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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 6267/10
Anregungen; Änderung in roter Farbe; erneute öffentliche Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 10 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung
zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6267/10 - Hauptzentrum Garath (Stufe 1) -
angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine
vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
den zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6267/10 - Hauptzentrum Garath
(Stufe 1) - während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2)
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S.
137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-
Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum
Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) i.V.m. § 244 Abs. 2
Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23.
September 2004 (BGBI. I S. 2414) entsprechend Anlage 1
zur
vorliegenden Vorlage zu.
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt den
Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 6267/10 - Hauptzentrum
Garath (Stufe1) - in roter Farbe zu.
Es handelt sich insbesondere um:
SKorrekturen an den Baugrenzen
SVerkleinerung der Parkpaletten
SStreichung der Ersatztrasse für die unterirdische Leitung der Ruhrgas
AG
SAnpassung und Änderung der textlichen Festsetzungen
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem
geänderten Bebauungsplan-Entwurf Nr. 6267/10 - Hauptzentrum Garath
(Stufe 1) - und der Begründung für die erneute öffentliche Auslegung zu.
Sofern im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung keine
Anregungen erhoben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den heute geänderten Entwurf als
Satzung zu beschließen.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 02.03.2005 -/-
2
Bezirksvertretung 10 22.02.2005 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Anregungen
2 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/37/2005
Anregungen
aus der öffentlichen Auslegung vom 29.08.2000 bis zum 29.09.2000
A. Behandlung der Anregungen
B. Liste der Einsprechenden
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A. Behandlung der Anregungen
1. Stadtwerke Düsseldorf AG
1.1
Die Stadtwerke Düsseldorf AG fordern, für ihre Gashochdruckleitung DN 200
- eine Überbauung auszuschließen und die geplante Erdgeschossbebauung 3 m von
der Gasrohrleitung abzurücken,
- einen 5 m breiten Schutzstreifen auszuweisen,
- eine Durchfahrtshöhe von mind. 4,5 m im Leitungs- und Schutzstreifenbereich
einzuhalten.
Eine Überbauung mit Geschäftsgebäuden wird ausgeschlossen, indem die Baugrenzen
entsprechend zurückgenommen werden. Die 1-geschossige Geschäfts-bebauung rückt -
wie gefordert - 3 m von der Leitung ab.
Der Anregung wird gefolgt.
Die Anregung, einen Schutzstreifen von 5 m Breite auszuweisen, ist nicht nachvollziehbar,
da dieser als Bestand im Plangebiet selbst und außerhalb des Plangebietes bereits mit 6
m (jeweils 3 m beiderseits der Leitungsachse) eingetragen ist.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,5 m wird in öffentlichen Hauptverkehrsstraßen,
wie in der Koblenzer Straße, eingehalten, wo mit sämtlichen nach StVO zugelassenen
Fahrzeugen gerechnet werden muss.
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Auf dem Parkplatz ist jedoch hauptsächlich mit PKW und mittleren LKW Lieferverkehr zu
rechnen. Auch die Supermarkt-Anlieferung und die Feuerwehr kommen mit nur 4,0 m
Durchfahrtshöhe aus. Tiefbauunternehmen verfügen inzwischen auch über kleinere
Bagger, die mit 4,0 m Durchfahrtshöhe auskommen.
Auch wenn die in 4,0 m Höhe und dar über auskragende Parkpalette im
Schutzstreifenbereich der Gashochdruckleitung bei evtl. Arbeiten an der Leitung eine
gewisse Erschwernis für die Stadtwerke bedeuten, so stellt dies in Abwägung mit 30
Stellplätzen Verlust und gestalterischer und praktischer Nachteile einer 4,5 m hohen
Parkpalette (steilere Rampen, weiterer Verlust an Stellplätzen, nicht mehr gegebene
Wirtschaftlichkeit) keine unzumutbare Einschränkung für die Stadtwerke dar.
Die geplante Parkpalette sieht an Stelle von früher geplanten 153 Stellplätzen nur noch
89 Stellplätze vor. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hatte beim Beschluss
zur ersten öffentlichen Auslegung empfohlen, das Maximum an Park- und Stellplätzen zu
verwirklichen. Dies bedeutet hier eine Anzahl von 153 Stellplätzen. Ein Zurückrücken der
Parkpalette hinter den Schutzstreifen würde den Verlust weiterer 30 Stellplätzen
bedeuten, sodass dann nur noch 59 übrig blieben. Diese Anzahl wäre für den geplanten
1-geschossigen Supermarkt und die zusätzlichen IV-geschossigen Kerngebietsflächen
nicht ausreichend.
