Anfrage Aktenzeichen BV8/070/2026

Anfrage zur Barrierefreiheit in Eller

Amtlicher Titel: Barrierefreies Eller (Anfrage Fraktion Liste Zukunft 08)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Landstraße 45 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 2Dokumente 10. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Fraktion Liste Zukunft 08 stellte am 10. April 2026 eine Anfrage zur Barrierefreiheit in Eller. Die Bezirksvertretung 8 wird am 23. April 2026 darüber informiert. Die Sitzung beginnt um 18:00 Uhr.

Einordnung

Die Anfrage zur Barrierefreiheit in Eller trägt die Referenznummer BV8/070/2026. Sie wurde am 10. April 2026 erstellt und am 13. April 2026 aktualisiert. Die Bezirksvertretung 8 wird am 23. April 2026 um 18:00 Uhr in einer Sitzung darüber informiert.

Hintergrund

Die Anfrage zielt darauf ab, die Barrierefreiheit in dem Stadtteil Eller zu verbessern. Dies ist Teil eines größeren Anliegens der Fraktion Liste Zukunft 08, die Lebensqualität für alle Bürger zu erhöhen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 23. April 2026 wird die Ergebnisse der Anfrage zur Kenntnis nehmen. Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit könnten diskutiert werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage zur Barrierefreiheit in Eller
  • Erstellt am 10. April 2026
  • Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 23. April 2026 um 18:00 Uhr
  • Referenznummer: BV8/070/2026
  • Dokument verfügbar unter: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583113.pdf

Themen

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Aus der amtlichen Vorlage

Eller verfügt derzeit über nicht genügend bzw. gar keinen Schutzraum, das heißt, im Katastrophenfall wären 34.000 Menschen ohne Schutz – allein nur in Eller.

Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Vorgang · BV8/070/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung BV8_070_2026 Barrierefreies Eller · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 16

