Anfrage AfD Aktenzeichen RAT/300/2026

Anfrage der AfD-Ratsfraktion: Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Aufenthaltsgesetz und Verfahrenspraxis der Ausländerbehörde

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 21. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie viele Personen verfügten in Düsseldorf in den Jahren 2021 bis 2026 jeweils über eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Aufenthaltsgesetz?
  2. Was sind nach Kenntnis der Verwaltung die häufigsten tatsächlichen oder rechtlichen Gründe für wiederholte Verlängerungen von Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Aufenthaltsgesetz?
  3. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren wegen fehlender Mitwirkung bei der Identitätsklärung oder Passbeschaffung Verlängerungen von Fiktionsbescheinigungen versagt, aufenthaltsrechtliche Maßnahmen eingeleitet oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen vorbereitet?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 21. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · RAT/300/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 12.06.2026 · Amtliches Original (PDF)

RAT/300/2026 Beigeordnete Koch Anfrage der AfD-Ratsfraktion für die Sitzung des Rates der Landeshaupt- stadt am 18.06.2026: Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Aufenthaltsgesetz und Verfahrenspraxis der Ausländerbehörde

Frage 1:

Wie viele Personen verfügten in Düsseldorf in den Jahren 2021 bis 2026 jeweils über eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Aufenthaltsgesetz?

Antwort:

Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Aufenthaltsgesetz dokumentieren den recht- mäßigen Aufenthalt während eines laufenden aufenthaltsrechtlichen Verfahrens. Sie werden in unterschiedlichen Fallkonstellationen ausgestellt und lassen daher keine belastbaren Rückschlüsse auf Bearbeitungsstände oder Mitwirkungspflichten von Antragstellenden zu. Die Ausländerbehörde stellt monatlich durchschnittlich rund 2.000 Fiktionsbeschei- nigungen aus. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Anträge häufig erst kurz vor Ablauf bestehender Aufenthaltstitel gestellt werden und die Antrags- bearbeitung, die Terminierung sowie die Herstellung des elektronischen Aufent- haltstitels durch die Bundesdruckerei nicht immer vor Ablauf des bisherigen Titels abgeschlossen werden können. Eine statistische Auswertung der angefragten Jahreszahlen liegt nicht vor. Die Er- mittlung der Daten wäre mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden.

Frage 2:

Was sind nach Kenntnis der Verwaltung die häufigsten tatsächlichen oder rechtlichen Gründe für die wiederholte Verlängerung von Fiktionsbeschei- nigungen nach § 81 Aufenthaltsgesetz?

Antwort:

Wiederholte Verlängerungen von Fiktionsbescheinigungen erfolgen regelmäßig, wenn aufenthaltsrechtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen werden können. Gründe hierfür sind insbesondere Verzögerungen bei der Pass- und Dokumenten- beschaffung, Bearbeitungszeiten ausländischer Auslandsvertretungen, erforderli- che Beteiligungen anderer Behörden sowie ausstehende Nachweise oder Prüfun- gen. Die Verlängerung einer Fiktionsbescheinigung ist ein gesetzlich vorgesehenes In- strument zur Sicherung des rechtmäßigen Aufenthalts während eines laufenden Verfahrens und lässt für sich genommen keine Rückschlüsse auf die Ursachen der Verfahrensdauer zu.

Frage 3:

In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren wegen fehlender Mitwirkung bei der Identitätsklärung oder Passbeschaffung die Verlänge- rung von Fiktionsbescheinigungen versagt, aufenthaltsrechtliche Maß- nahmen eingeleitet oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen vorbereitet? Seite 1 von 2

Antwort:

Die erfragten Daten werden statistisch nicht erfasst. Der Begriff der aufenthalts- rechtlichen Maßnahmen umfasst die Gesamtheit behördlicher und gesetzlicher Schritte, die die Einreise, den Aufenthalt, den aufenthaltsrechtlichen Status oder die Ausreise von Ausländerinnen und Ausländern betreffen. Hierzu zählt auch die Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen. Eine differenzierte statistische Erfassung sämtlicher Maßnahmen und ihrer jeweiligen Auslöser ist weder praktikabel noch sachgerecht. Unabhängig davon handelt es sich bei Fallkonstellationen, in denen aufgrund feh- lender Mitwirkung bei der Identitätsklärung oder Passbeschaffung die Verlänge- rung einer Fiktionsbescheinigung versagt oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden, nach den Erfahrungen der Verwaltungspraxis um Einzelfälle. Die Ausländerbehörde nimmt ihre Aufgaben jederzeit im Rahmen ihres gesetzli- chen Auftrags wahr und trifft ihre Entscheidungen auf Grundlage der jeweils ein- schlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Einhaltung der aufenthaltsrechtlichen Vorschriften wird dabei konsequent sichergestellt und durchgesetzt. Seite 2 von 2

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · RAT/300/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 5.8

    Rat. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/300/2026