Anfrage SPD/Volt Aktenzeichen AWM/042/2026

SPD/Volt fragt nach Bewertung nach 2023er Quotierungsregelung

Amtlicher Titel: Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Evaluieren geht über Anfragen formulieren - Lehren aus der 2023 beschlossenen Quotierungsregelung

Beratung geplant Nächster Termin am 12.10.2026 bei Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung.
12. Oktober 2026nächster Termin 1Dokument 29. September 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die SPD/Volt‑Fraktion hat im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung eine Anfrage gestellt, in der sie um eine Bewertung von Maßnahmen über das reine Formulieren von Anfragen hinaus bittet und Lehren aus der 2023 beschlossenen Quotierungsregelung ziehen will.

Warum wichtig

Ergebnisse könnten die Ausgestaltung von Wohnungs‑ und Förderprogrammen verändern und damit die Vergabe von Wohnraum betreffen.

Die Details

  • Anfragende Fraktion: SPD/Volt
  • Thema: Evaluation über Anfragen formulieren – Lehren aus der 2023er Quotierungsregelung
  • Gremium: Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
  • Termin: 12.10.2026, 15:00 Uhr

Einordnung

Die Anfrage ist ein rein informatives Vorhaben, das noch keine Entscheidung enthält. Sie kann jedoch zukünftige wohnungspolitische Maßnahmen beeinflussen, wenn die Ergebnisse in die Planung einfließen.

Hintergrund

Die 2023 beschlossene Quotierungsregelung legt fest, wie ein festgelegter Anteil von Sozial‑ und gefördertem Wohnraum an bestimmte Zielgruppen vergeben wird. Die Fraktion will prüfen, welche Lehren daraus für zukünftige Verfahren gezogen werden können.

Beschluss & Empfehlung

  • aus der 2023 beschlossenen Quotierungsregelung
  • der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat im September 2023 eine Änderung des
  • städtische Liegenschaften beschlossen (APS/085/2023). Teil dieses Beschlusses war
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AWM/042/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 29.09.2026 Ratsfraktion SPD/Volt An Ratsherr Dr. Frank Schulz Vorsitzender des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung der Landeshauptstadt Düsseldorf Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 12.10.2026 Betrifft: Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Evaluieren geht über Anfragen formulieren - Lehren aus der 2023 beschlossenen Quotierungsregelung Sehr geehrter Herr Dr. Frank Schulz, der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat im September 2023 eine Änderung des Düsseldorfer Baulandmodells zur Ausgestaltung der Quotierungsregelungen für städtische Liegenschaften beschlossen (APS/085/2023). Teil dieses Beschlusses war die Verpflichtung zu einer Evaluation der Quotierungsregelung drei Jahre nach Beschlussfassung. Die Anpassung der bestehenden Quotierungsregelung zur sogenannten Gemeinwohlquote wurde termingerecht in der vergangenen Ratssitzung behandelt (RAT/058/2026). Die Evaluation beschränkt sich jedoch auf die Wiedergabe der aktuellen Marktlage der Baubranche. Im Vergleich zu vorherigen Evaluationen fehlen somit wohnungspolitische Aussagen, wie etwa Förderzusagen oder fertiggestellte Wohnungen, sowie eine Bewertung der Wirksamkeit der Quotierungsregelung im Düsseldorfer Baulandmodell. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie im Namen der SPD/Volt-Ratsfraktion, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung der Landeshauptstadt Düsseldorf am 12. Oktober 2026 zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen: 1.Wie viele Förderzusagen wurden seit Ratsbeschluss der Quotierungsregelungen im Jahr 2023 erteilt? 2.Wie viele Wohnungen waren seit dem Ratsbeschluss im Jahr 2023 Gegenstand der Quotierungsregelung? (aufgeschlüsselt nach genehmigten Wohneinheiten (Gesamt), geförderte Wohneinheiten, preisgeminderte Wohneinheiten) 3.Wie bewertet die Verwaltung die Wirksamkeit der Quotierungsregelung nach Stand des Ratsbeschlusses 2023? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Sabrina Proschmann Seite 2

KI-gestützt aufbereitet am 2. Oktober 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AWM/042/2026