Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 30/2005

B-Plan Nr. 5480/26 - Rheinmetall

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hugo-Viehoff-Straße 1 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 9. Februar 2005veröffentlicht

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\61_ 30_2005_21449.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00066594.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:07:46 GMT Number of Pages: 45 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 30/2005 Seite 1 von 45 Beschlussvorlage Betrifft: Bebauungsplan Nr. 5480/26 - Rheinmetall Ulmenstraße / Rather Straße -Anregungen; Änderungen in roter Farbe; Satzung Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5480/26 - Rheinmetall Ulmenstraße/Rather Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” APS Der Auschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der St a d t i m Ra h me n se iner Vorberatung gem. § 2 Ab s. 1 d e r Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” Rat I. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5480/26 - Rheinmetall Ulmenstraße / Rather Straße - während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und entscheidet hierüber gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 5480/26 - Rheinmetall Ulmenstraße/Rather Straße - in roter Farbe. Es handelt sich insbesondere um: redaktionelle Änderungen der textlichen Festsetzungen Nr. 6.4 und 6.5 hinsichtlich des Lärmschutzes sowie Präzisierung der Planzeichen. III. Der Rat der Stadt beschließt den für ein Gebiet etwa zwischen der Ulmenstraße, der Heinrich-RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 30/2005 Seite 2 von 45 Ehrhardt-Straße, der Rather Straße und der Metzer Straße - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5480/26 -Rheinmetall Ulmenstraße/Rather Straße -am 25.08.1994 aufgestellten und heute geänderten Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5480/26 - Rheinmetall Ulmenstraße/Rather Straße -gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) als Satzung mit der Begründung - Stand 11.01.2005. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 02.03.05 -/- 2Bezirksvertretung 1 -/- 1 -/-2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-2Rat -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Anregungen 2 beigefügt B-Plan-Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 30/2005 Seite 3 von 45 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/30/2005 Anregungen aus der öffentlichen Auslegung vom 14.09.2004 bis 14.10.2004 zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5480/26 - Rheinmetall Ulmenstraße/ Rather Straße -A. Behandlung der Anregungen B. Liste der Einsprechenden Ö Vorlagen - Nr. 61/ 30/2005 > Seite 4 von 45 ## A. Behandlung der Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5480/26 - Rheinmetall Ulmenstraße/ Rather Straße - ## Zu 1.: ## Der Gesamtverband der evangelischen Kirchen in Düsseldorf weist darauf hin, dass die evangelische Zions-Kirchengemeinde mit der Stadt über die Trägerschaft der geplanten Tageseinrichtung für Kinder verhandele. Der Bau und die Betreibung einer solchen Einrichtung sei in der Planung zu berücksichtigen. Es wird ferner angeregt, die geplanten Verkehrswege, welche die Wohngebiete erschließen, als Spielstraßen auszuweisen und zu errichten. ## Antwort der Verwaltung Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Errichtung einer Kindertagesstätte ist nicht im Geltungsbereich des Plangebietes, sondern im angrenzenden Plangebiet Tannenstraße vorgesehen. Die