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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\70_ 32_2004_18364.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00073044.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:13:18 GMT
Number of Pages: 8
Markdown Content:
> Stadt Düsseldorf Lg 138 – 02.2002 (PVR)
Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage
70/ 32/2004
> Bauherrenamt Dezernentin/Dezernent Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
68 Beigeordnete Nieß-Mache Frau Bansamir 26813
> Technisches Amt Dezernentin/Dezernent Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
# Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Bau- und Finanzierungsbeschlusses für Baumaßnahmen gemäß Ziffer 1.1 der Dienstanweisung für die Planung und Durchführung von Hochbauten
Hochbauvorhaben Tiefbauvorhaben X Neubau einer öffentlichen Grünanlage
1 Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt:
X Bezirksvertretung X Bauauschuss X Fachausschuss X Haupt- und Finanzausschuss X Rat
Projektbezeichnung
Neubau Quartierpark Kirchstraße/Sonnenpark im Rahmen des Programms Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf Flingern-Oberbilk - Bau- und Finanzierungsbeschluss -
Haushaltsstelle(n) Gesamtkosten
2 M 0000 9613 6160 36103 - Landeszuschuss 2 M 0000 9613 6160 94037 - 03418 - Baukosten 585.000,00 EUR
Nettofolgekosten
(jährliche Mehrbelastung für den Haushalt – siehe Ziffer 5.7) Gesamtsumme Folgekosten jährlich 80.416,04 EUR
Bisheriger Beschluss Grundsatzbeschluss vom Grundsatzbeschluss vom Fachausschuss X Rat 25.02.2000
Bisherige Kostenermittlung vom in Höhe von Kostenschätzung X Kostenberechnung Kostenanschlag 18.02.2004 585.000,00 EUR
Unterlagen nach § 10 GemHVO BIC-Empfehlung IPK-Empfehlung
X RPA geprüft am 03.03.2004 X vom 26.02.2004 vom
2 Beschlussdarstellung
X Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von den Plänen (Maßstab 1 : ) und Kostengliederung siehe Nr. 4.4 der Kostenschätzung vom der Kostenberechnung vom dem Kostenanschlag vom in Höhe von
18.02.2004 585.000,00 EUR und stimmt zu.
Das Ergebnis der Beratung im Bauausschuss wird in der Sitzung mündlich vorgetragen.
Der Rat der Stadt beschließt den Neubau des Quartierpark Kirchstraße/Sonnenpark und beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Herbeiführung des Baurechts und der Bestätigung, dass bei der Kostenermittlung die technischen Vorleistungen zur Altlastensicherung hinreichend berücksichtigt wurden, mit der Durchführung der Maßnahme. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 585.000,00 €. Unter Berücksichtigung einer Landeszuweisung in Höhe von 409.500,00 € verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 175.500,00 €.
3 Sachdarstellung
Im Bebauungsplan-Vorentwurf Nr.5675/36 wird auf dem ehemaligen Fuhrparkgelände der AWISTA zwischen Kirchstraße, Sonnenstraße und Schmiedestraße eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Grünanlage mit Kinderspielplatz” ausgewiesen. Ziel ist die nachhaltige Versorgung des Stadtteils Oberbilk mit Spiel- und Erholungsflächen und die Verminderung des Grünflächendefizites. Das Förderprogramm “Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf Flingern - Oberbilk” bietet die Chance, den Quartierpark mit Zuschüssen des Landes im Jahr 2004 zu realisieren. Zu den voraussichtlichen Kosten in Höhe von 585.000,00 € hat das Land bereits eine 70 %-ige Förderzusage erteilt. Schon jetzt stehen