Anfrage Aktenzeichen BV1/210/2026

AfD-Fraktion will wissen, wann Fahrbahntrennstreifen an Bagelstraße wiederaufgelegt wird

Amtlicher Titel: Fahrbahntrennung Bagelstraße - Ecke Schinkelstraße - Anfrage der AfD-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Schinkelstraße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 7. August 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die AfD‑Fraktion der Bezirksvertretung 1 hat per Anfrage die Verwaltung gebeten, zu beantworten, wann der abgetragene Mittelteil des Fahrbahntrennstreifens an der Bagelstraße (Ecke Schinkelstraße) wieder aufgebracht wird und ob bis dahin deutliche Hinweisschilder angebracht werden. Der Trennstreifen wurde wegen einer temporären Baustelle entfernt und seit Baustellenende nicht reinstauriert, was besonders für Fußgänger zu gefährlichen Verkehrssituationen führt. Die Verwaltung muss die Fragen beantworten; ein Termin zur Beratung ist der 18.09.2026.

Warum wichtig

Ohne den Fahrbahntrennstreifen kommt es zu unübersichtlichen Fahrmanövern und erhöhtem Risiko für Fußgänger; klare Informationen oder Zwischenlösungen wie Hinweisschilder könnten die Gefahr mindern.

Die Details

  • Ort: Bagelstraße, Ecke Schinkelstraße (Stadtbezirk 1)
  • Problem: Mittelteil des Fahrbahntrennstreifens wurde abgefräst und nicht wiederaufgebracht
  • Auswirkungen: Gefahr für Fußgänger, unübersichtliche Verkehrslage, Konflikte zwischen Verkehr aus Franklinstraße und Zoobrücke
  • Fragen der AfD‑Fraktion: Wann erfolgt die Wiederaufbringung? Werden bis dahin Hinweisschilder angebracht?
  • Hintergrund: Entfernung war wegen einer temporären Baustelle nötig; die Baustelle ist inzwischen beendet

Einordnung

Die Anfrage betrifft die Verkehrssicherheit an einer konkreten Kreuzung im Stadtbezirk 1 und betrifft Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger aus den Richtungen Franklinstraße und Zoobrücke. Ohne Entscheidung bleibt die Situation unverändert und die Verwaltung ist lediglich zur Auskunft verpflichtet.

Hintergrund

Ein Fahrbahntrennstreifen ist ein physischer Abstand auf der Fahrbahn, der unterschiedliche Verkehrsströme voneinander trennt und so Unfälle reduziert.

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BV1/210/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 05.08.2026 AfD-Fraktion der Bezirksvertretung 1 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 1 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 18.09.2026 Betrifft: Fahrbahntrennung Bagelstraße - Ecke Schinkelstraße - Anfrage der AfD-Fraktion Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1.Wann wird der abgetragene Mittelteil des Fahrbahntrennstreifens wieder aufgebracht? 2.Ist bis zur Aufbringung des fehlenden Mittelbereichs hier seitens des entsprechenden Amtes angedacht, deutliche Hinweisschilder anzubringen? Begründung: Vor einigen Monaten wurde der Fahrbahntrennstreifen auf der Bagelstraße auf der Höhe Schinkelstraße in der Länge mittig abgefräst, wodurch es dem PKW- und Radverkehr, kommend aus der Richtung Franklinstraße, möglich war, in beide Richtungen der Bagelstraße abzubiegen. Möglicherweise wurde dies notwendig, da es, bedingt durch eine temporäre Baustelle am Ende der Bagelstraße ansonsten keinerlei Möglichkeit mehr für den, aus Richtung der Franklinstraße kommenden Verkehr gegeben hätte, hier in die Bagelstraße in beide Richtungen einzufahren. Diese Baustelle ist aber mittlerweile beendet und die abgetragene Fahrbahntrennung ist bisher nicht wieder aufgebracht worden. Die aktuelle Situation ist besonders für Fußgänger sehr unübersichtlich und führt regelmäßig zu gefährlichen Fahrmanövern der aktiven Verkehrsteilnehmer aus Richtung der Franklinstraße kommend, die somit den vorrangigen Verkehr aus Richtung Zoobrücke kommend kreuzend in Richtung Zoobrücke einfahren können. Dies war vorher durch den Fahrbahntrennstreifen nicht möglich. gez. Andrea KraljicTayfun Akedemir Anlage: 1 Foto Foto: Andrea Kraljic Seite 2 Seite 3

KI-gestützt aufbereitet am 4. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/210/2026