Vorlage aus der Politik Aktenzeichen 01/ 141/2004

Antr. CDU: Sicherheit

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Josef-Kleesattel-Straße 13 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Juni 2004veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Antrag der CDU-Ratsfraktion: Mehr Sicherheit in Düsseldorf! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, seien Sie bitte so freundlich, nachstehenden Antrag bzw. nachfolgende Resolution "Mehr Sicherheit in Düsseldorf!" auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 17. Juni 2004 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen. Der Rat möge beschließen:  Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf erneuert seinen Appell vom 19.3.1998 an die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalen, das Polizeigesetz des Landes dahingehend zu ändern, dass - wie bis zur Änderung dieses Gesetzes am 7.2.1990 - zum Aufgabenbereich der Polizei nicht nur die Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit gehört, sondern expressis verbis auch diejenige für die öffentliche Ordnung. Die §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 8 Abs. 1 und 45 Abs. 1 Nr. 3 des Polizeigesetzes NRW sollen entsprechend geändert werden. Analoges gilt bzgl. § 16 Abs. 2 Satz 4 des Polizeiorganisationsgesetzes NRW (POG NRW). Darüber hinaus fordert der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Landesregierung auf, möglichst umgehend einen Maßnahmeplan zur Stärkung der Effizienz der Polizei NRW zur Bekämpfung der Kriminalität, zur Aufklärung von Verbrechen und Vergehen und zur polizeilichen Kriminalprävention zu erarbeiten und vorzulegen.

