Anfrage zur Nutzung des Eckgrundstücks Reisholzer Straße 59
Amtlicher Titel: Eckgrundstück Reisholzer Straße 59 / Am Hackenbruch (Anfrage CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen eine Anfrage zur Nutzung des Eckgrundstücks Reisholzer Straße 59 / Am Hackenbruch. Die Bezirksvertretung 8 behandelt die Anfrage am 23. April 2026.
Einordnung
Die Anfrage BV8/073/2026 betrifft das Eckgrundstück Reisholzer Straße 59 / Am Hackenbruch. Die Bezirksvertretung 8 wird die Anfrage am 23. April 2026 um 18:00 Uhr in einer Sitzung besprechen.
Hintergrund
Die Anfrage kommt von der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie zielt darauf ab, Informationen zur Nutzung des Grundstücks zu erhalten.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Sitzung der Bezirksvertretung 8 ist öffentlich. Bürger können die Diskussion verfolgen und sich über die Pläne informieren.
Die wichtigsten Punkte
- Anfrage zur Nutzung des Grundstücks Reisholzer Straße 59
- Bezirksvertretung 8 tagt am 23. April 2026
- Öffentliche Sitzung um 18:00 Uhr
Themen
Vorgang · BV8/073/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Weitere Unterlage
Beantwortung BV8_073_2026 Eckgrundstück Reisholzer Straße 59 - Am Hackenbruch · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 17
Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
KI-gestützt aufbereitet am 14. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/073/2026