Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 4
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 4 · Sitzung vom 07.10.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 08.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Sind die Schäden in diesem Bereich der Verwaltung bereits bekannt?
2. Ist eine Instandsetzung dieser für die Verkehrssicherheit relevanten, aber von der Größe überschaubaren Fahrbahnfläche noch vor Beginn der Frostperiode 2026/2027 möglich?
3. Bis wann ist mit einer Behebung der Schäden zu rechnen?
Der Belsenplatz in Oberkassel ist der zentrale Umsteigepunkt im Linksrheinischen und auch sonst von Fuß-, Rad- und Autoverkehr stark frequentiert. Im Bereich der Fußgänger- und Fahrradquerung an der Einmündung der Quirinstraße in den Belsenplatz befinden sich erhebliche Beschädigungen in der Fahrbahnoberfläche, die sowohl für besonders bereits mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch für den Radverkehr eine potentielle Quelle für Stürze und Unfälle bilden. Bei einer Besichtigung vor Ort waren bereits Markierungen einer Unfallaufnahme zu sehen. Diese Einmündung wird zudem von mehreren Buslinien passiert, wo durch das Gewicht der Fahrzeuge eine schnelle Verschlechterung des Zustandes zu befürchten ist. Bereits heute könnte sich bei Frost in den Fahrbahnschäden Wasser ansammeln und es zu einer Glatteisbildung kommen, die die Unfallgefahr zusätzlich erhöht.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/145/2026 Anfrage des Bezirksvertreters Olaf Nordsieck, DIE LINKE, in der Bezirksvertretung 4 am 07.10.2026 hier: Instandsetzung Fuß- und Radüberweg Belsenplatz Ecke Quirinstrasse Frage 1: Sind die Schäden in diesem Bereich der Verwaltung bereits bekannt? Antwort: Die Schäden in diesem Bereich sind der Verwaltung bereits bekannt. Der betroffene Bereich wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach punktuell instandgesetzt. Frage 2: Ist eine Instandsetzung dieser für die Verkehrssicherheit relevanten, aber von der Größe überschaubaren Fahrbahnfläche noch vor Beginn der Frostperiode 2026/2027 möglich? Frage 3: Bis wann ist mit einer Behebung der Schäden zu rechnen? Antwort zur Frage 2 und Frage 3: Eine weitergehende Instandsetzung des betroffenen Bereichs ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Bis zur Umsetzung der Maßnahme werden im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung bei Bedarf punktuelle Instandsetzungen durchgeführt, um einen verkehrssicheren Zustand aufrechtzuerhalten.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Beinhalten die dem Betreiber erteilten Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung, Sondernutzungsgenehmigung, Konzession für den Verkauf von Alkohol) auch Servicetätigkeiten, wie das Bedienen oder das Abräumen von Gläsern und Flaschen an den Tischen?
2. Wie viele Tische und Stühle sind dem Betreiber im Ladeninneren (baurechtlich) sowie im Außenbereich (durch Sondernutzungsgenehmigung) zahlenmäßig genau genehmigt?
3. Umfassen die dem Betreiber erteilten Genehmigungen auch die Durchführung von Veranstaltungen und geschlossenen Gesellschaften in den Räumlichkeiten (während und außerhalb der genehmigten Betriebszeiten)?
Oberkassel ist stolz auf seine lebendige Bar- und Kneipenszene. Zahlreiche alteingesessene und auch neu hinzukommende Konzepte dienen Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers sowie auch Gästen von außerhalb als Orte für Begegnung, Spaß und Freizeit.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/152/2026 Anfrage der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD- Fraktion, des Bezirksvertreters Brien Dorenz, FDP und des Bezirksvertreters Olaf Nordsieck, DIE LINKE, in der Bezirksvertretung 4 am 07.10.2026 hier: Für ein verträgliches Miteinander von Gastronomie und Anwohnerinnen/ Anwohnern in Oberkassel Frage 1: Beinhalten die dem Betreiber erteilten Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung, Sondernutzungsgenehmigung, Konzession für den Verkauf von Alkohol) auch Servicetätigkeiten, wie das Bedienen oder das Abräumen von Gläsern und Flaschen an den Tischen? Antwort: Für die erteilte Baugenehmigung lautet die Antwort: nein. Die gaststättenrechtliche Erlaubnis gestattet den Betrieb einer Trinkhalle. Dies umfasst den Ausschank von alkoholischen Getränken über den Tresen an Stehgäste. Ein Bedienen von Gästen durch Servicepersonal ist nicht gestattet. Das Abräumen von Gläsern und Flaschen sowie das Reinigen von Tischen stellt kein Bedienen/Bewirten im gaststättenrechtlichen Sinne dar. Frage 2: Wie viele Tische und Stühle sind dem Betreiber im Ladeninneren (baurechtlich) sowie im Außenbereich (durch Sondernutzungsgenehmigung) zahlenmäßig genau genehmigt? Antwort: Im Innenbereich sind laut Baugenehmigung 4 Stehtische für insgesamt 8 Personen und 3 Sitzfensterbänke für insgesamt 4 Personen genehmigt. Der Außenbereich ist nicht Bestandteil der Baugenehmigung. In der gaststättenrechtlichen Erlaubnis wurde für den Innenbereich keine Anzahl von Tischen festgelegt. In der Dominikanerstraße wurden dem Betrieb durch die Sondernutzungserlaubnis auf zwei Stellplätzen vier Stehtische im Bistroformat genehmigt. Einrichtungen, die der Bequemlichkeit oder dem längeren Aufenthalt dienen, sind nicht gestattet. Die Bereitstellung von Sitzgelegenheiten stellt eine unzulässige Betriebsartänderung dar. Bei Kontrollen des Ordnungs- und Servicedienstes wurden bereits Sitzmöglichkeiten im Innen- und Außenbereich festgestellt und dokumentiert. Aufgrund dessen sind ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet worden. Frage 3: Umfassen die dem Betreiber erteilten Genehmigungen auch die Durchführung von Veranstaltungen und geschlossenen Gesellschaften in den Räumlichkeiten (während und außerhalb der genehmigten Betriebszeiten)? Antwort: Der Bauantrag umfasste keine Veranstaltungen. Die Durchführung von Veranstaltungen oder die Bewirtung geschlossener Gesell- schaften ist nur mit der erlaubten Betriebsart „Trinkhalle" vereinbar, wenn dies nur selten und ohne Regelmäßigkeit stattfindet.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Aus welchem Grund wurde die geplante Wegeführung bisher nicht umgesetzt?
