Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 144/2004

FNPÄ86Ddorf Arc. Aufst.BerBübetBerTrägöffAusl

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Georg-Schulhoff-Platz 1 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Juni 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 03 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zu o. g. Punkten angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet westlich der Friedrichstraße, südlich der Bachstraße - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 86 (Entwurf) - Düsseldorf Arcaden -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - die Flächennutzungsplanänderung Nr. 86 (Entwurf) - Düsseldorf Arcaden - gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: SDarstellung von Kerngebieten, SDarstellung von Grünflächen, SDarstellung von Flächen für den Straßenverkehr. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Flächennutzungsplanänderung Nr. 86 (Entwurf) -Düsseldorf Arcaden - und dem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.

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Seite 1 von 67 Beschlussvorlage Betrifft: FNP-Änderung Nr. 86 - Düsseldorf Arcaden - Aufstellung; Bericht frühzeitige Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 03 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zu o. g. Punkten angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet westlich der Friedrichstraße, südlich der Bachstraße - maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 86 (Entwurf) - Düsseldorf Arcaden -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - die Flächennutzungsplanänderung Nr. 86 (Entwurf) - Düsseldorf Arcaden - gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll: SDarstellung von Kerngebieten, SDarstellung von Grünflächen, SDarstellung von Flächen für den Straßenverkehr. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Flächennutzungsplanänderung Nr. 86 (Entwurf) -Düsseldorf Arcaden - und dem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der APS dem Rat, den vorliegenden Entwurf als Plan zur Änderung des Flächennutzungs- RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 67 Planes zu beschließen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/- 2 Bezirksvertretung 3 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbete iligung 3 beigefügt Erläuterungsbericht Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Seite 3 von 67 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/144/2004 Bericht über die frühzeitige Bürgerbeteiligung für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 86 (Vorentwurf) -Düsseldorf Arcaden - Ort: Gemeindesaal der evangelischen Friedenskirchengemeinde, Florastraße 55 b Zeit: Mittwoch, den 19.05.2004 von 17.30 Uhr bis 19.45 Uhr Anwesend: Herr Bezirksvorsteher Endrejath Mitarbeiter der Verwaltung: Herr Erben, Herr Baackmann , Planungsamt Vertretung des Investors: Herr Delorme, mfi Architekt: Herr Wappner, Architekten ASW ca. 150 Bürger Seite 4 von 67 Herr Bezirksvorsteher Endrejath begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Areals ehemaliger Containerbahnhof Bilk sowie für den Bebauungsplan „Düsseldorf Arcaden" durchgeführt wird. Er stellt die Vertreter der Verwaltung, des Investors und der Architekten vor, die den Projektstand erläutern und anschließend Fragen der Bürger beantworten sowie Anregungen entgegen nehmen werden. Er übergibt das Wort zur Erläuterung des Projektes an Herrn Erben, Leiter des Planungsamtes der Stadt Düsseldorf. Herr Erben geht auf die bisherige Vorgeschichte des Projektes ein. Die Abendveranstaltung stehe in Folge einer Reihe von Veranstaltungen zur Integration der Bürger in den Planungsprozess, die mit dem