SPD
Ö Vorlagen - Nr. 01/ 326/2004
Düsseldorf, den 14. Dezember 2004
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Herrn Oberbürgermeister
Joachim Erwin
Antrag
Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion: Haushaltsplanentwurf 2005 - Einrichtung eines
Drogenkonsumraumes
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Namen der SPD-Ratsfraktion bitten wir Sie folgenden Antrag im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen am 16.12.2004 abstimmen zu lassen:
1. Im Vermögenshaushalt UA 5420 - Förderung von Einrichtungen und
Maßnahmen des Gesundheitswesens - werden 250.000 EURO in 2005
eingestellt und dem zukünftigen Träger des Drogenkonsumraumes als
Zuschuss für die Einrichtung eines Konsumraumes und entsprechender
Investitionen zur Verfügung gestellt. Der Ansatz bei Hst. 5420 54149
Gesundheitsraum/Fixerstube im Verwaltungshaushalt wird entsprechend um
250.000 Euro reduziert.
Darüber hinaus beauftragt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die
Verwaltung, ein qualifiziertes Konzept zum Betrieb eines
Drogenkonsumraumes zu erarbeiten und mit den Trägern von
Drogehilfeangeboten zu erörtern. Die Ergebnisse sind dem AGS im März 2005
vorzustellen, sodass der Konsumraum zum 01.07.2005 in Betrieb genommen
werden kann. Bei dem Konzept sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- der Drogenkonsumraum bietet ausreichend Plätze zur Injektion und
Inhalation,
- der Konsumraum ist in der Woche und am Wochenende täglich mindestens 12
Stunden geöffnet,
- zu allen Öffnungszeiten ist medizinisches Personal sowie ein Sozialarbeiter
anwesend.
Darüber hinaus sollen
- lebenspraktische Hilfen (preiswertes Essen und Getränke, Dusch- und
Waschgelegenheiten),
- Beratungsangebote,
- die Vermittlung in weitergehende ambulante und stationäre
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Drogenhilfeangebote
(Therapie, stationäre Entgiftung und Entwöhnung, Substitutionsangebote,
usw.),
- Sofort- und Orientierungshilfe,
- Krisenintervention,
und psychosoziale Begleitung angeboten werden.
Eine Verknüpfung mit den bestehenden Drogenhilfeangeboten ist hierbei
sicherzustellen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und
dem Polizeipräsidenten eine Vereinbarung nach §7 der Verordnung über den
Betrieb von Drogenkonsumräumen vom 26.09.2000 (Gesetz- und
Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Nr. 47, Seite 646, vom
12. Oktober 2000) zu schließen. Darüber hinaus sind die Polizei und die
Staatsanwaltschaft in die Konzeption mit einzubeziehen.
Begründung:
Die Einrichtung eines Drogenkonsumraumes als ein Bestandteil des Düsseldorfer
Drogenhilfesystems soll der gesundheitlichen, sozialen und psychischen Verelendung
drogenabhängiger Menschen entgegenwirken und ihnen Überlebens- und Ausstiegshilfen
bieten.
Damit das Angebot auch die offene Drogenszene erreicht, der öffentliche Raum entlastet
und die gesundheitliche Versorgung der Zielgruppe signifikant verbessert werden kann,
darf der Standort des Drogenkonsumraumes nicht zu weit weg von der offenen Szene
sein. Darüber hinaus müssen die Platzzahlen sowie die Öffnungszeiten dem Bedarf
entsprechen und eine Verknüpfung zum sonstigen Hilfesystem muß gegeben sein.
Bevor jedoch ein Drogenkonsumraum in Betrieb genommen werden kann, bedarf es einer
Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei. Hierbei hat es sich in anderen
Städten als sehr hilfreich herausgestellt, wenn die Polizei und der Staatsanwaltschaft in
die Konzeption des Konsumraumes mit einbezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Steller Kurt Hahn
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Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Rat -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.