Beschlussvorlage Aktenzeichen BV4/174/2026

Düsseldorf prüft Erweiterung des Lagergebäudes in der Burgunderstraße

Amtlicher Titel: Bauvoranfrage (planungsrechtlich), Burgunderstraße 49, 51 - Erweiterung des bestehenden Fertigwarenlagers

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Burgunderstraße 49 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 9Dokumente 7. Oktober 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Bezirksvertretung 4 wird über eine Bauvoranfrage entscheiden, die die Erweiterung des bestehenden Fertigwarenlagers an der Burgunderstraße 49/51 vorsieht. Es handelt sich um einen Antrag zur planungsrechtlichen Vorprüfung einer Flächenerweiterung. Der Beschluss steht noch aus und wird im Rahmen der Sitzung am 7. Oktober 2026 beraten.

Die Details

  • Bauvoranfrage: Erweiterung des bestehenden Fertigwarenlagers
  • Ort: Burgunderstraße 49/51
  • Gremium: Bezirksvertretung 4
  • Termin der Beratung: 7. Oktober 2026, 15:00 Uhr
  • Status: in Beratung

Einordnung

Der Vorgang betrifft ein lokales Bauvorhaben im Stadtteil, das vor allem Anwohner und Unternehmen in der Umgebung der Burgunderstraße direkt berührt. Er hat keine überregionalen Auswirkungen, kann aber das Stadtbild und den Verkehr vor Ort verändern.

Hintergrund

Eine Bauvoranfrage ist ein planungsrechtliches Instrument, mit dem ein Bauherr vorab prüft, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, bevor ein formeller Bauantrag gestellt wird.

Themen

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Vorgang · BV4/174/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    Beteiligung BV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Katasterauszug · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    Luftbild · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    Bebauungsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    Lageplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    Übersichtsplan · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    Ansicht · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    Nachweis Höhen · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Sitzung · TOP 47

    Bezirksvertretung 4. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV4/174/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage (planungsrechtlich), Burgunderstraße 49, 51 - Erweiterung des bestehenden Fertigwarenlagers Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität Bezirksvertretung 407.10.2026Entscheidung Siehe Anlagen Anlagen: Beteiligung BV Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Übersichtsplan Ansicht Nachweis Höhen
Beteiligung BV als Text anzeigen
Bauaufsichtsamt An die Bezirksvertretung 4 Mit der Bitte um Entscheidung Grundstück: Burgunderstraße 49,51 Gemarkung: Heerdt Flur: 42, Flurstück: 30, 37, 87, 110, 38 Vorhaben: Bauvoranfrage (planungsrechtlich) Erweiterung des bestehenden Fertigwarenlagers Antrag vom: 08.09.2026 Registrier-Nr.: 63/32-BV-0130/26 hiermit bitte ich die Bezirksvertretung 4 um die Erteilung der erforderlichen Entscheidung innerhalb eines Monats gemäß § 71 Abs. 3 BauO NRW 2018 i.V.m. § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der Satzung über Bezirksvertretungen und Bezirksverwaltungsstellen (Bezirkssatzung) der Landeshauptstadt Düsseldorf zu 17.001 vom 04. Juli 1995 über das geplante Vorhaben. Nach der zuvor genannten Bezirkssatzung ist die Bezirksvertretung für die Entscheidung zuständig, da es sich um ein Vorhaben handelt, dass die nachfolgenden Kriterien erfüllt: Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch - Grundstück > 1000 m² - Bauvolumen > 7000 m³ - Bebauung Hintergelände und deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Ich weise darauf hin, dass nach den Vorgaben des § 71 Abs. 3 BauO NRW 2018 die Zustimmung als erteilt gilt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Ersuchens verweigert wird. Unabdingbare Rückfragen zu diesen Vorhaben bitte ich zeitnah ausschließlich über das Dezernat 03 zu stellen, da diese keine Auswirkungen auf die zuvor genannte Frist haben. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach: § 30 (3) BauGB (einfacher Bebauungsplan) Nr.: 4977/040, rechtskräftig seit 08.12.2012 Bauliche Nutzung des Grundstückes: geplant Bebauungsplan Befreiung erforderlich Nicht zulässig sind Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- oder nein Art der Nutzung Industrie (Bestand) zentrenrelevanten Sortimenten gem. „Düsseldorfer Sortimentsliste" Nr.1 und 2 Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach §34 Abs.1 BauGB. Sachdarstellung Beschreibung des Bauvorhabens in Stichworten: - Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen B-Plans Nr. 4977/040. - Im Übrigen erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach §34 Abs.1 BauGB. - Geplant ist ein Erweiterungsbau mit insgesamt ca. 2100m² Fläche an bestehende Lagerhalle im Hinterhof - Westlich der Bestandshalle soll ein ca. 27 m hohes Hochregallager einschließlich einer Lkw-Verladerampe errichtet werden. - Östlich der Bestandshalle ist die Errichtung einer weiteren Lkw-Verladerampe vorgesehen. - Der geplante Anbau weist ein Bauvolumen von ca. 37.158 m³ auf. Befreiungen i.S. von § 31 Abs. 2 BauGB: keine Ausnahmen i.S. von § 31 Abs. 1 BauGB keine Begründungen für das Einfügen nach § 34 BauGB in Stichworten: Das geplante Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig, da die Art der baulichen Nutzung gemäß Bebauungsplan zulässig ist. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich die Planung in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Hinsichtlich der Gebäudekubatur passt sich der geplante Neubau in die vorhandene Gebäudestruktur ein. Hallen in der näheren Umgebung weisen teilweise deutlich höhere Grundflächen sowie Gebäudehöhen auf. Das geplante Vorhaben dient der notwendigen Erweiterung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Ergebnis: Die Bezirksvertretung 4 stimmt dem Vorhaben einschl. der erforderlichen Befreiungen und Abweichungen gem. BauGB zu: Ja ☐ Nein ☐ Freitext: Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben.
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Title: 4977-040-00 (2).pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00599711.pdf Published Time: Wed, 07 Oct 2026 08:34:58 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: 00599713.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00599713.pdf Published Time: Wed, 07 Oct 2026 08:35:16 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: 00599714.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00599714.pdf Published Time: Wed, 07 Oct 2026 08:35:30 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: 00599715.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00599715.pdf Published Time: Wed, 07 Oct 2026 08:35:37 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:

KI-gestützt aufbereitet am 8. Oktober 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/174/2026