2. Ist die Finanzierung trotz der Insolvenz des Investors vom Heerdterhof-Garten weiterhin gesichert?
3. Wann ist mit einer Umsetzung der Maßnahme zu rechnen?
Zur Sitzung der Bezirksvertretung am 23.01.2023 hatte sich die Verwaltung zu der oben genannten Maßnahme (BV4/011/2023) wie folgt geäußert: Die Fläche zwischen Heerdter Friedhof und türkischem Konsulat wird in eine öffentliche Grünfläche umgewandelt und es wird eine fußläufige Verbindung zwischen Willstätterstraße und Bayerstraße geschaffen. Die im seinerzeitigen Antrag geforderte Wegeführung wurde verwaltungsseitig insofern bereits geplant. Aufgrund dieser Information wurde damals der Antrag auf den Bau einer Wegeverbindung zurückgezogen. Die Verwaltung erläuterte, dass für die Baumaßnahme „Heerdterhof- Garten" auf dieser Fläche eine Ausgleichsmaßnahme vorgesehen sei und die Finanzierung aufgrund des städtebaulichen Vertrags mit dem Investor gesichert ist. Die Umsetzung der Maßnahme wurde für das Jahr 2023 in Aussicht gestellt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/155/2026 Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staack in der Bezirksvertretung 4 am 07.10.2026 hier: Wegeverbindung zwischen Willstätterstraße und Bayerstraße - keine Maßnahmenumsetzung seit drei Jahren? Frage 1: Aus welchem Grund wurde die geplante Wegeführung bisher nicht umgesetzt? Antwort: Aufgrund vorzuschaltender Planungen und Formalien, insbesondere die Entwidmung des Bereichs als Friedhofsfläche, wurde mir der Umsetzung der Maßnahme noch nicht begonnen. Frage 2: Ist die Finanzierung trotz der Insolvenz des Investors vom Heerdterhof-Garten weiterhin gesichert? Antwort: Die vereinbarte Ausgleichszahlung des Investors liegt vor. Anfallende Entsorgungskosten für belastetes Bodenmaterial werden gemäß des Städtebaulichen Vertrages in Höhe des tatsächlichen Aufwands ausgeglichen. Frage 3: Wann ist mit einer Umsetzung der Maßnahme zu rechnen? Antwort: Die Umsetzung soll noch in diesem Jahr beginnen, die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal 2027.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Regelungen bezüglich Lärmemissionen müssen Partyschiffe bei Veranstaltungen einhalten?
2. Welche Regelungen müssen Partyschiffe bezüglich der Veranstaltungszeiten einhalten?
3. Wie viele Partyschiffe sind auf dem Rhein zugelassen?
Auf dem Rhein im Düsseldorfer Stadtgebiet finden regelmäßig Veranstaltungen auf sogenannten Partyschiffen statt, die mit Musik- und Lärmbelastung für Anwohnende entlang des Rheins verbunden sind. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden fühlen sich Anwohnerinnen und Anwohner dadurch beeinträchtigt und haben entsprechende Beschwerden geäußert. Vor diesem Hintergrund soll geklärt werden, welche Regelungen bezüglich Zeiten und Lautstärken für den Betrieb solcher Schiffe gelten. Für Veranstaltungsflächen gibt es hohe Auflagen, was die Lärmemissionen angeht. Welche Regelungen gelten für Partyschiffe und werden die Anwohnenden vor zu viel Lärm durch Partyschiffe geschützt?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/147/2026 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 4 am 07.10.2026 hier: Welche Regelungen gelten für Partyschiffe bezüglich Lärmemissionen und Zeiten? Vorbemerkung: Für Veranstaltungen auf Fahrgastschiffen („Partyschiffe") gibt es keine speziellen Regelungen. Eine Genehmigungs- oder Erlaubnispflicht, in deren Rahmen Auflagen zum Lärmschutz festgelegt werden könnten, besteht weder nach Ordnungs- noch nach Immissionsschutzrecht. Das Schifffahrtsrecht des Bundes (Rheinschifffahrts- polizeiverordnung) regelt die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs. Zum Schutz der Anwohnenden vor Musik- und Veranstaltungslärm enthält es keine Vorgaben. Anders als bei Veranstaltungsflächen an Land, für die im Genehmigungs- verfahren Lärmschutzauflagen erteilt werden können, gelten für Partyschiffe daher nur die allgemeinen Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW (LImSchG). Frage 1: Welche Regelungen bezüglich Lärmemissionen müssen Partyschiffe bei Veranstaltungen einhalten? Antwort: Nach § 10 LImSchG dürfen Geräte zur Schallerzeugung oder Schallwiedergabe (z. B. Musikanlagen, Lautsprecher, Musikinstrumente) nur so laut benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Das gilt auch für Veranstaltungen an Bord von Schiffen auf dem Rhein. Feste Grenzwerte legt das LImSchG nicht fest. Ob eine Belästigung erheblich ist, wird im Einzelfall beurteilt. Als Orientierung können die Immissionsrichtwerte des Freizeitlärmerlasses NRW herangezogen werden. Dieser unterscheidet nach der Schutzbedürftigkeit des betroffenen Gebiets und sieht z.B. für die Nachtzeit deutlich niedrigere Werte vor als für den Tag. Bei fahrenden Schiffen lassen sich anlassbezogene behördliche Überwachungsmessungen allerdings praktisch nicht durchführen, weil sich die Schallquelle fortlaufend bewegt. Verstöße gegen § 10 LImSchG sind Ordnungswidrigkeiten und können nach § 17 LImSchG mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Frage 2: Welche Regelungen müssen Partyschiffe bezüglich der Veranstaltungszeiten einhalten? Antwort: Feste Veranstaltungszeiten oder Sperrzeiten speziell für Partyschiffe gibt es nicht. Nach § 9 LImSchG sind jedoch in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Veranstaltungen dürfen nach 22 Uhr also nur so fortgesetzt werden, dass die Nachtruhe der Anwohnenden nicht gestört wird. Ausnahmen kann die örtliche Ordnungsbehörde im Einzelfall unter sehr engen Voraussetzungen (etwa bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses) zulassen, gegebenenfalls mit Auflagen zum Schutz der Anwohnenden. Auch Verstöße gegen § 9 LImSchG sind bußgeldbewehrt. Frage 3: Wie viele Partyschiffe sind auf dem Rhein zugelassen? Antwort: Die Kategorie „Partyschiff" kennt das Recht nicht. Fahrgastschiffe benötigen für ihren Betrieb ein Schiffszeugnis nach dem Binnenschiffsuntersuchungsrecht des Bundes, das die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ausstellt. Ob und wie oft ein Fahrgastschiff für Musik- oder Partyveranstaltungen genutzt wird, wird dabei nicht erfasst. Der Landeshauptstadt Düsseldorf liegen daher keine Zahlen vor. Ergänzende Hinweise zum Vollzug Beim Vorgehen gegen Lärmstörungen ist zwischen anliegenden und fahrenden Schiffen zu unterscheiden. Solange ein Schiff im Stadtgebiet anliegt, überprüft der Ordnungs- und Servicedienst Lärmbeschwerden und ahndet festgestellte Verstöße. Bei fahrenden Schiffen stößt der kommunale Vollzug an tatsächliche Grenzen. Die Stadtgrenzen verlaufen auf dem Rhein vielfach in der Strommitte, sodass fahrende Schiffe fortlaufend die Zuständigkeitsbereiche verschiedener Kommunen durchqueren. Zudem können kommunale Einsatzkräfte ein fahrendes Schiff nicht erreichen, um vor Ort Maßnahmen zu ergreifen. In diesen Fällen ist die Wasserschutzpolizei die richtige Ansprechpartnerin. Sie verfügt über Boote sowie Zugriff auf Schiffsfunk und AIS, und sie ist über die Stadtgrenzen hinweg örtlich zuständig. Die Stadt Düsseldorf hat sich deshalb an die Bezirksregierung Düsseldorf gewandt und eine einheitliche Vorgehensweise auf Ebene des Regierungsbezirks und im Verhältnis zur Polizei angeregt. Die Bezirksregierung hat zugesagt, die Frage zu klären. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Folgen auf den Bauablauf hat die Insolvenz für die Durchführung der angestrebten Baumaßnahmen in Oberkassel und Heerdt?
