Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 01/ 326/2004

Änd.-antr. SPD: Etat 2005-Drogenkonsumraum

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Münsterstraße 15 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 10. Dezember 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion: Haushaltsplanentwurf 2005 - Einrichtung eines Drogenkonsumraumes Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Namen der SPD-Ratsfraktion bitten wir Sie folgenden Antrag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen am 16.12.2004 abstimmen zu lassen: 1. Im Vermögenshaushalt UA 5420 - Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Gesundheitswesens - werden 250.000 EURO in 2005 eingestellt und dem zukünftigen Träger des Drogenkonsumraumes als Zuschuss für die Einrichtung eines Konsumraumes und entsprechender Investitionen zur Verfügung gestellt. Der Ansatz bei Hst. 5420 54149 Gesundheitsraum/Fixerstube im Verwaltungshaushalt wird entsprechend um 250.000 Euro reduziert. Darüber hinaus beauftragt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Verwaltung, ein qualifiziertes Konzept zum Betrieb eines Drogenkonsumraumes zu erarbeiten und mit den Trägern von Drogehilfeangeboten zu erörtern. Die Ergebnisse sind dem AGS im März 2005 vorzustellen, sodass der Konsumraum zum 01.07.2005 in Betrieb genommen werden kann. Bei dem Konzept sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: - der Drogenkonsumraum bietet ausreichend Plätze zur Injektion und Inhalation, - der Konsumraum ist in der Woche und am Wochenende täglich mindestens 12 Stunden geöffnet, - zu allen Öffnungszeiten ist medizinisches Personal sowie ein Sozialarbeiter anwesend.

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SPD Ö Vorlagen - Nr. 01/ 326/2004 Düsseldorf, den 14. Dezember 2004 Zollstraße 4 g 40213 Düsseldorf Telefon: 02 11 / 8 99 31 67 g Telefax: 02 11 / 13 28 97 E-Mail: [email protected] g www.spd-duesseldorf.de Seite 1 von 3 Herrn Oberbürgermeister Joachim Erwin Antrag Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion: Haushaltsplanentwurf 2005 - Einrichtung eines Drogenkonsumraumes Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Namen der SPD-Ratsfraktion bitten wir Sie folgenden Antrag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen am 16.12.2004 abstimmen zu lassen: 1. Im Vermögenshaushalt UA 5420 - Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen des Gesundheitswesens - werden 250.000 EURO in 2005 eingestellt und dem zukünftigen Träger des Drogenkonsumraumes als Zuschuss für die Einrichtung eines Konsumraumes und entsprechender Investitionen zur Verfügung gestellt. Der Ansatz bei Hst. 5420 54149 Gesundheitsraum/Fixerstube im Verwaltungshaushalt wird entsprechend um 250.000 Euro reduziert. Darüber hinaus beauftragt der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Verwaltung, ein qualifiziertes Konzept zum Betrieb eines Drogenkonsumraumes zu erarbeiten und mit den Trägern von Drogehilfeangeboten zu erörtern. Die Ergebnisse sind dem AGS im März 2005 vorzustellen, sodass der Konsumraum zum 01.07.2005 in Betrieb genommen werden kann. Bei dem Konzept sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: - der Drogenkonsumraum bietet ausreichend Plätze zur Injektion und Inhalation, - der Konsumraum ist in der Woche und am Wochenende täglich mindestens 12 Stunden geöffnet, - zu allen Öffnungszeiten ist medizinisches Personal sowie ein Sozialarbeiter anwesend. Darüber hinaus sollen - lebenspraktische Hilfen (preiswertes Essen und Getränke, Dusch- und Waschgelegenheiten), - Beratungsangebote, - die Vermittlung in weitergehende ambulante und stationäre RSD AllVorlg.WPT SPD-Ratsfraktion Düsseldorf Ö Vorlagen - Nr. 01/ 326/2004 Düsseldorf, den 14. Dezember 2004 Seite 2 von 3 Drogenhilfeangebote (Therapie, stationäre Entgiftung und Entwöhnung, Substitutionsangebote, usw.), - Sofort- und Orientierungshilfe, - Krisenintervention, und psychosoziale Begleitung angeboten werden. Eine Verknüpfung mit den bestehenden Drogenhilfeangeboten ist hierbei sicherzustellen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und dem Polizeipräsidenten eine Vereinbarung nach §7 der Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen vom 26.09.2000 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Nr. 47, Seite 646, vom 12. Oktober 2000) zu schließen. Darüber hinaus sind die Polizei und die Staatsanwaltschaft in die Konzeption mit einzubeziehen. Begründung: Die Einrichtung eines Drogenkonsumraumes als ein Bestandteil des Düsseldorfer Drogenhilfesystems soll der gesundheitlichen, sozialen und psychischen Verelendung drogenabhängiger Menschen entgegenwirken und ihnen Überlebens- und Ausstiegshilfen bieten. Damit das Angebot auch die offene Drogenszene erreicht, der öffentliche Raum entlastet und die gesundheitliche Versorgung der Zielgruppe signifikant verbessert werden kann, darf der Standort des Drogenkonsumraumes nicht zu weit weg von der offenen Szene sein. Darüber hinaus müssen die Platzzahlen sowie die Öffnungszeiten dem Bedarf entsprechen und eine Verknüpfung zum sonstigen Hilfesystem muß gegeben sein. Bevor jedoch ein Drogenkonsumraum in Betrieb genommen werden kann, bedarf es einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei. Hierbei hat es sich in anderen Städten als sehr hilfreich herausgestellt, wenn die Polizei und der Staatsanwaltschaft in die Konzeption des Konsumraumes mit einbezogen werden. Mit freundlichen Grüßen Annette Steller Kurt Hahn RSD AllVorlg.WPT SPD-Ratsfraktion Düsseldorf Ö Vorlagen - Nr. 01/ 326/2004 Düsseldorf, den 14. Dezember 2004 Seite 3 von 3 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Rat -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 326/2004