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Beschlussvorlage
Betrifft:
FNP-Änderung Nr. 86
- Düsseldorf Arcaden -
Aufstellung; Bericht frühzeitige Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche
Auslegung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 03 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zu o. g. Punkten angehört und empfiehlt dem Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
für ein Gebiet westlich der Friedrichstraße, südlich der Bachstraße
- maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 86 (Entwurf) - Düsseldorf
Arcaden -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -
die Flächennutzungsplanänderung Nr. 86 (Entwurf) - Düsseldorf
Arcaden - gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur
Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer
EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950)
aufzustellen, die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben
soll:
SDarstellung von Kerngebieten,
SDarstellung von Grünflächen,
SDarstellung von Flächen für den Straßenverkehr.
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß
Anlage 1
zur vorliegenden Vorlage.
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von
dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.
III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 86 (Entwurf) -Düsseldorf Arcaden -
und dem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3
(2) BauGB zu.
Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der APS dem Rat,
den vorliegenden Entwurf als Plan zur Änderung des Flächennutzungs-
RSD AllVorlg.WPT
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Planes zu beschließen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/-
2
Bezirksvertretung 3 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung
2 beigefügt Bericht Trägerbete iligung
3 beigefügt Erläuterungsbericht
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/144/2004
Bericht über die frühzeitige Bürgerbeteiligung
für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 86
(Vorentwurf)
-Düsseldorf Arcaden -
Ort: Gemeindesaal der evangelischen Friedenskirchengemeinde,
Florastraße 55 b
Zeit: Mittwoch, den 19.05.2004 von 17.30 Uhr bis 19.45 Uhr
Anwesend: Herr Bezirksvorsteher Endrejath
Mitarbeiter der Verwaltung:
Herr Erben, Herr Baackmann , Planungsamt
Vertretung des Investors:
Herr Delorme, mfi
Architekt:
Herr Wappner, Architekten ASW
ca. 150 Bürger
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Herr Bezirksvorsteher Endrejath begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger zur
frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die für die Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich des Areals ehemaliger Containerbahnhof Bilk sowie
für den Bebauungsplan „Düsseldorf Arcaden" durchgeführt wird. Er stellt die Vertreter der
Verwaltung, des Investors und der Architekten vor, die den Projektstand erläutern und
anschließend Fragen der Bürger beantworten sowie Anregungen entgegen nehmen
werden. Er übergibt das Wort zur Erläuterung des Projektes an Herrn Erben, Leiter des
Planungsamtes der Stadt Düsseldorf.
Herr Erben geht auf die bisherige Vorgeschichte des Projektes ein. Die
Abendveranstaltung stehe in Folge einer Reihe von Veranstaltungen zur Integration der
Bürger in den Planungsprozess, die mit dem Bürgermarkt begonnen habe. In diesem
Bürgermarkt seien die Interessen der Bürger und ihre Vorschläge für die Planung auf dem
Areal zusammengetragen worden. Diese seien anschließend in ein Werkstattverfahren
unter der Beteiligung von 6 namhaften Planungsteams eingegangen. Dieses
Werkstattverfahren habe wiederum einerseits mit einem öffentlichen Zwischenkolloquium
andererseits mit einer Schlusspräsentation so statt gefunden, dass die Bürger sich über
den Stand der Dinge haben informieren können. Die Auswahl zwischen den Beiträgen der
Planungsteams im Werkstattverfahren sei von einer Empfehlungskommission entschieden
worden, die aus Fachleuten sowie aus Vertretern der Bürger, der Verwaltung und der
Politik zusammengesetzt war. Die Empfehlungskommission habe als Abschluss ihrer
Arbeit eine Reihe von Punkten für den weiteren Planungsprozess aufgegeben, die aus
dem Bürgermarkt und aus sonstigen Erwägungen hervor gegangen waren. Im weiteren
Verfahren sind Prüfungen der unterschiedlichen Aspekte mit der Zielsetzung
vorgenommen worden, möglichst viele Anregungen aufzunehmen. Dies kann zum Teil
durch Festsetzungen im Bebauungsplan erfolgen, andere Ziele sollen in der weiteren
Umsetzung des Projektes Berücksichtigung finden.