2. Welche Maßnahmen strebt die Stadtverwaltung an, um gegebenenfalls ein Scheitern oder längerfristiges Brachliegen der Projekte zu verhindern?
3. Welche Vertragsrisiken für die öffentliche Hand bestehen zwischen der Stadt Düsseldorf und der betroffenen Wohnungsbaugesellschaft für die beiden linksrheinischen Projekte?
Wie verschiedene Medien berichtet haben, befindet sich der Immobilienentwickler vom Belsenpark 2 und des Bauvorhabens „Wohnen am Albertussee" in einem Insolvenz- verfahren in Eigenverwaltung. Betroffen von der Insolvenz ist die Wohnbauentwicklung in Oberkassel mit 950 Wohnungen sowie ein noch nicht fertiggestelltes Wohnbauprojekt in Heerdt.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/167/2026 Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 07.10.2026 hier: Folgen der Insolvenz eines Immobilienentwicklers für linksrheinische Wohnbauprojekte Frage 1: Welche Folgen auf den Bauablauf hat die Insolvenz für die Durchführung der angestrebten Baumaßnahmen in Oberkassel und Heerdt? Antwort: Nach aktuellem Kenntnisstand befinden sich die Düsseldorfer Projektgesellschaften zu den beiden Projekten derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren, auch nicht in Eigenverwaltung. Der zweite Bauabschnitt des Bauvorhabens „Wohnen am Albertussee" befindet sich weiterhin in der fristgerechten Umsetzung. Die Bauabschnitte 3 und 4 wurden jeweils an einen Investor mit einer Umsetzungsverpflichtung veräußert. Zum Projekt in Oberkassel „Belsenpark II" besteht ein enger Austausch mit dem Projektentwickler. Ziel ist weiterhin eine plangemäße Entwicklung. Frage 2: Welche Maßnahmen strebt die Stadtverwaltung an, um gegebenenfalls ein Scheitern oder längerfristiges Brachliegen der Projekte zu verhindern? Antwort: Die Stadtverwaltung ist im engen Austausch mit dem Projektentwickler. Zum aktuellen Zeitpunkt besteht das Ziel, die Projekte planmäßig umzusetzen. Im Falle einer Insolvenz der Vertragspartnerinnen muss der Insolvenzverwalter mitteilen, ob er beabsichtigt, die vertraglichen Verpflichtungen aus den städtebaulichen Verträgen zu erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, greifen für die Themen Erschließung und sozialer Wohnungsbau die Sicherungsinstrumente aus dem städtebaulichen Vertrag. Frage 3: Welche Vertragsrisiken für die öffentliche Hand bestehen zwischen der Stadt Düsseldorf und der betroffenen Wohnungsbaugesellschaft für die beiden linksrheinischen Projekte? Antwort: Eine abschließende Einschätzung der Vertragsrisiken ist derzeit noch nicht möglich. Das Projekt Albertussee befindet sich bereits in einem deutlich fortgeschritteneren Realisierungsstadium, sodass die damit verbundenen Vertragsrisiken zum jetzigen Zeitpunkt als vergleichsweise gering eingeschätzt werden. Beim Belsenpark II ist mit der Bebauung noch nicht begonnen worden, so dass hier die Entwicklung und Realisierung noch bevorsteht. Sollte trotz aller Bemühungen eine Insolvenz der Projektgesellschaft erfolgen, wird die Verwaltung geeignete Maßnahmen vorschlagen.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 beschließt, Herrn Andreas Schmitt, Stadtwerke Düsseldorf AG, als Sachverständigen im Sinne des § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 18 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Sitzung am 07.10.2026 zuzulassen.
Herr Andreas Schmitt, Stadtwerke Düsseldorf AG, berichtet zum mündlichen Bericht „Kommunale Wärmeplanung für den Stadtbezirk 4".
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 beschließt, Frau Cobanoglu, Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH, als Sachverständige im Sinne des § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 18 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Sitzung am 07.10.2026 zuzulassen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt 1. die Ausführung und Finanzierung des Projektes „Erweiterung Cecilien- Gymnasiums am Schulstandort Schorlemerstraße um 6 Mehrzweckräume" mit einer Gesamtsumme von 3.230.000 EUR inkl. Ausstattung und Inventar sowie jährlichen Folgekosten in Höhe von 377.413 EUR und stimmt der Abwicklung durch die Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) zu. 2. die Verwaltung zu ermächtigen, das erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen und zusätzlich zu finanzieren.
Ausgangssituation Der Schulausschuss hat die Verwaltung beauftragt eine Machbarkeitsstudie zur potentiellen Erhöhung der Schulplatzkapazität am Standort Niederkasser Straße 36 unter Berücksichtung des Anspruches auf einen Ganztagsplatz sowie der Aufnahme des Raumbedarfs des Cecilien-Gymnasiums nach Aufgabe des Standortes Comeniusstraße 1 zu erstellen (vgl. SCHUA/093/2023). Zudem wurde die Verwaltung ermächtigt, die IPM mit der Durchführung der Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Die Realisierung der Bedarfe ist grundsätzlich am Standort Niederkasseler Straße 36 möglich. Aufgrund des damit einhergehenden großen Baukörpers wurde darüber hinaus die Abbildung des Raumbedarfs für das Cecilien-Gymasium am Hauptstandort, Schorlemerstraße 99 untersucht. Im Endergebnis ist die Realisierung am Hauptstandort Schorlemerstraße 99 im Nord-Osten auf einem ungenutzten Teil der Grünanlage möglich. Bedarfskonkretisierung Der Bedarf wurde gemäß Raumprogramm und erwartetem Bedarf für 117 Schüler*innen auf 6 Mehrzweckräume à 55m² festgelegt. Darstellung der Maßnahmen Variante zur Umsetzung Als Variante zur Umsetzung wurde eine Totalunternehmervergabe (TU-Vergabe) gewählt. Eine TU-Vergabe impliziert eine kombinierte Ausschreibung von Bau- und Planungsleistungen zu einem Pauschalfestpreis in einem frühen Stadium der Projektabwicklung. Konkret bedeutet das, dass fünf Bieter ein Angebot über die zu beschaffende Leistung abgegeben haben. Diese Angebote beinhalten eine Entwurfsplanung mit Pauschalfestpreis. Die Angebote wurden fachlich über eine Bewertungsmatrix bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot wurde zur Ermittlung der Gesamtkosten der Maßnahme herangezogen und ist Grundlage dieses Beschlusses. Konzept und Funktionszusammenhänge Die geplante Bauweise basiert auf einer modernen, nachhaltigen Holzbaukonstruktion mit einem hohen Vorfertigungsgrad. Die tragenden und raumabschließenden Bauteile werden überwiegend als vorgefertigte Holztafelelemente sowie Brettsperrholzelemente ausgeführt. Die industrielle Vorfertigung im Werk gewährleistet eine hohe Ausführungsqualität, kurze Bauzeiten und eine deutliche Reduzierung von Emissionen auf der Baustelle. Insbesondere werden hierdurch Lärm- und Staubbelastungen im sensiblen Umfeld minimiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und die Erteilung der beiden Baugenehmigungen.
Die Grundstück Kaiser-Friedrich-Ring 90 und Am Deich 37 befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 5278/19. Dieser setzt hinsichtlich der Nutzung ein Wohngebiet sowie durch Baulinien überbaubare Flächen fest. Die Vorhaben sind nach § 30 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Die Bauvorhaben müssen den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen und sich darüber hinaus hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Baugenehmigung inklusive der erforderlichen Befreiung.
