Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte am 14. April 2026 eine Anfrage zur Baustelleneinrichtung an der Kettwiger Straße 16-22. Die Bezirksvertretung 2 nimmt die Anfrage am 28. April 2026 zur Kenntnis.
Einordnung
Die Anfrage BV2/097/2026 betrifft die Baustelleneinrichtung an der Kettwiger Straße 16-22. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reichte die Anfrage am 14. April 2026 ein. Die Bezirksvertretung 2 wird die Anfrage in ihrer Sitzung am 28. April 2026 um 16:00 Uhr behandeln.
Hintergrund
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen zur geplanten Baustelleneinrichtung zu erhalten. Solche Anfragen sind üblich, um Transparenz über Bauprojekte zu schaffen.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Bezirksvertretung 2 wird die Anfrage zur Kenntnis nehmen. Es sind keine weiteren Beschlüsse oder Resolutionen zu erwarten.
Nächste Schritte
Die Sitzung der Bezirksvertretung 2 findet am 28. April 2026 statt. Bürger können die Sitzung besuchen.
Die wichtigsten Punkte
- Anfrage BV2/097/2026 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Sitzung der Bezirksvertretung 2 am 28. April 2026
- Baustelleneinrichtung an der Kettwiger Straße 16-22 betroffen
Verfahrensstand
Beratungsweg
09.06.2026
Endgültige Beratung
Kenntnisnahme
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Dokumenttexte
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Title: Anfrage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583653.pdf
Published Time: 2026-04-14T08:10:00.000Z
Number of Pages: 1
Markdown Content:
BV2/097/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 13.04.2026
> Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
> der Bezirksvertretung 2
> An den
> Bezirksbürgermeister
> des Stadtbezirks 2
> Herrn Philipp Schlee
# Betrifft:
Baustelleneinrichtung Kettwiger Straße 16-22
- Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Frage 1:
Wie ist die Abrede für die Baustelleneinrichtung vor den Häusern Kettwige Straße 16-22
gestaltet, entspricht die derzeitige Situation dieser Abrede und welche Verkehrsführung
ist für die unterschiedlichen Verkehrsarten vor den Häusern vorgesehen?
Frage 2:
Wer ist für die Einhaltung der Regeln zum Datenschutz bei der Videoaufzeichnung der
Baustellenüberwachung an den Häusern Kettwiger Straße 16-22 zuständig und wie
kann eine Überprüfung angeschoben werden?
Sachdarstellung:
Der Seitenraum der Straßenverkehrsfläche vor den Häusern Kettwiger Straße 16-22
wird, je nach Tageszeit, vollständig durch die Baustelleneinrichtung genutzt.
Fußgehende bzw. Bewohnerinnen der Häuser Kettwiger Straße 16-22 müssen dann auf
den Radweg bzw. die Fahrbahn ausweichen. Konflikte zwischen den verschiedenen
Verkehrsarten sind vorprogrammiert.
Darüber hinaus ist eine Kamera zur Baustellenüberwachung am Baugerüst angebracht.
Die Aufzeichnungen der Videoüberwachung erstreckt sich auf die öffentliche
Verkehrsfläche und die Bewegungen der Bewohnerinnen der Häuser Kettwiger Straße
16-22 werden ebenfalls aufgezeichnet. Hierbei ist nicht ersichtlich, wie die
Datenschutzregeln eingehalten werden.
gez. Kerstin Prasuhn gez. Harald Schwenk
Fraktionssprecherin
Beantwortung BV2 097 2026 Baustelleneinrichtung Kettwiger Straße 16 bis 22 als Text anzeigen
Title: TOP 23
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00588963.pdf
Published Time: Mon, 08 Jun 2026 10:04:33 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Seite 1 von 2
Sitzung: 09.06.2026
Vorlagennummer BV2/ 097/202 6
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.04 .2026
hier : Baustelleneinrichtung Kettwiger Straße 16 - 22
Frage 1:
Wie ist die Abrede für die Baustelleneinrichtung vor den Häusern Kettwiger Straße
16 -22 gestaltet, entspricht die derzeitige Situation dieser Abrede und welche
Verkehrsführung ist für die unterschiedlichen Verkehrsarten vor den Häusern
vorgesehen?
Antwort:
Die Arbeitsstelle wurde gemäß des eingereichten und genehmigten
Verkehrszeichenplans eingerichtet. Die Einrichtungen entsprechen den Vorgaben der
Maßgeblichen Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an
Straßen (RSA 21). Aufgrund der Ausführungen der Fraktion wird unverzüglich ein e
zusätzliche Kontrolle durch die Verwaltung veranlasst.
Genehmigt ist der folgende Zustand:
Der Kraftverkehr ist von der Arbeitsstelle nicht betroffen. Der Radweg ist von der
Arbeitsstelle nicht betroffen. Somit steht dem Radverkehr die originäre Verkehrs -
fläche zur Verfügung. Der Gehweg wird durch die Arbeitsstelle eingeengt. Für den
Fußverkehr verbleibt eine richtlinienkonforme Restbreite der Verkehrsfläche von
1,5m.
Frage 2:
Wer ist für die Einhaltung der Regeln zum Datenschutz bei der Videoaufzeichnung
der Baustellenüberwachung an den Häusern Kettwiger Straße 16 -22 zuständig und
wie kann eine Überprüfung angeschoben werden?
Antwort:
Die Zuständigkeit liegt bei der/dem Landesbeauftragen für Datenschutz und
Informationsfreiheit des Landes Nordrhein -Westfalen (LDI NRW). Bedenken oder
vermeintliche Verstöße können mittels Formular an die Behörde gemeldet werden. Seite 2 von 2
KI-gestützt aufbereitet am 17. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/097/2026