Anfrage CDU/Grüne Aktenzeichen RAT/236/2026

Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umsetzung der Public-Viewing-Verordnung während der Fußball-WM 2026

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 29. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wie beabsichtigt die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf, die rechtlichen Vorgaben der Public-Viewing-Verordnung konkret umzusetzen, insbesondere im Hinblick auf Ausnahmen vom Lärmschutz nach 22 Uhr – mit besonderem Fokus auf Public-Viewing-Angebote in gastronomischen Betrieben, Veranstaltungshallen usw.?
  2. Welche Kriterien und Verfahren sollen bei der Genehmigung von Public-Viewing- Veranstaltungen – insbesondere in den Stadtteilen sowie ausdrücklich auch bei gastronomischen Angeboten auf Sportanlagen („Vereinslokalen“) – angewendet werden, um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Veranstalter, der Fußballfans und der Anwohnerinnen und Anwohner sicherzustellen?
  3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung zur Information der Öffentlichkeit sowie zur Gewährleistung von Transparenz und Rechtssicherheit für gastronomische Betriebe und andere Veranstalter im Genehmigungsprozess?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“

1. Wie beabsichtigt die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf, die rechtlichen Vorgaben der Public-Viewing-Verordnung konkret umzusetzen, insbesondere im Hinblick auf Ausnahmen vom Lärmschutz nach 22 Uhr – mit besonderem Fokus auf Public-Viewing-Angebote in gastronomischen Betrieben, Veranstaltungshallen usw.?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · RAT/236/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 30.04.2026 · Amtliches Original (PDF)

Rat/236/2026 Beigeordneter Zaum Anfrage RAT/236/2026 der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umsetzung der Public-Viewing-Verordnung während der Fußball- WM 2026

Frage 1:

Wie beabsichtigt die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf, die rechtlichen Vorgaben der Public-Viewing-Verordnung konkret umzusetzen, insbesondere im Hinblick auf Ausnahmen vom Lärmschutz nach 22 Uhr - mit besonderem Fokus auf Public-Viewing-Angebote in gastronomischen Betrieben, Veranstaltungshallen usw.?

Antwort:

Der Erlass der Staatskanzlei und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zum Immissionsschutz bei Public-Viewing-Veranstaltungen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 vom 08. April 2026 hebt auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des Landes- Immissionsschutzgesetzes ab, wonach in der Zeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr grundsätzlich alle Betätigungen verboten sind, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Ausgenommen davon ist u.a. Außengastronomie zwischen 22:00 und 24:00 Uhr, sofern in bestimmten sensiblen Gebieten zum Schutz der Nachtruhe deren Beginn nicht doch schon um 22:00 Uhr geboten ist. Darüber hinaus ist auch die Benutzung von Tongeräten grundsätzlich nur in solcher Lautstärke zulässig, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Der Erlass verweist zugleich darauf, dass - wie bereits in der Vergangenheit bei vergleichbaren Veranstaltungen - auch während der Fußball- Weltmeisterschaft 2026 vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 im Einzelfall auf Antrag des Veranstaltenden Ausnahmen von den oben geltenden Vorgaben zugelassen werden können. Dabei gilt es jeweils im Einzelfall die Interessen der Veranstaltenden, der Fußballinteressierten und gesamtstädtische Interessen der Landeshauptstadt Düsseldorf einerseits und den Ruhebedarf der Anwohnerinnen und Anwohner andererseits gegeneinander abzuwägen. In diesem Sinne wird die Landeshauptstadt Düsseldorf - wie bei vergangenen Fußball-Europa- oder Weltmeisterschaften geübt - die Darbietung der Spiele mittels Fernsehübertragung insbesondere auf Flächen der Außengastronomie weitgehend unbürokratisch ermöglichen. Dies gilt mit der Einschränkung, dass der Betrieb von Außengastronomie in Wohngebieten bzw. in Gebieten mit vorherrschender Wohnbebauung aus Gründen des Anwohnerschutzes nach 24:00 Uhr nicht erlaubt werden kann. Seite 1/2

Frage 2:

Welche Kriterien und Verfahren sollen bei der Genehmigung von Public- Viewing-Veranstaltungen - insbesondere in den Stadtteilen sowie ausdrücklich auch bei gastronomischen Angeboten auf Sportanlagen („Vereinslokalen") - angewendet werden, um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Veranstalter, der Fußballfans und der Anwohnerinnen und Anwohner sicherzustellen?

Antwort:

Die Übertragung von Fußballspielen, die bis spätestens 24:00 Uhr enden, kann grundsätzlich im Freien erfolgen. Die Verwaltung muss sich aber eine Prüfung im Einzelfall vorbehalten. Nach 24:00 Uhr ist die Darbietung der Spiele in Wohngebieten oder Gebieten mit vorherrschender Wohnbebauung aus Gründen des Anwohnerschutzes nicht möglich. Im Übrigen erfolgt die Entscheidung über die Zulässigkeit insbesondere nach folgenden Kriterien: - Lage des Veranstaltungsortes - mögliche weitere lärmintensive Veranstaltungen in diesem Jahr - zu erwartendes Zuschaueraufkommen - besonderes öffentliches Interesse

Frage 3:

Welche Maßnahmen plant die Verwaltung zur Information der Öffentlichkeit sowie zur Gewährleistung von Transparenz und Rechtssicherheit für gastronomische Betriebe und andere Veranstalter im Genehmigungsprozess?

Antwort:

Infolge der Berichterstattung zu den geplanten Regelungen auf Bundes- und Landesebene sind bereits erste Anfragen eingegangen, in deren Folge die Interessenten beraten werden konnten. Aufgrund der verschiedenen einschlägigen Rechtsmaterien und der sehr unterschiedlichen Ausgangslagen ist die Thematik für eine unspezifische Öffentlichkeitsarbeit nicht geeignet. Die spezielle Zielgruppe der Gastronomen in der Altstadt wurde zuletzt im Zuge der sog. Wirte-Sprechstunde am 21. April informiert. Transparenz und Rechtssicherheit für gastronomische Betriebe und andere Veranstalter sind mit den allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmungen gewährleistet. Seite 2/2

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · RAT/236/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.3

    Rat. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/236/2026