Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/097/2025

Flächennutzungsplanänderung Nr. 212 (Entwurf) - Hans-Böckler-Straße

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
5Dokumente 17. Juli 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Sachdarstellung“

Der circa 1,3 Hektar große Änderungsbereich der 212. Änderung des Flächennutzungsplans - Hans-Böckler-Straße - liegt Stadtteil Golzheim. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Bezirkssportanlage des Sportzentrums Nord, im Westen durch den Kennedydamm (Bundesstraße - B1) und im Süden und Osten durch die Hans-Böckler-Straße begrenzt. Derzeit wird der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan als Kerngebiet (MK) dargestellt. Diese Darstellung entsprach der langjährigen Nutzung als Bürostandort. Nachdem dieser Verwaltungsstandort aufgegeben worden war, standen die Gebäude leer. Nun bot sich die Chance, den Änderungsbereich in ein urbanes Gebiet zu entwickeln. Geplant ist nun die Darstellung einer gemischten Baufläche (M). Diese neue Darstellung ermöglicht es, dass das parallel geführte Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Planungsziel der 212. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines gemischt genutzten Stadtquartiers zu schaffen. Neben Büroflächen sollen Wohnungen und Gewerbeflächen sowie Flächen für soziale Nutzungen entstehen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die gemeinsam mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für das Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - vor Ort in der Hans-Böckler- Straße 39 durchgeführt worden ist, haben Bürgerinnen und Bürger Anregungen zur Planung vorgebracht: Es wurden Fragen zum Verfahrensablauf, zur Verfahrensdauer und den Auswirkungen während der Baustellenphase gestellt. Es wurde nachgefragt, welche Wohnformen geplant sind und warum das Handlungskonzept Wohnen keine Anwendung findet. Des Weiteren wurde erfragt, ob die Erforderlichkeit nach neuen Büroflächen bestehe. Es wird außerdem die Befürchtung geäußert, dass neue repräsentative Neubauten, die Bewohnenden aus dem Stadtviertel verdrängen würden. Es wird die geplante Gebäudehöhe von 120 Meter kritisiert und Fragen zur Verschattungs- und Windsituation gestellt. Auch das Thema Verkehr wurde diskutiert.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 17. Juli 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Hans-Böckler-Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · APS/097/2025

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    1. Bericht 3(1) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    2. Behandlung Stgn. 4(1)+(2) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    3. Begründung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    4. Plandarstellung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Sitzung · TOP 3

    gemeinsame Sitzung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung und Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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APS/097/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Flächennutzungsplanänderung Nr. 212 (Entwurf) - Hans-Böckler-Straße -Aufstellung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung Fachbereich: 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 109.09.2026Anhörung Ausschuss für Planung und 09.09.2026Entscheidung Stadtentwicklung Sitzung des APS am 09.09.2026Vorlage Nr. APS/097/2025 Flächennutzungsplanänderung Aufstellung Nr. 212 (Entwurf)Öffentlichkeitsbeteiligung - Hans-Böckler-Straße - Behördenbeteiligung Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung Seite 2 Vorlage Nr. APS/097/2025 Flächennutzungsplanänderung Nr. 212 (Entwurf) - Hans-Böckler-Straße - - Aufstellung - Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen - Veröffentlichung im Internet/öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zur Änderung des Flächennutzungsplans-Entwurf Nr. 212 - Hans-Böckler- Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APSI. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, für ein Gebiet östlich des Kennedydammes (Bundesstraße B1), nördlich der Hans-Böckler-Straße und westlich der Hans-Böckler-Straße (Stichstraße) sowie südlich der Bezirkssportanlage. - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich des nachfolgend genannten Planes, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, - die Flächennutzungsplanänderung Nr. 212 (Entwurf) - Hans-Böckler- Straße - aufzustellen, die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: -Ausweisung von gemischter Baufläche II.Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und Seite 3 empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. III.Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. IV.Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Entwurf zur 212. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hans-Böckler-Straße - und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Plan zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Seite 4 Sachdarstellung: Der circa 1,3 Hektar große Änderungsbereich der 212. Änderung des Flächennutzungsplans - Hans-Böckler-Straße - liegt Stadtteil Golzheim. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Bezirkssportanlage des Sportzentrums Nord, im Westen durch den Kennedydamm (Bundesstraße - B1) und im Süden und Osten durch die Hans-Böckler-Straße begrenzt. Derzeit wird der Änderungsbereich im Flächennutzungsplan als Kerngebiet (MK) dargestellt. Diese Darstellung entsprach der langjährigen Nutzung als Bürostandort. Nachdem dieser Verwaltungsstandort aufgegeben worden war, standen die Gebäude leer. Nun bot sich die Chance, den Änderungsbereich in ein urbanes Gebiet zu entwickeln. Geplant ist nun die Darstellung einer gemischten Baufläche (M). Diese neue Darstellung ermöglicht es, dass das parallel geführte Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Planungsziel der 212. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines gemischt genutzten Stadtquartiers zu schaffen. Neben Büroflächen sollen Wohnungen und Gewerbeflächen sowie Flächen für soziale Nutzungen entstehen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die gemeinsam mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für das Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - vor Ort in der Hans-Böckler- Straße 39 durchgeführt worden ist, haben Bürgerinnen und Bürger Anregungen zur Planung vorgebracht: Es wurden Fragen zum Verfahrensablauf, zur Verfahrensdauer und den Auswirkungen während der Baustellenphase gestellt. Es wurde nachgefragt, welche Wohnformen geplant sind und warum das Handlungskonzept Wohnen keine Anwendung findet. Des Weiteren wurde erfragt, ob die Erforderlichkeit nach neuen Büroflächen bestehe. Es wird außerdem die Befürchtung geäußert, dass neue repräsentative Neubauten, die Bewohnenden aus dem Stadtviertel verdrängen würden. Es wird die geplante Gebäudehöhe von 120 Meter kritisiert und Fragen zur Verschattungs- und Windsituation gestellt. Auch das Thema Verkehr wurde diskutiert. Auf Grund der generalisierenden Darstellungsweise des Flächennutzungsplans im Maßstab 1:20.000 betreffen die Fragen nur teilweise die vorliegende 212. Änderung des Flächennutzungsplans. Im Nachgang zur Veranstaltung gingen weitere Stellungnahme ein, die umfassend dokumentiert und beantwortet wurden. In den Stellungnahmen wurde wiederum die geplante Höhe des Hochhauses kritisch angemerkt. Zudem werden Sichtbeziehungen, Verschattungen und Windentwicklung angesprochen. Es wird angeregt, dass das Vorhaben ohne negative Auswirkungen in das Stadtbild integriert wird. Es wird unter anderem die Erforderlichkeit von neuen Büroflächen in Frage gestellt und darum gebeten anstatt von Neubauten die Bestandsgebäude zu ertüchtigen. Es wird erläutert, wie sich die geplanten Gebäudehöhen einfügen und welche Gutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt werden. Zudem wird dargestellt, dass neue Büroflächen erforderlich sind, weil sie moderne Standards erfüllen, die wiederum von Firmen, die Büroflächen suchen, nachgefragt werden. Im Bericht zur Seite 5 Öffentlichkeitsveranstaltung sind alle Anregungen und deren Beantwortungen dokumentiert (siehe Anlage 1 der Vorlage Nr. APS/097/2025). Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Änderungsbereich durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung wurden unter anderem von den Fachämtern Informationen zur Erstellung des Umweltberichts zur Verfügung gestellt. Die Hinweise und Anregungen wurden größtenteils bei der Ausarbeitung der Begründung übernommen. Zum Teil wurde auf das parallele Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39 - verwiesen, wo sie umfänglich behandelt worden sind. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden aufgefordert gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Planung Stellung zu nehmen. Es wurden unter anderem folgende Anregungen vorgetragen: Das Sportamt macht deutlich, dass der an den Änderungsbereich angrenzende Sportbetrieb dauerhaft und uneingeschränkt sicher zu stellen ist. Durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplans entstehen dem Sportbetrieb keine Nachteile. Im parallelen Bebauungsplanverfahren wird geregelt, dass die heranrückende schutzwürdige Wohnnutzung durch Lärmschutzmaßnahmen das Nebeneinander von Sport und Wohnen ermöglichen wird. Die Feuerwehr Düsseldorf regt wie bereits in der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB an, dass im Änderungsbereich unter anderem Flächen für die Errichtung von Feuer- und Rettungswachen vorzusehen sind. Da die Feuerwehr Düsseldorf keinen konkreten Flächenbedarf angemeldet hat, konnte der Anregung nicht entsprochen werden. Als nächster Verfahrensschritt steht die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an. Anlagen: 1. Bericht 3(1) 2. Behandlung Stgn. 4(1)+(2) 3. Begründung 4. Plandarstellung Seite 6
1. Bericht 3(1) als Text anzeigen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. APS/097/2025 Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vom 13.02.2024 bis 14.03.2024 zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Str. 39 - und zum Vorentwurf 212. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hans-Böckler-Straße - Stadtbezirk 1 - Stadtteil Golzheim - 2 - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vom 13.02.2024 bis 14.03.2024 1. Bericht über die Durchführung der Veranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion" Ort: Gebäude Hans-Böckler-Straße 39 (Anbau im Erdgeschoss), Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf Zeit: 29.02.2024, 17:00 Uhr - 18:30 Uhr Anwesend: Frau Bezirksbürgermeisterin Annette Klinke Herr Fischer, Stadtplanungsamt Frau Brandner, Stadtplanungsamt Herr Roth, ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH (Protokoll) Herr Vogt, ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH (Protokoll) ca. 55 Bürgerinnen und Bürger 10 Mitarbeitende der Verwaltung Die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks, Frau Klinke, eröffnet die Versammlung, begrüßt alle Bürgerinnen und Bürger und freut sich auf eine gute Diskussion. Sie begrüßt weiter die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung. Frau Klinke gibt Herrn Fischer, Stadtplanungsamt, das Wort. Herr Fischer stellt den Prozess zur Aufstellung eines Bebauungsplans vor und erläutert, an welcher Stelle sich das Verfahren mit der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung" derzeit befindet. Er weist hierbei insbesondere auf die weiteren Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung am Planverfahren hin. Im Anschluss stellt Frau Brandner, Stadtplanungsamt, die Rahmenbedingungen des Standortes und den aus dem Wettbewerbsverfahren resultierenden städtebaulichen Entwurf vor. Als wesentliche Rahmenbedingung verweist Frau Brandner bei diesem Vorhaben auf den Hochhausrahmenplan, welcher für diesen Standort ein Hochhaus ermöglicht. Das Umfeld wird bereits durch Hochhäuser geprägt, Frau Brandner benennt weitere aktuelle Hochhausprojekte im näheren Umfeld. Ziel des Wettbewerbs war es, ein qualitätsvolles städtebaulich-architektonisches Konzept zu finden, das sich sinnhaft in den räumlichen Kontext der Nachbarschaft einfügt und die hohen Ansprüche an die exponierte Lage am Kennedydamm berücksichtigt. Der neue Stadtbaustein soll als ein gemischt genutztes Quartier positive Effekte und Impulse auf das umliegende Stadtquartier erzeugen. - 3 - Frau Brandner stellt anschließend das städtebauliche Konzept vor. Dieses ist aus dem zweiphasigen Wettbewerb (2022 - 2023) unter Beteiligung der Öffentlichkeit (Projekthomepage, Vor-Ort-Angebote) hervorgegangen. Das städtebauliche Konzept sieht ein Ensemble aus 3 polygonalen Gebäuden vor und gliedert sich mit seiner städtebaulichen Grundfigur in zwei höhendifferenzierte Hochpunkte und einen flacheren, in der Mitte liegenden multifunktionalem Pavillon. Die Positionierung der Gebäude erfolgt in offener Hufeisenform um einen nach Süden ausgerichteten zentralen Platz, der als multifunktionale und begrünte Quartiersmitte dient. Zur Etablierung eines integrierten Stadtbausteins ist hier eine belebte Sockelzone mit vielfältigem Angebot für Kultur, Freizeit, Dienstleistung, Gastronomie, Mobilität und sozialer Nutzung (Kita) geplant. In der Erdgeschosszone und ggf. dem 1. Obergeschoss soll eine zusätzliche Belebung der Quartiersmitte durch gastronomische Angebote (z.B. durch ein Café) und Nahversorgung erfolgen. Der Hochpunkt am Kennedydamm soll eine Höhe von ca. 120 m aufweisen und eine gewerbliche Nutzung einschließlich einer teilweise öffentlichen Dachterrassen- Nutzung (Rooftop) integrieren. Der östliche Hochpunkt soll mit ca. 83 m in einer versetzten Lage positioniert werden und oberhalb der Sockelnutzung Wohnen aufweisen. In der Sockelzone ist eine Kindertagesstätte mit Außenbereich geplant. Frau Brandner hebt die fußläufige Erreichbarkeit des Standortes und die Mobilitätsmaßnahmen der Planung hervor. Von der neu geplanten Rad- und Fußgängerbrücke wird ein Zugang zu einem durchgängigen Weg auf Ebene des 1. Obergeschosses vorgesehen. Von hier aus und auch von der Erdgeschoss-Ebene werden Mobilitätsstationen mit weiteren Abstellanlagen und Sharing-Angeboten erreicht. Frau Brandner erläutert das Freiraumkonzept. Anhand der Visualisierung zeigt sie, dass Begrünungen nicht nur auf dem Platz als Vegetations- und Retentionsflächen, sondern auch an den Gebäuden und Fassaden geplant sind. Um das Planvorhaben zu ermöglichen, ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der Flächennutzungsplan stellt derzeit ein Kerngebiet dar und soll zukünftig eine gemischte Baufläche darstellen. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung. Der heute rechtskräftige Bebauungsplan zeichnet lediglich die im Plangebiet bestehenden Gebäude nach und ermöglicht nicht die Umsetzung des Vorhabens. Deshalb besteht das Planerfordernis, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. - 4 - Im Anschluss gibt Frau Bezirksbürgermeisterin Klinke das Wort an das Auditorium und bittet zunächst um Verständnisfragen und anschließend um Fragen, die von der Verwaltung beantwortet werden. 1. Fragen zum Verfahren 1.1. Es wird nachgefragt, warum der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan geändert werden. Das Stadtplanungsamt erläutert, dass das gegenwärtige Planungsrecht eine Umset- zung der Vorhabenplanung nicht ermöglicht. Daher soll der Flächennutzungsplan zu- gunsten einer gemischten Baufläche geändert werden. Der Bebauungsplan soll zu- künftig ein Urbanes Gebiet festsetzen. 2. Fragen zur Umsetzung und zeitlichen Abfolge 2.1. Es besteht eine Rückfrage zum zeitlichen Ablauf eines solchen Verfahrens. Die Stadtverwaltung führt aus, dass sich das Planverfahren ganz am Anfang befin- det. Derzeit werden erste Gutachten erstellt. Generell kann davon ausgegangen wer- den, dass ein Bebauungsplanverfahren mindestens 2 Jahre benötigt. Anschließend muss der Bauantrag eingereicht und eine Genehmigung erteilt werden. Erst dann kann die Bauumsetzung erfolgen. Die developer Projektentwicklung GmbH ergänzt, dass ab der Planreife bzw. mit Bau- genehmigung mit einer Bauzeit von 2 bis 3 Jahren gerechnet werden kann. Ziel der Investorin ist eine Realisierung im Zeitraum zwischen 2028 und 2030. 2.2. Es werden für die Anwohnenden deutliche Auswirkungen durch die Baustelle erwartet. Es wird ein Ansprechpartner gewünscht, um Probleme und Schwierigkeiten zu diskutieren und Fragen zu stellen, um diese Phase erträglich zu gestalten. Die Stadtverwaltung ist grundsätzlich bei inhaltlichen Fragen zum Bebauungsplanver- fahren zu kontaktieren. Wenn es dann aber um die Organisation der Baustelle geht, wird empfohlen sich direkt an die Investorin zu wenden. - 5 - Auf Nachfrage ergänzt der Projektentwickler, dass ein direkter digitaler Kontakt mög- lich sein wird. Der Projektentwickler ist offen gegenüber Abstimmungen und Anre- gungen und einem Austausch bei der Umsetzung. 3. Fragen zur geplanten Nutzung 3.1. Es besteht eine Rückfrage zu dem gezeigten Piktogramm und den vorgesehenen Nutzungen. Insbesondere wird erfragt, welche Arten von Wohnungen realisiert bzw. welche Bevölkerungsgruppen angesprochen werden sollen. Das Stadtplanungsamt erläutert, dass bereits zum Wettbewerbsverfahren Vorgaben zu den vorgesehenen Nutzungen formuliert wurden. Es soll freifinanziertes Wohnen umgesetzt werden, da öffentlich geförderter Wohnungsbau in einem Hochhaus nicht förderfähig ist. Der Projektentwickler ergänzt, dass eine breite Mischung an Wohnungsgrößen und Typen vorgesehen ist. 3.2. Es besteht eine Nachfrage, warum das Handlungskonzept Wohnen nicht greift. Das Stadtplanungsamt führt aus, dass in Nordrhein-Westfalen Wohnungen in einem Hochhaus bis auf wenige Ausnahmen, die hier nicht zutreffen, nicht förderfähig sind. Dies ist dadurch begründet, dass in den vergangenen Jahrzehnten keine guten Erfah- rungen mit geförderten Wohnungen in Hochhäusern gemacht wurden und deshalb diese einheitliche Regelung durch das Land NRW festgelegt wurde. Eine an dem Standort geeignete Kompensation als sozial verträgliche alternative Nutzung (social return) wird im weiteren Verfahren geprüft und separat vertraglich geregelt. 3.3. Auf Rückfrage wird erwartet, dass konkreter formuliert wird, wie der social return erfolgen oder die Vorgaben zu Wohnformen geregelt werden können. Der Siegerentwurf sieht bereits Gemeinschaftsflächen (Kita, Kultur, Freizeit) vor. Im weiteren Verfahren wird mit dem Projektentwickler ein konkretes Angebot an öffent- lichem Mehrwert, „social + sustainable return" formuliert. - 6 - Über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinausgehende Vereinbarungen zu spezifischen Nutzungen und Qualitäten werden in einem städtebaulichen Vertrag ge- sichert. 3.4. Es wird mehrfach ausgeführt, dass sehr viele Büros leer stehen und teilweise wegen Homeoffice ungenutzt worden sind. Es wird erfragt, warum so viel Büroraum neu geplant wird. Vielmehr wird bezahlbarer Wohnraum benötigt. Der Projektentwickler erläutert, dass zwischen Ulmenstraße und Kennedydamm das Unternehmen die developer in den letzten Jahren bereits rd. 100.000 m² Bürofläche realisiert hat. Diese Flächen sind fast vollständig vermietet. Eine zeitgemäße Weiter- entwicklung der Büros kann beobachtet werden. Dies geht zulasten des Altbestan- des, die teilweise über 40-50 Jahre alt sind. Homeoffice wird zwar zunehmend von Dienstleistern unterstützt, gleichzeitig gibt es wachsende Bemühungen, die Men- schen wieder zurück in das Büro zu bringen. Heute werden daher nicht einfach Büros, sondern Aufenthaltsorte mit Qualität und komplementären Angeboten geschaffen, um attraktive Arbeitsplätze zu erreichen. Der Standort direkt am Kennedydamm ist für Wohnen ungeeignet, daher ist hier ein Bürohochhaus geplant. Erst abgesetzt vom Kennedydamm wird der Wohnturm vor- gesehen. Es wird daher zusammen mit den verschiedenen Nutzungen im Sockelbe- reich ein umfangreiches attraktives, gemischtes Gesamtangebot geschaffen. Aus den vorgenannten Rahmenbedingungen können in diesem aufwendigen Projekt keine sehr günstigen Wohnungen geschaffen werden. 3.5. Es wird erfragt, ob und wie die Planung die in der Nachbarschaft geplanten Großunterkünfte für Flüchtlinge für insgesamt 1.500 Personen berücksichtigt. Aktuell ist im Umfeld nur noch eine Großunterkunft für rd. 600 Personen geplant (Erstaufnahmeeinrichtung Schwannstraße). Die vorhandenen und geplanten Nutzun- gen in der Umgebung werden bei der Planung berücksichtigt. 