leisten. Grüne
Infrastruktur für die Wohnbebauung
sollte nicht nur durch den vorgesehenen
öffentlichen Kinderspielplatz
bereitgestellt werden.
7. Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Niederrhein
4(1) Hinweis, dass weder jetzt noch in Eine schalltechnische Untersuchung
Zukunft Ansprüche auf aktiven und/oder wird im weiteren Verfahren erstellt.
passive Lärmschutzmaßnahmen oder
gegebenenfalls erforderlich werdende Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
Maßnahmen bzgl. der genommen.
Schadstoffausbreitung geltend gemacht
werden können. Außerdem wird auf das
Problem der Schallreflektion
hingewiesen.
4(2) Die B1 liegt hier in der Bau- und Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
Unterhaltungslast der Stadt Düsseldorf. genommen.
Es bestehen daher keine Bedenken.
8. Polizeipräsidium Düsseldorf, Projektgruppe Städtebauliche Kriminalprävention
4(1) Gegen die vorliegende Planung Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
bestehen keine Bedenken. Weitere genommen.
Hinweise werden im parallelen
Bebauungsplanverfahren gegeben.
4(2) Aus Sicht der Städtebaulichen Kann auf Ebene der
Kriminalprävention können mit guter Flächennutzungsplanung nicht
Beleuchtung, gut erkennbaren berücksichtigt werden. Weiterer
Wegebeziehungen, sozialer Kontrolle Umgang erfolgt auf Ebene der
und baulich- technischen Sicherungen verbindlichen Bebauungsplanung bzw.
die Risiken für Einbruchs- und des Baugenehmigungsverfahrens.
Raubdelikte minimiert werden.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
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9. Stadtwerke Düsseldorf AG
4(1) a) Keine grundsätzlichen Bedenken. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
Verweis auf Stellungnahme zum genommen.
parallelen
Bebauungsplanverfahren.
b) Hinweis, dass gemäß § 5 Abs. 2 Die Darstellung von Anlagen,
Nr. 2 lit. b) Baugesetzbuch die Einrichtungen und sonstige Maßnahme,
Ausstattung des die dem Klimawandel entgegenwirken,
Gemeindesgebietes mit Anlagen, insbesondere zur dezentralen und
Einrichtungen und sonstigen zentralen Erzeugung, Verteilung,
Maßnahmen, die dem Nutzung oder Speicherung von Strom,
Klimawandel entgegenwirken, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren
insbesondere zur dezentralen und Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung
zentralen Erzeugung, Verteilung, ist bisher in der vorliegenden Änderung
Nutzung oder Speicherung von des Flächennutzungsplans nicht
Strom, Wärme oder Kälte aus vorgesehen.
erneuerbaren Energien oder Kraft-
Wärme-Kopplung bereits auf Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
Ebene der vorbereitenden genommen.
Bauleitplanung dargestellt werden
kann.
10. Vodafone GmbH
4(2) a) Keine Einwände, da im Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
Planbereich keine genommen.
Telekommunikationsanlagen von
Vodafone liegen und keine
Neuverlegung geplant ist.