Das Vorhabengrundstück Belsenstraße 32, 34 liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 5277/052. Dieser setzt für das Grundstück lediglich eine Baulinie fest. Im Übrigen erfolgt die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Abs. 1 BauBG. da die nähere Umgebung keinem Baugebiet gemäß Baunutzungsverordnung eindeutig zugeordnet werden kann. Wohnen ist vorhanden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1.Anlass Der Rat der Stadt Düsseldorf beauftragte die Verwaltung im März 2022 mit der Teilnahme am Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" (siehe Vorlage APS/013/2022). Das Projekt „KreativRaum D" wurde im Oktober 2022 zur Förderung ausgewählt und in der Folge mit dem Fördermittelgeber (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) weiterqualifiziert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele neue Wohnungen im Stadtbezirk 4 (Oberkassel, Niederkassel, Heerdt, Lörick) wurden in den letzten 10 Jahren fertiggestellt (bitte eine Aufschlüsselung nach Stadtteilen)?
2. Welche Neubauprojekte waren in diesem Zeitraum besonders signifikant für den Stadtbezirk 4 (insbesondere Größe, Anzahl der Wohnungen, Standort)?
3. Bestätigt die Verwaltung den Eindruck einer hohen Neubautätigkeit im linksrheinischen Düsseldorf?
Der Stadtbezirk 4 der Stadt Düsseldorf zeichnet sich durch gewachsene, städtebaulich prägende Strukturen und eine hohe Wohn- und Lebensqualität aus. Gleichzeitig besteht der Eindruck, dass in den letzten Jahren im Stadtbezirk 4 verhältnismäßig viele Wohnungen neu gebaut worden sind. Eine transparente Darstellung durch die Verwaltung schafft eine belastbare Grundlage für politische Entscheidungen im Stadtbezirk 4. Dies ermöglicht es, Neubauprojekte sachgerecht zu bewerten und bei zukünftigen Planungen die Balance zwischen Wohnraumschaffung und Erhalt des charakteristischen Stadtbildes zu wahren.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie viele öffentliche Parkplätze sind in den vergangenen Jahren durch den Bau, die Verbreiterung oder die Einrichtung von Radfahrwegen weggefallen?
2. Wie viele öffentliche Ersatzparkplätze wurden für die weggefallenen Parkplätze geschaffen?
3. Welche rechtlichen Entscheidungsgrundlagen sind für die Verwaltung bei der Festlegung von Art und Umfang des Ersatzes für weggefallene öffentliche Parkplätze im Stadtbezirk 4 maßgeblich?
Durch den Ausbau bzw. die Einrichtung von Radfahrwegen sind in den vergangenen Jahren zahlreiche öffentliche Parkplätze weggefallen. Dies kann insbesondere für Anwohner und Besucher zu einer erheblichen Verschärfung der Parkplatzsituation führen. Daher sollte nachvollziehbar sein, wie viele Parkplätze tatsächlich weggefallen sind und in welchem Umfang dafür Ersatz geschaffen wurde.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche öffentlich zugänglichen, kühlen beziehungsweise klimatisierten Aufenthaltsorte stehen der Bevölkerung im Stadtbezirk 4 derzeit zur Verfügung?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, zusätzliche städtische oder öffentlich zugängliche Gebäude im Stadtbezirk 4 als kühle Aufenthaltsorte bereitzustellen?
3. Inwieweit werden Maßnahmen des baulichen Hitzeschutzes bei zukünftigen städtischen Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben im Stadtbezirk 4 bereits in der Planungsphase berücksichtigt?
Die extremen Hitzeperioden im Sommer 2026 haben erneut verdeutlicht, welche gesundheitlichen Risiken hohe Temperaturen insbesondere für ältere Menschen, Kinder, chronisch Erkrankte und pflegebedürftige Personen darstellen. Nach den vorliegenden Angaben zu den Ereignissen Ende Juni 2026 verzeichnete die Düsseldorfer Kriminalpolizei an einem Wochenende mehr als 100 Sterbefälle und damit etwa viermal so viele wie im üblichen Durchschnitt (Die RP berichtete am 01.08.2026). Gleichzeitig führte die Hitzewelle zu einer erheblichen Belastung des Rettungsdienstes und der Krankenhäuser aufgrund hitzebedingter Beschwerden. Viele Menschen, darunter ältere Menschen mit Dehydrierung, Hitzschlag und Kreislaufproblemen gehörten zu den Patienten.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/159/2026 Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 07.10.2026 hier: Hitzeschutz und Bereitstellung kühler Aufenthaltsorte im Stadtbezirk 4 Frage 1: Welche öffentlich zugänglichen, kühlen beziehungsweise klimatisierten Aufenthaltsorte stehen der Bevölkerung im Stadtbezirk 4 derzeit zur Verfügung? Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, zusätzliche städtische oder öffentlich zugängliche Gebäude im Stadtbezirk 4 als kühle Aufenthaltsorte bereitzustellen? Frage 3: Inwieweit werden Maßnahmen des baulichen Hitzeschutzes bei zukünftigen städtischen Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben im Stadtbezirk 4 bereits in der Planungsphase berücksichtigt? Antwort des Sportamtes zur Frage 1, Frage 2 und Frage 3: Im Stadtbezirk 4 stehen der Bevölkerung die beiden Bezirkssportanlagen Standorte Heerdt / Oberkassel - Pariser Straße 31 + 65 sowie Oberkassel - Schorlemer Straße 61 + 63 als öffentlich zugängliche Einrichtungen zur Verfügung. Im Zuge der in jüngerer Vergangenheit umgesetzten Verschattungsmaßnahmen wurden am Standort Pariser Straße umfangreiche Baumneupflanzungen umgesetzt. Bei allen aktuellen und zukünftigen Planungen von Bau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Stadtbezirk 4 wird der Hitzeschutz - insbesondere die Berücksichtigung von Verschattungs- und Begrünungsaspekten - bereits in der Planungsphase systematisch einbezogen. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen erfolgt dabei im Rahmen der vorhandenen finanziellen und personellen Kapazitäten. Antwort des Amtes für Gebäudemanagements zur Frage 3: Die von der Stadt Düsseldorf entwickelten Standards im Hochbau bilden die Grundlage für die Hochbauvorhaben der Stadt. Sie formulieren die städtischen Vorgaben zu Qualität, Wirtschaftlichkeit, Gestaltung und Nachhaltigkeit. Im Rahmen dieser Qualitätsstandards werden auch die Aspekte des sommerlichen Wärmeschutzes berücksichtigt. Dieser umfasst alle baulichen Maßnahmen, die verhindern, dass zu viel Sonnenwärme ins Gebäude eindringt und die Innenräume überhitzen. Dazu gehören zum Beispiel: • Sonnengeschützte Fassaden - Verschattungen und Außenjalousien, die das Aufheizen reduzieren, • Dachbegrünungen, die das Dach kühl halten, • gut geplante Lüftung und natürliche Kühlung durch Öffnungen, die frische Luft hereinlassen und warme Luft nach außen transportieren, • Isolierung und Dämmung mit Materialien, die Wärme nicht leicht von außen ins Haus leiten. Die Standards gelten für die Bauvorhaben der Fachämter mit Gebäudemanagement- aufgaben (Bauherrenämter). Sie sind bei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie bei Bauunterhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet anzuwenden und gelten zusätzlich zu den Gesetzeswerken, gültigen Verordnungen und Richtlinien sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie lange darf eine „temporäre" Verkehrseinschränkung aufgrund einer privaten Baustelle bestehen?
