Das Wichtigste
Die SPD/Volt‑Ratsfraktion hat im Ordnungs‑ und Verkehrsausschuss eine Anfrage gestellt. Sie will wissen, wie sicher die geplanten Ausbau‑ und Modernisierungsmaßnahmen im öffentlichen Nahverkehr sind. Gleichzeitig wird nach Möglichkeiten gefragt, die nötigen Investitionen zu tätigen, obwohl die städtischen Haushaltskassen eng sind. Der Ausschuss hat die Anfrage zur Kenntnis genommen; eine Antwort steht noch aus.
Warum wichtig
Bürger:innen erhalten Klarheit, ob geplante Ausbauprojekte sicher und finanziell machbar sind – entscheidend für ihre Mobilität und für die Verwendung öffentlicher Gelder.
Die Details
- Frage: Wie sicher ist der ÖPNV‑Ausbau?
- Investitionen: Wie können Mittel für den Nahverkehr bereitgestellt werden, wenn die Haushaltskassen knapp sind?
- Fraktion: SPD/Volt‑Ratsfraktion
- Ausschuss: Ordnungs‑ und Verkehrsausschuss
- Termin: 7. Oktober 2026, 16:00 Uhr (Kenntnisnahme)
Einordnung
Die Anfrage betrifft alle Nutzer:innen des ÖPNV und die Steuerzahler:innen, weil sie Aufschluss über die Sicherheit zukünftiger Verkehrsprojekte und deren Finanzierung bei knappen Haushaltsmitteln geben soll. Es handelt sich jedoch noch nicht um eine Entscheidung, sondern um eine Informationsanfrage.
Hintergrund
Der ÖPNV‑Ausbau umfasst den Ausbau von Strecken, neue Fahrzeuge und zusätzliche Haltestellen, um das öffentliche Verkehrsangebot zu verbessern und mehr Fahrgäste zu erreichen.
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OVA/111/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 25.09.2026
SPD/Volt-Ratsfraktion
An
Ratsherrn Andreas Auler
Vorsitzender des Ordnungs- und
Verkehrsausschusses der
Landeshauptstadt Düsseldorf
Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des
Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 07.10.2026
Betrifft:
Anfrage der SPD/Volt-Ratsfraktion: Wie sicher ist der ÖPNV-Ausbau? Investitionen in
den Nahverkehr während klammer Haushaltskassen
Sehr geehrter Herr Andreas Auler,
um die Mobilitätswende zu verfolgen und den öffentlichen Nahverkehr der
Landeshauptstadt Düsseldorf zukunftssicher auf die künftigen Bedarfe auszurichten,
sind zahlreiche Investitionen erforderlich. Dazu werden gehören auch die abgeleiteten
Maßnahmen aus den hilfreichen Einwendungen und Vorschlägen der Düsseldorfer
Bevölkerung sowie der zahlreichen Pendler*innen gehören.
Angesichts des eingebrachten Haushaltsentwurfs für die Jahre 2027 und 2028 sind zur
Konsolidierung der kommenden Haushaltsdefizite jedoch Sparmaßnahmen zu erwarten.
In seiner Haushaltsrede kündigte Oberbürgermeister Keller bereits an, dass die
Rheinbahn eine „Kostenoptimierung, strukturelle Verbesserungen und eine Reduzierung
des Defizits" benötige. Inwiefern die Mobilitätswende und Maßnahmen zur Umsetzung
des Nahverkehrsplans in diesem Rahmen betroffen sein können, ist bislang unsicher.
Zu den laufenden Maßnahmen im ÖPNV-Ausbau zählen beispielsweise die Herstellung
der Barrierefreiheit der Stadtbahn-Haltestellen sowie Großinvestitionen wie der geplante
Betriebshof der Rheinbahn auf dem ehemaligen Vallourec-Gelände. Für den Kauf des
Grundstücks vom Entwickler CTP werden ca. 35.500.000 € zu erwarten sein - der Bau
eines Betriebshofes beansprucht bei Vergleichsprojekten einen mittleren bis hohen
dreistelligen Millionenbetrag.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie im Namen der SPD/Volt-Ratsfraktion, folgende
Anfrage auf die Tagesordnung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses der
Landeshauptstadt Düsseldorf am 7. Oktober 2026 zu nehmen und von der Verwaltung
beantworten zu lassen:
1.Welche möglichen Kostenbedarfe stellt die Verwaltung für die Umsetzung
von Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan ab bzw. sind bereits absehbar?
2.Welche Kostenbedarfe sind für die Errichtung des Betriebshofes auf dem
ehemaligen Vallourec-Gelände absehbar?
3.Ist die Finanzierung der Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan sowie des
geplanten Betriebshofes auf dem ehemaligen Vallourec-Gelände unter
Anbetracht der laufenden und kommenden Sparmaßnahmen gesichert?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kühbacher
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KI-gestützt aufbereitet am 29. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen OVA/111/2026