b) Vodafone und Unitymedia nehmen Vodafone und ehemals Unitymedia
trotz Fusi
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
3. Begründung als Text anzeigen
Begründung
zur 212. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Entwurf)
- Hans-Böckler-Straße -
- Stadtbezirk 1 - Stadtteil Golzheim -
Teil A - Städtebauliche Aspekte .................................................................................................... 1
Planungsanlass ................................................................................... 1
Örtliche Verhältnisse ............................................................................. 1
2.1 Beschreibung des Änderungsbereiches ...................................................... 1
2.2 Umgebung ......................................................................................... 1
Gegenwärtiges Planungsrecht ................................................................. 2
3.1 Ziele der Raumordnung ......................................................................... 2
3.2 Flächennutzungsplan (FNP) .................................................................... 2
3.3 Landschaftsplan .................................................................................. 3
3.4 Verbindliche Bauleitplanung .................................................................... 3
Sonstige Pläne und Konzepte .................................................................. 4
4.1 Raumwerk D ...................................................................................... 4
4.2 Gewerbe- und Industriekernzonen ............................................................. 4
4.3 Hochhausrahmenplan ........................................................................... 5
4.4 Rahmenplan Einzelhandel ...................................................................... 5
4.5 Quotierungsregelung für preisgünstigen Wohnraum ........................................ 5
4.6 Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke/Hinweise ....................................... 6
4.6.1 Bau- und Anlagenschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf International .... 6
4.6.2 Hochwasserschutz ............................................................................... 6
4.6.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen ............................................................ 6
Ziele der Flächennutzungsplanänderung ..................................................... 8
Verkehrliche Erschließung ...................................................................... 9
Teil B - Umweltbericht ................................................................................................................. 11
Zusammenfassung ............................................................................. 11
Beschreibung des Vorhabens ................................................................ 12
Ziele des Umweltschutzes im Gebiet ........................................................ 12
Schutzgutbetrachtung.......................................................................... 13
10.1 Mensch ........................................................................................... 13
10.1.1 Verkehrslärm .................................................................................... 13
10.1.2 Gewerbeemissionen, Sport- und Freizeitlärm .............................................. 13
10.1.3 Elektromagnetische Felder (EMF) ........................................................... 14
10.1.4 Störfallbetriebsbereiche ....................................................................... 14
10.1.5 Beseitigung und Verwertung von Abfällen .................................................. 14
10.1.6 Besonnung ...................................................................................... 15
10.2 Natur und Freiraum ............................................................................ 15
10.2.1 Flächennutzung und - versiegelung .......................................................... 15
10.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft .............................................................. 15
10.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ................................................................ 17
10.3 Boden ............................................................................................ 18
10.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Änderungsbereiches .................................... 18
10.3.2 Altablagerungen im Änderungsbereich ...................................................... 18
10.3.3 Altstandorte im Änderungsbereich ........................................................... 18
10.4 Wasser ........................................................................................... 18
10.4.1 Grundwasser .................................................................................... 18
10.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung .......................................... 19
10.4.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen .......................................................... 20
10.4.4 Oberflächengewässer.......................................................................... 21
10.4.5 Wasserschutzgebiete .......................................................................... 21
10.4.6 Hochwasserbelange ........................................................................... 21
10.5 Luft ................................................................................................ 21
10.5.1 Lufthygiene ...................................................................................... 21
10.5.2 Umweltfreundliche Mobilität ................................................................... 21
10.6 Klima ............................................................................................. 22
10.6.1 Globalklima ...................................................................................... 22
10.6.2 Stadtklima und Klimaanpassung ............................................................. 22
10.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ................................................... 23
10.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung ..................................................... 24
Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten ............................................. 26
Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
(Nullvariante) .................................................................................... 26
Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ....................................... 27
Weitere Angaben ............................................................................... 27
- 1 -
Teil A - Städtebauliche Aspekte
Planungsanlass
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans liegt im Zentrum des Stadtteils Golzheim und
wurde bisher als Verwaltungssitz einer Stiftung genutzt. Nach dem Wegfall der Nutzung wird nun
eine Neuordnung des Grundstückes angestrebt. Ziel ist es, ein urbanes, lebendiges und
nachhaltiges Hochhausquartier nördlich der Düsseldorfer Innenstadt zu etablieren. Es soll
zukünftig als Identifikationspunkt im Stadtgefüge erscheinen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die
derzeitige Darstellung der Art der baulichen Nutzung im wirksamen Flächennutzungsplan von
einem Kerngebiet (MK) in eine gemischte Baufläche (M) geändert werden. Es ist eine urbane
Nutzungsmischung mit einem Wohnanteil vorgesehen. A uf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung ist daher die Festsetzung eines urbanen Gebietes (MU) geplant . Es handelt sich
um das Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39.
Durch die geplante Neuschaffung von Wohnungen, Büro- und Gewerbeflächen, sowie sozialen
Nutzungen wird eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Absatz 5 Satz 3 (BauGB)
vorbereitet, die sparsam und schonend mit Grund und Boden umgeht . Weiterhin wird dem Bedarf
an zentral gelegenem und gut angebundenem Wohn- und Gewerberaum Rechnung getragen.
