Die Fraktion Liste Zukunft 08 stellte am 10. April 2026 eine Anfrage zur Barrierefreiheit in Eller. Die Bezirksvertretung 8 wird am 23. April 2026 darüber informiert. Die Sitzung beginnt um 18:00 Uhr.
Einordnung
Die Anfrage zur Barrierefreiheit in Eller trägt die Referenznummer BV8/070/2026. Sie wurde am 10. April 2026 erstellt und am 13. April 2026 aktualisiert. Die Bezirksvertretung 8 wird am 23. April 2026 um 18:00 Uhr in einer Sitzung darüber informiert.
Hintergrund
Die Anfrage zielt darauf ab, die Barrierefreiheit in dem Stadtteil Eller zu verbessern. Dies ist Teil eines größeren Anliegens der Fraktion Liste Zukunft 08, die Lebensqualität für alle Bürger zu erhöhen.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 23. April 2026 wird die Ergebnisse der Anfrage zur Kenntnis nehmen. Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit könnten diskutiert werden.
Die wichtigsten Punkte
Anfrage zur Barrierefreiheit in Eller
Erstellt am 10. April 2026
Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 23. April 2026 um 18:00 Uhr
Eller verfügt derzeit über nicht genügend bzw. gar keinen Schutzraum, das heißt, im Katastrophenfall wären 34.000 Menschen ohne Schutz – allein nur in Eller.
Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss.
Originaldokument
Vorgang · BV8/070/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
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Dokumenttexte
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Title: Anfrage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583113.pdf
Published Time: 2026-04-10T06:12:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV8/070/2026
Fraktion Liste Zukunft 08
in der Bezirksvertretung 8
der Landeshauptstadt Düsseldorf
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 09.04.2026
Frau Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 8
Dagmar von Dahlen
Rathaus Eller
Gertrudisplatz 8
40229 Düsseldorf
# Betrifft:
Barrierefreies Eller (Anfrage Fraktion Liste Zukunft 08)
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
hiermit bitte ich Sie, den nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung für die nächste
Sitzung der Bezirksvertretung zu nehmen:
Aus der Bürgerschaft kam nach der letzten Informationsveranstaltung die Frage, ob der
Bau eines U-Bahn-Tunnels u.U. als günstigste Variante weiterverfolgt werden könnte,
wenn der Tunnelbau gleichzeitig als Schutzraum für die Elleraner Bevölkerung
hergerichtet werden kann und somit entsprechende Gelder der Bundesregierung für die
Stärkung der militärischen Infrastruktur in ein solches Projekt einfließen könnten.
In diesem Zusammenhang wird die Veraltung um die Beantwortung folgender Fragen
gebeten:
Ist es möglich, dass aus dem Sondervermögen des Bundes Gelder verwendet
werden können zum Bau von Schutzräumen wie im oben geschilderten
Vorschlag?
Können die zu erwartenden Synergieeffekte von Tunnel- bzw. Haltestellenbau
einer möglichen unterirdischen Führung der U75 einerseits bei gleichzeitigem
Ausbau zu einem oder mehreren Schutzräumen für die Elleraner Bevölkerung
dazu führen, dass eine zusammenfassende Ausführung beider Projekte
günstiger wäre als der oberirdische Bau einer U-Bahn-Linie U75 bei davon
getrennt zu errichtenden ähnlich sicheren unterirdischen Schutzräumen in Eller
und Lierenfeld? Seite 2
Begründung:
Eller verfügt derzeit über nicht genügend bzw. gar keinen Schutzraum, das heißt, im
Katastrophenfall wären 34.000 Menschen ohne Schutz – allein nur in Eller. Nicht zuletzt
die Erfahrungen aus der Zeitenwende haben gezeigt, dass verschiedene Einrichtungen
nötig sind, um der Bevölkerung genügend Schutz in Katastrophenfällen zu bieten.
Darunter fallen auch entsprechend ausgerüstete U-Bahn-Tunnel.
