Anfrage Aktenzeichen AWM/049/2026

Anfrage des Ratsherrn Andreas Winter (AfD): Quote von anerkannten Geflüchteten und Asylberechtigten im Wohngeldbezug der Landeshauptstadt Düsseldorf

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 5. Oktober 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie hoch war in den Jahren 2021 bis 2025 (aufgeschlüsselt nach Monaten) gemessen an den absoluten Zahlen aller Wohngeldempfänger die prozentuale Quote der Wohngeldempfänger in Düsseldorf, deren Haushalte von anerkannten Asylberechtigten, Flüchtlingen nach der Genfer Konvention oder subsidiär Schutzberechtigten geführt wurden?
  2. In wie vielen Fällen (aufgeschlüsselt nach Monaten) wurde in diesem Zeitraum Wohngeld an gemischte Bedarfsgemeinschaften ausgezahlt, in denen Asylbewerber im laufenden Verfahren mit anspruchsberechtigten Haushaltsmitgliedern zusammenlebten?
  3. In wie vielen der unter Frage 1 genannten Fälle wurde der jeweils gesetzlich vorgesehene reguläre Bewilligungszeitraum vollständig ausgeschöpft (bitte um jährliche Gesamtzahlen für den Zeitraum 2021 bis 2025)?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 5. Oktober 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · AWM/049/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.5

    Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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AWM/049/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 05.10.2026 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung Herrn Dr. Frank Schulz Betrifft: Anfrage des Ratsherrn Andreas Winter (AfD): Quote von anerkannten Geflüchteten und Asylberechtigten im Wohngeldbezug der Landeshauptstadt Düsseldorf Sehr geehrter Ausschussvorsitzender Dr. Schulz, Asylbewerber im laufenden Verfahren haben nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld, da ihre Unterkunftskosten vorrangig über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gedeckt sind. Erst nach einer rechtskräftigen Anerkennung (Asylberechtigung, Flüchtlingsstatus oder subsidiärer Schutz) und dem gleichzeitigen Vorliegen eines eigenen, für den allgemeinen Lebensunterhalt ausreichenden Einkommens kann ein Anspruch auf Wohngeld entstehen. Eine Ausnahme bilden gemischte Haushalte, in denen Personen mit unterschiedlichem rechtlichem Status zusammenleben, was unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Teilanspruch führt. Für die kommunalpolitische Bewertung der Integrations- und Wohnungsmarktlage in Düsseldorf sowie für die statistische Transparenz ist eine verlässliche Datenbasis über diese spezifischen Quoten von hoher Relevanz. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1.Wie hoch war in den Jahren 2021 bis 2025 (aufgeschlüsselt nach Monaten) gemessen an den absoluten Zahlen aller Wohngeldempfänger die prozentuale Quote der Wohngeldempfänger in Düsseldorf, deren Haushalte von anerkannten Asylberechtigten, Flüchtlingen nach der Genfer Konvention oder subsidiär Schutzberechtigten geführt wurden? 2.In wie vielen Fällen (aufgeschlüsselt nach Monaten) wurde in diesem Zeitraum Wohngeld an gemischte Bedarfsgemeinschaften ausgezahlt, in denen Asylbewerber im laufenden Verfahren mit anspruchsberechtigten Haushaltsmitgliedern zusammenlebten? 3.In wie vielen der unter Frage 1 genannten Fälle wurde der jeweils gesetzlich vorgesehene reguläre Bewilligungszeitraum vollständig ausgeschöpft (bitte um jährliche Gesamtzahlen für den Zeitraum 2021 bis 2025)? Mit freundlichen Grüßen Andreas Winter Ratsherr AfD Fraktion Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AWM/049/2026