Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 6/2004

BPlan 5775/35 sw Königsberger Frühz Bürgerbet

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Königsberger Straße 12 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Januar 2004veröffentlicht

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2003\61_ 6_2004_17709.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00070583.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:09 GMT Number of Pages: 15 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 6/2004 Seite 1 von 15 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 5775/35 - Südwestlich Königsberger Straße -Frühzeitige Bürgerbeteiligung Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 8 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5775/35 - südwestlich Königsberger Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen. ” APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5775/35 - südwestlich Königsberger Straße -und beauftragt die Verwaltung, die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das “Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz” vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) auf dieser Grundlage durchzuführen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.02.04 -/- 2Bezirksvertretung 8 29.01.04 -/- 21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 6/2004 - 2 -Stand: 17.12.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/6/2004 Anlage zur Vorlage Nr. 61/6/2004 # B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5775/35 - Südwestlich Königsberger Straße -Stadtteil Lierenfeld Stadtbezirk 8 1. Örtliche Verhältnisse Das Plangebiet liegt zwischen den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung Erkrather Straße 292 bis 332, der Straßen Am Bermeshau und Am Karlshof und der Erkrather Straße 364 bis 372 im Süden, der Straße An der Schützenwiese mit Aus-nahme der Bebauung Nelken-, Mohn- und Veilchenweg im Osten, der Königsberger Straße im Norden und der Ronsdorfer Straße im Westen. Das Gebiet umfasst eine Größe von rd. 21,1 ha. Das Bebauungsplangebiet befindet sich inmitten des zusammenhängenden gewerblich-industriell geprägten Bereichs Flingern-Süd/Lierenfeld-West, das das größte zusam-menhängende Gewerbe- und Industriegebiet im Osten der Stadt Düsseldorf darstellt. Das Plangebiet wird seit über 100 Jahren als Gewerbegebiet genutzt. Das Gebiet liegt weitgehend auf einem Geländeniveau und weist vereinzelt Vegeta-tionsbestände, vorwiegend Bäume auf einigen wenigen Grundstücken auf. Das Plangebiet ist vollständig bebaut bzw. genutzt und weist im Wesentlichen größere gewerbliche Betriebe unterschiedlicher Art auf. Hierzu gehören der stahlverarbeitende Betrieb Hoberg und Driesch an zwei Standorten im Osten des Plangebietes an der Königsberger Straße 91 und An der Schützenwiese 40. Ferner gehört die Firma Caldic, ein Handelsbetrieb für Chemikalien an der Straße Karlshof 2-10 dazu und die an der Ö Vorlagen - Nr. 61/ 6/2004 - 3 -Stand: 17.12.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/6/2004 Ronsdorfer Straße 96 gelegenen Betriebe Raab-Karcher (Baustoffhandel) sowie eine Abfallaufbereitungsanlage (ATG+Rosendahl / RWE) an der Straße Am Karlshof 2, ausgerichtet zur Ronsdorfer Straße nördlich des Grundstücks Raab-Karcher. Kleinere Gewerbebetriebe befinden sich entlang des westlichen Abschnitts der Königsberger Straße (Nr. 1 - 23) und im Süden an der Erkrather Straße zwischen den Straßen Am Karlshof und An der Schützenwiese. Hier ist ein Betriebsstandort an der Erkrather Straße Nr. 364 (Ecke Am Karlshof) gegenwärtig ungenutzt. Im Norden des Plan-gebietes an der Königsberger Straße Nr. 87 befindet sich seit Mitte der neunziger