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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 88_2004_19033.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00071066.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:34 GMT
Number of Pages: 61
Markdown Content:
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 88/2004
> 1Mitwirkung des OVA bei verkehrsplanerischen Angelegenheiten 2Mitwirkung des AUS bei allen umweltrelevanten Vorhaben/Maßnahmen 3Mitwirkung des AWM, soweit wohnungsrelevante Interessen berührt werden
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Beschlussvorlage Betrifft:
B-Plan Nr. 5480/26 - Rheinmetall Ulmenstraße / Rather Straße -Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
” BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5480/26 -Rheinmetall Ulmenstraße / Rather Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” OVA 1 Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5480/26 - Rheinmetall Ulmenstraße / Rather Straße - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den verkehrsplanerischen Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel
“Ziel und Zweck des Bebauungsplanes - Verkehr” enthalten.
” AUS 2 Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5480/26 - Rheinmetall Ulmenstraße / Rather Straße - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Hinweis: Aussagen zu den umweltrelevanten Belangen sind in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf im Kapitel
“Umweltbericht” einschl. der Zusammenfassung gem. § 2a Abs. 3 BauGB enthalten.
” AWM 3 Die Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5480/26 - Rheinmetall Ulmenstraße / Rather Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 88/2004
Seite 2 von 61 für ein Gebiet zwischen der Heinrich-Ehrhardt-Straße, der Rather Straße, der Justizvollzugsanstalt und der Ulmenstraße - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5480/26 - Rheinmetall Ulmenstraße / Rather Straße -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: - Ausweisung von Kerngebieten, allgemeinen Wohngebieten und öffentlichen Verkehrsflächen. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5480/26 -Rheinmetall Ulmenstraße/ Rather Straße- und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/- 2Bezirksvertretung 1 -/- 1 -/-2Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/- 1 -/-2Ausschuss für Umweltschutz -/- 1 -/-2Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbeteiligung 3 beigefügt B-Plan-Begründung RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 88/2004
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Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin Ö Vorlagen - Nr. 61/ 88/2004
Seite 4 von 61 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/88/2004
## Bericht über die Bürgerbeteiligung Rahmenplan NDD-Landesgrundstück Tannenstraße und NDD-Rheinmetallgrundstück zwischen Ulmenstraße und Rather Straße sowie für den Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5479/67 NDD-Landesgrundstück Tannenstraße
Ort: Aula der Realschule In der Lohe Schwannstraße 5 Zeit: 09.04.2003, 17:30 Uhr Anwesend: die Bezirksvorsteherin Stadtbezirk 1 ca. 35 Bürgerinnen und Bürger 5 Vertreterinnen / Vertreter der öffentlichen Verwaltung ein Vertreter der Projektgesellschaft Tannenstraße mbH Frau Schmidt eröffnet um 17:45 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Frau Fluck erläutert zunächst das formale Aufstellungsverfahren und die Stufen der Bürgerbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und die Möglichkeit auch Anregungen gerne einzubringen. Vorgestellt und erörtert werden in der heutigen Veranstaltung - der Rahmenplan Tannenstraße/Rheinmetall sowie - die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gelände Tannenstraße und der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5479/67 - NDD Landesgrundstück Tannenstraße -Dem Vertreter der Projektgesellschaft Herrn Rothmund, im weiteren Investor genannt, wird Rederecht erteilt.
1. Es wird darum gebeten zu erläutern, inwieweit es sich bei der Veranstaltung formal um die nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene vorgezogene Bürgerbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan handelt. In der Einladung sei nur der Rahmenplan erwähnt worden.
Antwort der Verwaltung Es wird erläutert, dass eine Bürgerbeteiligung für einen Rahmenplan als informelle Planung gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Mit der Einladung zu der Veranstaltung zum Rahmenplan seien interessierte Bürgerinnen und Bürger angesprochen worden, sich über Ö Vorlagen - Nr. 61/ 88/2004
Seite 5 von 61 die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. In dieser Rahmenplanung werden die Bereiche Landesgrundstück Tannenstraße und das Rheinmetallgrundstück zwischen der Ulmenstraße und der Rather Straße vorgestellt. Die gleichzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung des Bebauungsplanes für den Bereich Landesgrundstück Tannenstraße und der Flächennutzungsplanänderung sei der gesetzliche Verfahrensschritt für die Bauleitplanung. Nach dem gesetzlich vorgeschriebenen förmlichen Beteiligungsverfahren (öffentliche Auslegung einschließlich Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) könne die Planreife nach § 33 BauGB erreicht werden. Die Verwaltung erläutert die Flächennutzungsplanänderung.