2. Wie ist die weitere Zeitschiene dieser Einschränkung geplant?
3. Wann ist mit Fertigstellung bzw. Beseitigung der Einschränkungen für die Nachbarn und Verkehrsteilnehmer zu rechnen?
Uns erreichten diverse Anfragen und Beschwerden von Bürgern und Anwohnern in den letzten Wochen und Monaten wegen der bereits seit einigen Jahren andauernden temporären Baustelle Neubau Kaiser-Friedrich-Ring Haus Nr. 34-35. Dort steht seit min. 2 Jahren ein riesiger Baukran und die Straße ist ebenfalls seit Jahren nur einspurig befahrbar. Das ist aktuell um so bedeutender da ja auch der Verkehr (insbesondere >7,5t) von der Theodor-Heuss-Brücke aus bekannten Gründen teilweise auch dorthin abfließt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie stellen sich die Anmelde- beziehungsweise Belegungszahlen für die Ganztagsbetreuung im Schuljahr 2026/2027 an den einzelnen Grundschulen aufgeschlüsselt nach Betreuungsmodell, Abholzeit und Betreuungsumfang im Stadtbezirk 4 dar?
2. Wie viele Eltern haben an den einzelnen Grundschulen im Stadtbezirk 4 einen Betreuungsbedarf angegeben, der über die angebotene Betreuungszeit hinausgeht?
3. Welche Auswirkungen haben die gewählten Betreuungsmodelle und Betreuungszeiten an den einzelnen Grundschulen im Stadtbezirk 4 auf die Bildungs- und AG-Angebote von externen Anbietern?
Mit der Neuausrichtung der Ganztagsbetreuung und den unterschiedlichen Betreuungsmodellen verändern sich die Rahmenbedingungen für Familien und Grundschulen. Für eine Bewertung der Situation im Stadtbezirk 4 ist dabei nicht nur die Gesamtzahl der angebotenen beziehungsweise nachgefragten Betreuungsplätze von Interesse. Entscheidend ist auch, wie sich Bedarf, Betreuungszeiten und Angebote auf die einzelnen Schulstandorte verteilen. Im Jugendhilfeausschuss wurden hierzu bereits Zahlen auf Ebene der Stadtbezirke vorgelegt. Für den Stadtbezirk 4 wurden die verschiedenen Betreuungszeiten bislang jedoch lediglich zusammengefasst dargestellt. Eine schulgenaue Betrachtung soll ermöglichen, Unterschiede zwischen den einzelnen Standorten und gegebenenfalls bestehende Bedarfe frühzeitig zu erkennen und die weitere Entwicklung der Ganztagsbetreuung im Stadtbezirk nachvollziehen zu können.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/163/2026 Anfrage der Bezirksvertreterin Louisa Warden in der Bezirksvertretung 4 am 07.10.2026 hier: Ganztagsbetreuung an den Grundschulen im Stadtbezirk 4 im Schuljahr 2026/2027 Frage 1: Wie stellen sich die Anmelde- beziehungsweise Belegungszahlen für die Ganztagsbetreuung im Schuljahr 2026/2027 an den einzelnen Grundschulen aufgeschlüsselt nach Betreuungsmodell, Abholzeit und Betreuungsumfang im Stadtbezirk 4 dar? Antwort: Im Stadtbezirk 4 stellt sich die Anmelde- bzw. Belegungszahl für die Ganztags- betreuung im Schuljahr 2026/27 wie folgt dar: 14-Uhr-Modell 203 Kinder 15-Uhr-Modell 407 Kinder 16-Uhr-Modell 926 Kinder, davon 594 in Ganztagsklassen Bewegte Schulkindbetreuung 3 Kinder Die Betreuungsmodelle unterscheiden sich hinsichtlich des zeitlichen Umfangs und der Abholmöglichkeiten. Im Regelfall gilt für das 16 Uhr-Modell grundsätzlich eine tägliche Betreuungszeit von acht Stunden ab Unterrichtsbeginn an allen Unterrichts- tagen, bei den anderen beiden Modellen entsprechend weniger. Frage 2: Wie viele Eltern haben an den einzelnen Grundschulen im Stadtbezirk 4 einen Betreuungsbedarf angegeben, der über die angebotene Betreuungszeit hinausgeht? Antwort: Eine gesonderte Erhebung der Anzahl der Eltern, die einen Betreuungsbedarf über die reguläre Betreuungszeit von 8 Stunden angegeben haben, liegt dem Amt für Schule und Bildung nicht vor. Grundsätzlich besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit einer Randzeitbetreuung über die regulären Betreuungszeiten hinaus. Ob und in welchem Umfang eine solche Betreuung angeboten werden kann, wird vor Ort zwischen dem jeweiligen Jugendhilfe- träger und der Schule vereinbart. Die konkrete Ausgestaltung liegt daher in der Verantwortung der jeweiligen Schule beziehungsweise des Jugendhilfeträgers und kann von Standort zu Standort unterschiedlich sein. Frage 3: Welche Auswirkungen haben die gewählten Betreuungsmodelle und Betreuungs- zeiten an den einzelnen Grundschulen im Stadtbezirk 4 auf die Bildungs- und AG- Angebote von externen Anbietern? Antwort: Zunächst ist festzuhalten, dass das Bildungsbudget von 600 Euro pro Kind im 16 Uhr- Modell dem Betrag des bisherigen OGS-Systems entspricht. Für die anderen Modelle orientiert sich die Höhe des Bildungsbudgets jeweils an dem niedrigeren Betreuungs- umfang und der damit zur Verfügung stehenden Zeit. Für Kinder im 14-Uhr-Modell wird seit dem Schuljahr 2026/27 erstmalig ein Bildungsbudget zur Verfügung gestellt. Da sich das Gesamtbudget der einzelnen Schule nach dem Buchungsverhalten der Eltern richtet, kann es an Schulstandorten sowohl zu Veränderungen nach unten als auch nach oben im Vergleich zum Vorjahr kommen. Für die fünf Grundschulen im Stadtbezirk 4 stellen sich die Bildungsbudgets wie folgt dar: Schule 2026/27 2025/26 Friedrich-von-Bodelschwingh- Schule Heinrich-Heine-Schule 144.800 € 138.150 € KGS Niederkassel 59.700 € 75.000 € Don-Bosco-Montessori-Schule 75.900 € 75.000 € GGS Lörick 146.500 € 158.625 € Hervorzuheben ist, dass im Schuljahr 2025/26 an den fünf Schulen im Stadtbezirk 4 insgesamt rund 70% des zur Verfügung stehenden Bildungsbudgets in Anspruch genommen wurde. Die Mehrheit der Standorte (4 von 5) hatte das Budget nicht vollständig ausgeschöpft. Eine geringere Gesamtbudgetsumme im Schuljahr 2026/27 gegenüber dem Vorjahr bedeutet daher nicht automatisch eine Reduzierung der außerunterrichtlichen Bildungsangebote der externen Bildungsanbieter*innen.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wie ist der aktuelle Stand der in der Stellungnahme zur Eingabe ABA/018/2026 angekündigten Einzelfallprüfungen zu den Parksituationen in Oberkassel?