Die geplante Parkpalette ragt in einer Höhe von 4 m und darüber um ca. 2,50 m in den
Schutzstreifen hinein. Selbstverständlich werden die Stützen, die die Palette tragen, so
geplant, dass der ausgewiesene Schutzstreifen respektiert wird.
An der Art der Nutzung - Parkpalette - wird sich im Vergleich zur heutigen
Parkplatznutzung nichts ändern.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
1.2
Die Stadtwerke fordern für den Fall, dass die beiden zur Anlage der Deutschen Bahn AG
gehörenden Durchgänge (entlang der östlichen Plangebietsgrenze) überbaut werden, die
Verlegung der Trinkwasser- und Fernwärmeleitung.
Die beiden Durchgänge zwischen dem S-Bahn-Haltepunkt und den Parkplätzen sind
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dunkle "Beton-Röhren", schlecht übersichtlich und werden immer wieder verunreinigt.
Wenn sie als Geschäftsflächen genutzt werden sollten, - was der B-Plan im
Einvernehmen mit der Deutschen Bahn AG auch vorsieht - muß der B auherr
selbstverständlich für die Umverlegung aufkommen. Flächen hierfür stehen in Richtung
Koblenzer Straße um die Gebäude herum zur Verfügung.
Die Anregung wird im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens nicht gefolgt.
Sie wird jedoch bei der Ausarbeitung der Bauanträge berücksichtigt werden, sofern
diese Flächen überhaupt bebaut werden sollten.
1.3
Für die übrigen Wasser- und Fernwärmeleitungen fordern die Stadtwerke einen 4,0 m
breiten Schutzstreifen und eine Durchfahrtshöhe von 4,5 m.
Diese Leitungsabschnitte liegen in öffentlicher Verkehrsfläche, wo generell keine Rechte
zugunsten einzelner Leistungsträger nötig sind.
Zur Durchfahrtshöhe von 4,5 m wurde oben in Abschnitt 1.1 die Forderung der Stadtwerke
mit anderen Belangen abgewogen. Wie oben erläutert, soll die Durchfahrtshöhe bei 4,0
m bleiben.
Den Anregungen wird nicht gefolgt.
2. Pipeline Engineering GmbH
Für die unterirdische Gasfernleitung DN 600 einschließlich Begleitkabel der Ruhrgas AG
war in der bisherigen Planung im nördlichen und südlichen Parkplatz eine ErsatzTrasse
vorgesehen. Diese hätte aber im Bereich der neuen Supermarktplanung nicht den
erforderlichen 4 m Schutzstreifen beiderseits der Leitungsachse eingehalten.
Durch die vorliegende Umplanung der Gebäude, d.h. Abrücken der Baugrenzen vom
Schutzstreifen (Änderung in roter Farbe), kann die Ruhrgasleitung in ihrer heutigen Lage
verbleiben. Der Schutzstreifen wird lediglich im Bereich der südlichen Zufahrtsrampe
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geringfügig tangiert. Hier bleibt es jedoch bei der heute im Schutzstreifen vorhandenen
Nutzung: Zufahrt zu Park- und Stellplätzen. Lediglich die Höhenlage wird verändert. Dies
stellt keine unzumutbare Einschränkung dar.
An zwei Stellen wird die Gasleitung überquert: durch die südliche Parkpalette auf 8 m
Breite und durch den "Anschluss an die Brücke" von Süden her zur Fußgängerbrücke
Koblenzer Straße und damit ins westliche Hauptzentrum hinein.
Die südliche Parkpalette - früher mit 96 Stellplätzen geplant - umfasst jetzt nur noch 48
Stellplätze. Diese wären ohne das Tangieren und Überqueren des Schutzstreifens gar
nicht möglich. In diesem Falle könnten Fußgänger aus Richtung des westlichen
Hauptzentrums die Parkpalette gar nicht auf direktem Wege erreichen.