Jahre ein größerer Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter. Der gegenwärtige Ausnutzungsgrad des Plangebietes entspricht der für Gewerbegebie-te möglichen Ausnutzung von rund 80 Prozent. Die Bauweise ist als abweichend einzuordnen. Der bauliche Zustand, soweit er sich nach Inaugenscheinnahme beur-teilen lässt, weist kaum Mängel auf. Im Osten des Plangebietes zwischen dem Betrieb Hoberg und Driesch im Norden und den kleineren Gewerbebetrieben im Süden befindet sich eine Fläche im Bereich der Straßen Nelkenweg, Mohnweg und Veilchenweg, auf der in den dreißiger Jahren einige Siedlungshäuser genehmigt wurden. Diese Flächen liegen außerhalb des Plangebietes. Die äußere Erschließung des Plangebietes stellt gleichzeitig die innere Erschließung dar und erfolgt weitgehend über die das Gewerbegebiet begrenzenden Straßen Königs-berger Straße im Norden, Ronsdorfer Straße im Westen, die Straßen Am Bermeshau, Am Karlshof und Erkrather Straße im Süden und die Straße An der Schützenwiese im Osten. Das Plangebiet wird im Norden von weiteren gewerblichen Flächen begrenzt, im Westen von einer gemischt genutzten Bebauung, im Südwesten sowie im Osten weitgehend von Wohnbebauung, die besonderer Berücksichtigung bedürfen. 2. Gegenwärtiges Planungsrecht 2.1 Flächennutzungsplan (FNP) Der seit 1992 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Düssseldorf stellt die Fläche des gesamten Plangebietes als Gewerbegebiet dar. Die Fläche des Bau-/Heimwerker-marktes mit Gartencenter wird im Parallelverfahren von Gewerbegebiet in Sondergebiet geändert. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 6/2004 - 4 -Stand: 17.12.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/6/2004 2.2 Rechtsverbindliche Bebauungspläne Für das Plangebiet liegt für den östlichen Teilbereich zwischen der Straße An der Schützenwiese und der Gleistrasse im Nordosten sowie im nördlichen Abschnitt der Straße An der Schützenwiese beidseitig in einer Tiefe von 35 m bis 70 m der Bebau-ungsplan Nr. 5776/26 von 1966 vor. Diese Flächen sind als Großgewerbegebiet festgesetzt. Für die übrige Fläche liegen bislang keine rechtsverbindlichen Bebauungs-pläne vor. Es handelt sich hier um einen unbeplanten Innenbereich, in dem Baugeneh-migungen bislang nach § 34 BauGB bzw. BBauG erteilt wurden. 2.3 Sonstiges Das Plangebiet wird im östlichen Zipfel von einer Hochspannungsfreileitung in Nord-Süd-Richtung gequert sowie von einem Industriegleis in Ost-West-Richtung, über das der Betrieb Hoberg und Driesch täglich angefahren wird. 3. Inhalt des Bebauungsplanes Planungsanlass und Planungsziele Bedingt durch die Nähe zur Innenstadt und die verkehrsgünstige Lage des Plan-gebietes gibt es ein reges Interesse von Investoren, auf frei werdenden Flächen Einzelhandel, speziell mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten, zu errichten. Eine solche Entwicklung würde eine unerwünschte städtebauliche Entwicklung bedeu-ten, da die Zentren der angrenzenden Stadtteile Oberbilk, Flingern, Eller und Ger-resheim durch Abzug von Kaufkraft Schaden nähmen. Außerdem würden sich die Bodenpreise in diesem bisher intakten Gewerbe- und Industriegebiet nach oben entwickeln, wodurch ein Verdrängungswettbewerb mit nachteiligen Auswirkungen für die Gewerbebetriebe entstünde. So sind in den vergan-genen Jahren bereits viele Handwerks- und Gewerbebetriebe durch Umstrukturierung und damit einhergehender Bodenpreisentwicklung aus dem Stadtgebiet verdrängt worden. Dies führte nicht nur zu nachteiligen Auswirkungen für die betroffenen Betriebe und deren Belegschaft, sondern auch für die Versorgung der Bevölkerung bzw. zen-traler Einrichtungen in der Innenstadt. Den sekundären Sektor zu erhalten und zu stärken ist deshalb wichtiges Ziel. In den 90er Jahren hat sich bereits ein großflächiger Einzelhandel - Bau- und Heimwer-kermarkt mit Gartencenter - an der Königsberger Straße angesiedelt. Um weiteren Ö Vorlagen - Nr. 61/ 6/2004 - 5 -Stand: 17.12.