3.6. Es wird erfragt, mit wie vielen Büronutzenden und Bewohnenden bei der Planung gerechnet wird. - 7 - Der Projektentwickler erläutert, dass ca. 150 Wohneinheiten geplant sind. Im Bereich Gewerbe werden ca. 1.500 Arbeitsplätze entstehen. 3.7. Es wird ausgeführt, dass es im Umfeld in den letzten 30 Jahren mehrere Entwicklungen mit neuen und repräsentativen Neubauten gab, welche dazu geführt haben, dass Bewohnende aus dem Stadtviertel verdrängt wurden. Es wird eine weitere Bedrohung des gewachsenen Stadtteils befürchtet. Das Quartier ist derzeit von gemischten Nutzungen (Büro, Wohnen, Kita) geprägt. Auch im Plangebiet soll ein gemischtes Quartier geplant werden, um keine monotone Nutzung zu festigen. Die vorgesehenen Nutzungen, insbesondere im Sockelgeschoss, bringen ein neues Angebot und gute Impulse für die Nachbarschaft. Durch die Schaf- fung eines gemischten Quartiers im Plangebiet wird angestrebt, eine vielfältige und lebendige Nachbarschaft zu erhalten und zu stärken. Ebenso gibt es in der Gesamtstadt aber auch weitere Entwicklungen, in der unter- schiedliche Wohnformen entwickelt werden. Die Stadt Düsseldorf setzt sich insbeson- dere auch dafür ein, dass die geplanten Nutzungen und Bauvorhaben in der Stadt im Einklang mit den städtebaulichen und sozialen Zielen der Stadt Düsseldorf stehen. Diese beinhalten auch die Erhaltung und Weiterentwicklung des gewachsenen Stadt- teils sowie die Förderung einer inklusiven und nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik. 3.8. Es wird ausgeführt, dass die Planung mit der gemischten Nutzung einen guten Ansatz darstellt. Dadurch kann die heutige leerstehende und untergenutzte Fläche aufgewertet werden. Es wird angeregt, dass die Stadt solche Grundstücke aufkauft und gefördertes Wohnen entwickelt. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. 4. Fragen zur geplanten Gebäudehöhe 4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass Großprojekte dieser Art nicht benötigt werden. Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. - 8 - 4.2. Die geplante Gebäudehöhe von 120m wird mehrfach kritisch hinterfragt. Das gesamte Vorhaben wird mehrfach als überdimensioniert beurteilt. Es wird bemängelt, dass die Gebäudehöhen sich nicht an der Umgebungsbebauung orientieren. Es wird um genauere Ausführungen zur Höhe der Gebäude gebeten. Der Hochhausrahmenplan zeigt sieben vorgeprägte Räume und Achsen im Stadtge- biet als geeignete Standorte für Hochhäuser auf. Das Plangebiet und der Bereich beidseitig des Kennedydamms sind gemäß Hochhausrahmenplan geeignete Stand- orte für Hochhäuser. Folgerichtig entspricht die Bauweise als Hochhaus den Zielen des Hochhausrahmenplan der Stadt Düsseldorf für den Standort am Kennedydamm. Die geplante Gebäudehöhe nimmt auf die bereits vorhandenen und geplanten Hoch- häuser längs des Kennedydamms Bezug. Der geplante Büroturm orientiert sich an der Höhe des geplanten Gebäudes „Twist". Der Wohnturm nimmt Bezug auf das am Kennedydamm gegenüberliegende Gebäude „Sky-Office". Über eine angemessene Gebäudehöhe wurde bereits im Wettbewerbsverfahren mit dem eingebundenen Ex- pertengremium (Preisgericht), bestehend unter anderem aus Vertretenden der Berei- che Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur, der Politik sowie dem Hoch- hausbeirat, diskutiert. Das Preisgericht hat die verschiedenen Plankonzepte auch in Bezug auf die verträgliche Gebäudehöhe beurteilt. Eine Gebäudehöhe von 120m wurde durch das Preisgericht bestätigt. 5. Fragen zur Verschattungs- und Windsituation 5.1. Es wird mehrfach darauf hingewiesen, dass durch die Bebauung nicht nur der Sportplatz, sondern das gesamte Quartier bis zur Roßstraße verschattet wird. Insbesondere der Sportplatz wird zusätzlich von den Fallwinden betroffen sein. Es wird geurteilt, dass die Anwohnenden nur Nachteile bei Umsetzung der Pla- nung haben. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des Bauleitplanverfah- rens werden die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die Umgebung gut- achterlich untersucht. - 9 - 5.2. Es wird dargestellt, dass mit Abriss der vormaligen Gebäude am Standort des heutigen Sky-Office beobachtet werden konnte, dass eine bessere Belichtung / Besonnung sich im Bereich der Bebauung Roßstraße eingestellt hat. Durch die neuen Gebäude besteht die Gefahr, dass die nebeneinanderstehenden H

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2. Behandlung Stgn. 4(1)+(2) als Text anzeigen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/097/2025 Stellungnahmen / Hinweise aus den Beteiligungen der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 212 (Vorentwurf) - Hans-Böckler-Straße - Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (1): Oktober .2024 Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (2): August .2025 Stand: 17.0 6.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/097/2025 I. Liste der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 212 - Hans-Böckler-Straße - vorgebracht haben 1. Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf 2. Colt Technology Services GmbH; Auskunft durch Hemminger Ingenieurgesellschaft mbH Region Nord Am Schwarzgraben 13, 04924 Liebenwerda 3. Deutsche Telekom Technik GmbH Hellersbergstraße 35, 41460 Neuss 4. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Postfach 1243, 63202 Langen 5. Geologischer Dienst NRW De-Greiff- Straße 195, 47803 Krefeld 6. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (NABU) Ripshorster Str. 306, 46117 Oberhausen 7. Landesbetrieb Straßenbau NRW: Regionalniederlassung Niederrhein Breitenbachstraße 90, 41065 Mönchengladbach 8. Polizeipräsidium Düsseldorf, Projektgruppe Städtebauliche Kriminalprävention Postfach 101110, 40002 Düsseldorf 9. Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100, 40233 Düsseldorf 10. Vodafone GmbH Ferdinand- Braun- Platz 1, 40549 Düsseldorf 11. Vodafone West GmbH Ferdinand- Braun- Platz 1, 40549 Düsseldorf Landeshauptstadt Düsseldorf 12. Amt 19: Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 13. Amt 37: Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, Prävention 14. Amt 40: Amt für Schule und Bildung 15. Amt 51: Amt für Soziales und Jugend 16. Amt 52: Sportamt 17. Amt 53: Gesundheitsamt 18. Amt 61: Stadtplanungsamt: Städtebauliche Verträge, Erschließungssicherung und Juristische Sonderaufgaben 19. Amt 63: Bauaufsichtsamt 20. Amt 66: Amt für Verkehrsmanagement Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 2 von 21 Stand: 17.0 6.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/097/2025 21. Amt 67: Stadtentwässerungsbetrieb 22. Amt 68: Garten-, Friedhofs- und Forstamt 23. Amt 69: Amt für Brücken-, Tunnel und Stadtbahnbau Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 3 von 21 Stand: 17.0 6.