Damit würde der o. g. Wunsch des Ausschusses für Planung nach Ausweisung möglichst
vieler zusätzlicher Stellplätzen völlig ignoriert, was jedoch nicht vorgesehen ist.
Auf die Notwendigkeit einer Abstimmung mit der Ruhrgas AG bei der über den
Bebauungsplan-Maßstab hinausgehenden Projektplanung wird, wie schon bei früheren
Bebauungsplänen üblich, im Bebauungsplan hingewiesen.
Den Anregungen wird weitestgehend gefolgt.
Zu 3.:
Die Fa. Aldi hatte sich im Jahre 2000 für die im Bebauungsplan vorgesehene Überbauung
der Koblenzer Straße beworben. Über ihren Architekten formulierte sie einige technische
Anforderungen. Dies hat sich erledigt, da die Fa. Aldi von diesem Bauvorhaben
abgesehen und inzwischen das ehemalige Karstadtgebäude gekauft und umgebaut hat
und hier erfolgreich einen Aldi-Supermarkt betreibt und weitere Ladenflächen an andere
Geschäftsleute vermietet hat.
Inzwischen hat ein anderer Investor mit neuen Architekten einen Entwurf für die
Überbauung der Koblenzer Straße erarbeitet, der in den Bebauungsplan eingearbeitet
worden ist.
Die Anregungen sind damit gegenstandslos geworden.
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B. Liste der Einsprechenden
1. Stadtwerke Düsseldorf AG
- OE 331/3 - Liegenschaft
40002 Düsseldorf
2. Pipeline Engineering GmbH
Postfach 102865
45028 Essen
im Auftrag der Ruhrgas AG, Essen
3. Herrn
Jürgen Lamm
An der Obererft 17-27
41464 Neuss
im Auftrag der Firma Aldi GmbH + Co. KG,
Karl-Benz-Straße 4-6, 40764 Langenfeld
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Anlage zur Vorlage Nr. 61/37/2005
B e g r ü n d u n g
mit Änderungen in roter Farbe
- Hauptzentrum Garath, Stufe 1 -
Stadtbezirk 10 Stadtteil Garath
1. Örtliche Verhältnisse
Das Garather Hauptzentrum ist Standort für zentrale Einrichtungen für ursprünglich
28 000, heute knapp 20 000 Einwohner. Es entstand zwischen 1967 (West) und 1975
(Ost) und umfaßt ca. 12 000 m² Geschäftsflächen. Die "Hauptschlagader" des Hauptzen-
trums ist der ca. 500 m lange Fußgängerbereich, der sich - von Westen her - über
die
Koblenzer Straße, unter die Trassen der Deutschen Bahn AG und der Autobahn hindurch
und wieder über die Frankfurter Straße hinweg zieht. An dieser Achse liegen als Schwer-
punkte der Einkaufsbereich im Westen, die Freizeitstätte in der Mitte und das "Anne
Frank-Haus" - Jugendzentrum der evangelischen Kirche - im Osten.
Das Plangebiet, das zwischen Koblenzer Straße - teilweise westliche Seite - und der
Bahntrasse liegt, hat zwei Straßenanschlüsse. Sie erschließen zwei Parkplätze. Der
nördliche Parkplatz besitzt 133 Plätze, der südliche 88. Diese Parkplätze werden sowohl
von P+R-Benutzern als auch von Kunden des Einkaufszentrums beansprucht. Zweimal
wöchentlich findet auf dem nördlichen Parkplatz ein Wochenmarkt statt.
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 37/2005- 11 -
Zwischen den beiden Parkplätzen liegen zwei Geschäftshäuser, die vom zentralen
Fußgängerbereich aus erschlossen werden. Die Fußgängerzone steigt nach Westen über
Treppen und Rampen an, um die Koblenzer Straße überbrücken zu können. Unterhalb
des Brückenniveaus befinden sich Bushaltestellen, die von den Läden aus über Treppen
und Rampen zu erreichen sind. Sie stellen eine wichtige Verknüpfung von Bus und S-
Bahn dar.
Das Plangebiet wird von mehreren Leitungen unterquert.
