Anfrage SPD/Volt Aktenzeichen OVA/047/2026

Anfrage SPD/Volt-Ratsfraktion: Ladestationen für E-Autos

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 2. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Sofern es gesetzliche Vorgaben zum Mindestplatz für Fußgänger*innen neben den Ladepunkten gibt, wie werden diese auf ihre Einhaltung überprüft?
  2. In der Stadt werden nun sukzessive auch Lademöglichkeiten in Bordsteinen verbaut. Welche Strategie verfolgt die Stadt in Hinblick auf die unterschiedlichen Lademöglichkeiten, insbesondere in Bezug auf den oftmals geringen Platz?
  3. Inwiefern sind der Behindertenrat und die Fußgängerbeauftragte in das Konzept zum Ausbau der Ladeinfrastruktur einbezogen worden?

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · OVA/047/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Beantwortung

Dateidatum im RIS: 15.04.2026 · Amtliches Original (PDF)

OVA/047/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage der Ratsfraktion SPD/ Volt zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschus- ses am 15.04.2026: Ladestationen für E-Autos

Frage 1:

Sofern es gesetzliche Vorgaben zum Mindestplatz für Fußgänger*innen neben den Lade- punkten gibt, wie werden diese auf ihre Einhaltung überprüft?

Antwort:

Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben für Mindestbreiten von Gehwegen neben E- Ladesäulen. Die einschlägigen Regelwerke beziehen sich überwiegend auf den allgemeinen Gehwegausbau und sind auf bestehende Standorte nicht direkt anwendbar. Für Sondernut- zungen existieren ebenfalls keine konkreten Festlegungen zur verbleibenden Gehwegbreite. Die Verwaltung legt bei der Genehmigung von Ladesäulenstandorten jedoch zugrunde, dass in der Regel eine Breite von 1,80 Metern für den Fußverkehr freigehalten wird.

Frage 2:

In der Stadt werden nun sukzessive auch Lademöglichkeiten in Bordsteinen verbaut. Welche Strategie verfolgt die Stadt in Hinblick auf die unterschiedlichen Lademöglichkeiten, insbe- sondere in Bezug auf den oftmals geringen Platz?

Antwort:

Die Verwaltung bietet für die Ladesäulenbetreiber eine Kontaktstelle in der Verwaltung, um innovative Konzepte vorzustellen und eine Realisierung in Düsseldorf abzustimmen. Auf dieser Basis wurden auch die sogenannten Ladebordsteine in Düsseldorf erstmals reali- siert und als eine platzsparende Variante für den Ausbau von Ladestationen erkannt. Sofern diese sich bewähren, wird die Stadt den Ausbau mit Ladeborsteinen weiter unterstüt- zen, da diese den öffentlichen Raum nur maginal einengen.

Frage 3:

Inwiefern sind der Behindertenrat und die Fußgängerbeauftragte in das Konzept zum Aus- bau der Ladeinfrastruktur einbezogen worden?

Antwort:

Die Verwaltung nimmt Hinweise und Anregungen des Behindertenrates fortlaufend auf und berücksichtigt diese im Rahmen der Umsetzung vor Ort. Für die Errichtung der Ladesäulen werden innerhalb der Verwaltung Planungsumläufe durch- geführt, bei denen seitens der planenden Abteilungen auf die Belange beeinträchtigter Perso- nen geachtet wird. Die Fußverkehrsbeauftragte ist in die Umläufe eingebunden. Seite 1 von 1

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · OVA/047/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Beantwortung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 4.2

    Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/047/2026