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/097/2025 II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Behörden, Fachämter und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 212 - Hans-Böckler-Straße - (Beantwortungsstand 4(1): Oktober.2024 / 4(2): August .2025) 1. Bezirksregierung Düsseldorf 4(1) a) Das Plangebiet liegt im Wird im Rahmen des Bauschutzbereich des Baugenehmigungsverfahrens Verkehrsflughafens Düsseldorf berücksichtigt. gem. § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Bauvorhaben im Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Plangebiet, die eine Höhe von genommen. 71 m über NHN überschreiten, bedürfen der gesonderten luftrechtlichen Zustimmung im Baugenehmigungsverfahren. Der Büroturm mit einer geplanten Höhe von ca. 120,1 m über Grund ist zusätzlich von § 14 Abs. 1 LuftVG betroffen. b) Aus Flugbetriebs- und Wird im Rahmen des Hindernisgründen bestehen bei Baugenehmigungsverfahrens gleichbleibender Sach- und berücksichtigt. Rechtslage keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung, Die Stellungnahme wird zur Kenntnis wenn die beiden Hochhäuser mit genommen. einer Tages- und Nachtkennzeichnung versehen und als Luftfahrthindernis veröffentlicht werden. c) Flughafen Düsseldorf GmbH ist in Flughafen Düsseldorf GmbH wurde dem Verfahren zu beteiligen. beteiligt. d) Empfehlung, weitere zuständige Der LVR Amt für Bodendenkmalpflege Ämter zur Wahrung der als auch der LVR für Denkmalpflege denkmalrechtlichen Belange zu wurden beteiligt. beteiligen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 4 von 21 Stand: 17.0 6.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/097/2025 e) Empfehlung, weitere zuständige Die Untere Naturschutzbehörde wurde Ämter zur Wahrung der beteiligt. naturschutzrechtlichen Belange zu beteiligen. Der Stellungnahme wird gefolgt. f) Das Vorhaben befindet sich Wird in den Umweltbericht innerhalb der Umweltzone der aufgenommen. Eine erneute Beteiligung Stadt Düsseldorf. Eine fachliche erfolgt im Rahmen der Stellungnahme zu den Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Auswirkungen des Vorhabens auf BauGB. die Luftreinhalteplanung kann im derzeitigen Planungsstadium noch Die Stellungnahme wird zur Kenntnis nicht erfolgen. genommen. g) Erst nach Vorlage der Die Entwässerungsplanung wird im erforderlichen Aussagen zur Rahmen des verbindlichen Abwasserbeseitigung kann eine Bebauungsplanverfahrens erarbeitet. abschließende Stellungnahme Eine erneute Beteiligung erfolgt im abgegeben werden. Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Anmerkung: Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde festgestellt, dass die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans die Belange des Gewässerschutzes nicht berührt. 4(2) a) Hinsichtlich der Belange des Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Luftverkehrs bestehen keine genommen. grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung. b) Empfehlung, weitere zuständige Sowohl das LVR-Amt für Ämter zur Wahrung der Bodendenkmalpflege als auch das LVR- denkmalrechtlichen Belange zu Amt für Denkmalpflege wurden beteiligt. beteiligen. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland in Der Stellungnahme wird gefolgt. Pulheim und das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland in Bonn sind einzubeziehen. c) Von der Planung ist keine Die Untere Naturschutzbehörde wurde ordnungsbehördliche Verordnung beteiligt. oder einstweilige Sicherstellung der Bezirksregierung Düsseldorf Der Stellungnahme wird gefolgt. als höhere Naturschutzbehörde betroffen. Empfehlung der Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde zur Wahrung der naturschutzrechtlichen Belange d) Das Vorhaben befindet sich Die Luftschadstoffbelastung bezogen innerhalb der Umweltzone der auf NO2, PM2,5 und PM10 liegen Stadt Düsseldorf. Da unterhalb der Grenzwerte der 39. Überschreitungen der im BImSchV. Es ist mit keiner deutschen Recht noch geltenden Grenzwertüberschreitung durch die Grenzwerte nicht erwartet werden, Planung zu rechnen. Vielmehr ist davon Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 5 von 21 Stand: 17.0 6.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/097/2025 werden aktuell keine Bedenken auszugehen, dass sich die gegen das Vorhaben geltend Luftschadstoffbelastung durch die gemacht. Im Hinblick auf die Veränderung der Windverhältnisse seitens der EU beschlossene günstig entwickeln wird. Verschärfung der Von einer Untersuchung auf negative Luftqualitätsrichtlinie wird jedoch Auswirkungen aufgrund eines eine Untersuchung auf negative möglichen Abbremsens des Auswirkungen aufgrund eines Luftaustausches wird abgesehen. möglichen Abbremsens des Luftaustauschs empfohlen. Der Stellungnahme wird zur Kenntnis 2. Colt Technology Services GmbH 4(1) Im Änderungsbereich und umliegenden Wird im Rahmen der Bauausführung Bereich befinden sich unterirdische behandelt. Glasfaserversorgungsanlagen der Colt Technology Services GmbH. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Es werden Hinweise zur Beachtung bei genommen. Aufgrabungsarbeiten gegeben. 4(2) Im Änderungsbereich und im Die Hinweise betreffen die bauliche umliegenden Bereich befinden sich Umsetzung der Planung und können Anlagen der Colt Technology Services auf Ebene der vorbereitenden GmbH. Bei Ausgrabungsarbeiten sind Bauleitplanung auf Grund des folgende Hinweise zu beachten: übergeordneten Maßstabes nicht berücksichtigt werden. Die Hinweise 1) 2 Wochen vor Baubeginn muss werden im Rahmen der Bauausführung Aufgrabung schriftlich beachtet. angezeigt werden. 2) Durch ausreichende Anzahl von Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Probeschlitzen ist genommen. tatsächliche Lage der Colt - Trasse zu ermitteln. 3) Überbauung unserer Anlage nicht zulässig. Die Schächte müssen zugänglich bleiben. Bei Störung der Anlagen und Überbauung Schadensbeseitigung verhindern, so werden Anlagen ohne Ankündigung und Kostenübernahme ausgebaut. 3. Deutsche Telekom Technik GmbH 4(1) Bei Planungen, die die Anlagen der Die Telekom Technik GmbH wurde Telekom betreffen, wird um erneute erneut beteiligt. Beteiligung gebeten. 4(2) Die Stellungnahme im Rahmen der Die Telekom Technik GmbH wurde 4(1)-Beteiligung gilt unverändert weiter. wieder beteiligt. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 6 von 21 Stand: 17.0 6.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/097/2025 4. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH 4(1) Das Plangebiet liegt in der Nähe des Es wird die Aufnahme eines Hinweises Flughafens Düsseldorf. Durch die unter Nachrichtliche Übernahme auf geringe Entfernung zu den Bebauungsplanebene überprüft. Flugsicherungseinrichtungen am Flughafen können je nach Art und Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Höhe der Bebauung Belange der DFS genommen. Deutsche Flugsicherung GmbH bezüglich §18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) berührt werden. Bauvorhaben sollten zur Einzelfallprüfung unter Angabe von Bauhöhen und Eckkoordinaten der zuständigen Luftfahrtbehörde vorgelegt werden. Von dieser Stellungnahme bleiben die Aufgaben der Länder gemäß § 31 LuftVG unberührt. 