2. Gegenwärtiges Planungsrecht
Die Bebauungspläne Nr. 6268/06, /07, /13 und Nr. 6367/03 weisen "Verkehrsfläche" im
Bereich der beiden Parkplätze und des zentralen Fußgängerbereiches aus. Jeweils
dazwischen ist Kerngebiet (MK), im Süden 2-geschossig, im Norden 1-geschossig ausge-
wiesen. Auf der Brücke über die Koblenzer Straße ist ebenfalls Kerngebiet (MK) als
"Verkaufsstände" ausgewiesen.
3. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
3.1 Generelle und wirtschaftliche Ziele
Das Garather Hauptzentrum hat an Attraktivität verloren. In Garath vorhandene Kaufkraft
fließt zu über 50 % in andere Stadtteile ab. Um dem entgegenzuwirken wird der ca. 13
000 m² große öffentliche Fußgängerbereich attraktiv neu gestaltet. Zwei Bauabschnitte
wurden bereits in den Jahren 2003 und 2004 umgebaut. Der nächste Bauabschnitt im
Bereich des hier vorliegenden Bebauungsplanes steht für die 2. Jahreshälfte 2005 an.
Damit das nicht nur "Oberflächenkosmetik" bleibt, sollen zentral gelegene Kerngebietsflä-
chen für Einzelhandel und Büros verbunden mit günstig gelegenen Parkplätzen ausgewie-
sen werden. Damit soll ein baurechtlicher Rahmen geschaffen werden, der private In-
vestitionen ermöglicht. Zusätzlich soll auf Beschluss der Bezirksvertretung 10 unter
Moderation der Industrie- und Handelskammer ein Stadtteilmarketing eingerichtet werden,
das mit allen Beteiligten neue Initiativen entwickeln wird. Damit soll u. a. Wirtschaftskraft
und Kaufkraftbindung erhöht und das Hauptzentrum insgesamt nachhaltig gestärkt
werden.
Als erster Schritt soll für den zentralen Bereich zwischen Koblenzer Straße und der
Bahntrasse der vorliegende Bebauungsplan Nr. 6267/10 aufgestellt werden, der die dort
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 37/2005- 12 -
vorhandenen Geschäftsflächen wesentlich erweitert, ohne die vorhandenen Parkmöglich-
keiten zu reduzieren.
3.2 Kerngebiete
Zwei Erweiterungen der vorhandenen Kerngebietsflächen werden direkt neben der
Kreuzung der S-Bahnlinie mit der Fußgängerachse ausgewiesen. Hier soll Raum für
Einzelhandel und Büroflächen geschaffen werden. In der Fußgängerebene können
maximal 500 m² (Nord) und 1 100 m² (Süd) Geschossfläche (Brutto) entstehen.
In den geplanten drei Obergeschoss-Ebenen können weitere Flächen für Büros oder
Arztpraxen evtl. auch Läden auf der Parkpaletten-Ebene hergestellt werden (ca. 1 000 m²
Nord, ca. 1 400 m² Süd).
Am Rand zur Koblenzer Straße hin bleiben zwei Durchgänge zu den Parkplätzen be-
stehen. Um diese Durchgänge im Falle von Neubauten attraktiver zu gestalten, sollen im
Erdgeschoss 3,5 m breite Arkaden entstehen und entsprechend festgesetzt werden. Im
Süden bleibt ein Zugang zur Bushaltestelle erhalten. Die beiden vorhandenen dunklen
und immer wieder verschmutzten Durchgänge entlang des Bahngeländes können entfal-
len und in die Ladenflächen integriert werden.
Ein weiteres Kerngebiet wird auf der Brückenebene oberhalb der Koblenzer Straße
ausgewiesen. Die Vorderkante auf der vorhandenen Brücke wird im Sinne des bereits
ausgewiesenen (aber nicht bebauten) Kerngebietes 5,5 m in die 20 m breite Brücke
hineingeschoben und um 48 m über die vorhandene Brücke hinaus nach Nordwesten
erweitert. So entsteht ein ca. 54 m tiefes und 28 m breites Gebäude (= 1 300 m² Ge-
schossfläche), das den vorhandenen Einkaufsschwerpunkt auf dem Brückenniveau
(Hauptzentrum West) hervorragend ergänzt. Dieser Baukörper liegt aus verschiedenen
Richtungen stark im Blick der Fußgänger, Autofahrer und mit Bus und Bahnen Vorbeifah-
renden. Er bedurfte daher einer besonders sorgfältigen Vorplanung. Der einsch
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.