Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 01/ 318/2004

Änd.-antr. Bü90: Etat 2005

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Münsterstraße 15 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 10. Dezember 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Änderungsantrag der Ratsfraktion von Bü90/Grü: Haushaltsplanentwurf 2005 - Ausbau der Kinderbetreuung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Antrag zum Haushaltsplan 2005 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 16. Dezember 2004 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen: a) Im Vermögenshaushalt - UA 4640 M 7417 - Tageseinricht ungen für Kinder, Inventar und Baukosten - sind 10 Mio. € zusätzlich einzustellen. b) Im Verwaltungshaushalt sind die im SN 1 aufgrund der HARTZ IV-Reform beim Sozialamt eingesparten Personalmittel in voller Höhe für den Ausbau der Kinderbetreuung einzustellen.

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Ö Vorlagen - Nr.01/ 318/2004 Düsseldorf, den 10. Dezember 2004 Bündnis 90/DIE GRÜNEN ° Marktplatz 3 ° 40213 Düsseldorf E-Mail: [email protected] Seite 1 von 2 Herrn Oberbürgermeister Joachim Erwin Antrag Änderungsantrag der Ratsfraktion von Bü90/Grü: Haushaltsplanentwurf 2005 - Ausbau der Kinderbetreuung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Antrag zum Haushaltsplan 2005 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 16. Dezember 2004 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen: a) Im Vermögenshaushalt - UA 4640 M 7417 - Tageseinricht ungen für Kinder, Inventar und Baukosten - sind 10 Mio. € zusätzlich einzustellen. b) Im Verwaltungshaushalt sind die im SN 1 aufgrund der HARTZ IV-Reform beim Sozialamt eingesparten Personalmittel in voller Höhe für den Ausbau der Kinderbetreuung einzustellen. Sachdarstellung: Das Tagesbetreuungsausbaugesetz sieht vor, das Angebot der Kinderbetreuung bedarfsgerecht und qualitätsorientiert auszubauen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe entlastet werden und daraus eine Verbesserung der Kinderbetreuung, gerade für die unter Dreijährigen (U3), realisieren können. Endgültige Zahlen für die Entlastung der Kommune aufgrund der Hartz-Reform liegen hier für Düsseldorf zwar noch nicht vor; definitiv ist allerdings schon jetzt bekannt, dass a) die Stadt konkret 10 Mio. € zusätzlich vom Land NRW erhalten wird, die bereits in das Veränderungsverzeichnis zum Haushaltsplan eingearbeitet sind. Dies sind Mittel, die das Land aufgrund von Wohngeldeinsparungen im Zuge der Hartz- Gesetzgebung an die Stadt Düsseldorf weiterleiten wird. Diese 10 Mio. € sind in den Um- und Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu investieren. b) Weiter wird die Stadt erhebliche Kosten im SN 1 einsparen, da durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe/Gründung der Arbeitsgemein- schaft (ARGE) nach derzeitigem Stand 119 Vollzeitstellen aus dem Sozialamt künftig von der Arbeitsagentur im Rahmen der ARGE finanziert werden. Diese Mittel sollen für Personal in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr.01/ 318/2004 Düsseldorf, den 10. Dezember 2004 Bündnis 90/DIE GRÜNEN ° Marktplatz 3 ° 40213 Düsseldorf E-Mail: [email protected] Seite 2 von 2 In Düsseldorf fehlen Kinderbetreuungsplätze. Die derzeitige Versorgungsquote für unter Dreijährige liegt bei 8,3 % incl. Tagespflege und Spielgruppen. Nach den Plänen der Verwaltung soll die von dort errechnete Versorgungsquote von (nur) 15,4 % erst in 2009 erreicht werden. Der Bedarf in dieser Altersgruppe liegt aber bei mindestens 20% und der Ausbau muss schneller geschehen, so hat es auch der Gesetzgeber im Zusammenhang mit den Hartz-Reformen vorgesehen. Der Oberbürgermeister hat zwar angekündigt, mehr Plätze für unter 3-jährige zu schaffen, diese allerdings nur zum Teil in Familiengruppen. Ein Teil soll in Spiel- und Krabbelgruppen entstehen, die aber nicht jeden Tag und auch nur stundenweise stattfinden. Hier stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, denn berufstätige Eltern brauc hen verlässliche und flexible Betreuungsangebote für ihre Kinder. Gerade für Alleinerziehende ist eine kontinuierliche und qualitativ gute Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen wichtig, besonders auch für Kinder unter 3 Jahren. Die Kinderbetreuung muss generell flächendeckend und in guter Qualität ausgebaut werden. Nicht zuletzt die Pisastudien, gerade die aktuell diskutierte zweite, haben deutlich gemacht, wie wichtig vorschulische Bildung für die Entwicklung und für die späteren Chancen in Schule und Berufsleben unserer Kinder ist. Die Länder mit kleinen Gruppen von höchstens 15 Kindern und mit hoch qualifiziertem Personal haben am besten abgeschnitten. Kindergartengruppen mit 27 oder gar 30 Kindern, wie es sie zunehmend in Düsseldorf gibt, gehen zu Lasten der Entwicklungschancen der Kinder und auch zu Lasten der beschäftigen ErzieherInnen. Wir k önnen auch nicht weiterhin Betreuungsplätze schaffen, indem sogenannte „Notgruppen" in Mehrzweckräumen untergebracht werden. Die Räume für Bewegungsangebote und kreatives Gestalten werden für die Kinder dringend gebraucht. Der angekündigte Abbau von rund 2000 Plätzen bei den katholischen Kindertagesstätten kann nicht weiter mit immer steigenden Überbelegungen in den anderen Einrichtungen kompensiert werden. Bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz darf die Qualität der Betreuung nicht so vernachlässigt werden, wie es durch die derzeitigen Umstände in vielen unserer Kindertages-einrichtungen zwangsläufig geschieht. Ganz abgesehen davon, dass weitergehende Ansprüche an die Kontinuität und Flexibilisierung der Angebote sowie eine verstärkte interkulturelle sowie integrative Arbeit in Kinderbetreuungseinrichtungen bei diesen Gruppenstärken und fehlendem Personal vollends unberücksichtigt bleiben müssen. Mit freundlichen Grüßen Angela Hebeler

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 318/2004