Bürgermarkt begonnen habe. In diesem Bürgermarkt seien die Interessen der Bürger und ihre Vorschläge für die Planung auf dem Areal zusammengetragen worden. Diese seien anschließend in ein Werkstattverfahren unter der Beteiligung von 6 namhaften Planungsteams eingegangen. Dieses Werkstattverfahren habe wiederum einerseits mit einem öffentlichen Zwischenkolloquium andererseits mit einer Schlusspräsentation so statt gefunden, dass die Bürger sich über den Stand der Dinge haben informieren können. Die Auswahl zwischen den Beiträgen der Planungsteams im Werkstattverfahren sei von einer Empfehlungskommission entschieden worden, die aus Fachleuten sowie aus Vertretern der Bürger, der Verwaltung und der Politik zusammengesetzt war. Die Empfehlungskommission habe als Abschluss ihrer Arbeit eine Reihe von Punkten für den weiteren Planungsprozess aufgegeben, die aus dem Bürgermarkt und aus sonstigen Erwägungen hervor gegangen waren. Im weiteren Verfahren sind Prüfungen der unterschiedlichen Aspekte mit der Zielsetzung vorgenommen worden, möglichst viele Anregungen aufzunehmen. Dies kann zum Teil durch Festsetzungen im Bebauungsplan erfolgen, andere Ziele sollen in der weiteren Umsetzung des Projektes Berücksichtigung finden. Herr Erben geht darauf ein, dass die Abendveranstaltung im Rahmen des gesetzlichen Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan stattfindet und den Bürgern Gelegenheit geben soll, ihrer Anregung zum Planverfahren zu geben. Dies können die Bürger durch mündlichen Vortrag in der Veranstaltung oder im Anschluss an die Veranstaltung im Laufe der kommenden 14 Tage schriftlich bei der Verwaltung tun. Über alle vorgebrachten Anregungen wird ein Protokoll verfasst, welches anschließend der Politik zur Entscheidung vorgelegt wird. In dieser ersten Stufe der Bürgerbeteiligung wird es keine schriftliche Benachrichtigung der Bürger über den Eingang und die Behandlung ihrer Anregungen geben. In einem zweiten Schritt der Bürgerbeteiligung werden die weiterentwickelten Pläne für insgesamt einen Monat öffentlich ausgelegt, so dass jeder Bürger Einsicht in die Planungen nehmen kann. In diesem Schritt können die Bürger ihre Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. In der zweiten Phase werden die Bürger darüber unterrichtet, wie der Rat der Stadt Düsseldorf über ihre Anregungen entschieden hat. Bevor der Architekt und Herr Baackmann näheres zum Projekt im Einzelnen darlegen, übergibt Herr Erben das Wort an Herrn Delorme, den Vertreter des Investors für das Projekt. Herr Delorme betont, dass von Seiten des Investors ein großes Interesse daran bestehe, dass das Projekt von der Bürgerschaft mitgetragen werde. Die Projektseite habe daraufhin den Bürgermarkt mit großem Interesse mitgestaltet und die sehr lange Liste von Wünschen, die als Ergebnis aus dem Bürgermarkt heraus gekommen sei, für die weitere Seite 5 von 67 Planung sehr ernst genommen. Herr Delorme stellt klar, dass von Seiten des Investors nicht alle Wünsche dieser Liste erfüllt werden können, betont aber, dass jeder der Punkte ernst genommen und geprüft worden sei und Möglichkeiten gesucht würden, die Wünsche in das Projekt zu integrieren. Herr Delorme führt aus, dass obwohl Hauptbeschäftigungsfeld der mfi sei, Einkaufszentren zu betreiben, sie an diesem Standort dafür sorgen werde, dass neben den Düsseldorf Arcaden ca. 240 Wohneinheiten gebaut, ein Bürgerzentrum mit Räumlichkeiten des Bezirksrathauses und weiteren stadtteilbezogenen Dienstleistungen integriert sowie ein Stadtteilpark eingerichtet werden. Bestandteile dieses Stadtteilparks werden eine Reihe von Spielplätzen und sonstigen Nutzungsangeboten für die Bürger. Herr Delorme übergibt das Wort an Herr Wappner von den Architekten