Herr Erben geht darauf ein, dass die Abendveranstaltung im Rahmen des gesetzlichen
Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan stattfindet und den Bürgern Gelegenheit
geben soll, ihrer Anregung zum Planverfahren zu geben. Dies können die Bürger durch
mündlichen Vortrag in der Veranstaltung oder im Anschluss an die Veranstaltung im Laufe
der kommenden 14 Tage schriftlich bei der Verwaltung tun. Über alle vorgebrachten
Anregungen wird ein Protokoll verfasst, welches anschließend der Politik zur
Entscheidung vorgelegt wird. In dieser ersten Stufe der Bürgerbeteiligung wird es keine
schriftliche Benachrichtigung der Bürger über den Eingang und die Behandlung ihrer
Anregungen geben.
In einem zweiten Schritt der Bürgerbeteiligung werden die weiterentwickelten Pläne für
insgesamt einen Monat öffentlich ausgelegt, so dass jeder Bürger Einsicht in die
Planungen nehmen kann. In diesem Schritt können die Bürger ihre Anregungen schriftlich
oder zur Niederschrift vorbringen. In der zweiten Phase werden die Bürger darüber
unterrichtet, wie der Rat der Stadt Düsseldorf über ihre Anregungen entschieden hat.
Bevor der Architekt und Herr Baackmann näheres zum Projekt im Einzelnen darlegen,
übergibt Herr Erben das Wort an Herrn Delorme, den Vertreter des Investors für das
Projekt.
Herr Delorme betont, dass von Seiten des Investors ein großes Interesse daran bestehe,
dass das Projekt von der Bürgerschaft mitgetragen werde. Die Projektseite habe daraufhin
den Bürgermarkt mit großem Interesse mitgestaltet und die sehr lange Liste von
Wünschen, die als Ergebnis aus dem Bürgermarkt heraus gekommen sei, für die weitere
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Planung sehr ernst genommen. Herr Delorme stellt klar, dass von Seiten des Investors
nicht alle Wünsche dieser Liste erfüllt werden können, betont aber, dass jeder der Punkte
ernst genommen und geprüft worden sei und Möglichkeiten gesucht würden, die Wünsche
in das Projekt zu integrieren.
Herr Delorme führt aus, dass obwohl Hauptbeschäftigungsfeld der mfi sei,
Einkaufszentren zu betreiben, sie an diesem Standort dafür sorgen werde, dass neben
den Düsseldorf Arcaden ca. 240 Wohneinheiten gebaut, ein Bürgerzentrum mit
Räumlichkeiten des Bezirksrathauses und weiteren stadtteilbezogenen Dienstleistungen
integriert sowie ein Stadtteilpark eingerichtet werden. Bestandteile dieses Stadtteilparks
werden eine Reihe von Spielplätzen und sonstigen Nutzungsangeboten für die Bürger.
Herr Delorme übergibt das Wort an Herr Wappner von den Architekten Allmann Sattler
Wappner aus Münc hen, die als Sieger aus dem Werkstattverfahren für das
Einkaufszentrum hervorgegangen sind.
Herr Wappner erläutert die wesentlichen Entwurfsgedanken für das Gesamtareal und geht
kurz auf den derzeitigen Stand der Planung ein. Die Grundsatzentscheidung für den
Entwurf bestand darin, dass gegenüber dem umliegenden Stadtraum hochgelegene
Plateau des Containerbahnhofes als besonderen Ort innerhalb des Stadtteils zu erhalten
und seine Qualitäten - die Weite der Fläche, der Zusammenhang mit der Bahntrasse und
die Blickmöglichkeiten aus der erhöhten Position - zu entwickeln. Auf diese Weise war es
möglich, das Einkaufszentrum in das Plateau hinein zu schieben, so dass es sich mit
seiner Haupteingangsseite zur Friedrichstraße und zum ÖPNV-Haltepunkt präsentiert.