Auszug aus „Antrag“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Seite 1 von 4 Herrn Oberbürgermeister Joachim Erwin Antrag Antrag der CDU-Ratsfraktion: Mehr Sicherheit in Düsseldorf! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, seien Sie bitte so freundlich, nachstehenden Antrag bzw. nachfolgende Resolution "Mehr Sicherheit in Düsseldorf!" auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 17. Juni 2004 zu setzen und zur Abstimmung zu bringen. Der Rat möge beschließen:  Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf erneuert seinen Appell vom 19.3.1998 an die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalen, das Polizeigesetz des Landes dahingehend zu ändern, dass - wie bis zur Änderung dieses Gesetzes am 7.2.1990 - zum Aufgabenbereich der Polizei nicht nur die Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit gehört, sondern expressis verbis auch diejenige für die öffentliche Ordnung. Die §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 8 Abs. 1 und 45 Abs. 1 Nr. 3 des Polizeigesetzes NRW sollen entsprechend geändert werden. Analoges gilt bzgl. § 16 Abs. 2 Satz 4 des Polizeiorganisationsgesetzes NRW (POG NRW). Darüber hinaus fordert der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Landesregierung auf, möglichst umgehend einen Maßnahmeplan zur Stärkung der Effizienz der Polizei NRW zur Bekämpfung der Kriminalität, zur Aufklärung von Verbrechen und Vergehen und zur polizeilichen Kriminalprävention zu erarbeiten und vorzulegen. Voraussetzungen für eine Effizienzsteigerung sind insbesondere - eine wesentliche Aufstockung der Anzahl der polizeilichen Dienstkräfte in NRW, S eine optimale Ausstattung der Polizei mit neuen Medien der Informationstechnologie, insbesondere eine Ablösung des heutigen analogen Funksprechsystems durch ein modernes digitales System, S strukturelle und organisatorische Maßnahmen zur Verstärkung der Präsenz vor Ort, insbesondere durch Errichtung und Erhaltung von Polizeiwachen in allen Stadtvierteln mit erhöhter Kriminalität. RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 4 Denn eine wirkungsvolle Bekämpfung setzt voraus, dass Verbrechen und Vergehen in möglichst hoher Zahl und in möglichst kurzer Zeit aufgeklärt werden. Die Erhöhung der Aufklärungsquote hängt aber wesentlich von der Anzahl der zur Verfolgung von Verbrechen und Vergehen eingesetzten Beamten ab. Dass die Personalstärke der Kreispolizeibehörde Düsseldorf zu gering ist, zeigt die völlig unzureichende Aufklärungsquote von 45,87 % in Düsseldorf im Jahr 2003. Aus diesem Grund fordert der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Landesregierung auf, das Personal der Polizei Düsseldorf so aufzustocken, dass die Aufklärungsquote in einem ersten Schritt mindestens den Landesdurchschnitt in NRW erreicht. Die Polizeibeamten sollten so eingesetzt werden, dass die in den Stadtteilen im Verhältnis zur Innenstadt niedrig liegenden Aufklärungsquoten einen möglichst ebenso hohen Aufklärungsgrad erreichen. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert die Organe des Städtetages NRW, insbesondere die vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in deren Hauptversammlung entsandten Delegierten, auf, ebenfalls mit Nachdruck gegenüber der Landesregierung und dem Land NRW darauf hin zu wirken, dass landesweit entsprechende Maßnahmen bzw. Regelungen getroffen werden.  In einem vierten Schritt zur Stärkung der Effizienz des Städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) wird die Anzahl der Außendienst-Einsatzkräfte des OSD von derzeit 80 um weitere 50 % auf insgesamt 120 erhöht, und zwar insbesondere zur weiteren Ausweitung der Tätigkeit des OSD in den Randlagen der Innenstadt, in den Stadtteilen sowie auf Kinderspielplätzen, in städtischen Grünanlagen und auf Friedhöfen. Hierzu sind Neueinstellungen vorzunehmen. - Gegebenenfalls soll die Zahl der Einsatzkräfte des OSD in Düsseldorf ab 2006 situationsabhängig weiter erhöht werden. Das Ausbildungs- und Qualifizierungskonzept sowie Fortbildungsangebote für vorhandene und neu einzustellende OSD-Kräfte sollen kontinuierlich optimiert und neuen Erfordernissen angepasst werden, und zwar möglichst im Zusammenwirken mit Schulungskräften der Polizei und möglichst in einem Ausbildungsverbund mit anderen Städten. Wir erwarten als Einstellungs- voraussetzung und bei der Ausbildung wie bisher: - soziale Kompetenz, - hohe Kommunikationsfähigkeit, - sicheres Auftreten und Verhalten, - gute Umgangsformen, - ein gepflegtes Erscheinungsbild.  Vorbehaltlich einer Auswertung der von den Fraktionen, der Verwaltung und der Polizei in der Ratssitzung am 17.06.2004 vertretenen Positionen und in Vorschlag gebrachten Maßnahmen zu einer möglichst wirkungsvollen Bekämpfung der Kriminalität in Düsseldorf bzw. deren Folgen wird die Verwaltung mit nachstehenden Prüfungen mit Berichterstattung im OVA beauftragt: Seite 3 von 4 1. Bedarf und Möglichkeiten einer Ausweitung der Videoüberwachung auf weitere sicherheitskritische Bereiche im öffentlichen Raum, 2. Möglichkeiten, die Anzahl und die Förderung von Nachbarschaftshilfe- Programmen, wie z. B. gegen Wohnungsdiebstahl (Aktion "Der aufmerksame Nachbar") durch kommunale Maßnahmen zu erhöhen, und zwar im Zusammenwirken mit den Kriminalpräventiven Räten der Stadtbezirke, 3. Prüfung der Möglichkeiten zur Erweiterung flankierender kommunaler Angebote zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, die Opfer krimineller Handlungen geworden sind oder als deren Angehörige hiervon betroffen sind, und zwar in Ergänzung des von der Projektgruppe Opferschutz des Arbeitskreises Vorbeugung und Sicherheit eingerichteten Netzwerkes sowie der beim städtischen Gesundheitsamt eingerichteten Ambulanz für Gewaltopfer. 4. Untersuchung, ob und ggf. inwiefern die Düsseldorfer Straßenordnung (DStO) unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung hinsichtlich ihrer Tatbestandsmerkmale überarbeitungs- bzw. konkretisierungs- bedürftig ist mit den Zielen, zum einen den OSD-Kräften hinreic hendere Eingriffsmöglichkeiten zur Sicherung der öffentlichen Ordnung auf Straßen, Plätzen, Parkanlagen, Kinderspielplätzen und Friedhöfen zu geben und zum anderen die städtische Position in eventuellen Widerspruchs- und Klageverfahren zu stärken.  Die Verwaltung wird dar über hinaus beauftragt, einen Amts- und Dezernatsbereiche übergreifenden Katalog an vorhandenen und ergänzenden neuen kriminalpräventiven Maßnahmen zu erarbeiten, diesen mit dem Arbeitskreis Vorbeugung und Sicherheit abzustimmen und dem OVA bis Anfang 2005 zur Erörterung und Beschlussfassung vorzulegen. Sachdarstellung: Die Begründung erfolgt mündlich in der Ratssitzung am 17.6.2004. Mit freundlichen Grüßen Dirk Elbers RSD AllVorlg.WPT Seite 4 von 4 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Rat -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 141/2004