Anfrage CDU/Grüne Aktenzeichen ADIG/050/2026

CDU und Grüne prüfen, wie d‑you‑App Düsseldorfs Wallets wirkt

Amtlicher Titel: Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auswirkungen der Bundes-App „d-you“ (EUDI-Wallet) auf die Wallet-Lösungen der Landeshauptstadt Düsseldorf

Beratung geplant Nächster Termin am 08.10.2026 bei Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation.
8. Oktober 2026nächster Termin 1Dokument 24. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen fordern im Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation Antworten darauf, welche fachlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen die geplante Bundes‑App „d‑you“ (EUDI‑Wallet) ab Anfang 2027 an die bestehenden städtischen Wallet‑Lösungen Düsseldorf stellt und wie diese interoperabel gestaltet werden können.

Warum wichtig

Bürgerinnen und Bürger, die bereits die städtischen Wallet‑Anwendungen nutzen, könnten künftig neue Vorgaben oder Schnittstellen benötigen; eine frühzeitige Abstimmung verhindert Doppelstrukturen und sichert einen reibungslosen Übergang zu einer europaweiten digitalen Identität.

Die Details

  • Starttermin: 2. Januar 2027 – erste Version der Bundes‑App „d‑you“ wird eingeführt.
  • Partner: rund 40 Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen und Verwaltungen beteiligen sich am Launch.
  • Bestehende Wallets: Familienkarte, Düsselpass, digitale BäderCard (BäderWallet).
  • Fragen der Fraktionen: fachliche, technische und organisatorische Anforderungen; Vorbereitung und Anwendungsfälle; Abstimmung mit EUDI‑Wallet‑Infrastruktur.
  • Ziel: Interoperabilität sichern, Doppelstrukturen vermeiden und bestehende Investitionen weiterentwickeln.

Einordnung

Die Anfrage betrifft die digitale Identitäts‑ und Nachweis‑Infrastruktur der Stadt und könnte Änderungen an bestehenden Services wie Familienkarte, Düsselpass und BäderWallet nach sich ziehen. Sie ist ein Vorbereitungsschritt für mögliche Anpassungen, bevor die EUDI‑Wallet‑Standards bundesweit eingeführt werden.

Hintergrund

Die EUDI‑Wallet (European Digital Identity Wallet) soll einen einheitlichen europäischen Rahmen für digitale Identitäten und Nachweise schaffen. Die Bundes‑App „d‑you“ ist die erste nationale Umsetzung, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, digitale Ausweise und Zertifikate sicher auf dem Smartphone zu speichern und gegenüber Behörden und Unternehmen zu präsentieren. Für Kommunen bedeutet das, ihre eigenen digitalen Ausweis‑ und Service‑Lösungen an diese europaweite Infrastruktur anzupassen.

Beschluss & Empfehlung

  • Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auswirkungen
Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Anfrage als Text anzeigen
ADIG/050/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 24.09.2026 Ratsfraktion - CDU / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN An Ratsherrn Stephan Speit Vorsitzender des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Personal und Organisation am 08.10.2026 Betrifft: Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auswirkungen der Bundes-App „d-you„ (EUDI-Wallet) auf die Wallet-Lösungen der Landeshauptstadt Düsseldorf Sehr geehrter Herr Speit, wir bitten Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: 1.Welche neuen fachlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen ergeben sich für die Stadtverwaltung und die städtischen Töchter durch die von der Bundesregierung für Anfang 2027 geplante Einführung der App „d-you"? 2.Wie sind die Stadtverwaltung und die städtischen Töchter auf die geplante Einführung vorbereitet und welche Anwendungsfälle sind denkbar? 3.Wie werden bestehende und geplante kommunale Wallet-Lösungen mit der Infrastruktur der App „d-you" bzw. der EUDI-Wallet-Infrastruktur zusammengedacht und aufeinander abgestimmt, ohne unnötige Doppelstrukturen zu schaffen? Begründung: Mit der EUDI-Wallet wird ein europaweit einheitlicher Rahmen für digitale Identitäten und Nachweise geschaffen. Bürgerinnen und Bürger sollen damit künftig digitale Identitäten und Nachweise sicher und medienbruchfrei auf ihrem Smartphone verwalten und gegenüber Behörden, Unternehmen und anderen Stellen vorweisen können. Die EUDI-Wallet ist von vornherein auf Interoperabilität ausgelegt. Neben der staatlichen Wallet sollen künftig auch weitere zertifizierte Wallet-Anbieter zugelassen werden. Einheitliche technische Standards sollen sicherstellen, dass digitale Identitäten und Nachweise unabhängig von einzelnen Anbietern und Diensten genutzt werden können. In Deutschland ist mit der Bundes-App „d-you" eine erste Version der EUDI- Wallet für Anfang 2027 vorgesehen. Zum Start am 2. Januar 2027 sollen rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung mit eigenen Anwendungen dabei sein. Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfügt bereits über eigene digitale Wallet- Lösungen, beispielsweise für die Familienkarte, den Düsselpass oder die digitale BäderCard (BäderWallet). Mit dem Antrag „Plastikkarten durch Wallet-Lösungen ergänzen" (ADIG/014/2024) hatten die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zudem die Grundlage für ein entsprechendes Verwaltungsprojekt geschaffen. Auch die Düsseldorfer Digitalstrategie sieht inzwischen vor, weitere physische Karten durch digitale Wallet-Lösungen zu ersetzen und diese stärker in die digitalen städtischen Dienstleistungen einzubinden. Vor diesem Hintergrund sollte im Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation erörtert werden, wie städtische Wallet-Lösungen mit der künftigen EUDI-Infrastruktur bzw. der App „d-you" zusammengedacht werden können. Dabei geht es insbesondere darum zu klären, wie bestehende Investitionen und Anwendungen weiterentwickelt werden, ihre Interoperabilität sichergestellt wird und gleichzeitig unnötige parallele Strukturen vermieden werden. Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich. Mit freundlichen Grüßen Ella HeisingJörk Cardeneo Für die Richtigkeit: Thomas SchmidtHeike Rybienski Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 30. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen ADIG/050/2026