Das Wichtigste
Die SPD/Volt‑Fraktion hat im Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung eine Anfrage gestellt, in der sie um eine Bewertung von Maßnahmen über das reine Formulieren von Anfragen hinaus bittet und Lehren aus der 2023 beschlossenen Quotierungsregelung ziehen will.
Warum wichtig
Ergebnisse könnten die Ausgestaltung von Wohnungs‑ und Förderprogrammen verändern und damit die Vergabe von Wohnraum betreffen.
Die Details
- Anfragende Fraktion: SPD/Volt
- Thema: Evaluation über Anfragen formulieren – Lehren aus der 2023er Quotierungsregelung
- Gremium: Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung
- Termin: 12.10.2026, 15:00 Uhr
Einordnung
Die Anfrage ist ein rein informatives Vorhaben, das noch keine Entscheidung enthält. Sie kann jedoch zukünftige wohnungspolitische Maßnahmen beeinflussen, wenn die Ergebnisse in die Planung einfließen.
Hintergrund
Die 2023 beschlossene Quotierungsregelung legt fest, wie ein festgelegter Anteil von Sozial‑ und gefördertem Wohnraum an bestimmte Zielgruppen vergeben wird. Die Fraktion will prüfen, welche Lehren daraus für zukünftige Verfahren gezogen werden können.
Beschluss & Empfehlung
- aus der 2023 beschlossenen Quotierungsregelung
- der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat im September 2023 eine Änderung des
- städtische Liegenschaften beschlossen (APS/085/2023). Teil dieses Beschlusses war
Verfahrensstand
Beratungsweg
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AWM/042/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 29.09.2026
Ratsfraktion SPD/Volt
An
Ratsherr Dr. Frank Schulz
Vorsitzender des Ausschusses für Wohnungswesen
und Modernisierung der Landeshauptstadt Düsseldorf
Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für
Wohnungswesen und Modernisierung am 12.10.2026
Betrifft:
Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Evaluieren geht über Anfragen formulieren - Lehren
aus der 2023 beschlossenen Quotierungsregelung
Sehr geehrter Herr Dr. Frank Schulz,
der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat im September 2023 eine Änderung des
Düsseldorfer Baulandmodells zur Ausgestaltung der Quotierungsregelungen für
städtische Liegenschaften beschlossen (APS/085/2023). Teil dieses Beschlusses war
die Verpflichtung zu einer Evaluation der Quotierungsregelung drei Jahre nach
Beschlussfassung.
Die Anpassung der bestehenden Quotierungsregelung zur sogenannten
Gemeinwohlquote wurde termingerecht in der vergangenen Ratssitzung behandelt
(RAT/058/2026). Die Evaluation beschränkt sich jedoch auf die Wiedergabe der
aktuellen Marktlage der Baubranche. Im Vergleich zu vorherigen Evaluationen fehlen
somit wohnungspolitische Aussagen, wie etwa Förderzusagen oder fertiggestellte
Wohnungen, sowie eine Bewertung der Wirksamkeit der Quotierungsregelung im
Düsseldorfer Baulandmodell.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie im Namen der SPD/Volt-Ratsfraktion, folgende
Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses für Wohnungswesen und
Modernisierung der Landeshauptstadt Düsseldorf am 12. Oktober 2026 zu nehmen und
von der Verwaltung beantworten zu lassen:
1.Wie viele Förderzusagen wurden seit Ratsbeschluss der
Quotierungsregelungen im Jahr 2023 erteilt?
2.Wie viele Wohnungen waren seit dem Ratsbeschluss im Jahr 2023
Gegenstand der Quotierungsregelung? (aufgeschlüsselt nach
genehmigten Wohneinheiten (Gesamt), geförderte Wohneinheiten,
preisgeminderte Wohneinheiten)
3.Wie bewertet die Verwaltung die Wirksamkeit der Quotierungsregelung
nach Stand des Ratsbeschlusses 2023?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sabrina Proschmann
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KI-gestützt aufbereitet am 2. Oktober 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AWM/042/2026