Anfrage Aktenzeichen BV8/073/2026

Anfrage zur Nutzung des Eckgrundstücks Reisholzer Straße 59

Amtlicher Titel: Eckgrundstück Reisholzer Straße 59 / Am Hackenbruch (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Reisholzer Straße 59 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 2Dokumente 10. April 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen eine Anfrage zur Nutzung des Eckgrundstücks Reisholzer Straße 59 / Am Hackenbruch. Die Bezirksvertretung 8 behandelt die Anfrage am 23. April 2026.

Einordnung

Die Anfrage BV8/073/2026 betrifft das Eckgrundstück Reisholzer Straße 59 / Am Hackenbruch. Die Bezirksvertretung 8 wird die Anfrage am 23. April 2026 um 18:00 Uhr in einer Sitzung besprechen.

Hintergrund

Die Anfrage kommt von der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie zielt darauf ab, Informationen zur Nutzung des Grundstücks zu erhalten.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Sitzung der Bezirksvertretung 8 ist öffentlich. Bürger können die Diskussion verfolgen und sich über die Pläne informieren.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage zur Nutzung des Grundstücks Reisholzer Straße 59
  • Bezirksvertretung 8 tagt am 23. April 2026
  • Öffentliche Sitzung um 18:00 Uhr

Themen

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Vorgang · BV8/073/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    Beantwortung BV8_073_2026 Eckgrundstück Reisholzer Straße 59 - Am Hackenbruch · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 17

    Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00583128.pdf Published Time: 2026-04-10T07:45:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV8/073/2026 CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 8 der Landeshauptstadt Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 09.04.2026 Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 8 Dagmar von Dahlen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf # Betrifft: Eckgrundstück Reisholzer Straße 59 / Am Hackenbruch (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, in der Sitzung der Bezirksvertretung 8 folgende Anfrage beantworten zu lassen: Im September 2024 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass für das im Betreff genannte Grundstück seit Dezember 2019 eine gültige Baugenehmigung zur „Errichtung einer Geschosswohnanlage mit Tiefgarage“ besteht, welche mit Bescheid vom 22.12.2023 bis zum 16.12.2024 verlängert wurde. Eine Bautätigkeit ist dort nicht zu erkennen. Das Werbe-Schild „Loft, Leben, Lierenfeld“ ist abgebaut (die Internetseite https://www.loft-leben-lierenfeld.de/ existiert noch) und Teile des Grundstücks werden als Abstellfläche für PKW benutzt. Wir fragen daher 1. Ist der Verwaltung der Sachstand der Bebauung des Areals bekannt und wurde die Baugenehmigung weiter verlängert? 2. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen, um den Wohnungsbau an dieser seit nunmehr fast einem Jahrzehnt brachliegenden Fläche zu befördern? 3. Ist die Nutzung der Fläche als Abstellfläche für PKW zulässig bzw. genehmigungspflichtig und genehmigt, und welche weiteren oder anderen Nutzungen sind interimsmäßig oder für die endgültige Grundstücksnutzung oder Nutzung von Teilflächen des Grundstücks denkbar, z.B. Anlage eines Seite 2 Pocket Parks, Anlage eines Parkplatzes; befindet sich die Verwaltung diesbezüglich im Austausch mit dem Grundstückseigentümer? gez. Christoph Wolongiewicz gez. Susanne Ott
Beantwortung BV8_073_2026 Eckgrundstück Reisholzer Straße 59 - Am Hackenbruch als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - TOP 17 BV8_073_2026 Eckgrundstück Reisholzer Straße 59 - Am Hackenbruch.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00584740.pdf Published Time: Thu, 23 Apr 2026 09:44:20 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: BV8/073/2026 Eckgrundstück Reisholzer Straße 59 / Am Hackenbruch (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 1. Ist der Verwaltung der Sachstand der Bebauung des Areals bekannt und wurde die Baugenehmigung weiter verlängert? 2. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen, um den Wohnungsbau an dieser seit nunmehr fast einem Jahrzehnt brachliegenden Fläche zu befördern? 3. Ist die Nutzung der Fläche als Abstellfläche für PKW zulässig bzw. genehmigungspflichtig und genehmigt, und welche weiteren oder anderen Nutzungen sind interimsmäßig oder für die endgültige Grundstücksnutzung oder Nutzung von Teilflächen des Grundstücks denkbar, z.B. Anlage eines Pocket Parks, Anlage eines Parkplatzes; befindet sich die Verwaltung diesbezüglich im Austausch mit dem Grundstückseigentümer? Die Verwaltung teilt zu der Anfrage mit: Antwort zu 1: Die zunächst am 17.12.2019 erteilte Baugenehmigung für oben genanntes Grundstück wurde im Januar bis zum 16.12.2026 verlängert. Antwort zu 2: Der Verwaltung stehen zum Einfordern eines ausstehenden Baubeginns bei geltender Baugenehmigung keine rechtlichen Mittel zur Verfügung. Antwort zu 3: Eine Nutzung als Parkplatz war der Verwaltung bisher nicht bekannt. Diesbezüglich wird die Verwaltung das Grundstück überprüfen und auch zur sonstigen Perspektive der geplanten Entwicklung nochmal auf den Eigentümer/Bauherrn zugehen.

KI-gestützt aufbereitet am 14. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/073/2026