Vorlage als Text anzeigen
Seite 1 von 4
Herrn Oberbürgermeister
Joachim Erwin
Antrag
Antrag der CDU-Ratsfraktion: Mehr Sicherheit in Düsseldorf!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seien Sie bitte so freundlich, nachstehenden Antrag bzw. nachfolgende Resolution "Mehr
Sicherheit in Düsseldorf!" auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 17. Juni 2004 zu
setzen und zur Abstimmung zu bringen.
Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf erneuert seinen Appell vom 19.3.1998
an die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalen, das Polizeigesetz
des Landes dahingehend zu ändern, dass - wie bis zur Änderung dieses Gesetzes
am 7.2.1990 - zum Aufgabenbereich der Polizei nicht nur die Gefahrenabwehr für
die öffentliche Sicherheit gehört, sondern expressis verbis auch diejenige für die
öffentliche Ordnung. Die §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 8 Abs. 1 und 45 Abs. 1 Nr. 3 des
Polizeigesetzes NRW sollen entsprechend geändert werden. Analoges gilt bzgl. §
16 Abs. 2 Satz 4 des Polizeiorganisationsgesetzes NRW (POG NRW).
Darüber hinaus fordert der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die
Landesregierung auf, möglichst umgehend einen Maßnahmeplan zur Stärkung der
Effizienz der Polizei NRW zur Bekämpfung der Kriminalität, zur Aufklärung von
Verbrechen und Vergehen und zur polizeilichen Kriminalprävention zu erarbeiten
und vorzulegen.
Voraussetzungen für eine Effizienzsteigerung sind insbesondere
- eine wesentliche Aufstockung der Anzahl der polizeilichen Dienstkräfte in
NRW,
S eine optimale Ausstattung der Polizei mit neuen Medien der
Informationstechnologie, insbesondere eine Ablösung des heutigen
analogen Funksprechsystems durch ein modernes digitales System,
S strukturelle und organisatorische Maßnahmen zur Verstärkung der Präsenz
vor Ort, insbesondere durch Errichtung und Erhaltung von Polizeiwachen in
allen Stadtvierteln mit erhöhter Kriminalität.
RSD AllVorlg.WPT
Seite 2 von 4
Denn eine wirkungsvolle Bekämpfung setzt voraus, dass Verbrechen und
Vergehen in möglichst hoher Zahl und in möglichst kurzer Zeit aufgeklärt werden.
Die Erhöhung der Aufklärungsquote hängt aber wesentlich von der Anzahl der zur
Verfolgung von Verbrechen und Vergehen eingesetzten Beamten ab. Dass die
Personalstärke der Kreispolizeibehörde Düsseldorf zu gering ist, zeigt die völlig
unzureichende Aufklärungsquote von 45,87 % in Düsseldorf im Jahr 2003.
Aus diesem Grund fordert der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die
Landesregierung auf, das Personal der Polizei Düsseldorf so aufzustocken, dass
die Aufklärungsquote in einem ersten Schritt mindestens den Landesdurchschnitt
in NRW erreicht. Die Polizeibeamten sollten so eingesetzt werden, dass die in den
Stadtteilen im Verhältnis zur Innenstadt niedrig liegenden Aufklärungsquoten einen
möglichst ebenso hohen Aufklärungsgrad erreichen.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert die Organe des Städtetages
NRW, insbesondere die vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in deren
Hauptversammlung entsandten Delegierten, auf, ebenfalls mit Nachdruck
gegenüber der Landesregierung und dem Land NRW darauf hin zu wirken, dass
landesweit entsprechende Maßnahmen bzw. Regelungen getroffen werden.