Örtliche Verhältnisse
2.1 Beschreibung des Änderungsbereiches
Der Änderungsbereich liegt im Stadtteil Golzheim, Stadtbezirk 1, und umfasst eine Fläche von
circa 1,3 ha. Gegenwärtig befinden sich im Änderungsbereich mehrere leerstehende
Verwaltungsgebäude einer Stiftung, die den Standort im Jahr 2020 aufgrund von Mängeln an der
Gebäudesubstanz aufgegeben hat. Auf dem Grundstück befinden sich Erschließungs -, Stellplatz-
sowie kleinere Grünflächen, die in den Randbereichen durch Baumbestand eingerahmt werden.
Im Westen des Änderungsbereichs befindet sich der Kennedydamm (Bundesstraße - B1). Der
Änderungsbereich schließt Teile des Kennedydamms und i m Südwesten Teile der Hans-Böckler-
Straße mit ein. Er wird im Süden begrenzt durch eine vorhandene Gehweg brücke und grenzt im
Osten an eine Stichstraße der Hans-Böckler-Straße.
2.2 Umgebung
Nördlich des Änderungsbereichs befinden sich die Bezirksportanlagen des Sportzentrums Nord.
Der im Westen verlaufende mehrspurige Kennedydamm hat auf das Planumfeld eine dominante
Wirkung und weist eine hohe verkehrliche Bedeutung als innerstädtische Nord -Süd- Verbindungs-
und Zubringerachse auf. Weiter westlich des Änderungsbereichs befinden sich in etwa 700 Meter
Entfernung die Uferbereiche und Gewässerflächen des Rheins.
- 2 -
Die nähere Umgebung des Änderungsbereichs zeichnet sich durch eine heterogene Bebauung
aus. Neben Büro- , Verwaltungs- und Wohnstandorten sind vereinzelt auch
Bildungseinrichtungen, Beherbergungsbetriebe und Gewerbebetriebe vorhanden. Die Umgebung
weist einen für die Hochhausentwicklung vorgeprägten Raum auf. In unmittelbarer Nähe befinden
sich nennenswerte umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Bauprojekte.
Gegenwärtiges Planungsrecht
3.1 Ziele der Raumordnung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist gemäß Landesentwicklungsplan NRW ein Oberzentrum und
stellt sich als Agglomerationsraum innerhalb der Metropolregion Rhein- Ruhr und der
überregionalen Entwicklungsachse entlang des Rheins dar. Durch die Planung wird eine
Aktivierung brachliegender, innenstadtnaher Flächen verfolgt. Damit entspricht die Planung den
Vorgaben der landesplanerischen Ziele und Grundsätze zur flächensparenden und
bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung (Ziel 6.1- 1), dem Leitbild der nachhaltigen europäischen
Stadt (Grundsatz 6.1- 5), dem Vorrang der Innenentwicklung (Grundsatz 6.1- 6) und der
Wiedernutzung von Brachflächen (Grundsatz 6.1- 8).
Im Regionalplan Düsseldorf (RPD) ist der Änderungsbereich als Allgemeiner Siedlungsbereich
(ASB) ausgewiesen. Der im Westen verlaufende Kennedydamm wird als Straße für den
vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr festgelegt.
Abbildung 1: Auszug aus dem Regionalplan Düsseldorf mit Kennzeichnung des Änderungsbereichs,
(Quelle: Bezirksregierung Düsseldorf, abgerufen am 22. 10.2024)
3.2 Flächennutzungsplan (FNP)
- 3 -
Der wirksame Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf aus dem Jahr 1992 stellt
den Änderungsbereich als Kerngebiet (MK) dar. Unmittelbar an den Geltungsbereich angrenzend
wird eine Fußwegeverbindung dargestellt, die die Bezirkssportanlage über die Hans-Böckler-
Straße und im Anschluss über die vorhandene Gehwegbrücke, die den Kennedydamm
überspannt, mit dem Bennigsen- Platz und dem Karl-Arnold-Platz verbindet . Der Kennedydamm
ist als Hauptverkehrsstraße dargestellt.