2. Es wird festgestellt, dass die Darstellung von Kern- und Wohngebieten nahezu parzellenscharf erfolgt.
Antwort der Verwaltung Die Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht dem Vorentwurf des Bebauungsplanes. Die Grünachse ist im Maßstab des Flächennutzungsplanes nicht darstellbar und werde daher symbolisch mit einer Punktlinie dargestellt. Die Verwaltung erläutert ausführlich den Rahmenplan für das Landesgrundstück an der Tannenstraße und das Rheinmetallgrundstück zwischen der Ulmenstraße und der Rather Straße. Dieser Rahmenplan wurde auf der Grundlage des Ergebnisses der städtebaulichen Entwurfswerkstatt erarbeitet. Weiterhin wurde die Weiterentwicklung des Rahmenplanes für den Bereich des Landesgrundstückes an der Tannenstraße zum Bebauungsplan-Vorentwurf erläutert.
3. Ein Bürger fragt, wieso die geplante Grünfläche im Bereich des Hochsicherheitstraktes im Bebauungsplan-Vorentwurf nicht als Grünfläche festgesetzt ist.
Antwort der Verwaltung Bei der Grünfläche handelt es sich um eine private Grünfläche (begrünter Bereich oberhalb einer Tiefgarage), d. h. um eine nicht überbaubare Grundstücksfläche innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes.
4. Es wird darum gebeten zu erläutern, inwieweit die durch die Weiterentwicklung der städtebaulichen Konzeption nunmehr vorgesehenen seitlichen Öffnungen des Lärm abschirmenden geschlossenen Büroriegels entlang der Johannstraße der Lärmschutz für die geplante Wohnbebauung gewährleistet werden kann.
Antwort der Verwaltung Für den Bebauungsplan-Vorentwurf ist eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt worden. Demnach können die betroffenen Bereiche mit geeigneten passiven Schallschutzmaßnahmen geschützt werden. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 88/2004
Seite 6 von 61 Die erforderlichen Maßnahmen an den betroffenen Fassaden werden im Bebauungsplan festgesetzt.
5. Es wird angeregt, anstelle von Kerngebieten Mischgebiete festzusetzen. Somit könnten die im MK-Gebiet zulässigen Einzelhandelsbetriebe verhindert und eine Konkurrenz zu benachbarten Einzelhandelsstandorten vermieden werden.
Antwort der Verwaltung Im Mischgebiet sind Gewerbebetriebe zulässig, die an diesem Standort nicht gewünscht sind. Vielmehr soll durch entsprechende Gliederung des Kerngebietes im Bebauungsplan großflächiger Einzelhandel ausgeschlossen werden. Eine Gliederung auf Flächennutzungsplanebene ist nicht möglich.
6. Es wird angeregt, die Hofbildungen an der Johannstraße aus Lärmschutzgründen z. B. durch Glaswände abzuschirmen.
Antwort des Investors Eine Verglasung führt zu Schall-Reflexionen für die gegenüberliegende Wohnbebauung an der Nordseite der Johannstraße. Die Höfe fangen vielmehr den Schall auf und tragen zur Verbesserung der heutigen Situation - Reflexion durch vorhandene Mauer - bei.
7. Es wird angeregt, soviel wie möglich von der das gesamte Kasernengelände umfassenden Mauer zu erhalten.
Antwort des Investors Erhaltenwerte Teile der Einfriedungsmauer sollen soweit wie möglich erhalten bleiben. Jedoch ist aus verkehrstechnischen Gründen eine Aufweitung der Zufahrt zu dem Gelände an der Roßstraße erforderlich. Diese soll in Abstimmung mit der Denkmalbehörde behutsam eingefügt werden. An der Ulmenstraße ist aufgrund der geplanten Querung für Fußgänger und Radfahrer eine Aufweitung des Straßenraumes erforderlich, wodurch gegebenenfalls ein Teil der Mauer in diesem Bereich nicht erhalten werden kann. Auch aus sicherheitstechnischen Erwägungen wird seitens des Investors der Erhalt der Einfriedung angestrebt.
8. Es wird gefragt, ob die Mauern der ehemaligen Stallungen der Reitanlage in Inneren des Gebietes erhalten bleiben.
Antwort des Investors Die Außenmauern/Konturen bleiben soweit wie möglich erhalten. Wo erforderlich werden Fenster vergrößert.
9. Es wird angeregt, einen Durchgang durch die Mauer herzustellen, um die Durchlässigkeit des Gebietes und Verbindung der Grünflächen sicherzustellen.