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583113.pdf Published Time: 2026-04-10T06:12:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV8/070/2026 Fraktion Liste Zukunft 08 in der Bezirksvertretung 8 der Landeshauptstadt Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 09.04.2026 Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 8 Dagmar von Dahlen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf # Betrifft: Barrierefreies Eller (Anfrage Fraktion Liste Zukunft 08) Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, hiermit bitte ich Sie, den nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung zu nehmen: Aus der Bürgerschaft kam nach der letzten Informationsveranstaltung die Frage, ob der Bau eines U-Bahn-Tunnels u.U. als günstigste Variante weiterverfolgt werden könnte, wenn der Tunnelbau gleichzeitig als Schutzraum für die Elleraner Bevölkerung hergerichtet werden kann und somit entsprechende Gelder der Bundesregierung für die Stärkung der militärischen Infrastruktur in ein solches Projekt einfließen könnten. In diesem Zusammenhang wird die Veraltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:  Ist es möglich, dass aus dem Sondervermögen des Bundes Gelder verwendet werden können zum Bau von Schutzräumen wie im oben geschilderten Vorschlag?  Können die zu erwartenden Synergieeffekte von Tunnel- bzw. Haltestellenbau einer möglichen unterirdischen Führung der U75 einerseits bei gleichzeitigem Ausbau zu einem oder mehreren Schutzräumen für die Elleraner Bevölkerung dazu führen, dass eine zusammenfassende Ausführung beider Projekte günstiger wäre als der oberirdische Bau einer U-Bahn-Linie U75 bei davon getrennt zu errichtenden ähnlich sicheren unterirdischen Schutzräumen in Eller und Lierenfeld? Seite 2 Begründung: Eller verfügt derzeit über nicht genügend bzw. gar keinen Schutzraum, das heißt, im Katastrophenfall wären 34.000 Menschen ohne Schutz – allein nur in Eller. Nicht zuletzt die Erfahrungen aus der Zeitenwende haben gezeigt, dass verschiedene Einrichtungen nötig sind, um der Bevölkerung genügend Schutz in Katastrophenfällen zu bieten. Darunter fallen auch entsprechend ausgerüstete U-Bahn-Tunnel. Derzeit wird Seitens des Bundes sehr viel Geld für den Ausbau von Schutzräumen zur Verfügung gestellt. Der Ausbau eines U-Bahn-Tunnels zu einem Schutzraum wird sicherlich mehr Geld benötigen, aber eine Kombination aus U-Bahn-Tunnel und Schutzraum würde am Ende erheblich preiswerter sein als die Herrichtung der U-Bahn- Linie im Rahmen „Barrierefreies Eller“ mit den damit verbundenen erheblichen Einschränkungen für die Gumbertstraße und einen davon unabhängigen Bau eines wie auch immer gearteten Schutzraumes für die Bevölkerung im dicht besiedelten Zentrum von Eller. Mit freundlichen Grüßen! Dr. Markus Dreist
Beantwortung BV8_070_2026 Barrierefreies Eller als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - TOP 16 BV8_070_2026 Barrierefreies Eller.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584739.pdf Published Time: Thu, 23 Apr 2026 09:43:44 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV8/070/2026 Barrierefreies Eller (Anfrage Fraktion Liste Zukunft 08) 1. Ist es möglich, dass aus dem Sondervermögen des Bundes Gelder verwendet werden können zum Bau von Schutzräumen wie im oben geschilderten Vorschlag? 2. Können die zu erwartenden Synergieeffekte von Tunnel- bzw. Haltestellenbau einer möglichen unterirdischen Führung der U75 einerseits bei gleichzeitigem Ausbau zu einem oder mehreren Schutzräumen für die Elleraner Bevölkerung dazu führen, dass eine zusammenfassende Ausführung beider Projekte günstiger wäre als der oberirdische Bau einer U-Bahn-Linie U75 bei davon getrennt zu errichtenden ähnlich sicheren unterirdischen Schutzräumen in Eller und Lierenfeld? Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit: Antwort zu 1: Zweckbindung des Sondervermögens Bundeswehr Das am 10. Juni 2022 beschlossene Sondervermögen (gem. Art. 87a Abs. 1a GG) ist grundgesetzlich strikt zweckgebunden. Es dient ausschließlich der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit und ist für die Ausrüstung der Bundeswehr (Großvorhaben wie Flugzeuge, Schiffe, persönliche Ausrüstung der Soldaten) reserviert. Eine Verwendung dieser Mittel für den kommunalen Zivilschutz oder den Bau öffentlicher Schutzräume in der zivilen Infrastruktur ist nicht vorgesehen. Antwort zu 2: 1. Ergebnis der Variantenprüfung im Zielkonzept Im Rahmen des Beschlusses BV8/053/2023 hat die Verwaltung verschiedene Varianten zur Herstellung der Barrierefreiheit und Optimierung der städtebaulichen Qualität in Eller geprüft. Im Zuge der Erarbeitung des Zielkonzepts Stadtbahn/Straßenbahn wurde die Führung der Linie 701 in den Nachbarschaftspark bei gleichzeitiger Verlängerung der U77 bis zur Vennhauser Allee am besten bewertet. Die untersuchte Tunnellösung schnitt im direkten Vergleich aufgrund der immensen baulichen Eingriffe und Kosten signifikant schlechter ab. 2. Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit (NKV) Die Realisierung eines ca. 2,3 km langen Tunnels erfordert ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von über 1,0, um für Bundes- und Landesmittel (GVFG) qualifiziert zu sein. Ein solcher Nutzen wird maßgeblich durch Fahrzeiteinsparungen bei hohen Fahrgastzahlen generiert. Mit ca. 16.000 Fahrgästen pro Werktag im betroffenen Abschnitt erreicht die U75 nicht die erforderliche Größenordnung. 3. Synergieeffekte durch Schutzräume Bezüglich der angefragten Synergien zwischen Haltestellenbau und Schutzräumen ist festzustellen, dass eine kombinierte Ausführung nach Einschätzung der Verwaltung nicht zu einer Kostenersparnis gegenüber einer Oberflächenlösung führt.

KI-gestützt aufbereitet am 14. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/070/2026