Abbildung 2: Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit Kennzeichnung des
Geltungsbereichs der 212. Änderung
3.3 Landschaftsplan
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans liegt nicht im Geltungsbereich des
Landschaftsplans der Landeshauptstadt Düsseldorf.
3.4 Verbindliche Bauleitplanung
Für den Änderungsbereich liegt der seit 1965 rechtskräftige Bebauungsplan N ummer 5479/36
vor. Dieser setzt ein Sondergebiet (Verwaltungsbau) mit einer GRZ von 0,6 und einer GFZ von
2,0 fest. Die Zahl der Vollgeschosse ist auf maximal 10 und die Gebäudehöhe
(Hauptgesimshöhe) auf bis zu 81 m über NHN (Normalhöhennull) begrenzt. Es wird zudem eine
Tiefgaragenrampe mit 10 Prozent Gefälle festgesetzt.
Im westlichen Teil des Änderungsbereichs wird durch den seit 2007 rechtskräftigen
Bebauungsplan Nummer 5379/57 der Kennedydamm als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
- 4 -
Sonstige Pläne und Konzepte
4.1 Raumwerk D
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 15.12.2022 das „Raumwerk D" als
gesamtstädtisches städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11
BauGB beschlossen. Es ist demnach bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.
Mit dem Raumwerk D verpflichtet sich die Düsseldorfer Stadtentwicklung den sieben
gleichrangigen Grundwerten. Abgeleitet aus der Neuen Leipzig Charta bilden diese Grundwerte
den inhaltlichen Rahmen für die Ziele und Entwicklungsansätze einer nachhaltigen
Stadtentwicklung. Die Grundwerte spiegeln die Haltung und das Selbstverständnis der
zukünftigen Düsseldorfer Stadtentwicklung wider und sind grundsätzlich zu berücksichtigen.
Das Raumwerk D sieht für den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans eine langfristige
Entwicklung zu einem urbanen Quartier mit hochwertigen Freiräumen und höherem Anteil an
Wohnen sowie einer besseren Infrastrukturvernetzung vor. Es werden die sieben Grundwerte des
Raumwerk D aufgegriffen indem ein offenes, lebendiges, innovatives und gemischtes Quartier
mit vielfältigen Angeboten und qualitativen Frei- und Grünräumen geschaffen wird.
Die Leitstrukturen der räumlichen Entwicklung Düsseldorfs sind durch das Raumgerüst des
Raumwerk D formuliert. Es definiert unter anderem große Netzstrukturen und verdeutlicht die
großen räumlichen Zusammenhänge in der Stadt. Hier liegt der Änderungsbereich in der inneren
Stadt. Dafür ist eine Erhöhung der sozialen und kulturellen Vielfalt der Stadt sowie unter anderem
auch die Gestaltung der Platzräume zu klimafreundlichen, gesunden und lebenswerten Orten des
Aufenthalts angedacht. Dadurch soll nicht nur eine Aufwertung des vorliegenden Standorts,
sondern auch ein Mehrwert für die gesamte Nachbarschaft entstehen. Die Strukturpläne des
Raumwerk D formulieren in Konkretisierung der Grundwerte und der Anforderungen des
Raumgerüstes für den Änderungsbereich die Sicherung der Milieuvielfalt und Lebendigkeit der
Stadt, den Anspruch des bioklimatischen Umbaus der dichten Stadt sowie den Umbau der
Bürostadt Kennedydamm zu einem urbanen Quartier mit hochwertigen Freiräumen, höherem
Anteil an Wohnen und besserer Infra strukturvernetzung.
4.2 Gewerbe- und Industriekernzonen
Die im Rahmen des Masterplan Industrie erstellte Flächenstrategie für die produktions- und
handwerksgeprägten Branchen „Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf" wurde am
13.12.2018 vom Rat der Stadt Düsseldorf beschlossen. Es handelt sich um ein städtebauliches
Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB, das bei der Aufstellung von
Bauleitplänen zu berücksichtigen ist.
Der Geltungsbereich der vorliegenden Änderung des Flächennutzungs plans liegt nicht im Bereich
einer definierten Gewerbe- oder Industriekernzone. Umliegend sind ebenfalls keine
- 5 -
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.