Prüfungsordnung
Aus der amtlichen Vorlage
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt aufgrund der §§ 41 Satz 1 und 46 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 Nr. 1 Buchst. a der Zweiten Berufsbildungs- Zuständigkeits-Verordnung vom 3. Dezember 1991 (GV NRW S. 553) in der zurzeit geltenden Fassung (SGV. NRW. 7123) die als Anlage zur Drucksache 11/68/2004 vorliegende Prüfungsordnung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst in der vom Innenminister mit Schreiben vom 23.04.2004 - 31-3-38.20.52-3213/02 - genehmigten Fassung der Musterprüfungsordnung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst.
Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
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Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 11/ 68/2004