bewilligte Landesmittel zur Anfinanzierung zur Verfügung. Um eine Auswahl qualifizierter Vorentwürfe zu erlangen, wurde von Juli bis September 2003 ein Gutachterverfahren mit drei Garten- und Landschaftsarchitekten durchgeführt. Von den drei eingereichten Arbeiten wurde der Beitrag des Büros Scape Landschaftsarchitekten von einer Empfehlungskommission für die weitere Entwurfsplanung ausgewählt. Der Entwurf zeichnet sich durch eine sehr großzügige offene Gestaltung aus. Spielangebote für alle Altersgruppen, Aufenthalts- und Ruhezonen sind in weite Wiesenflächen eingebunden. Ein Fuß- und Radweg verbindet als baumbestandene Promenade die Sonnenstraße mit der zukünftig verlängerten Heerstraße. Eine weitere Wegeverbindung erschließt den Park von der Schmiedestraße aus. Die Parkeingänge werden durch eine platzartige Aufweitung und Baumblöcke betont. Die Hauptwege erhalten eine Beleuchtung. Als prägende Gestaltungsobjekte werden an besonderen Parkorten orange-rote Betonmauern angeordnet, die als Stütz- und Sitzmauern und als Spielobjekte dienen. Auf einer zu sichernden Altlast entsteht eine Erdskulptur mit Sitzplatz. In der nördlichen Parkzone zur Wohnbebauung hin entstehen zwei Spielbereiche für Kleinkinder mit Wasser-Sand-Matschbereich, Schaukel, kleinen Spielkombinationen und Sitzmöglichkeiten für die Aufsichtspersonen. Die großen Wiesenflächen und die Erdskulptur dienen dem freien Spiel. Entlang der Wegeverbindung von der Schmiedestraße sind Spielangebote für ältere Schulkinder und Jugendliche angeordnet. Dazu gehören Streetballanlage, Kletterwand, hohe Turmrutsche und eine Pendelschaukel. Das Pflanzkonzept sieht wegen der Offenheit und sozialen Kontrolle nur Baumpflanzungen in Blöcken, Reihen und mit Einzelbäumen entlang der Promenade vor. Strauchpflanzungen sind nicht vorgesehen. Im Park ist eine eingezäunte Fläche als Hundeauslauf berücksichtigt. Das ehemalige Fuhrparkgelände geht auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Investor für die angrenzende Wohnbebauung kostenlos in den Besitz der Stadt über. Die Altlastensicherung erfolgt ebenfalls vertraglich geregelt durch den Investor. Die Folgekosten einschließlich Unterhaltung und Pflege sowie die Verkehrssicherungspflicht werden nach der Grundstücksübertragung und nach Fertigstellung der öffentlichen Parkanlage durch die Stadt getragen.
4 Technische Einzelangaben
Tz Erläuterungen der Abkürzungen:
> FBG = Fläche des Baugrundstücks BF = Bebaute Fläche HNF = Hauptnutzfläche NF = Nutzfläche FF = Funktionsfläche VF = Verkehrsfläche NGF = Nettogrundrissfläche KF = Konstruktionsfläche BGF = Bruttogrundrissfläche BRI = Bruttorauminhalt
41 Planung
Scape Landschaftsarchitekten, 40217 Düsseldorf
Bauleitung
noch nicht vergeben
Projektsteuerung
Amt 68
42 Grundflächen für Rauminhalte nach DIN 277
FBG m 2 BF m 2 HNF m 2 Nebennutzfläche m 2 NF m 2 (Nur bei Bedarf unterteilen)
+ =
FF m 2 VF m 2 NGF m 2 KF m 2 BGF m 2 BRI m 3
+ + = + =
Kostenanalyse Vergleichswerte in m 3 BRI (Architektenkammer NW) Kosten je m 2 BGF Kosten je m 3 BRI unterer Wert mittlerer Wert höchster Wert 43 Das Raum- und Funktionsprogramm vom entspricht den gültigen Richtlinien. Abweichungen sind zu begründen. Zulässige Überschreitung des Durchschnittswertes in % Durchschnittswert eingehalten? Zulässige Unterschreitung des Durchschnittswertes in % Ja Nein Erläuterungen zum Raum- und Funktionsprogramm Stadt Düsseldorf Lg 138 – 02.2002 (PVR) 44 X Kostengliederung nach DIN 276/1993 Kostengliederung gemäß Anlage 1 Betrag (einschließlich MwSt.) 441 Kosten des Baugrundstücks (Kostengruppen 110–139) 442 Kosten der Erschließung (Kostengruppen 210–240) 48.000,00 EUR