2. Nach welchen Kriterien erfolgt eine Prüfung, ob bestehende Parkanordnungen - insbesondere Schräg-/Gehwegparken - verändert werden können?
3. Wann sollen diese, entsprechend dem Beschluss im Anregungs- und Beschwerdeausschuss, der Bezirksvertretung 4 vorgestellt werden?
Im Anregungs- und Beschwerdeausschuss wurde die Situation teilweise stark eingeschränkter Gehwege in Oberkassel thematisiert. In der Eingabe werden unter anderem die Drakestraße, Barmer Straße, Friesenstraße, Achillesstraße und Schanzenstraße genannt. Es wird insbesondere auf die eingeschränkte Nutzbarkeit der Gehwege für Menschen mit Kinderwagen oder Mobilitätshilfen hingewiesen. Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass bestehende Parkan- ordnungen schrittweise überprüft werden und hierfür jeweils Einzelfallprüfungen erforderlich sind. Gleichzeitig hat der Anregungs- und Beschwerdeausschuss darum gebeten, die Ergebnisse dieser Prüfungen der Bezirksvertretung 4 vorzustellen.
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Die Bezirksvertretung 4 wird gebeten den nachfolgenden Gremien eine Empfehlung zur Wahl als Schiedsperson auszusprechen.
Der Rat der Stadt Düsseldorf beschließt die Neu - bzw. Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 8 - Oberkassel, Niederkassel. Aufgrund einer Ausschreibung gingen folgende Bewerbungen (in alphabetischer Reihenfolge) ein. Frau Herr Barbara Kirchner Dennis Kohler - Wiederwahl - *05.06.1962 *03.01.1978 Hansaallee 100 Düsseldorfer Str. 172 40547 Düsseldorf40545 Düsseldorf Frau Susanne Schmitz *31.03.1965 Brend´amourstr. 32 40545 Düsseldorf Die Bewerber erfüllen die formalen Voraussetzungen für das Schiedsamt. Die Bezirksvertretung 4 wird gebeten den nachfolgenden Gremien eine Empfehlung zur Wahl als Schiedsperson auszusprechen.
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Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Bezirksvertretung 4 bittet die Verwaltung zu prüfen, welche kommunalen Rasenflächen im Stadtbezirk dauerhaft in artenreiche Blumenwiesen oder Blühstreifen umgewandelt werden können, und der Bezirksvertretung ein entsprechendes Konzept inklusive Kosten- planung vorzulegen.
Die herkömmliche Pflege von städtischem Begleitgrün durch intensives, regelmäßiges Mähen und u. U. künstliche Bewässerung bindet erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen der Stadt. Gleichzeitig bieten monotone Rasenflächen kaum Nahrung oder Lebensraum für die heimische Tierwelt. Internationale Best-Practice-Beispiele wie die britische Stadt Rotherham sowie zahlreiche deutsche Großstädte - darunter Köln mit dem Projekt „Stadtwiesen statt Rasen", Berlin, München, Hamburg und das Städtebündnis Frankfurt, Hannover und Dessau-Roßlau - haben gezeigt, dass die großflächige Aussaat von Wildblumen die kommunalen Pflegekosten drastisch senken kann. Auch im Stadtbezirk 1 gibt es mit der Collenbachstraße bereits ein konkretes Beispiel, an dem die Vorteile einer naturnäheren Gestaltung des städtischen Grüns sichtbar werden. Die dort bereits vorhandene Wildblumenfläche zeigt, dass eine solche Umwandlung auch unter den örtlichen Bedingungen praktikabel ist und zu einer ökologischen sowie optischen Aufwertung des Straßenraums beitragen kann. Da Wildblumenwiesen, im Gegensatz zu Rasen, nur ein- bis zweimal im Jahr gemäht werden müssen und in der Regel keine zusätzliche Bewässerung benötigen, amortisieren sich die anfänglichen Kosten für Saatgut und Bodenvorbereitung bereits nach wenigen Jahren. Neben diesem massiven ökonomischen Vorteil leistet die Umwandlung einen messbaren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Stadtbezirk 4, indem sie gezielt die Förderung der Biodiversität vorantreibt. Wildblumenwiesen bieten Bienen, Schmetterlingen und Vögeln essenzielle Nahrungsquellen sowie Lebens- und Rückzugsräume, die auf sterilen Rasenflächen fehlen. Zudem sorgt die Maßnahme für eine deutlich höhere Klimaresilienz des städtischen Grüns: Durch tiefreichende Wurzelsysteme können viele Wildpflanzen sommerliche Trockenphasen besser überstehen, die Bodenstruktur verbessern und zur Versickerung von Regenwasser beitragen.
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Auf ihrer Sitzung am 08. Juli 2026 beschloss die Bezirksvertretung 4, den südlichen Bereich der Lohengrinstraße mit einer Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Nord, von der Düsseldorfer Straße wegführend, zu versehen. Die Straße wird von Radfahrenden in beide Richtungen genutzt, um u.a. den Grünzug an der Rheinallee zu erreichen. Dies würde mit der beschlossenen Einbahnstraßenregelung ohne eine Ausnahme für den Radverkehr in Fahrtrichtung Düsseldorfer Straße illegal. Eine Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr auch entgegen der Auto-Fahrtrichtung würde diesen Umstand beseitigen und sollte von der Bezirksvertretung in Ergänzung zum Beschluss vom 08.07.2026 zusätzlich beschlossen werden.
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Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Bezirksvertretung 4 bittet die Verwaltung, die unerlaubt auf den Spielplätzen im Stadtbezirk angebrachten Graffiti entfernen zu lassen.
Einige Spielplätze im Linksrheinischen sind stark betroffen von Graffiti, z.B. der "Spielplatz Leostraße" im Feldmühle-Park und der "Spielplatz Niederkasseler Straße", die sehr stark frequentiert sind. Die Spielgeräte scheinen noch intakt zu sein, aber das Erscheinungsbild ist sehr ungepflegt. Die beigefügten Bilder zeigen beispielhaft den Zustand verschiedener Spielplätze.
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Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung zu prüfen, ob im Rahmen der geplanten Kanalbaumaßnahmen auf der Niederkasseler Straße die Pflanzung zusätzlicher Bäume sowie die Entsiegelung von Flächen als Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas und zum Hitzeschutz umgesetzt werden können.
Auf der Niederkasseler Straße muss in den kommenden Monaten für die Kanalsanierung die Straße teilweise aufgerissen werden. Diese ohnehin anstehenden Bauarbeiten bieten aus unserer Sicht eine gute Gelegenheit, gleichzeitig Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas und zum Schutz vor zunehmender Hitze umzusetzen. Insbesondere sollte geprüft werden, ob zusätzliche Bäume gepflanzt werden können.
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Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es möglich ist, von der Ecke Wettinerstraße/Lütticher Straße bis zur Haltestelle "Lanker Straße" zwei bis drei großwüchsige Bäume zum Hitzeschutz zu pflanzen.
Im Neubau auf dem ehemaligen Oberkasseler Hallenbad Grundstück liegen insbesondere die kleinen geförderten Wohnung mit allen Fenstern ausschließlich zum lärmbelasteten Kreuzungsbereich Wettinerstraße/Lütticher Straße. Neben der bestehenden Lärmbelastung sind die Wohnungen aufgrund ihrer Ausrichtung nach Süden bzw. Südwesten einer hohen Sonneneinstrahlung ausgesetzt. In Verbindung mit den stark versiegelten Flächen im Kreuzungsbereich heizen sich die Wohnungen insbesondere während sommerlicher Hitzeperioden erheblich auf. Eine ausreichende nächtliche Abkühlung war während der vergangenen Hitzeperioden teilweise nicht möglich.