innere Erschließung des Plangebietes, die geplante Rheinmetall-Allee, dient auch der Erschließung der als Kerngebiete ausgewiesenen Baugebiete. Aufgrund der zu erwartenden Verkehrsmengen aus der Kerngebietsnutzung (z. B. Büros), kann eine Spielstraße nicht eingerichtet werden. ## Den Anregungen wird nicht gefolgt. ## Als Aufenthaltszone steht - neben den auf den privaten Grundstücken nachzuweisenden Kinderspielflächen für den Wohnungsbau - die nördlich der Erschließungsstraße vorgesehene Promenade (GF2- Fläche) zur Verfügung. Bereiche für Kinderspiel sind ferner in der mit GF3 gekennzeichneten Fläche vorgesehen. Die weitere Planung sieht vor, den zukünftigen Wohnschwerpunkt des Quartiers auf Ö Vorlagen - Nr. 61/ 30/2005 > Seite 5 von 45 ## der heutigen Fläche der Justizvollzugsanstalt zu entwickeln. Erforderliche weitere Kinderspielflächen sollen dann in diesem Bereich angelegt werden. Zu 2.: ## Der Einsprecher befürchtet, dass die zu erwartenden Verkehre aus dem Rheinmetall-Gelände das Verkehrsaufkommen in der Tannenstraße wesentlich erhöhen werden. Zur Entlastung der Tannenstraße werden folgende Anregungen vorgebracht: 2.1 Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit auf der Ulmenstraße/ Johannstraße; Eventuell Entfall der Linksabbiegemöglichkeit auf der Rather Straße/ Heinrich-Ehrhardt-Straße. 2.2 Einrichtung der Tannenstraße und der Saarbrücker Straße als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Tannenstraße: Von der Roßstraße Richtung Ulmenstraße). 2.3 Ausbildung der Rheinmetall-Allee als Sackgasse. 2.4 Verzicht auf Ampeln, da diese unnötige Wartezeiten produzieren. ## Die Anregungen werden wie folgt begründet: Da der U-Turn auf der Ulmenstraße nördlich der Kreuzung nicht genutzt werde, wird befürchtet, dass der Kfz-Verkehr aus dem Rheinmetall-Gelände in Richtung Westen über die Tannenstraße zur Roßstraße fahren werde, um Richtung Theodor-Heuss-Brücke zu gelangen. Daher sei eine direkte Abbiegemöglichkeit von der Ulmenstraße links in die Johannstraße erforderlich. Weiterhin wird befürchtet, dass bei hohen Verkehrsaufkommen oder Stau auf der Heinrich-Ehrhardt-Straße die Rheinmetall-Allee und die Tannenstraße als sogenannte “Stauumfahrungen” genutzt werden. Die Verkehre von der Heinrich-Ehrhardt-Straße würden über die Rather Straße und die Rheinmetall-Allee zur Ulmenstraße fahren. Wenn an der Ulmenstraße/ Johannstraße keine direkte Linksabbiegemöglichkeit eingerichtet werde, sei zu erwarten, dass die Verkehre (um in Richtung Westen zu gelangen) die Tannenstraße nutzen, um die Roßstraße und die Theodor-Heuss-Brücke zu erreichen. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 30/2005 > Seite 6 von 45 ## Um diese Auswirkungen zu verhindern, wird angeregt, die Rheinmetall-Allee als Sackgasse auszubilden. Weiterhin würde eine Ausweisung der Tannenstraße als Einbahnstraße Richtung Osten diese Fahrbeziehungen unterbinden. Ferner wird befürchtet, dass die Ampelphasen auf der Ulmenstraße im Bereich Tannenstraße und Rheinmetall-Allee wesentlich länger werden, so dass es zu Emissionen und Immissionen im Bereich der Tannenstraße komme. Antwort der Verwaltung Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens ist die Verkehrserschließung eingehend gutachterlich untersucht worden. Es ist nachgewiesen worden, dass die Prognoseverkehrsmengen, die von den zukünftigen Nutzungen im Rheinmetall-Gelände zu erwarten sind, auf der Ulmenstraße und der Rather Straße abgewickelt werden können. Auch die Anschlussknotenpunkte an die Heinrich-Ehrhardt-Straße sind gutachterlich hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit geprüft worden. Für die Abwicklung der entstehenden Verkehre in Verbindung mit der Straßenbahn und den Verkehrsbeziehungen auf der Ulmenstraße ist eine lichtsignalgesteuerte Regelung der Kreuzung Ulmenstraße/ Rheinmetall-Allee erforderlich. Diese erfolgt abgestimmt auf die bereits vorhandenen Lichtsignalanlagen im Norden und Süden. Auf der Rheinmetall-Allee wird (nach vollständiger Bebauung des Areals) gemäß Gutachten eine Gesamtverkehrsbelastung von ca. 8000 Kfz- Fahrten pro Tag erwartet. Jeweils an den Einmündungen bedeutet dies eine Belastung von ca. 4000 Fahrten über den gesamten Tag, davon ca. 360 Fahrten in der Spitzenstunde (16.00-17.00 Uhr). Im Rahmen des Verkehrsgutachtens ist auch die Belastung der Einmündung Tannenstraße/ Ulmenstraße untersucht worden. Laut Gutachten wird die Belastung auf der Tannenstraße lediglich um ca. 60 Kfz/ Spitzenstunde ansteigen. Die Kapazität der Tannenstraße in ihrer Funktion als Verbindungsstraße wird damit nicht ausgeschöpft. Durch die Einbindung der neuen Kreuzung in das bestehende Straßennetz sowie die Sicherung des Verkehrsflusses durch Ampelanlagen werden, auch bei den Ö Vorlagen - Nr. 61/ 30/2005 > Seite 7 von 45 ## e r w a r t e t e n M e h r v e r k e h r e n, k e i ne w e s e nt l i c he n E m i s s i o ns - o d e r Immissionsmehrbelastungen erwartet. Zu 2.1: Auf Grund fehlender Platzreserven, der Straßenbahnlinie und der Wahrung der A m p e l - a b f o l g e n i s t a u f d e r U l m e n s t r a ß e e i n e n i v e a u g l e i c h e Linksabbiegemöglichkeit in die Johannstraße nicht realisierbar. Die geringfügige Mehrbelastung der Tannenstraße rechtfertigt keinen kostenintensiven Umbau des Knotens, wie beispielsweise eine Tieferlegung. Die Unterbindung der Linksabbiegemöglichkeit von der Rather Straße in die Heinrich-Ehrhardt-Straße kommt nicht in Betracht, da die Abbiegebeziehung für den Verkehrsfluss Richtung Westen erforderlich ist. ## Der Anregung wird nicht gefolgt. ## Zu 2.2: Die Umwandlung der Tannenstraße und der Saarbrücker Straße in Einbahnstraßen wird nicht befürwortet, da zum einen der Verkehrsfluss nicht verbessert und zum anderen mehr Verkehr erzeugt wird oder von den Verkehrsteilnehmern längere Wegestrecken in Kauf genommen werden müssen. ## Der Anregung wird nicht gefolgt. ## Zu 2.3: Die Ausbildung der Rheinmetall-Allee als Sackgasse ist im Rahmen des Bebauungs-planverfahrens geprüft und aus erschließungstechnischen Gründen ausgeschlossen worden. Auf Grund der vorgesehenen baulichen Maßnahmen zur Verringerung der Fahrt-geschwindigkeit (Aufpflasterung, Tempo 30) und der Ampelanlage an der Einmündung Rheinmetall-Allee/ Ulmenstraße und den damit verbundenen Wartezeiten ist es nicht wahrscheinlich, dass die Rheinmetall-Allee als “Stauumfahrung” genutzt wird. Sollte sie wieder Erwarten dennoch von Ö Vorlagen - Nr. 61/ 30/2005 > Seite 8 von 45 ## Durchgangsverkehr in störendem Umfang genutzt werden, sind weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Widerstands zu prüfen. ## Der Anregung wird nicht gefolgt. ## Zu 2.4: Der Verzicht auf Ampelanlagen behindert den reibungslosen Verkehrsfluss und gefährdet die Sicherheit vor allem der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer. Entsprechend der Gutachten ist die signaltechnische Regelung des Knotenpunktes Rheinmetall-Allee/ Ulmenstraße erforderlich. ## Der Anregung wird nicht gefolgt. ## Zu 3.: ## Die Stadtwerke Düsseldorf AG weist darauf hin, dass einige Versorgungsleitungen innerhalb der ausgewiesenen Baugrenzen verlegt seien. Diese