Allmann Sattler Wappner aus Münc hen, die als Sieger aus dem Werkstattverfahren für das Einkaufszentrum hervorgegangen sind. Herr Wappner erläutert die wesentlichen Entwurfsgedanken für das Gesamtareal und geht kurz auf den derzeitigen Stand der Planung ein. Die Grundsatzentscheidung für den Entwurf bestand darin, dass gegenüber dem umliegenden Stadtraum hochgelegene Plateau des Containerbahnhofes als besonderen Ort innerhalb des Stadtteils zu erhalten und seine Qualitäten - die Weite der Fläche, der Zusammenhang mit der Bahntrasse und die Blickmöglichkeiten aus der erhöhten Position - zu entwickeln. Auf diese Weise war es möglich, das Einkaufszentrum in das Plateau hinein zu schieben, so dass es sich mit seiner Haupteingangsseite zur Friedrichstraße und zum ÖPNV-Haltepunkt präsentiert. Entlang der Bachstraße soll das identitätsstiftende Merkmal der langen Mauer erhalten bleiben bzw. in einer neuen Form wieder entstehen. Die Bachstraße selbst soll jedoch vom Wohnungsbau geprägt sein, der auf dem oberen Niveau aufgeständert als Gebäuderiegel entlang der Straße errichtet werden soll. Eine bewusste Entscheidung im Rahmen der Konzeption war es, eine Ergänzung des Gr ünangebotes durch die Herstellung eines zweiten Parks auf dem oberen Niveau vorzusehen und keine Erweiterung des historischen Floragartens anzustreben. Inhalt des Konzept sei es, den Charakter des Floragartens unangetastet zu lassen und das Freiflächenangebot mit neuen Nutzungsmöglichkeiten und Wahrnehmungsqualitäten in einen von den Qualitäten des erhöhten Standortes geprägten neuen Park zu ergänzen. Auch der Übergang vom Floragarten über den für den Verkehr gesperrten Abschnitt der Bachstraße mit ihrer charakteristischen Platanenallee und den Aufgang auf das neue Gelände stellt ein wichtiges Element in der Freiraumkonzeption für den Stadtteil dar. Im Zuge der Konkretisierung der Planung habe man sich auch mit dem Wunsch aus dem Bürgermarkt auseinandergesetzt, die Barrierewirkung der Bahn in Nordsüdrichtung zu verringern. Ein diesbezügliches Angebot soll eine Verlängerung des bereits vorhandenen Zugangs zu den Bahnsteigen von der Burghofstraße bis in das Einkaufszentrum hinein darstellen. So besteht die Möglichkeit, von Süden her auf kurzem Wege auch in das Einkaufszentrum zu gelangen. Im Einkaufszentrum kann der Höhenunterschied zum Niveau der Platte überwunden werden, um in den neuen Park zu treten. Weitere Möglichkeiten der Nordsüdquerung unter dem Bahndamm wurden jedoch verworfen, da keine Lösungen gefunden werden konnten, die nicht Angsträume schaffen würden, deren soziale Kontrolle nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Um so wichtiger war es für die Projektentwicklung, eine Vielzahl von Wegeverbindungen anzubieten, die das neue Projekt im Stadtteil verankern. Zu nennen ist hierbei eine Wegeberbindung entlang der Bahn, die sowohl im Osten wie im Westen über Rampen auf das obere Niveau führen und insbesondere auch für Fahrradfahrer zur Verfügung stehen. Weiterhin ist eine Seite 6 von 67 Rampenverbindung unmittelbar aus dem Vorplatzbereich an der Friedrichstraße über das Dach der Garage zum Einkaufszentrum in den Park vorgesehen, die neben der fußläufigen bereits eine optische Anbindung vom Vorplatz zum oben gelegenen Parkniveau herstellt. Diese wichtigen Verbindungen existieren neben dem Hauptaufgang von der Bachstraße auf das obere Niveau, der gleichzeitig den Floragarten mit dem neuen Stadtteilpark verbindet. Dieser erfolgt über den bereits erwähnten gesperrten Abschnitt der Bachstraße und eine Treppen- und Rampenanlage, die den Höhenunterschied bewusst erlebbar macht und gleichzeitig eine behindertengerechte Erschließung des oberen Parkes erlaubt. Die öffentlich