Antwort der Verwaltung Öffnungen und Durchgänge sind vorgesehen, um die gewünschte Durchlässigkeit zu Ö Vorlagen - Nr. 61/ 88/2004
Seite 7 von 61 gewährleisten. Die im Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen sollen als durchgängiger Grünzug nutzbar sein.
10. Es wird angeregt, ein Bürgerhaus als Kommunikationsmöglichkeit auch für Seniorinnen und Senioren vorzusehen.
Antwort der Verwaltung Eine entsprechende Einrichtung ist im allgemeinen Wohngebiet möglich und zulässig. Seitens des Investors bestehe grundsätzliche Bereitschaft, entsprechende Flächen zur Verfügung zu stellen. Finanzierungsmöglichkeiten müssen noch untersucht werden.
11. Es wird um Erläuterung der beabsichtigten Sondernutzung gebeten.
Antwort der Verwaltung Es ist vorgesehen, im Bereich der ehemaligen Stallungen Infrastruktureinrichtungen für das Gebiet, wie zum Beispiel Läden mit Versorgung für den täglichen Bedarf, aber auch Ateliers o. ä. zu ermöglichen. Die Nutzungen sind im Allgemeinen Wohngebiet zulässig.
12. Es wird angeregt zu prüfen, inwieweit die Finanzierung und Einrichtung sozialer Folgeeinrichtungen dem Investor durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen abverlangt werden können.
Antwort der Verwaltung Zwischen dem Investor und der Verwaltung (Bauverwaltungsamt) wird bereits über die Ausgestaltung eines städtebaulichen Vertrages verhandelt. Das Jugendamt prüft den Bedarf.
13. Es wird nachgefragt, inwieweit eine kulturelle Nutzung (Theater) vorgesehen ist.
Antwort der Verwaltung Anlagen für kulturelle Zwecke sind im Allgemeinen Wohngebiet denkbar. Jedoch muss eine derartige Nutzung hinsichtlich des Verkehrsaufkommens/Stellplatzbedarfs mit der benachbarten Wohnnutzung verträglich sein. Damit ist auch die später erfolgte schriftliche Nachfrage beantwortet.
14. Es wird angeregt, Teile der ehemaligen Stallungen im Anschluss an die Reithalle zur Unterbringung der für etwaige kulturelle Nutzungen erforderlichen ergänzenden Räumlichkeiten zu erhalten. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 88/2004
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Der Durchgang zu dem inneren Platzbereich könne weiter westlich angeordnet werden.
Antwort der Verwaltung Die Anregung wird geprüft.
15. Es wird angeregt, mittels einer Fußgängerbrücke über die Johannstraße eine Verbindung zu dem nördlich gelegenen Wohngebiet/Nordfriedhof zu schaffen.
Antwort des Investors Eine Fußgängerbrücke ist aufgrund der erforderlichen Durchfahrtshöhe und den daraus resultierenden Rampenanlagen im Bereich der gegenüberliegenden Wohnbebauung nicht möglich.
16. Es wird gefragt, inwieweit ein Radwegenetz vorgesehen ist.
Antwort der Verwaltung Radfahrer können das Gebiet über die Wohnstraßen innerhalb des Gebietes sowie die Grünachse durchfahren. Ein gesondertes Radwegenetz ist nicht vorgesehen.
17. Es wird gefragt, inwieweit eine Linksabbiegemöglichkeit von der Heinrich-Ehrhardt-Straße in die Ulmenstraße möglich ist.
Antwort der Verwaltung Aus verkehrstechnischen Gründen ist eine Linksabbiegemöglichkeit in die Ulmenstraße nicht möglich. Die Wendemöglichkeit ist auf der Ulmenstraße nördlich der Kreuzung (U-Turn) möglich und gewünscht.
18. Es wird gefragt, ob man an der Ulmenstraße in das Gebiet nur nach rechts hinein und nach rechts heraus fahren kann.
Antwort der Verwaltung Aus verkehrstechnischen Gründen ist eine zusätzliche Signalanlage zwischen der Kreuzung Johannstraße und der Einmündung Tannenstraße im Bereich der Ulmenstraße nicht möglich.
19. Es wird gefragt, ob das Parken (Parkhaus) öffentlich oder privat sei.
Antwort der Verwaltung Die Stellplätze in den Tiefgaragen sind ausschließlich privater Natur und nur für die Nutzer der Büros und der Wohnungen vorgesehen. Es handelt sich um die Stellplätze, die nach Landesbauordnung nachgewiesen werden müssen. Oberirdisch sind im öffentlichen Straßenraum Parkmöglichkeit
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.