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/6/2004 Einzelhandel auszuschließen, wurde ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungs-plan sowie eine Veränderungssperre gefasst, um städtebauliche Fehlentwicklungen für diesen Stadtteil zu verhindern und diese Flächen weiter dem konventionellen Gewerbe vorzubehalten. Die zentrennahe Lage und die gute verkehrliche Erschließung des Plangebietes sind wichtige Standortqualitäten für Gewerbebetriebe. Ziel des Bebauungsplanes ist es daher, diesen konventionellen Gewerbestandort zu stabilisieren und zu sichern. Aus diesem Grund werden selbstständige Einzelhandels-betriebe und Geschäftsgebäude ausgeschlossen. Außerdem werden zum Schutz des Gebietes - bis auf eine kleine Fläche entlang der Erkrather Straße (Nr. 364 - 372) - Büro- und Verwaltungsgebäude ausgeschlossen. Die für die Gewerbebetriebe notwendigen Büro- und Verwaltungsgebäude bleiben zulässig, denn das Gebiet ist bereits stärker durch Gewerbebetriebe, zum Teil auch emittierend, geprägt. Ein tertiär geprägtes Gebiet ist aufgrund des bestehenden Charakters und des Umfeldes städtebaulich nicht erwünscht. Bei Festsetzung dieses Gewerbegebietes wird berücksichtigt, dass die im Südwesten außerhalb des Plangebietes gelegene Wohnbe-bauung an der Erkrather Straße zu schützen ist. Aus diesem Grund ist auch für den Chemiehandelsbetrieb Caldic, der über die Straße Am Karlshof erschlossen wird, die weitgehend durch Wohnbebauung geprägt ist, eine alternative Erschließung zu berück-sichtigen, um für die dort betroffene Wohnbebauung eine Verbesserung zu erzielen. Art der baulichen Nutzung Das Plangebiet wird, in sich gegliedert, weitgehend als Gewerbegebiet (GE) festge-setzt. Die Gliederung des Gewerbegebietes orientiert sich zum einen an den bereits vorhandenen Betrieben innerhalb des Plangebietes und zum anderen an der östlich und südwestlich gelegenen Wohnbebauung sowie den südlich und westlich anschlie-ßenden gemischt bebauten Bereichen, die im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt sind. Der Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter wird als Sonstiges Sondergebiet mit der entsprechenden Zweckbestimmung festgesetzt. Der Chemiehandelsbetrieb Caldic ist als Industriebetrieb einzustufen. Da das Betriebs-grundstück jedoch nicht als Industrie-(GI)-Gebiet (gem. § 9 BauNVO) sondern als Gewerbegebiet festgesetzt werden soll, wird der Betrieb auf den Bestandsschutz reduziert. Es ist jedoch nicht Ziel der Planung, den Betrieb in seiner Existenz zu gefähr-den. Aus diesem Grund wird von der planungsrechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht und festgesetzt, dass in einem bestimmten Umfang Erweiterungen, Änderun-gen und Nutzungsänderungen zugelassen werden. Hierzu findet § 1 Absatz 10 BauNVO Anwendung. Damit erhält der Betrieb einen erweiterten Bestandsschutz. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 6/2004 - 6 - > 1Landeshauptstadt Düsseldorf, Fachmärkte in Düsseldorf, Rahmenkonzept für die Beurteilung von Ansiedlungsvorhaben, Arbeitsgruppe Fachmärkte, Wirtschaftsförderung (federführend), Planungsamt, Bauaufsichtsamt, Juli 1995, wird regelmäßig fortgeschrieben. Stand: 17.12.