Entlang der Bachstraße soll das identitätsstiftende Merkmal der langen Mauer erhalten
bleiben bzw. in einer neuen Form wieder entstehen. Die Bachstraße selbst soll jedoch
vom Wohnungsbau geprägt sein, der auf dem oberen Niveau aufgeständert als
Gebäuderiegel entlang der Straße errichtet werden soll. Eine bewusste Entscheidung im
Rahmen der Konzeption war es, eine Ergänzung des Gr ünangebotes durch die
Herstellung eines zweiten Parks auf dem oberen Niveau vorzusehen und keine
Erweiterung des historischen Floragartens anzustreben. Inhalt des Konzept sei es, den
Charakter des Floragartens unangetastet zu lassen und das Freiflächenangebot mit
neuen Nutzungsmöglichkeiten und Wahrnehmungsqualitäten in einen von den Qualitäten
des erhöhten Standortes geprägten neuen Park zu ergänzen. Auch der Übergang vom
Floragarten über den für den Verkehr gesperrten Abschnitt der Bachstraße mit ihrer
charakteristischen Platanenallee und den Aufgang auf das neue Gelände stellt ein
wichtiges Element in der Freiraumkonzeption für den Stadtteil dar.
Im Zuge der Konkretisierung der Planung habe man sich auch mit dem Wunsch aus dem
Bürgermarkt auseinandergesetzt, die Barrierewirkung der Bahn in Nordsüdrichtung zu
verringern. Ein diesbezügliches Angebot soll eine Verlängerung des bereits vorhandenen
Zugangs zu den Bahnsteigen von der Burghofstraße bis in das Einkaufszentrum hinein
darstellen. So besteht die Möglichkeit, von Süden her auf kurzem Wege auch in das
Einkaufszentrum zu gelangen. Im Einkaufszentrum kann der Höhenunterschied zum
Niveau der Platte überwunden werden, um in den neuen Park zu treten. Weitere
Möglichkeiten der Nordsüdquerung unter dem Bahndamm wurden jedoch verworfen, da
keine Lösungen gefunden werden konnten, die nicht Angsträume schaffen würden, deren
soziale Kontrolle nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Um so wichtiger war es für
die Projektentwicklung, eine Vielzahl von Wegeverbindungen anzubieten, die das neue
Projekt im Stadtteil verankern. Zu nennen ist hierbei eine Wegeberbindung entlang der
Bahn, die sowohl im Osten wie im Westen über Rampen auf das obere Niveau führen und
insbesondere auch für Fahrradfahrer zur Verfügung stehen. Weiterhin ist eine
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Rampenverbindung unmittelbar aus dem Vorplatzbereich an der Friedrichstraße über das
Dach der Garage zum Einkaufszentrum in den Park vorgesehen, die neben der
fußläufigen bereits eine optische Anbindung vom Vorplatz zum oben gelegenen
Parkniveau herstellt. Diese wichtigen Verbindungen existieren neben dem Hauptaufgang
von der Bachstraße auf das obere Niveau, der gleichzeitig den Floragarten mit dem neuen
Stadtteilpark verbindet. Dieser erfolgt über den bereits erwähnten gesperrten Abschnitt
der Bachstraße und eine Treppen- und Rampenanlage, die den Höhenunterschied
bewusst erlebbar macht und gleichzeitig eine behindertengerechte Erschließung des
oberen Parkes erlaubt.
Die öffentlich zugänglichen Flächen auf dem oberen Niveau teilen sich grundsätzlich in
drei unterschiedliche Bereiche:
- Zwischen der Riegelbebauung gibt es entlang der Bachstraße und dem
Einkaufszentrum sowie den weiteren Bereichen des Parks ein grünes Band, das als
topografisch gestaltetes Pflanzkissen mit geneigten Rasenflächen und Bäumen
gestaltet ist.
