Ö Vorlagen - Nr.01/ 318/2004
Düsseldorf, den 10. Dezember 2004
Bündnis 90/DIE GRÜNEN ° Marktplatz 3 ° 40213 Düsseldorf
E-Mail:
[email protected]
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Herrn Oberbürgermeister
Joachim Erwin
Antrag
Änderungsantrag der Ratsfraktion von Bü90/Grü:
Haushaltsplanentwurf 2005 - Ausbau der Kinderbetreuung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Antrag zum Haushaltsplan
2005 auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 16. Dezember 2004 zu nehmen und zur
Abstimmung zu bringen:
a) Im Vermögenshaushalt - UA 4640 M 7417 - Tageseinricht ungen für Kinder,
Inventar und Baukosten - sind 10 Mio. € zusätzlich einzustellen.
b) Im Verwaltungshaushalt sind die im SN 1 aufgrund der HARTZ IV-Reform beim
Sozialamt eingesparten Personalmittel in voller Höhe für den Ausbau der
Kinderbetreuung einzustellen.
Sachdarstellung:
Das Tagesbetreuungsausbaugesetz sieht vor, das Angebot der Kinderbetreuung
bedarfsgerecht und qualitätsorientiert auszubauen. Der Gesetzgeber geht davon aus,
dass die Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
entlastet werden und daraus eine Verbesserung der Kinderbetreuung, gerade für die
unter Dreijährigen (U3), realisieren können. Endgültige Zahlen für die Entlastung der
Kommune aufgrund der Hartz-Reform liegen hier für Düsseldorf zwar noch nicht vor;
definitiv ist allerdings schon jetzt bekannt, dass
a) die Stadt konkret 10 Mio. € zusätzlich vom Land NRW erhalten wird, die bereits in
das Veränderungsverzeichnis zum Haushaltsplan eingearbeitet sind. Dies sind
Mittel, die das Land aufgrund von Wohngeldeinsparungen im Zuge der Hartz-
Gesetzgebung an die Stadt Düsseldorf weiterleiten wird. Diese 10 Mio. € sind in den
Um- und Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu investieren.
b) Weiter wird die Stadt erhebliche Kosten im SN 1 einsparen, da durch die
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe/Gründung der Arbeitsgemein-
schaft (ARGE) nach derzeitigem Stand 119 Vollzeitstellen aus dem Sozialamt
künftig von der Arbeitsagentur im Rahmen der ARGE finanziert werden. Diese Mittel
sollen für Personal in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden.
RSD AllVorlg.WPT
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In Düsseldorf fehlen Kinderbetreuungsplätze. Die derzeitige Versorgungsquote für unter
Dreijährige liegt bei 8,3 % incl. Tagespflege und Spielgruppen. Nach den Plänen der
Verwaltung soll die von dort errechnete Versorgungsquote von (nur) 15,4 % erst in 2009
erreicht werden. Der Bedarf in dieser Altersgruppe liegt aber bei mindestens 20% und der
Ausbau muss schneller geschehen, so hat es auch der Gesetzgeber im Zusammenhang
mit den Hartz-Reformen vorgesehen. Der Oberbürgermeister hat zwar angekündigt, mehr
Plätze für unter 3-jährige zu schaffen, diese allerdings nur zum Teil in Familiengruppen.
Ein Teil soll in Spiel- und Krabbelgruppen entstehen, die aber nicht jeden Tag und auch
nur stundenweise stattfinden. Hier stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf, denn berufstätige Eltern brauc hen verlässliche und flexible
Betreuungsangebote für ihre Kinder. Gerade für Alleinerziehende ist eine kontinuierliche
und qualitativ gute Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen wichtig, besonders auch für
Kinder unter 3 Jahren.
Die Kinderbetreuung muss generell flächendeckend und in guter Qualität ausgebaut
werden. Nicht zuletzt die Pisastudien, gerade die aktuell diskutierte zweite, haben deutlich
gemacht, wie wichtig vorschulische Bildung für die Entwicklung und für die späteren
Chancen in Schule und Berufsleben unserer Kinder ist. Die Länder mit kleinen Gruppen
von höchstens 15 Kindern und mit hoch qualifiziertem Personal haben am besten
abgeschnitten. Kindergartengruppen mit 27 oder gar 30 Kindern, wie es sie zunehmend
in Düsseldorf gibt, gehen zu Lasten der Entwicklungschancen der Kinder und auch zu
Lasten der beschäftigen ErzieherInnen. Wir k önnen auch nicht weiterhin
Betreuungsplätze schaffen, indem sogenannte „Notgruppen" in Mehrzweckräumen
untergebracht werden. Die Räume für Bewegungsangebote und kreatives Gestalten
werden für die Kinder dringend gebraucht. Der angekündigte Abbau von rund 2000
Plätzen bei den katholischen Kindertagesstätten kann nicht weiter mit immer steigenden
Überbelegungen in den anderen Einrichtungen kompensiert werden. Bei der Erfüllung des
Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz darf die Qualität der Betreuung nicht
so vernachlässigt werden, wie es durch die derzeitigen Umstände in vielen unserer
Kindertages-einrichtungen zwangsläufig geschieht. Ganz abgesehen davon, dass
weitergehende Ansprüche an die Kontinuität und Flexibilisierung der Angebote sowie eine
verstärkte interkulturelle sowie integrative Arbeit in Kinderbetreuungseinrichtungen bei
diesen Gruppenstärken und fehlendem Personal vollends unberücksichtigt bleiben
müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Hebeler