443 Kosten des Bauwerks (Kostengruppen 310–399) 4441 Kosten der Technischen Anlagen – Bauwerk (Kostengruppen 410–489) 4442 Kosten der Sonstigen Maßnahmen für Technische Anlagen (Kostengruppen 490–499) 445 Kosten der Außenanlagen (Kostengruppen 510–595) Anteil Amt 65 Anteil Amt 66 Anteil Amt 68
466.000,00 EUR 466.000,00 EUR
446 Kosten des Geräts (Kostengruppen 611–619, 621–629) (mit/ohne Inventarkosten – 611) davon Inventar davon Sonstiges 447 Baunebenkosten (Kostengruppen 710–790) 71.000,00 EUR
Gesamtkosten 585.000,00 EUR
45 Das Bauvorhaben ist nicht behindertengerecht. Die Abstimmung mit der Koordinatorin/dem Koordinator für Behindertenhilfe ist erfolgt. X behindertengerecht. Erläuterungen 46 Umweltschutzmaßnahmen
461 Ökologisch bzw. Öko-toxikologisch bedenkliche Baustoffe entsprechend der „Geschäftsanweisung zur Beschaffung von umweltfreundlichen Baustoffen“ vom 05. 09. 2000
X werden nicht verwandt. werden verwandt, weil
462 Bauausführung im Niedrigenergiestandard ist vorgesehen. ist nicht möglich, weil
463 Einsatz regenerativer Energien ist vorgesehen. ist nicht möglich, weil
464 Sonstige Umweltschutzmaßnahmen Stadt Düsseldorf Lg 138 – 02.2002 (PVR) Stadt Düsseldorf Lg 138 – 02.2002 (PVR)
5 Folgekosten jährlich (nach Vordruck Lg 536) 51 Personalkosten (zusätzliche Stellen) Betrag Anzahl Besoldungsgruppen Vergütungsgruppen Lohngruppen 52 Sach- und Betriebskosten Betrag
Grünpflege 66.376,04 EUR
darin enthalten Bauunterhaltungskosten Energiekosten Wasser Abwasser Strom Öl Gas Fernwärme Kostenvergleich Energie (bei energierelevanten Maßnahmen in bestehenden Gebäuden) Ist (p. a.) Soll (p. a.) Differenz Verbrauch Preis Verbrauch Preis Betrag
× ×
Summe 66.376,04 EUR
53 Kapitalkosten Betrag
14.040,00 EUR
Summe 5.1 bis 5.3 80.416,04 EUR
54 abzüglich Einnahmen
55 Bruttofolgekosten 80.416,04 EUR
56 Entfallende Ausgaben/Einnahmen (+ oder –) Ausgaben Einnahmen 57 X Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 80.416,04 EUR
6 Maßnahmen förderungsfähig?
Nein X Ja, Fördersatz 70 % Betrag Gesamtkosten laut Ziffer 4.4 585.000,00 EUR
Voraussichtliche förderungsfähige Kosten 585.000,00 EUR
Nichtförderungsfähige Kosten (bitte in der Begründung gesondert erläutern) Die Finanzierung erfolgt durch Betrag davon
X Bund und Land X Zuweisung Darlehen 409.500,00 EUR zum Bau Anteile Dritter 585.000,00 EUR
zur Inneneinrichtung
X Eigenanteil (Darlehen) 175.500,00 EUR
Bewilligungsantrag gestellt am Bewilligung erteilt am in Höhe von
30.05.2000 03.12.2003 409.500,00 EUR
7 Vorgesehene Termine
Baubeginn Bauzeit ca. (Jahre/Monate) Fertigstellung ca.
Juli 2004 6 Monate Dezember 2004 8 Alternativen
Keine. Stadt Düsseldorf Lg 138 – 02.2002 (PVR)
Vorlage Anlage 1 zur Bauherrenvorlage 70/ 32/2004
Im Kostenanschlag sind folgende Leistungen enthalten:
Gewerk Betrag Zwischensumme
% Mehrwertsteuer
Gesamtkosten
zur Rundung
Gesamtkosten brutto Stadt Düsseldorf Lg 138– 02.2002 (PVR) Vorlage Anlage 2 zur Bauherrenvorlage 70/ 32/2004
Inventarkosten (Aufschlüsselung) Sonstige Erläuterungen
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen -/- 1 -/-2Bezirksvertretung 3 -/- 1 -/-2Bauausschuss -/- 1 -/-2Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/-2Rat -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.