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APS/094/2026
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Düsseldorf, 02.10.2026
Ratsfraktion - FDP
Ratsherrn Dr. Alexander Fils
Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
Anfrage der FDP-Ratsfraktion
zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 14.10. 2026
Betrifft:
Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Bearbeitungszeiten von Bauanträgen
Sehr geehrter Herr Dr. Fils,
im Namen meiner Fraktion bitte ich Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der
Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 14. Oktober 2026 zu
setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen.
Anfrage:
1.Wie viele Bauanträge sind in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils bei der
Bauaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf eingegangen
(aufgeschlüsselt nach Regelverfahren und vereinfachtem Verfahren)?
2.Wie lang war in diesen Jahren die durchschnittliche Bearbeitungszeit von
Bauanträgen, jeweils gemessen ab Eingang des Antrags und ab Vollständigkeit
der Unterlagen bis zur Entscheidung (ebenfalls aufgeschlüsselt nach
Regelverfahren und vereinfachtem Verfahren)? Wie oft wurden dabei die
gesetzlichen Entscheidungsfristen von drei Monaten bzw. sechs Wochen
überschritten?
3.Wie viele der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gestellten Bauanträge wurden
digital und wie viele in Papierform eingereicht?
Begründung:
Zum 1. September 2026 ist die Novelle der Landesbauordnung NRW ("BauCode NRW")
in Kraft getreten. Sie führt für ab diesem Datum eingereichte Bauanträge im
vereinfachten Genehmigungsverfahren eine Genehmigungsfiktion ein und macht die
digitale Antragstellung zum Regelfall. Um die zukünftigen Auswirkungen der Novelle auf
Düsseldorf einschätzen zu können, bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung
unserer Fragen.
Mirko Rohloff
Seite 2
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APS/ 094/202 6
Beigeordnete Zuschke
Anfrage der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für Planung und
Stadtentwicklung am 14. Oktober 2026
Bearbeitungszeiten von Bauanträgen
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Wie viele Bauanträge sind in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils bei der
Bauaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf eingegangen
(aufgeschlüsselt nach Regelverfahren und vereinfachtem Verfahren)?
Antwort:
2023 gingen 2.405 Bauanträge und Bauvoranfragen ein, davon ca. 1.070 im vereinfachten
Verfahren (ohne Sonderbauten).
2024 gingen 2.235 Bauanträge und Bauvoranfragen ein, davon ca. 980 im vereinfachten
Verfahren (ohne Sonderbauten).
2025 gingen 2.390 Bauanträge und Bauvoranfragen ein, davon 1.140 im vereinfachten
Verfahren (ohne Sonderbauten).
Frage 2:
Wie lang war in diesen Jahren die durchschnittliche Bearbeitungszeit von
Bauanträgen, jeweils gemessen ab Eingang des Antrags und ab Vollständigkeit
der Unterlagen bis zur Entscheidung (ebenfalls aufgeschlüsselt nach
Regelverfahren und vereinfachtem Verfahren)? Wie oft wurden dabei die
gesetzlichen Entscheidungsfristen von drei Monaten bzw. sechs Wochen
überschritten?
Antwort:
Laut Gemeindeprüfanstalt (Auswertung 2024/ 2025) gingen in Düsseldorf fast 96 Prozent der
Bauanträge unvollständig ein (vgl. Vorlage RPAU/023/2025) und vor diesem Hintergrund
investieren wir kontinuierlich in Erst - und Fachberatungen, um den Anteil vollständiger
Anträge zu erhöhen oder zügig zu einer Vollständigkeit und einer Bescheidungsfähigkeit zu
kommen. Beispielsweise fanden im vergangenen Jahr ca. 7.250 Beratungen statt, wovon ca.
84 % Erst- und ca. 16 % Fachberatungen waren.
Die Bescheidungsquoten für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Vollständigkeit lagen in den
genannten Jahren zwischen ca. 66 und ca. 75 %. Zur Beschleunigung hierbei trägt der Anteil
digital eingereichter Bauanträge bei, vgl. Beantwortung der folgenden Frage.
Seite 1/2 - Es gilt das gesprochene Wort -
Frage 3:
Wie viele der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 gestellten Bauanträge wurden
digital und wie viele in Papierform eingereicht?
Antwort:
Die Nennung zeitraumscharfer Werte aus der Vergangenheit ist aus technischen Gründen
nicht ohne erheblichen Rechercheaufwand möglich. Festzustellen ist, dass der Anteil
digitaler Baugenehmigungsverfahren, auch mittels entsprechender Bau - und
Antragsberatung durch die Verwaltung, vor allem mit der Anbindung an das Bauportal.NRW
im Sommer 2024 und der Umsetzung des durchgängig digitale n
Baugenehmigungsverfahrens in Düsseldorf ab Juni 2025 kontinuierlich gesteigert werden
konnte.
Beispielsweise lag der Anteil digital eingereichter Anträge zum Juni 2025 noch bei ca. 10 %
und im bisherigen Jahresdurchschnitt 2026 (Januar bis einschl. August) bereits bei ca. 30 %.
Derzeit liegt der Anteil digitaler Baugenehmigungsverfahren in Düsseldorf bei ca. 39 %
(Stand 31.08.2026) und steigt weiter an.
Cornelia Zuschke
Seite 2/2 - Es gilt das gesprochene Wort -