Anfrage Die Linke Aktenzeichen RAT/265/2026

Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Militärisch-zivile Zusammenarbeit zwischen Rheinmetall und der Rheinbahn AG

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 28. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Hat die Rheinbahn AG im Vertrag mit Rheinmetall und dem Tochterunternehmen Mira die Nutzung der gewonnenen Daten aus dem Pilotprojekt für die militärische Erforschung, Entwicklung und Nutzung rechtssicher ausgeschlossen? Wenn ja, wie lautet die Formulierung? Wenn Nein, warum nicht?
  2. Welche Richtlinien der Rheinbahn und/oder der LHD berühren/regeln die militärisch-zivile Zusammenarbeit des öffentlichen Nahverkehrsunternehmens Rheinbahn mit einem Rüstungskonzern; insbesondere unter den Aspekten des Gemeinwohls und der gesellschaftlichen Verantwortung?
  3. Zu welchen Anlässen (mit Datumsangaben) kam es in den letzten drei Jahren zu Treffen von OB Keller und /oder städtischen Bediensteten mit Vertreter:innen von Rheinmetall und Tochterunternehmen von Rheinmetall?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Anfrage“

Am 26. März 2026 kündigte die Rheinbahn einen Pilotbetrieb für ferngesteuerte Shuttles im öffentlichen Straßenverkehr an. Ab Mai soll am Flughafen Düsseldorf der Betrieb durch zwei kleine, ferngesteuerte Passagier-Shuttles aufgenommen werden. Dieses Pilotvorhaben wird von der Rheinbahn dem Rüstungsunternehmen Rheinmetall und dessen Tochterunternehmen MIRA betrieben. Kurz vorher war das Projekt in Anwesenheit von OB Keller auf der Messe Xponential vorgestellt worden.1 Mit einem Umsatz von fast 10 Milliarden Euro (Berichtsjahr 2025) ist Rheinmetall der größte Rüstungskonzern Deutschlands.2 Laut eigener Aussage ist Rheinmetall „[...] einer der führenden Anbieter für autonome Systeme, Robotik und unbemannte Technologien, mit einem breiten Spektrum unbemannter Lösungen in den Domänen Land, Luft und Space. Dazu zählen unter anderem Drohnen, Satelliten, robotische Systeme sowie Anwendungen für teleoperiertes Fahren über 5G-Mobilfunk."3 Dazu gehören auch Kamikazedrohnen und anderes Kriegsmaterial, das Rheinmetall herstellt bzw. verkauft.4 Ein Technologietransfer aus den Erfahrungen mit dem zivilen Shuttle-Pilotprojekt der Rheinbahn in die Entwicklung von Kriegswaffen ist nach derzeitigem Informationsstand der Linken nicht auszuschließen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 28. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · RAT/265/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung

Dateidatum im RIS: 05.05.2026 · Amtliches Original (PDF)

Rat/265/2026 Stadtkämmerin Schneider Antwort bzgl. der Anfrage der Ratsfraktion Die Linke: Militärisch-zivile Zu- sammenarbeit zwischen Rheinmetall und der Rheinbahn AG" (Rat/265/2026) Basierend auf entsprechenden Auskünften der Rheinbahn AG werden die ersten bei- den Fragen beantwortet.

Frage 1:

Hat die Rheinbahn AG im Vertrag mit Rheinmetall und dem Tochterunternehmen Mira die Nutzung der gewonnenen Daten aus dem Pilotprojekt für die militärische Er- forschung, Entwicklung und Nutzung rechtssicher ausgeschlossen? Wenn ja, wie lau- tet die Formulierung? Wenn Nein, warum nicht?

Antwort:

Ziel des Pilotprojekts ist die Planung, Vorbereitung und Durchführung eines teleope- rierten Probe- und Testbetriebs im öffentlichen Straßenverkehr sowie die Identifikation weiterer Einsatzgebiete von teleoperiertem Fahren bei der Rheinbahn. Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Rheinmetall Technology Center GmbH und der Rheinbahn AG legt den Schwerpunkt der Zusammenarbeit und der Datennut- zung auf die Erprobung und Weiterentwicklung teleoperierten Fahrens im öffentlichen Straßenverkehr - konkret im Anwendungsfall ÖPNV. Damit adressiert sie ausschließ- lich einen zivilen Anwendungsbereich. Für genau und ausschließlich diesen Anwen- dungsbereich hat die zuständige Behörde Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 StVZO zum teleoperierten Fahren für zwei Fahrzeuge erteilt. Die im Rahmen des Pilotprojekts durch die Beteiligung der Rheinbahn AG zusätzlich gewonnenen Erkenntnisse beziehen sich ausschließlich auf die Bereiche der Rhein- bahn AG: Betrieb, Fahrpersonal und Fahrgäste, Einbindung in die bestehende Ver- kehrsstruktur, die Identifikation weiterer Einsatzzwecke bzw. Anwendungsfälle von teleoperiertem Fahren bei der Rheinbahn AG sowie die Evaluation der Fahrgastak- zeptanz.

Frage 2:

Welche Richtlinien der Rheinbahn und/oder der LHD berühren/regeln die militärisch- zivile Zusammenarbeit des öffentlichen Nahverkehrsunternehmens Rheinbahn mit ei- nem Rüstungskonzern; insbesondere unter den Aspekten des Gemeinwohls und der gesellschaftlichen Verantwortung?

Antwort:

Die Rheinbahn AG nimmt ihre gesellschaftliche Verantwortung zur Förderung des Ge- meinwohls sehr ernst und hat diese sowohl in den Unternehmenszielen und -leitlinien, dem Wertekanon und grundlegenden Richtlinien (z.B. dem Verhaltens- kodex) des Unternehmens fest verankert.

Frage 3:

Zu welchen Anlässen (mit Datumsangaben) kam es in den letzten drei Jahren zu Treffen von OB Keller und /oder städtischen Bediensteten mit Vertreter:innen von Rheinmetall und Tochterunternehmen von Rheinmetall?

Antwort:

Es gab immer mal wieder Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen mit Rheinmetall und deren Tochterunternehmen zu unterschiedlichen Aspekten der Zusammenarbeit. Eine genaue Dokumentation zu all diesen Terminen ist nicht vorhanden und kann da- her nicht mitgeteilt werden.

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · RAT/265/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.8

    Rat. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/265/2026