- Im zentralen Bereich im Anschluss an den Aufgang zum Floragarten ist ein Baumhain
vorgesehen, der die unterschiedlichen Aktivitäten unter einem Kronendach
ermöglichen soll. Unter anderem wäre an dieser Stelle in den Sommermonaten ein
Biergarten, wie er im Bürgermarkt gewünscht wurde, möglich.
- Als dritter Nutzungsbereich der Parkanlage sind unterschiedliche Spielangebote für
Kinder und Jugendliche unterschiedlichen Alters, z.B. ein Bolzplatz oder
Streetballanlagen sowie Kleinkinderspielplätze vorgesehen.
Die Randbebauung entlang der Bachstraße soll aus dreigeschossigen überwiegend
aufgeständerten Wohngebäuden entstehen, so dass sich durch das Luftgeschoss immer
wieder Bezüge in die baumbestandene Bachstraße und den Floragarten einstellen. Dies
ist wesentlicher Aspekt des Gedankens, die Qualität des angehobenen Ortes innerhalb
des Stadtraumes zu erhalten und zu entwickeln. Gleichzeitig werden positive
kleinklimatische Effekte für den Luftaustausch im Stadtquartiert erwartet. Die
Erdgeschosszone unter den aufgeständerten Wohngebäuden, die nur ca. zur Hälfte der
Grundrissfläche der Gebäude bebaut werden soll, kann sowohl Wohnnutzung als auch
sonstige Nutzungen im Zusammenhang mit dem Projekt aufnehmen. Hier sind kleine
Büros ebenso denkbar wie die Einrichtung einer Kinderkrippe oder sonstiger
wohnungsnaher Dienstleistungen.
Herr Wappner geht auf die drei Baustufen für den Wohnungsbau ein, da aufgrund der
Menge der zu errichtenden Wohnungen und der derzeitigen Marktlage zurzeit noch kein
Bauträger für die Gesamtanlage zur Verfügung steht.
Herr Wappner erläutert den Aufbau des Einkaufszentrums auf drei Ebenen
(Untergeschoss/Basement, Erdgeschoss, 1. OG). Der Haupteingang der Mall liegt im
Erdgeschoss zur Friedrichstraße und zum Bahnhofsvorplatz. Jeweils an den Enden der in
die Tiefe des Grundstücks verlaufenden Mallfläche sind Großmieter vorgesehen, entlang
der Ladenstraße ist eine entsprechende Mischung aus kleinen und mittleren Läden
angesiedelt. Von der Mall sind an verschiedenen Stellen Verbindungen in die zur
Bachstraße gelegene Garage des Einkaufszentrums vorgesehen, die ebenfalls über drei
Ebenen verfügt. Da die Garagengeschosse jedoch geringere Höhen erfordern als das
Einkaufszentrum, kann sich das obere Grünflächenniveau unmittelbar auf die Garage
erweitern während sich vom Einkaufszentrum das 1. Obergeschoss aus dem Park
heraushebt.
Herr Wappner geht kurz auf die Platzsituation im Westen des Plangebietes ein, die im
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Gegensatz zum Vorplatz im Osten ein ruhigerer Stadtteilplatz werden soll. An dieser
Stelle ist eine großzügige Rampe auf das Niveau geplant, die unterhalb einer Terrasse als
Vorbereich zu einem erhöhten Gebäude am westlichen Ende der Randbebauung liegt.
Diese Terrasse kann für unterschiedliche Aktivitäten genutzt werden, sie soll den
Gebäuden unmittelbar zugeordnet sein. Aufgrund der hier stärkeren Lärmbelastung durch
die Bahn kann dieses Gebäude nicht als reines Wohngebäude vorgesehen werden. Für
dieses Gebäude sind Nutzungen zu finden, die eine geringere Sensibilität gegenüber dem
Verkehrslärm aufweisen als Wohnungsbau.
Nach dem Vortrag von Herrn Wappner geht Herr Baackm ann kurz auf die
Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan-Vorentwurf ein. Herr Baackmann
erläutert kurz die wesentlichen Inhal
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.