seien an das geplante innere Straßensystem anzupassen. In der Begründung werden folgende Änderungen angeregt: - Die Erschließung der Baugebiete MK 1, 5 und 7 mit Strom, Wasser und Fernwärme erfolge über vorhandene Leitungen in der Ulmenstraße bzw. über neu verlegte Leitungen auf dem Gelände Rheinmetall, - das im Plangebiet bestehende Heizkraftwerk werde aufgrund überalteter Technik kurzfristig außer Betrieb gesetzt. Zur Sicherung der Versorgung sei bereits eine Fernwärmeleitung von der Tannenstraße in das Plangebiet verlegt worden, - der Begriff ‘Brauchwasser’ sei zu streichen, - durch die Planung sei mit einem zusätzlichem Energiebedarf zu rechnen. Die Emission von Hausbrand im Plangebiet könne durch die Verwendung von Fernwärme vermindert werden. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 30/2005 > Seite 9 von 45 ## Antwort der Verwaltung ## Den Anregungen wird gefolgt. ## Die Satzungsbegründung wurde entsprechend der Anregungen geändert und ergänzt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 30/2005 > Seite 10 von 45 ## B. Liste der Einsprechenden zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 5480/26 - Rheinmetall Ulmenstraße / Rather Straße - ## 1. Gesamtverband der ev. Kirchen in Düsseldorf Hohe Straße 16 40213 Düsseldorf 2. Werner Staab Tannenstraße 31 40476 Düsseldorf 3. Stadtwerke Düsseldorf AG Postfach 10 11 36 40002 Düsseldorf Ö Vorlagen - Nr. 61/ 30/2005 Seite 11 von 45 Stand: 11.01.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/30/2005 Anlage zur Vorlage Nr. 61/30/2005 # B e g r ü n d u n g gemäß § 9 (8) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 5480/26 - Rheinmetall Ulmenstraße / Rather Straße -Stadtbezirk 1 Stadtteil Derendorf 1. Örtliche Verhältnisse 1.1 Bestand Das Plangebiet wird im Westen von der Ulmenstraße, im Norden von der Heinrich-Ehrhardt-Straße und im Osten von der Rather Straße begrenzt. Die südliche Grenze verläuft entlang des Grundstücks einer Justizvollzugsanstalt, der Metzer Straße und entlang des neu errichteten Wohnblocks zwischen der Metzer, der Straßburger und der Rather Straße. Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches mit Baugebietsflächen und öffentlichen Verkehrsflächen beträgt ca. 12,3 ha. Die Flächen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich größtenteils im Eigentum der Rheinmetall Immobilien GmbH. Das Plangebiet ist in lockerem Zusammenhang bebaut. Die größten Gebäude sind eine ca. 200 m lange Halle an der südlichen Bebauungsplan-Gebietsgrenze und drei zusammenhängende Hallen in der Mitte des Geländes. Die Straßenrandbebauung besteht aus ein- bis viergeschossigen Gebäuden. Die Betriebsgebäude sind teilweise auf der Basis kurzfristiger Mietverträge als Büro- und Lagerflächen sowie durch nichtstörende Gewerbebetriebe genutzt. Es handelt sich insgesamt um ca. 54.000 m² Nutzfläche. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 30/2005 - 12 -Stand: 11.01.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/30/2005 Ein Teil der Gebäude steht leer. Die zentrale Freifläche (Parkplatz) ist komplett versiegelt. Die ca. 200 m lange Halle an der südlichen Grenze des Bebauungsplangebietes wird als Ausstellungsfläche für Mode und für Büros genutzt. An der Ulmenstraße wurde durch Umbau und als Anbau an ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude die neue Hauptverwaltung der Rheinmetall AG errichtet. Nördlich angrenzend, jenseits der bereits ausgebauten Einmündung der Rheinmetall-Allee, wurde eine Baugenehmigung fü

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 30/2005