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Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, die Kreuzung Grevenbroicher Weg / Niederdonker Straße zusätzlich zu den verwaltungsseitig bereits durchgeführten Maßnahmen so umzugestalten, dass zu Fuß Gehende, insbesondere Schülerinnen und Schüler, die Kreuzung sicher und barrierefrei queren können.
Die Kreuzung Grevenbroicher Weg / Niederdonker Straße wird täglich von vielen Schulkindern und Erwachsenen überquert. Die Sicherheit sollte bei diesen Kreuzungen erhöht werden, da die Kreuzungsbereiche durch die parkenden Autos schlecht einsehbar sind und sich der motorisierte Individualverkehr teilweise mit überhöhter Geschwindigkeit dieser T-Kreuzung nähert.
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Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, aufbauend auf den bereits erfolgten Maßnahmen zur Schulwegsicherung im Bereich Grevenbroicher Weg / Niederdonker Straße / Wickrather Straße zu prüfen, wie die bestehende Querungsstelle über den Grevenbroicher Weg weiter gesichert werden kann. Dabei soll insbesondere die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifen") geprüft werden.
Die Verkehrssituation im Bereich Grevenbroicher Weg / Niederdonker Straße / Wickrather Straße ist bereits seit mehreren Jahren Gegenstand der Beratungen in der Bezirksvertretung 4. Bereits mit dem Antrag BV4/071/2022 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, in welcher Form in diesem Kreuzungsbereich ein Fußgängerüberweg beziehungsweise eine beschilderte Querungsanlage eingerichtet werden kann. Hintergrund war bereits damals die besondere Bedeutung dieses Bereichs für den Schulweg zur Gemeinschaftsgrundschule Lörick an der Wickrather Straße. Der Antrag beschreibt ausdrücklich den Schulweg über Niederdonker Straße und Grevenbroicher Weg in die Wickrather Straße sowie die dort insbesondere für Kinder unübersichtliche Verkehrssituation.
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Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 18.11.2026 in einem mündlichen Vortrag - ggf. mit Unterstützung von Vertretern der D.LIVE GmbH & Co. KG - das Schallkonzept für den Open Air Park Düsseldorf vorzustellen und über die einzelnen Ergebnisse der Lärmmessungen im linksrheinischen Düsseldorf während der drei Konzerte im Jahr 2026 sowie über die sich hieraus ergebenden Schlussfolgerungen für die Zukunft zu berichten.
Mit dem Open Air Park Düsseldorf wurde in diesem Jahr die größte Open-Air-Fläche in Nordrhein-Westfalen mit Platz für bis zu 80.000 Menschen für Konzerte in Betrieb genommen. Während der drei diesjährigen Konzertveranstaltungen am 10.07., am 18.07. und am 19.07. kam es von Seiten der Anwohner jeweils zu einer massiven Beschwerdelage hinsichtlich der Lärmbelastung für das linksrheinische Düsseldorf, insbesondere in den Stadtteilen Lörick und Heerdt.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 4 bittet die Verwaltung, in einer der beiden kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung 4 (18.11.2026 oder 09.12.2026) umfassend die städteplanerischen und städtebaulichen Ziele für den Stadtbezirk 4 (Oberkassel, Niederkassel, Heerdt, Lörick) für die kommenden 5 Jahre vorzustellen und gleichzeitig über die absehbare bauliche Entwicklung im Stadtbezirk 4 zu berichten.
Ich bitte die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Bezirksvertretung 4 bittet die Verwaltung, in einer der beiden kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung 4 (18.11.2026 oder 09.12.2026) umfassend die städteplanerischen und städtebaulichen Ziele für den Stadtbezirk 4 (Oberkassel, Niederkassel, Heerdt, Lörick) für die kommenden 5 Jahre vorzustellen und gleichzeitig über die absehbare bauliche Entwicklung im Stadtbezirk 4 zu berichten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Übersicht geeigneter Bauwerke und öffentlicher Gebäude im Stadtbezirk 4 für Wand- und Fassadenbegrünungen (zum Beispiel Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude, (Sport-)Hallen, Lärmschutzwände, Brückenbauwerke) beauftragt. Das Ergebnis soll der Bezirksvertretung 4 in geeigneter Weise vorgelegt werden.
Die sommerlichen Hitzeperioden der letzten Jahre - insbesondere auch in diesem Jahr - haben deutlich gemacht, wie stark sich innerstädtische Bereiche aufheizen. Versiegelte Flächen, dunkle Fassaden und fehlende Vegetation führen dazu, dass die Temperatur in dicht bebauten Quartieren um mehrere Grad über der des Umlands liegen kann (sogenannte „urban heat island"-Effekt). Besonders betroffen sind: • Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere ältere und vulnerable Menschen, denen die Hitze gesundheitlich zusetzt; • Kinder in Schulen und Kitas, deren Gebäude in den Sommermonaten regelmäßig überhitzen; • Pflegebedürftige und Patientinnen/Patienten in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Wir bitten die Bezirksvertretung 4, folgendes zu beschließen: Die Bezirksvertretung 4 bittet die Verwaltung zu prüfen, wie die Querungssituation im Bereich Grevenbroicher Weg/Niederdonker Straße insbesondere für Kinder auf dem Schulweg verbessert werden kann. Dabei soll insbesondere geprüft werden, • ob an dieser Stelle die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs („Zebrastreifen") oder einer anderen geeigneten Querungshilfe vorliegen, • ob ergänzende verkehrliche Maßnahmen zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Verkehrssicherheit sinnvoll und umsetzbar sind Die Ergebnisse der Prüfung sollen der Bezirksvertretung 4 vorgestellt werden.
Der Bereich Grevenbroicher Weg / Niederdonker Straße wird regelmäßig von Fußgängerinnen und Fußgängern und insbesondere auch von Kindern auf ihrem Schulweg genutzt. Eine klar erkennbare und sichere Querungsmöglichkeit besteht dort derzeit nicht. Hinzu kommt die Einmündung der Wickrather Straße, wodurch die Verkehrssituation für querende Personen teilweise unübersichtlich sein kann. Gerade für jüngere Verkehrsteilnehmende ist es wichtig, Straßen möglichst sicher und gut einsehbar queren zu können. Vor diesem Hintergrund soll die Verwaltung die Situation vor Ort fachlich bewerten und prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, die Querungssituation und damit die Verkehrssicherheit an dieser Stelle zu verbessern.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 08.07.2026 nimmt das Liegenschaftsamt wie folgt Stellung: Im Jahr 2019 wurde unter Federführung des Stadtentwässerungsbetriebes (SEBD) ein Konzept „Bäume auf Deichen" von Björnsen Beratende Ingenieure in Auftrag gegeben. Das Gutachten schließt unter anderem mit dem Ergebnis, dass im Bereich des Rheinvorlandes Potential für Baumnachpflanzungen besteht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1.Outdoorfitness im Rheinpark Heerdt Hinsichtlich der Bitte von Herrn Nordsieck in der Sitzung vom 08.07.2026 nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung: Es wird im Rahmen der Umsetzung berücksichtigt, neben der Hollywood-schaukel einen Abfallbehälter zu installieren.