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/6/2004 Der Lärmimmissionsschutz wird durch die im Bebauungsplan festzusetzenden immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) sichergestellt. Gewerbegebiete (GE) Die Zulässigkeit der Art der Nutzung orientiert sich an den in § 8 BauNVO genannten zulässigen und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen. Zum Schutz der umliegenden Stadtteilzentren und zur Stabilisierung dieses Gewerbestandortes werden in allen GE-Gebieten Geschäftsgebäude und Bordelle ausgeschlossen. Ebenso werden (selbstständige) Büro- und Verwaltungsgebäude - bis auf eine Bautiefe von 15,0 m im Süden des Plangebietes an der Erkrather Straße -sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen, um die Gewerbegebiete vor einer Änderung in Richtung tertiäre Nutzung mit dadurch bedingten Verdrängungsmechanismen zu schützen. Darüber hinaus werden zahlreiche Standorte im Stadtgebiet für eine tertiäre Nutzung angeboten, sodass an dieser Stelle darauf verzichtet und der Charakter eines herkömmlichen Gewerbegebietes gewahrt werden kann. Die ausnahmsweise zulässige Nutzung 'Vergnügungsstätten' wird im Plangebiet ausgeschlossen, da diese Fläche dem konventionellen Gewerbe vorbehalten wird und deshalb städtebaulich nicht erwünscht ist. Der Einzelhandel ist nur ausnahmsweise zulässig, und zwar in Verbindung mit Handwerksbetrieben und produzierenden Betrieben, wenn sie in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit diesem Betrieb stehen und deren Summe an Verkaufs- und Ausstellungsflächen unter der Größe der Geschossfläche des Handwerks- oder anderen Gewerbebetriebsteils liegt und pro Betrieb nicht mehr als maximal 200 m 2 umfassen. Die vorgenommene Beschränkung des Einzelhandels basiert auf einem Fachmarkt-Konzept, das 1995 für das Stadtgebiet Düsseldorf erarbeitet und bis heute weiterentwickelt wurde 1. Insgesamt haben sich somit für die Stadt fünf Standorte ergeben. Das betroffene Plangebiet gehört zum Einzugsbereich des ‚Fachmarkt-Standortes Mitte‘. Hierbei handelt es sich um den Bereich Kettwiger / Werdener Straße. Eine weitere Entwicklung Richtung Osten ist langfristig zu unterbinden, da auch die vorhandenen Versorgungszentren in den Stadtteilen Flingern, Lierenfeld und Eller in ihrer Ö Vorlagen - Nr. 61/ 6/2004 - 7 -Stand: 17.12.2003, Anlage zur Vorlage Nr. 61/6/2004 Funktionsfähigkeit zu erhalten sind und eine weitere Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben vorrangig nur in den bestehenden Zentren stattfinden soll. Im Stadtbezirk 8 befindet sich der Siedlungsschwerpunkt Eller mit dem Stadtbezirkszentrum an der Gumbertstraße mit einem abgerundeten Angebot an nah-und zentrenrelevanten Sortimenten. Ergänzend hierzu gibt es in den Stadtteilen des Bezirkes 8 kleinere Nahversorgungszentren, die eine Versorgung in fußläufiger Entfernung sichern. Mit diesen Angeboten ist eine ausreichende Versorgung der Stadtteile sichergestellt. Ein darüber hinausgehender Bedarf ist nicht gegeben .Auch aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung der Altersstruktur soll die Versorgung in den Zentren konzentriert werden, da nur diese eine ausreichende Erschließung auch für nicht motorisierte Bevölkerungsschichten bieten. Gleichzeitig stellen die Zentren einen wichtigen städtischen Kommunikationsraum dar, in dem auch weitere Versorgungsangebote genutzt werden können. Düsseldorf weist generell einen Mangel an Grundstücken auf, die für eine Ansiedlung von kleineren Gewerbe- oder Handwerksbetrieben geeignet sind . Auch aus diesem Grund ist daher ein Ausschluss von Einzelhandel in diesem Gewerbegebiet erforderlich. Der bereits bestehende Einzelhandel in diesem Plangebiet erhält Bestandsschutz. Der Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter wird als SO-Gebiet gesichert. Die gewerblichen Nutzungen, die zur Wohnbebauung ausgerichtet sind, werden als eingeschränktes Gewerbegebiet (GE 3, GE 7) fes

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 6/2004