Anfrage AfD Aktenzeichen OVA/048/2026

Anfrage AfD-Ratsfraktion: Erhebung der Verstöße gegen das Lkw-Fahrverbot auf der Düsseldorfer Südbrücke im ersten Quartal 2026 sowie Bußgeldfragen

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 2. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie viele Verstöße gegen das Lkw-Fahrverbot auf der Südbrücke wurden im ersten Quartal 2026 durch Blitzanlagen bzw. andere Kontrollmaßnahmen erfasst?
  2. Wie viele der erfassten Bußgelder aus dem Zeitraum Juni 2025 bis März 2026 konnten nicht zugestellt oder abgerechnet werden, insbesondere bei ausländischen Speditionen?
  3. Berücksichtigt die Stadt Düsseldorf in ihrer Verkehrs- und Ordnungsstrategie die Möglichkeit, dass große Wirtschaftsverkehre (z. B. Logistikunternehmen) die Bußgelder - etwa 228 Euro im Wiederholungsfall - einfach in ihre Kalkulationen einpreisen und an Kunden weitergeben, anstatt alternative Routen zu nutzen?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · OVA/048/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Beantwortung

Dateidatum im RIS: 15.04.2026 · Amtliches Original (PDF)

OVA/048/2026 Beigeordneter Christian Zaum Anfrage der AfD-Ratsfraktion zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 15.04.2026: Erhebung der Verstöße gegen das Lkw-Fahrverbot auf der Düsseldorfer Südbrücke im ersten Quartal 2026 sowie Bußgeldfragen

Frage 1:

Wie viele Verstöße gegen das Lkw-Fahrverbot auf der Südbrücke wurden im ersten Quartal 2026 durch Blitzanlagen bzw. andere Kontrollmaßnahmen erfasst?

Antwort:

In den Monaten Januar und Februar 2026 wurden seitens der städtischen Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung 1.175 bzw. 1.183 Verstöße gegen das Fahrverbot für Kraftfahr- zeuge ab 7,5 Tonnen festgestellt und verfolgt. Belastbare Fallzahlen für den Monat März liegen noch nicht vor. Das liegt daran, dass auf- grund der Messmethode eine Nachbearbeitung unter Berücksichtigung der jeweiligen Zulas- sungsdaten erforderlich ist.

Frage 2:

Wie viele der erfassten Bußgelder aus dem Zeitraum Juni 2025 bis März 2026 konnten nicht zugestellt oder abgerechnet werden, insbesondere bei ausländischen Speditionen?

Antwort:

Eine Recherche nach spezifischen Einstellungsgründen - wie etwa einer gescheiterten Zu- stellung - sieht das städtische Bearbeitungssystem angesichts der Vielfalt möglicher Einstel- lungsgründe nicht vor.

Frage 3:

Berücksichtigt die Stadt Düsseldorf in ihrer Verkehrs- und Ordnungsstrategie die Möglichkeit, dass große Wirtschaftsverkehre (z. B. Logistikunternehmen) die Bußgelder - etwa 228 Euro im Wiederholungsfall - einfach in ihre Kalkulationen einpreisen und an Kunden weitergeben, anstatt alternative Routen zu nutzen?

Antwort:

Ob Unternehmen Bußgelder betriebswirtschaftlich einpreisen, wäre spekulativ und ist nicht Grundlage der städtischen Planung.Die Stadt vollzieht den bundesrechtlich vorgegebenen Bußgeldkatalog und ergänzt dies durch Maßnahmen wie Verkehrslenkung, Kontrollen und infrastrukturelle Anpassungen, um die Einhaltung der Regeln im Wirtschaftsverkehr zu unter- stützen. Seite 1 von 1

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · OVA/048/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Beantwortung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.3

    Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/048/2026