Anfrage Freie Wähler Tierschutz PARTEI Aktenzeichen SCHUA/068/2026

Freie Wähler Tierschutz fordert gleichen Schwimmunterricht für alle Düsseldorfer Schüler

Amtlicher Titel: Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Schwimmen lernen darf keine Frage des Elternhauses sein - Situation des Schwimmunterrichts an Düsseldorfer Schulen

Beratung geplant Nächster Termin am 06.10.2026 bei Schulausschuss.
6. Oktober 2026nächster Termin 1Dokument 28. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz hat beim Schulausschuss nachgefragt, wie der Schwimmunterricht an Düsseldorfer Schulen organisiert ist. Sie betont, dass das Schwimmen‑lernen nicht vom sozialen Hintergrund der Eltern abhängen darf. Der Antrag ist gestellt, eine Antwort steht noch aus.

Warum wichtig

Kinder aus benachteiligten Familien erhalten die gleiche Möglichkeit, schwimmen zu lernen – das erhöht die persönliche Sicherheit und fördert die Gesundheit.

Die Details

  • Antragsteller: Freie Wähler Tierschutz PARTEI
  • Thema: Situation des Schwimmunterrichts an Düsseldorfer Schulen
  • Kernfrage: Soll Schwimmen lernen unabhängig vom Elternhaus angeboten werden?
  • Gremium: Schulausschuss
  • Termin: 6. Oktober 2026, 15:00 Uhr

Einordnung

Die Anfrage betrifft die schulische Sport‑ und Gesundheitsförderung und die Chancengleichheit von Kindern unterschiedlicher Herkunft. Sie könnte zu einer Anpassung des Lehrplans oder zusätzlicher Fördermaßnahmen führen.

Hintergrund

In Deutschland ist Schwimmen Teil des Sportunterrichts, wird aber von Bundesland zu Bundesland und von Schule zu Schule unterschiedlich umgesetzt. Gleichberechtigter Zugang soll sicherstellen, dass alle Kinder, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, die Grundfertigkeit Schwimmen erlernen können.

Themen

Beschluss & Empfehlung

  • Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Schwimmen lernen darf
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Dokumenttexte

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SCHUA/068/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 28.09.2026 An Ratsherrn Stefan Wiedon Vorsitzender des Schulausschusses Betrifft: Anfrage der Ratsgruppe Freie Wähler Tierschutz PARTEI: Schwimmen lernen darf keine Frage des Elternhauses sein - Situation des Schwimmunterrichts an Düsseldorfer Schulen Sehr geehrter Herr Wiedon, wir bitten Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Schulausschusses am 6. Oktober dieses Jahres zu setzen, und von der Verwaltung beantworten zu lassen. Sehr geehrter Herr Vorsitzender, schwimmen zu können ist für Kinder weit mehr als eine sportliche Fähigkeit. Es bedeutet Sicherheit, Selbstständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe. Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass der vorgesehene Schwimmunterricht ihrer Kinder tatsächlich stattfinden kann. Gerade Familien dürfen nicht vor die Situation gestellt werden, ausgefallenen oder nicht ausreichend angebotenen Schwimmunterricht durch privat finanzierte Schwimmkurse ersetzen zu müssen. Die Möglichkeiten eines Kindes, sicher schwimmen zu lernen, dürfen nicht vom Einkommen oder den zeitlichen Möglichkeiten der Eltern abhängen. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1)An welchen Düsseldorfer Schulen konnte in den vergangenen drei Schuljahren der vorgesehene Schwimmunterricht nicht vollständig beziehungsweise nicht im vorgesehenen Umfang stattfinden (bitte aufgelistet für die jeweiligen Schulen)? 2)Wie viele Schülerinnen und Schüler verlassen nach Kenntnis der Verwaltung derzeit die Grundschule, ohne sicher schwimmen zu können (bitte für die letzten drei Schuljahre die Zahlen für den jeweiligen Jahrgang angeben)? 3)Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Verwaltung, gemeinsam mit Schulen, Bädergesellschaft, Sportvereinen und weiteren Partnern zusätzliche Schwimmzeiten und Angebote zu schaffen, damit insbesondere Kinder mit Schwimmdefiziten möglichst frühzeitig und unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern Schwimmen lernen können? Mit freundlichen Grüßen Niclas Ehrenbergf.d.R. Christopher Schrage Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 28. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SCHUA/068/2026