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BV3/224/2026
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Informationsvorlage
Betrifft:
Prüfung Verbesserung Schulwegsicherheit Wim-Wenders-Gymnasium,
Gangelplatz/Oberbilker Allee
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 3
Beratungsfolge:
Gremium SitzungsdatumBeratungsqualität
Bezirksvertretung 313.10.2026Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 hat in ihrer Sitzung am 27.01.2026 folgenden Beschluss gefasst:
Antrag:
Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung zu prüfen, wie die Schulwegsicherheit auf der
Oberbilker Allee am Gangelplatz für die Schülerinnen und Schüler des Wim-Wenders-
Gymnasium verbessert werden kann.
Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft werden:
1.Erweiterung und bauliche Entzerrung des Haltestellenbereichs am Gangelplatz, um
den Aufenthalt für Schulkinder sicherer zu gestalten.
2.Verbesserung der Radwegeführung an der Schmiedestraße Richtung Oberbilker
Allee durch bauliche Trennung von Fuß- und Radverkehr.
3.Verlagerung Wertstoff- und Papiercontainer, so dass diese nicht länger den
Schulweg blockieren.
4.Prüfung weiterer Verkehrsberuhigender Maßnahmen im Bereich Gangelplatz /
Spielplatz, z.B. zusätzliche Markierungen, bessere Beschilderung oder
Abpollerungen zur Wegsicherung.
5.Barrierefreier Ausbau der Rheinbahnhaltestelle Gangelplatz.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Die Verwaltung hat die Situation und die vorgeschlagenen Maßnahmen geprüft und kann
hierzu folgendes mitteilen:
1.Eine Überprüfung der Signalanlage zu unterschiedlichen Tageszeiten hat ergeben,
dass das Signal der Zeitinsel durch die Straßenbahn bereits im ersten Drittel der
Strecke ausgelöst wird. Fahrzeuge, die sich im ersten Drittel neben der Bahn
befinden, haben den Haltestellenbereich in der Regel bereits verlassen, bevor die
Bahn zum Halten kommt.
Während der Beobachtungen war der Haltestellenbereich bis etwa 8:00 Uhr morgens
frei. Ab 8:00 Uhr verdichtet sich der Verkehr jedoch deutlich, sodass sich ein
Rückstau von der Kruppstraße bildet und der Verkehr bereits an der Flügelstraße
nicht mehr ausreichend abfließt. Zu dieser Zeit konnte ein überstauter
Haltestellenbereich beobachtet werden.
Um dies auszuschließen, wäre eine Anpassung der Schaltung an der Kreuzung
Oberbilker Allee / Ecke Kruppstraße erforderlich, um dort den Verkehrsabfluss zu
verbessern. Diese Anlage ist jedoch bereits auf die dortige Verkehrsbelastung
ausgerichtet, so dass kein Spielraum für weitere Optimierungen gesehen wird.
Im Bereich der Haltestelle Gangelplatz in Fahrrichtung Innenstadt befinden sich 3
Längsparkstände. Diese können zugunsten einer Erweiterung der Haltestellenfläche
entfallen und in eine erweiterte Warteflächen umgewandelt werden. Die so
gewonnene Fläche ermöglicht über einen längeren Abschnitt den Fahrgastwechsel
und würde die Gesamtsituation im Haltestellenbereich verbessern.
Die Planung wurde bereits aufgenommen. Die Bezirksvertretung wird vor Umsetzung
der Maßnahme informiert. Die Umsetzung soll möglichst noch in 2026 erfolgen.
2.Die Schmiedestraße ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Hier dürfen gemäß § 45 1c
StVO keine benutzungspflichtigen Radwege eingerichtet werden. Der Radweg im
Seitenraum wurde in diesem Fall jedoch mit Rücksicht auf den Schülerverkehr als
nicht benutzungspflichtiges Angebot beibehalten.
Im Abschnitt ab dem Eingang zum Sonnenpark in Richtung Oberbilker Allee ist der
Radweg bereits im Bestand durch die Verwendung eines roten Pflasters baulich
erkennbar. Die Verkehrssicherheit wird in dem Abschnitt seitens der Verwaltung als
ausreichend bewertet und kein Handlungsbedarf, die Trennung zwischen Geh- und
Radweg zusätzlich baulich hervorzuheben, gesehen.
Da die Erkennbarkeit des Radweges durch die Abnutzung des Pflasters jedoch
eingeschränkt ist, werden zur Verdeutlichung Fahrradpiktogramme aufgebracht.
3.Eine Verlagerung der Wertstoffcontainer-Sammelstation von der Oberbilker Allee ist
derzeit nicht möglich. Hierzu wurde bislang kein geeigneter Ersatzstandort gefunden.
Einzig allein in der Flügelstraße, gegenüber Haus Nr. 57, gäbe es Möglichkeiten auf
den vorhandenen Senkrechtparkständen. Es müssten dafür weitere 5 Stellplätze
entfallen, daher wird dies zunächst nicht weiterverfolgt.
4.Der Querschnitt der Fahrbahn ermöglicht es derzeit nicht, den Radverkehr entlang
des Gangelplatzes auf die Fahrbahn zu verlegen. Somit soll weiterhin die Möglichkeit
eingeräumt werden, dass der Seitenraum auf diesem Abschnitt von Fuß- und
Radverkehr gemeinsam genutzt werden kann (Gehweg, Radverkehr frei).
Eine Verbreiterung des Gehwegs in Richtung Fahrbahn oder Platzfläche wäre nur
punktuell und durch einen baulichen Eingriff möglich. Der vorhandene Baumbestand
lässt dabei leider wenig Spielraum. Daher ist hier kurzfristig keine Änderung
vorgesehen.
5.Aktuell ist der barrierefreie Ausbau der Haltestellen „Gangelplatz" erst nach 2030
vorgesehen. Im Rahmen des Haltestellenausbaus wird geprüft, wie der Straßenraum
so neu aufgeteilt werden kann, dass die Verkehrssicherheit für Fuß- und Radverkehr
verbessert wird.
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