zugänglichen Flächen auf dem oberen Niveau teilen sich grundsätzlich in drei unterschiedliche Bereiche: - Zwischen der Riegelbebauung gibt es entlang der Bachstraße und dem Einkaufszentrum sowie den weiteren Bereichen des Parks ein grünes Band, das als topografisch gestaltetes Pflanzkissen mit geneigten Rasenflächen und Bäumen gestaltet ist. - Im zentralen Bereich im Anschluss an den Aufgang zum Floragarten ist ein Baumhain vorgesehen, der die unterschiedlichen Aktivitäten unter einem Kronendach ermöglichen soll. Unter anderem wäre an dieser Stelle in den Sommermonaten ein Biergarten, wie er im Bürgermarkt gewünscht wurde, möglich. - Als dritter Nutzungsbereich der Parkanlage sind unterschiedliche Spielangebote für Kinder und Jugendliche unterschiedlichen Alters, z.B. ein Bolzplatz oder Streetballanlagen sowie Kleinkinderspielplätze vorgesehen. Die Randbebauung entlang der Bachstraße soll aus dreigeschossigen überwiegend aufgeständerten Wohngebäuden entstehen, so dass sich durch das Luftgeschoss immer wieder Bezüge in die baumbestandene Bachstraße und den Floragarten einstellen. Dies ist wesentlicher Aspekt des Gedankens, die Qualität des angehobenen Ortes innerhalb des Stadtraumes zu erhalten und zu entwickeln. Gleichzeitig werden positive kleinklimatische Effekte für den Luftaustausch im Stadtquartiert erwartet. Die Erdgeschosszone unter den aufgeständerten Wohngebäuden, die nur ca. zur Hälfte der Grundrissfläche der Gebäude bebaut werden soll, kann sowohl Wohnnutzung als auch sonstige Nutzungen im Zusammenhang mit dem Projekt aufnehmen. Hier sind kleine Büros ebenso denkbar wie die Einrichtung einer Kinderkrippe oder sonstiger wohnungsnaher Dienstleistungen. Herr Wappner geht auf die drei Baustufen für den Wohnungsbau ein, da aufgrund der Menge der zu errichtenden Wohnungen und der derzeitigen Marktlage zurzeit noch kein Bauträger für die Gesamtanlage zur Verfügung steht. Herr Wappner erläutert den Aufbau des Einkaufszentrums auf drei Ebenen (Untergeschoss/Basement, Erdgeschoss, 1. OG). Der Haupteingang der Mall liegt im Erdgeschoss zur Friedrichstraße und zum Bahnhofsvorplatz. Jeweils an den Enden der in die Tiefe des Grundstücks verlaufenden Mallfläche sind Großmieter vorgesehen, entlang der Ladenstraße ist eine entsprechende Mischung aus kleinen und mittleren Läden angesiedelt. Von der Mall sind an verschiedenen Stellen Verbindungen in die zur Bachstraße gelegene Garage des Einkaufszentrums vorgesehen, die ebenfalls über drei Ebenen verfügt. Da die Garagengeschosse jedoch geringere Höhen erfordern als das Einkaufszentrum, kann sich das obere Grünflächenniveau unmittelbar auf die Garage erweitern während sich vom Einkaufszentrum das 1. Obergeschoss aus dem Park heraushebt. Herr Wappner geht kurz auf die Platzsituation im Westen des Plangebietes ein, die im Seite 7 von 67 Gegensatz zum Vorplatz im Osten ein ruhigerer Stadtteilplatz werden soll. An dieser Stelle ist eine großzügige Rampe auf das Niveau geplant, die unterhalb einer Terrasse als Vorbereich zu einem erhöhten Gebäude am westlichen Ende der Randbebauung liegt. Diese Terrasse kann für unterschiedliche Aktivitäten genutzt werden, sie soll den Gebäuden unmittelbar zugeordnet sein. Aufgrund der hier stärkeren Lärmbelastung durch die Bahn kann dieses Gebäude nicht als reines Wohngebäude vorgesehen werden. Für dieses Gebäude sind Nutzungen zu finden, die eine geringere Sensibilität gegenüber dem Verkehrslärm aufweisen als Wohnungsbau. Nach dem Vortrag von Herrn Wappner geht Herr Baackm ann kurz auf die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan-Vorentwurf ein. Herr Baackmann erläutert kurz die wesentlichen Inhal

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 144/2004