In einem vierten Schritt zur Stärkung der Effizienz des Städtischen Ordnungs- und
Servicedienstes (OSD) wird die Anzahl der Außendienst-Einsatzkräfte des OSD
von derzeit 80 um weitere 50 % auf insgesamt 120 erhöht, und zwar insbesondere
zur weiteren Ausweitung der Tätigkeit des OSD in den Randlagen der Innenstadt,
in den Stadtteilen sowie auf Kinderspielplätzen, in städtischen Grünanlagen und
auf Friedhöfen. Hierzu sind Neueinstellungen vorzunehmen. - Gegebenenfalls soll
die Zahl der Einsatzkräfte des OSD in Düsseldorf ab 2006 situationsabhängig
weiter erhöht werden.
Das Ausbildungs- und Qualifizierungskonzept sowie Fortbildungsangebote für
vorhandene und neu einzustellende OSD-Kräfte sollen kontinuierlich optimiert und
neuen Erfordernissen angepasst werden, und zwar möglichst im Zusammenwirken
mit Schulungskräften der Polizei und möglichst in einem Ausbildungsverbund mit
anderen Städten. Wir erwarten als Einstellungs- voraussetzung und bei der
Ausbildung wie bisher:
- soziale Kompetenz,
- hohe Kommunikationsfähigkeit,
- sicheres Auftreten und Verhalten,
- gute Umgangsformen,
- ein gepflegtes Erscheinungsbild.
Vorbehaltlich einer Auswertung der von den Fraktionen, der Verwaltung und der
Polizei in der Ratssitzung am 17.06.2004 vertretenen Positionen und in Vorschlag
gebrachten Maßnahmen zu einer möglichst wirkungsvollen Bekämpfung der
Kriminalität in Düsseldorf bzw. deren Folgen wird die Verwaltung mit
nachstehenden Prüfungen mit Berichterstattung im OVA beauftragt:
Seite 3 von 4
1. Bedarf und Möglichkeiten einer Ausweitung der Videoüberwachung auf
weitere sicherheitskritische Bereiche im öffentlichen Raum,
2. Möglichkeiten, die Anzahl und die Förderung von Nachbarschaftshilfe-
Programmen, wie z. B. gegen Wohnungsdiebstahl (Aktion "Der
aufmerksame Nachbar") durch kommunale Maßnahmen zu erhöhen, und
zwar im Zusammenwirken mit den Kriminalpräventiven Räten der
Stadtbezirke,
3. Prüfung der Möglichkeiten zur Erweiterung flankierender kommunaler
Angebote zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, die Opfer
krimineller Handlungen geworden sind oder als deren Angehörige hiervon
betroffen sind, und zwar in Ergänzung des von der Projektgruppe
Opferschutz des Arbeitskreises Vorbeugung und Sicherheit eingerichteten
Netzwerkes sowie der beim städtischen Gesundheitsamt eingerichteten
Ambulanz für Gewaltopfer.
4. Untersuchung, ob und ggf. inwiefern die Düsseldorfer Straßenordnung
(DStO) unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung hinsichtlich
ihrer Tatbestandsmerkmale überarbeitungs- bzw. konkretisierungs- bedürftig
ist mit den Zielen, zum einen den OSD-Kräften hinreic hendere
Eingriffsmöglichkeiten zur Sicherung der öffentlichen Ordnung auf Straßen,
Plätzen, Parkanlagen, Kinderspielplätzen und Friedhöfen zu geben und zum
anderen die städtische Position in eventuellen Widerspruchs- und
Klageverfahren zu stärken.
Die Verwaltung wird dar über hinaus beauftragt, einen Amts- und
Dezernatsbereiche übergreifenden Katalog an vorhandenen und ergänzenden
neuen kriminalpräventiven Maßnahmen zu erarbeiten, diesen mit dem Arbeitskreis
Vorbeugung und Sicherheit abzustimmen und dem OVA bis Anfang 2005 zur
Erörterung und Beschlussfassung vorzulegen.
Sachdarstellung:
Die Begründung erfolgt mündlich in der Ratssitzung am 17.6.2004.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Elbers
RSD AllVorlg.WPT
Seite 4 von 4
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Rat -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.