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1. Was ist mit der am 26.10.2023 an Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller übergebenen Petition der Anwohner der Dominikanerstraße/Sonderburgstraße in Düsseldorf-Oberkassel bezüglich der Neueröffnung der Weinbar auf der Sonderburgstraße 2 nach dem Eingang bei der Verwaltung passiert?
2. Aus welchen Gründen wurde auf diese Petition mit mehr als 500 Unterschriften bis heute nie reagiert und den Bürgern keinerlei Feedback übermittelt?
3. Inwieweit wurden die Bedenken der über 500 Unterzeichner bei den behördlichen Genehmigungen für die Weinbar auf der Sonderburgstraße 2 berücksichtigt?
Die Anwohner der Dominikanerstraße/Sonderburgstraße in Düsseldorf-Oberkassel haben am 26.10.2023 eine Petition mit mehr als 500 Unterschriften persönlich an Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller übergeben. Diese richtete sich gegen die Neueröffnung auf der Sonderburgstraße 2. Auf diese Petition wurde seitens der Verwaltung jedoch nie reagiert. Die betroffenen Bürger haben bis heute keinerlei Feedback oder Rückmeldung erhalten, was mit ihrem Anliegen passiert ist. Da dieses Ausbleiben von Informationen für die Menschen vor Ort nicht nachvollziehbar ist, bitten wir um Aufklärung über den Verbleib.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV4/168/2026 Anfrage der AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung 4 am 07.10.2026 hier: Petition der Anwohner Dominikanerstraße/Sonderburgstraße in Düsseldorf-Oberkassel aus dem Jahr 2023 Frage 1: Was ist mit der am 26.10.2023 an Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller übergebenen Petition der Anwohner der Dominikanerstraße/Sonderburgstraße in Düsseldorf- Oberkassel bezüglich der Neueröffnung der Weinbar auf der Sonderburgstraße 2 nach dem Eingang bei der Verwaltung passiert? Frage 2: Aus welchen Gründen wurde auf diese Petition mit mehr als 500 Unterschriften bis heute nie reagiert und den Bürgern keinerlei Feedback übermittelt? Frage 3: Inwieweit wurden die Bedenken der über 500 Unterzeichner bei den behördlichen Genehmigungen für die Weinbar auf der Sonderburgstraße 2 berücksichtigt? Antwort zur Frage 1, Frage 2 und Frage 3: Zunächst die Klarstellung, dass die Bürgerinitiative keine Petition eingereicht hat, sondern die Durchführung eines Bürgerbegehrens beabsichtigte. Die dem Oberbürgermeister Ende Oktober 2023 durch die Bürgerinitiative überreichten Unterschriften zum Bürgerbegehren „Rettet Oberkassel" wurden durch die Verwaltung im Anschluss an die Einreichung entsprechend der rechtlichen Vorschriften geprüft. Ende November 2023 hat die Verwaltung den Sprecher der Bürgerinitiative schriftlich um Mitteilung gebeten, ob das Bürgerbegehren damit als offiziell eingereicht gewertet werden solle, weitere Unterschriften nachgereicht würden oder ob die eingereichten Unterschriften als Antrag auf Vorprüfung zu verstehen seien. Ein Sprecher der Bürgerinitiative teilte der Verwaltung mit Schreiben vom 2. Dezember 2023 mit, dass das Antragsverfahren aufgrund der seinerzeitigen baurechtlichen Entwicklungen zunächst nicht weiterverfolgt werde. Eine Fortführung des Verfahrens wurde nicht angezeigt. Das Verfahren war folglich für die Verwaltung abgeschlossen.
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Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche Genehmigungen liegen für die Pavillonaufbauten an der Dominikanerstraße 4, 8 und 14 vor?
2. Welche denkmalrechtliche Prüfung wurde für die Pavillonaufbauten durchgeführt?
3. Für welchen Zeitraum wurden die Genehmigungen für die Pavillon- aufbauten erteilt?
An der Dominikanerstraße 4, 8 und 14 befinden sich auf öffentlichen Flächen Parklets mit Pavillonaufbauten für die Außengastronomie. Die Dominikanerstraße 4 und 14 stehen als Baudenkmal unter Denkmalschutz. Zudem liegt der Bereich innerhalb des geschützten Denkmalbereichs Oberkassel, der durch sein historisches Orts- und Straßenbild geprägt ist. Oberkassel wurde im Juli 2026 zudem als „Denkmal des Monats" hervorgehoben. Die aufgestellten Pavillonkonstruktionen stellen eine deutliche Veränderung des Erscheinungs- bildes des öffentlichen Straßenraums dar. Insbesondere vor dem Hintergrund des Schutzes des historischen Stadtbildes stellt sich die Frage nach der denkmalrechtlichen Einordnung und der Vereinbarkeit dieser Aufbauten mit den bestehenden Schutzvorgaben. Aus der Anwohnerschaft gibt es Beschwerden über die Aufbauten und die damit verbundene Veränderung des gewachsenen Erscheinungsbildes des Bereichs. Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1.Welche Genehmigungen liegen für die Pavillonaufbauten an der Dominikanerstraße 4, 8 und 14 vor?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 03.12.2025 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Straßennamensschilder liegen bereits vor und können nach der Festlegung der Standorte kurzfristig gestellt werden. Ggf. werden die Schilder zunächst provisorisch installiert.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 04.02.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Verwaltung hat die örtlichen Gegebenheiten sowie die Sichtbeziehungen an den Einmündungen des Niederkasseler Lohwegs im Abschnitt zwischen der Hansaallee und der Amboßstraße überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die nach den straßenverkehrs- rechtlichen Vorgaben freizuhaltenden Sichtfelder an mehreren Einmündungen derzeit durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt werden.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 04.02.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Die Lärmschutzwand wurde seinerzeit durch den Investor der östlich liegenden Bebauungs- gebiete erstellt und gemäß Städtebaulichen Vertrag an die Landeshauptstadt Düsseldorf übergeben.
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Hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksvertretung 4 vom 08.07.2026 nimmt das Amt für Verkehrsmanagement wie folgt Stellung: Der Verwaltung ist der Ausbauzustand der Wiesenstraße bekannt. Eine provisorische Instandsetzung der Wiesenstraße ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zielführend. Bezüglich der mangelhaften Ausführung der Wiederherstellung der Straßenoberfläche nach den Leitungsverlegungen ist die Netzgesellschaft Düsseldorf aufgefordert worden, tätig zu werden.
6 Einordnungen werden wegen geänderter oder nicht mehr sicher zugeordneter Quellen zurückgehalten. Die übrigen geprüften Themen bleiben sichtbar.
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Die Bezirksvertretung 4 (Oberkassel, Niederkassel, Lörick, Heerdt) trifft sich am Mittwoch, 7. Oktober 2026, um 15 Uhr im großen Veranstaltungsraum im Rheinblick 741, Pariser Straße 41. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Erweiterung des Cecilien-Gymnasium und die Einrichtung von beidseitigen Parkbeschränkungen am Kaiser-Friedrich-Ring. Alle Interessierten sind zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Die Tagesordnungen und die Unterlagen zu dieser Sitzung sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf zu finden unter www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen.
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
1 zuverlässig zugeordnete Punktpositionen. Sitzungsort und Orte der beratenen Vorlagen sind getrennt bezeichnet.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.