4(2) Die Stellungnahme im Rahmen der Ein Hinweis wird auf Ebene des 4(1)-Beteiligung gilt weiterhin. Bebauungsplans unter den nachrichtlichen Übernahmen Anmerkung: Die Stellungnahme aus aufgenommen. In der Begründung der der 4(1)-Stellungnahme ist in der Zeile vorliegenden Änderung des darüber wiedergegeben und wird Flächennutzungsplans wird in Kapitel deshalb in dieser Stelle nicht 4.6.1 der Bau- und wiederholt. Anlagenschutzbereich des Flughafens Düsseldorf behandelt. 5. Geologischer Dienst NRW 4(1) a) Das hier relevante Planungsgebiet Der Hinweis wird in den Umweltbericht liegt in der Stadt Düsseldorf, übernommen. Gemarkung Derendorf und ist der Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Erdbebenzone 0 sowie der genommen. geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen. b) Auf die Berücksichtigung der Die Stellungnahme wird zur Kenntnis entsprechenden Regelwerke wird genommen. hingewiesen. c) Es wird darauf hingewiesen, dass Die Stellungnahme wird zur Kenntnis für Bauwerke, bei deren Versagen genommen. durch Erdbebenwirkungen sekundäre Gefährdungen auftreten können, höhere Regelwerke zu berücksichtigen sind. Gegebenenfalls sind in diesem Fall standortbezogene seismologische Gutachten einzuholen. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 7 von 21 Stand: 17.0 6.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/097/2025 6. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW (NABU) 4(1) Vorbehaltlich des noch ausstehenden Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Umweltberichts bestehen gegen die genommen. Planung keine Bedenken. 4(2) Die Planänderung wird grundsätzlich Kann auf Ebene der mitgetragen. Kritisch wird jedoch der Flächennutzungsplanung nicht Verlust unversiegelter, ökologisch berücksichtigt werden. Weiterer wirksamer Freiflächen mit Bedeutung Umgang erfolgt auf Ebene der für den Arten- und Biotopschutz und der verbindlichen Bebauungsplanung bzw. Verlust des Stadt- und des Baugenehmigungsverfahrens. Landschaftsbildes gesehen. Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird daher die Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Sicherung grüner Infrastruktur sowie genommen. eine intensive Gebäudebegrünung empfohlen, um den Verlust auszugleichen und einen Beitrag zum Stadtklima zu leisten. Grüne Infrastruktur für die Wohnbebauung sollte nicht nur durch den vorgesehenen öffentlichen Kinderspielplatz bereitgestellt werden. 7. Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Niederrhein 4(1) Hinweis, dass weder jetzt noch in Eine schalltechnische Untersuchung Zukunft Ansprüche auf aktiven und/oder wird im weiteren Verfahren erstellt. passive Lärmschutzmaßnahmen oder gegebenenfalls erforderlich werdende Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Maßnahmen bzgl. der genommen. Schadstoffausbreitung geltend gemacht werden können. Außerdem wird auf das Problem der Schallreflektion hingewiesen. 4(2) Die B1 liegt hier in der Bau- und Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Unterhaltungslast der Stadt Düsseldorf. genommen. Es bestehen daher keine Bedenken. 8. Polizeipräsidium Düsseldorf, Projektgruppe Städtebauliche Kriminalprävention 4(1) Gegen die vorliegende Planung Die Stellungnahme wird zur Kenntnis bestehen keine Bedenken. Weitere genommen. Hinweise werden im parallelen Bebauungsplanverfahren gegeben. 4(2) Aus Sicht der Städtebaulichen Kann auf Ebene der Kriminalprävention können mit guter Flächennutzungsplanung nicht Beleuchtung, gut erkennbaren berücksichtigt werden. Weiterer Wegebeziehungen, sozialer Kontrolle Umgang erfolgt auf Ebene der und baulich- technischen Sicherungen verbindlichen Bebauungsplanung bzw. die Risiken für Einbruchs- und des Baugenehmigungsverfahrens. Raubdelikte minimiert werden. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 8 von 21 Stand: 17.0 6.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/097/2025 9. Stadtwerke Düsseldorf AG 4(1) a) Keine grundsätzlichen Bedenken. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Verweis auf Stellungnahme zum genommen. parallelen Bebauungsplanverfahren. b) Hinweis, dass gemäß § 5 Abs. 2 Die Darstellung von Anlagen, Nr. 2 lit. b) Baugesetzbuch die Einrichtungen und sonstige Maßnahme, Ausstattung des die dem Klimawandel entgegenwirken, Gemeindesgebietes mit Anlagen, insbesondere zur dezentralen und Einrichtungen und sonstigen zentralen Erzeugung, Verteilung, Maßnahmen, die dem Nutzung oder Speicherung von Strom, Klimawandel entgegenwirken, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren insbesondere zur dezentralen und Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung zentralen Erzeugung, Verteilung, ist bisher in der vorliegenden Änderung Nutzung oder Speicherung von des Flächennutzungsplans nicht Strom, Wärme oder Kälte aus vorgesehen. erneuerbaren Energien oder Kraft- Wärme-Kopplung bereits auf Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Ebene der vorbereitenden genommen. Bauleitplanung dargestellt werden kann. 10. Vodafone GmbH 4(2) a) Keine Einwände, da im Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Planbereich keine genommen. Telekommunikationsanlagen von Vodafone liegen und keine Neuverlegung geplant ist. b) Vodafone und Unitymedia nehmen Vodafone und ehemals Unitymedia trotz Fusi

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3. Begründung als Text anzeigen
Begründung zur 212. Änderung des Flächennutzungsplanes (Entwurf) - Hans-Böckler-Straße - - Stadtbezirk 1 - Stadtteil Golzheim - Teil A - Städtebauliche Aspekte .................................................................................................... 1 Planungsanlass ................................................................................... 1 Örtliche Verhältnisse ............................................................................. 1 2.1 Beschreibung des Änderungsbereiches ...................................................... 1 2.2 Umgebung ......................................................................................... 1 Gegenwärtiges Planungsrecht ................................................................. 2 3.1 Ziele der Raumordnung ......................................................................... 2 3.2 Flächennutzungsplan (FNP) .................................................................... 2 3.3 Landschaftsplan .................................................................................. 3 3.4 Verbindliche Bauleitplanung .................................................................... 3 Sonstige Pläne und Konzepte .................................................................. 4 4.1 Raumwerk D ...................................................................................... 