Derzeit wird Seitens des Bundes sehr viel Geld für den Ausbau von Schutzräumen zur
Verfügung gestellt. Der Ausbau eines U-Bahn-Tunnels zu einem Schutzraum wird
sicherlich mehr Geld benötigen, aber eine Kombination aus U-Bahn-Tunnel und
Schutzraum würde am Ende erheblich preiswerter sein als die Herrichtung der U-Bahn-
Linie im Rahmen „Barrierefreies Eller“ mit den damit verbundenen erheblichen
Einschränkungen für die Gumbertstraße und einen davon unabhängigen Bau eines wie
auch immer gearteten Schutzraumes für die Bevölkerung im dicht besiedelten Zentrum
von Eller.
Mit freundlichen Grüßen!
Dr. Markus Dreist
Beantwortung BV8_070_2026 Barrierefreies Eller als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - TOP 16 BV8_070_2026 Barrierefreies Eller.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584739.pdf
Published Time: Thu, 23 Apr 2026 09:43:44 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV8/070/2026
Barrierefreies Eller (Anfrage Fraktion Liste Zukunft 08)
1. Ist es möglich, dass aus dem Sondervermögen des Bundes Gelder verwendet werden
können zum Bau von Schutzräumen wie im oben geschilderten Vorschlag?
2. Können die zu erwartenden Synergieeffekte von Tunnel- bzw. Haltestellenbau einer
möglichen unterirdischen Führung der U75 einerseits bei gleichzeitigem Ausbau zu
einem oder mehreren Schutzräumen für die Elleraner Bevölkerung dazu führen, dass
eine zusammenfassende Ausführung beider Projekte günstiger wäre als der
oberirdische Bau einer U-Bahn-Linie U75 bei davon getrennt zu errichtenden ähnlich
sicheren unterirdischen Schutzräumen in Eller und Lierenfeld?
Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit:
Antwort zu 1:
Zweckbindung des Sondervermögens Bundeswehr
Das am 10. Juni 2022 beschlossene Sondervermögen (gem. Art. 87a Abs. 1a GG) ist
grundgesetzlich strikt zweckgebunden. Es dient ausschließlich der Stärkung der Bündnis- und
Verteidigungsfähigkeit und ist für die Ausrüstung der Bundeswehr (Großvorhaben wie
Flugzeuge, Schiffe, persönliche Ausrüstung der Soldaten) reserviert. Eine Verwendung dieser
Mittel für den kommunalen Zivilschutz oder den Bau öffentlicher Schutzräume in der zivilen
Infrastruktur ist nicht vorgesehen.
Antwort zu 2:
1. Ergebnis der Variantenprüfung im Zielkonzept
Im Rahmen des Beschlusses BV8/053/2023 hat die Verwaltung verschiedene Varianten zur
Herstellung der Barrierefreiheit und Optimierung der städtebaulichen Qualität in Eller geprüft.
Im Zuge der Erarbeitung des Zielkonzepts Stadtbahn/Straßenbahn wurde die Führung der
Linie 701 in den Nachbarschaftspark bei gleichzeitiger Verlängerung der U77 bis zur
Vennhauser Allee am besten bewertet. Die untersuchte Tunnellösung schnitt im direkten
Vergleich aufgrund der immensen baulichen Eingriffe und Kosten signifikant schlechter ab.
2. Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit (NKV)
Die Realisierung eines ca. 2,3 km langen Tunnels erfordert ein Nutzen-Kosten-Verhältnis
(NKV) von über 1,0, um für Bundes- und Landesmittel (GVFG) qualifiziert zu sein. Ein solcher
Nutzen wird maßgeblich durch Fahrzeiteinsparungen bei hohen Fahrgastzahlen generiert. Mit
ca. 16.000 Fahrgästen pro Werktag im betroffenen Abschnitt erreicht die U75 nicht die
erforderliche Größenordnung.
3. Synergieeffekte durch Schutzräume
Bezüglich der angefragten Synergien zwischen Haltestellenbau und Schutzräumen ist
festzustellen, dass eine kombinierte Ausführung nach Einschätzung der Verwaltung nicht zu
einer Kostenersparnis gegenüber einer Oberflächenlösung führt.
KI-gestützt aufbereitet am 14. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.