4 4.2 Gewerbe- und Industriekernzonen ............................................................. 4 4.3 Hochhausrahmenplan ........................................................................... 5 4.4 Rahmenplan Einzelhandel ...................................................................... 5 4.5 Quotierungsregelung für preisgünstigen Wohnraum ........................................ 5 4.6 Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke/Hinweise ....................................... 6 4.6.1 Bau- und Anlagenschutzbereich des Verkehrsflughafens Düsseldorf International .... 6 4.6.2 Hochwasserschutz ............................................................................... 6 4.6.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen ............................................................ 6 Ziele der Flächennutzungsplanänderung ..................................................... 8 Verkehrliche Erschließung ...................................................................... 9 Teil B - Umweltbericht ................................................................................................................. 11 Zusammenfassung ............................................................................. 11 Beschreibung des Vorhabens ................................................................ 12 Ziele des Umweltschutzes im Gebiet ........................................................ 12 Schutzgutbetrachtung.......................................................................... 13 10.1 Mensch ........................................................................................... 13 10.1.1 Verkehrslärm .................................................................................... 13 10.1.2 Gewerbeemissionen, Sport- und Freizeitlärm .............................................. 13 10.1.3 Elektromagnetische Felder (EMF) ........................................................... 14 10.1.4 Störfallbetriebsbereiche ....................................................................... 14 10.1.5 Beseitigung und Verwertung von Abfällen .................................................. 14 10.1.6 Besonnung ...................................................................................... 15 10.2 Natur und Freiraum ............................................................................ 15 10.2.1 Flächennutzung und - versiegelung .......................................................... 15 10.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft .............................................................. 15 10.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ................................................................ 17 10.3 Boden ............................................................................................ 18 10.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Änderungsbereiches .................................... 18 10.3.2 Altablagerungen im Änderungsbereich ...................................................... 18 10.3.3 Altstandorte im Änderungsbereich ........................................................... 18 10.4 Wasser ........................................................................................... 18 10.4.1 Grundwasser .................................................................................... 18 10.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung .......................................... 19 10.4.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen .......................................................... 20 10.4.4 Oberflächengewässer.......................................................................... 21 10.4.5 Wasserschutzgebiete .......................................................................... 21 10.4.6 Hochwasserbelange ........................................................................... 21 10.5 Luft ................................................................................................ 21 10.5.1 Lufthygiene ...................................................................................... 21 10.5.2 Umweltfreundliche Mobilität ................................................................... 21 10.6 Klima ............................................................................................. 22 10.6.1 Globalklima ...................................................................................... 22 10.6.2 Stadtklima und Klimaanpassung ............................................................. 22 10.7 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ................................................... 23 10.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung ..................................................... 24 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten ............................................. 26 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) .................................................................................... 26 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ....................................... 27 Weitere Angaben ............................................................................... 27 - 1 - Teil A - Städtebauliche Aspekte Planungsanlass Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans liegt im Zentrum des Stadtteils Golzheim und wurde bisher als Verwaltungssitz einer Stiftung genutzt. Nach dem Wegfall der Nutzung wird nun eine Neuordnung des Grundstückes angestrebt. Ziel ist es, ein urbanes, lebendiges und nachhaltiges Hochhausquartier nördlich der Düsseldorfer Innenstadt zu etablieren. Es soll zukünftig als Identifikationspunkt im Stadtgefüge erscheinen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die derzeitige Darstellung der Art der baulichen Nutzung im wirksamen Flächennutzungsplan von einem Kerngebiet (MK) in eine gemischte Baufläche (M) geändert werden. Es ist eine urbane Nutzungsmischung mit einem Wohnanteil vorgesehen. A uf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist daher die Festsetzung eines urbanen Gebietes (MU) geplant . Es handelt sich um das Bebauungsplanverfahren Nr. 01/025 - Hans-Böckler-Straße 39. Durch die geplante Neuschaffung von Wohnungen, Büro- und Gewerbeflächen, sowie sozialen Nutzungen wird eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Absatz 5 Satz 3 (BauGB) vorbereitet, die sparsam und schonend mit Grund und Boden umgeht . Weiterhin wird dem Bedarf an zentral gelegenem und gut angebundenem Wohn- und Gewerberaum Rechnung getragen. Örtliche Verhältnisse 2.1 Beschreibung des Änderungsbereiches Der Änderungsbereich liegt im Stadtteil Golzheim, Stadtbezirk 1, und umfasst eine Fläche von circa 1,3 ha. Gegenwärtig befinden sich im Änderungsbereich mehrere leerstehende Verwaltungsgebäude einer Stiftung, die den Standort im Jahr 2020 aufgrund von Mängeln an der Gebäudesubstanz aufgegeben hat. Auf dem Grundstück befinden sich Erschließungs -, Stellplatz- sowie kleinere Grünflächen, die in den Randbereichen durch Baumbestand eingerahmt werden. Im Westen des Änderungsbereichs befindet sich der Kennedydamm (Bundesstraße - B1). Der Änderungsbereich schließt Teile des Kennedydamms und i m Südwesten Teile der Hans-Böckler- Straße mit ein. Er wird im Süden begrenzt durch eine vorhandene Gehweg brücke und grenzt im Osten an eine Stichstraße der Hans-Böckler-Straße. 2.2 Umgebung Nördlich des Änderungsbereichs befinden sich die Bezirksportanlagen des Sportzentrums Nord. Der im Westen verlaufende mehrspurige Kennedydamm hat auf das Planumfeld eine dominante Wirkung und weist eine hohe verkehrliche Bedeutung als innerstädtische Nord -Süd- Verbindungs- und Zubringerachse auf. Weiter westlich des Änderungsbereichs befinden sich in etwa 700 Meter Entfernung die Uferbereiche und Gewässerflächen des Rheins. - 2 - Die nähere Umgebung des Änderungsbereichs zeichnet sich durch eine heterogene Bebauung aus. Neben Büro- , Verwaltungs- und Wohnstandorten sind vereinzelt auch Bildungseinrichtungen, Beherbergungsbetriebe und Gewerbebetriebe vorhanden. Die Umgebung weist einen für die Hochhausentwicklung vorgeprägten Raum auf. In unmittelbarer Nähe befinden sich nennenswerte umgesetzte, in Umsetzung oder in Planung befindliche Bauprojekte. Gegenwärtiges Planungsrecht 3.1 Ziele der Raumordnung Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist gemäß Landesentwicklungsplan NRW ein Oberzentrum und stellt sich als Agglomerationsraum innerhalb der Metropolregion Rhein- Ruhr und der überregionalen Entwicklungsachse entlang des Rheins dar. Durch die Planung wird eine Aktivierung brachliegender, innenstadtnaher Flächen verfolgt. Damit entspricht die Planung den Vorgaben der landesplanerischen Ziele und Grundsätze zur flächensparenden und bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung (Ziel 6.1- 1), dem Leitbild der nachhaltigen europäischen Stadt (Grundsatz 6.1- 5), dem Vorrang der Innenentwicklung (Grundsatz 6.1- 6) und der Wiedernutzung von Brachflächen (Grundsatz 6.1- 8). Im Regionalplan Düsseldorf (RPD) ist der Änderungsbereich als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Der im Westen verlaufende Kennedydamm wird als Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr festgelegt. Abbildung 1: Auszug aus dem Regionalplan Düsseldorf mit Kennzeichnung des Änderungsbereichs, (Quelle: Bezirksregierung Düsseldorf, abgerufen am 22. 10.2024) 3.2 Flächennutzungsplan (FNP) - 3 - Der wirksame Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf aus dem Jahr 1992 stellt den Änderungsbereich als Kerngebiet (MK) dar. Unmittelbar an den Geltungsbereich angrenzend wird eine Fußwegeverbindung dargestellt, die die Bezirkssportanlage über die Hans-Böckler- Straße und im Anschluss über die vorhandene Gehwegbrücke, die den Kennedydamm überspannt, mit dem Bennigsen- Platz und dem Karl-Arnold-Platz verbindet . Der Kennedydamm ist als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Abbildung 2: Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs der 212. Änderung 3.3 Landschaftsplan Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Landeshauptstadt Düsseldorf. 3.4 Verbindliche Bauleitplanung Für den Änderungsbereich liegt der seit 1965 rechtskräftige Bebauungsplan N ummer 5479/36 vor. Dieser setzt ein Sondergebiet (Verwaltungsbau) mit einer GRZ von 0,6 und einer GFZ von 2,0 fest. Die Zahl der Vollgeschosse ist auf maximal 10 und die Gebäudehöhe (Hauptgesimshöhe) auf bis zu 81 m über NHN (Normalhöhennull) begrenzt. Es wird zudem eine Tiefgaragenrampe mit 10 Prozent Gefälle festgesetzt. Im westlichen Teil des Änderungsbereichs wird durch den seit 2007 rechtskräftigen Bebauungsplan Nummer 5379/57 der Kennedydamm als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. - 4 - Sonstige Pläne und Konzepte 4.1 Raumwerk D Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 15.12.2022 das „Raumwerk D" als gesamtstädtisches städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB beschlossen. Es ist demnach bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Mit dem Raumwerk D verpflichtet sich die Düsseldorfer Stadtentwicklung den sieben gleichrangigen Grundwerten. Abgeleitet aus der Neuen Leipzig Charta bilden diese Grundwerte den inhaltlichen Rahmen für die Ziele und Entwicklungsansätze einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Grundwerte spiegeln die Haltung und das Selbstverständnis der zukünftigen Düsseldorfer Stadtentwicklung wider und sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Das Raumwerk D sieht für den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans eine langfristige Entwicklung zu einem urbanen Quartier mit hochwertigen Freiräumen und höherem Anteil an Wohnen sowie einer besseren Infrastrukturvernetzung vor. Es werden die sieben Grundwerte des Raumwerk D aufgegriffen indem ein offenes, lebendiges, innovatives und gemischtes Quartier mit vielfältigen Angeboten und qualitativen Frei- und Grünräumen geschaffen wird. Die Leitstrukturen der räumlichen Entwicklung Düsseldorfs sind durch das Raumgerüst des Raumwerk D formuliert. Es definiert unter anderem große Netzstrukturen und verdeutlicht die großen räumlichen Zusammenhänge in der Stadt. Hier liegt der Änderungsbereich in der inneren Stadt. Dafür ist eine Erhöhung der sozialen und kulturellen Vielfalt der Stadt sowie unter anderem auch die Gestaltung der Platzräume zu klimafreundlichen, gesunden und lebenswerten Orten des Aufenthalts angedacht. Dadurch soll nicht nur eine Aufwertung des vorliegenden Standorts, sondern auch ein Mehrwert für die gesamte Nachbarschaft entstehen. Die Strukturpläne des Raumwerk D formulieren in Konkretisierung der Grundwerte und der Anforderungen des Raumgerüstes für den Änderungsbereich die Sicherung der Milieuvielfalt und Lebendigkeit der Stadt, den Anspruch des bioklimatischen Umbaus der dichten Stadt sowie den Umbau der Bürostadt Kennedydamm zu einem urbanen Quartier mit hochwertigen Freiräumen, höherem Anteil an Wohnen und besserer Infra strukturvernetzung. 4.2 Gewerbe- und Industriekernzonen Die im Rahmen des Masterplan Industrie erstellte Flächenstrategie für die produktions- und handwerksgeprägten Branchen „Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf" wurde am 13.12.2018 vom Rat der Stadt Düsseldorf beschlossen. Es handelt sich um ein städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB, das bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen ist. Der Geltungsbereich der vorliegenden Änderung des Flächennutzungs plans liegt nicht im Bereich einer definierten Gewerbe- oder Industriekernzone. Umliegend sind ebenfalls keine - 5 -

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/097/2025