Die schriftliche Antwort erläutert Auflagen für Verleihfirmen und Kontrollen. Sie ist auf den 29. Juni 2026 bezogen; im Ratsinformationssystem wurde sie am 13. Juli veröffentlicht.
Für gefährlich abgestellte Fahrzeuge nennt die Verwaltung eine Entfernung innerhalb von zwei Stunden nach Kenntnis oder Meldung, für sonstige Behinderungen sechs Stunden.
Beschrieben werden Stichproben und anlassbezogene Prüfungen digitaler Daten. Bußgelder sind möglich, werden aber nicht als automatische Folge jeder Meldung dargestellt.
Kontaktdaten der Anbieter müssen erkennbar sein. Eine Verbesserung des Beschwerdesystems wurde angekündigt.
Was damit noch nicht geklärt ist
Die Antwort belegt keine lückenlose Kontrolle und keine bereits abgeschlossene Verbesserung des Beschwerdesystems. Die genannten Vorgaben geben den damaligen Auskunftsstand wieder.
Mit KI aufbereitet und anhand der Antwort geprüft am 12.10.2026.
Datenabgleich: 07.10.2026. Diese Einordnung beschreibt den damaligen Antwortstand; sie bestätigt keine spätere Umsetzung.
Behindertenrat. Vermerk im Ratsinformationssystem: „schriftlich beantwortet“.
Anfrage, Antwort und Sitzung sind getrennte Quellen. Ein beantworteter Tagesordnungspunkt ist nicht automatisch ein Beschluss zur Umsetzung.
Die Antwort zum Nachlesen
Aus dem amtlichen Dokument ausgelesener Text. Zeilenumbrüche und Tabellen können vom Original-PDF abweichen.
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BR/012/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke
Anfrage der Frau Renate Hoop zur Sitzung des Behindertenrates am 29.06.2026: Kontrolle von Auflagenverstößen der E-Scooter-Verleihfirmen Frage 1:
Welche konkreten Vorgaben gibt es seitens der Stadtverwaltung für Anbieter von E-Scootern, wenn die Fahrzeuge falsch abgestellt werden. Gibt es Zeitvorgaben zur Beseitigung und wie werden diese seitens der Stadtverwaltung kontrolliert?
Antwort:
Die E-Scooter-Verleihfirmen agieren auf Grundlage der Sondernutzungserlaubnis. Diese umfasst zahlreiche Nebenbestimmungen. Verkehrsgefährdend abgestellte Fahrzeuge müssen innerhalb von max. 2 Stunden nach Benachrichtigung oder Kenntnisnahme beseitigt sowie alle anderen gemel-deten verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeuge der Flotte innerhalb von max. 6 Stunden umverteilt, beseitigt oder anderweitige Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden. Die Einhaltung wird stichprobenartig im gesamten Stadtgebiet sowie bei gegebe-nem Anlass auch gezielt an konkreten Standorten kontrolliert. Zudem werden bei Bedarf die digital vorliegenden Mobilitätsdaten der Fahrzeuge dahingehend ausge-wertet.
Frage 2:
Welche Möglichkeiten hat die Stadt gegenüber den Firmen, wenn die vereinbarten Auflagen nicht von den Firmen eingehalten werden, was unternimmt sie in diesen Fällen konkret und wie erfährt die Stadt davon?
Antwort:
Die Stadt erfährt von Verstößen primär durch Meldungen aus der Bürgerschaft oder durch eigene stichprobenartige Kontrollen. Bei ordnungswidrigem Abstellen, das den Straßenverkehr oder Fußgänger gefähr-det, können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Ver-warnungs- oder Bußgelder erhoben werden.
Frage 3:
Was können Bürgerinnen und Bürger neben der Meldung an Scooter-Melder.de tun, wenn Scooter falsch abgestellt werden und diese nicht nach den Auflagen beseitigt werden. Was ist mit Scootern von Firmen, die dort nicht gemeldet werden können?
Antwort:
Alle Betreiber sind durch die Sondernutzungserlaubnis verpflichtet, an jedem Fahr-zeug deutlich sichtbar Kontaktdaten anzubringen. Die direkte Kommunikation mit dem jeweiligen Anbieter wird für eine schnellstmögliche umverteilende bzw. Seite 2 von 2
störungsbehebende Maßnahme durch den Anbieter empfohlen. Dies gilt auch für Firmen, die nicht an externe Melde-Portale wie Scooter-Melder.de angeschlossen sind. Im Rahmen der Weiterentwicklung der kommunalen Steuerungsinstrumente für geteilte Mikromobilitätsangebote soll das Melde- und Beschwerdemanagement für die Mobilitätsangebote in Düsseldorf ebenfalls weiterentwickelt und für die Bürger-schaft vereinfacht werden. Sollte ein Fahrzeug eine unmittelbare Gefahr darstellen bei der keine schnelle Re-aktion des Anbieters abgewartet werden kann, sollte direkt das Ordnungsamt kon-taktiert werden.
Die Stadt reagiert auf Verstöße streng und duldet keine Verstöße gegen die Vertrags-rahmenbedingungen. Der öffentliche Raum darf keine gefährlichen und sonstigen Ein-schränkungen durch E-Scooter erleiden.
Auch die ursprüngliche Anfrage lesen
BR/012/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 09.04.2026
An
die Vorsitzende des Behindertenrates
Frau Christina Dill
Anfrage der Frau Renate Hoop
zur Sitzung des Behindertenrates am 20.04.2026
Betrifft:
Kontrolle von Auflagenverstößen der E-Scooter-Verleihfirmen
Sehr geehrte Frau Dill,
ich bitte Sie, nachfolgende Anfrage zur nächsten Sitzung des Behindertenrates auf die
Tagesordnung zu setzen und diese von der Verwaltung beantworten zu lassen.
1. Welche konkreten Vorgaben gibt es seitens der Stadtverwaltung für Anbieter von
E-Scootern, wenn die Fahrzeuge falsch abgestellt werden. Gibt es Zeitvorgaben zur
Beseitigung und wie werden diese seitens der Stadtverwaltung kontrolliert?
2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt gegenüber den Firmen, wenn die vereinbarten
Auflagen nicht von den Firmen eingehalten werden, was unternimmt sie in diesen
Fällen konkret und wie erfährt die Stadt davon?
3. Was können Bürgerinnen und Bürger neben der Meldung an Scooter-Melder.de tun,
wenn Scooter falsch abgestellt werden und diese nicht nach den Auflagen beseitigt
werden. Was ist mit Scootern von Firmen, die dort nicht gemeldet werden können?
Begründung:
Leider kommt es sehr häufig vor, dass E-Scooter nicht korrekt abgestellt werden. Auf
das sich hieraus ergebende Unfallrisiko, insbesondere für Menschen mit
Seheinschränkungen sowie die Behinderung für alle anderen Verkehrsteilnehmenden,
hat der Behindertenrat mehrfach hingewiesen.
Meldungen an die hierfür angegebene zentrale Meldestelle werden nicht zeitnah
bearbeitet. Im konkreten Fall stand ein Scooter von Bolt noch drei Stunden nach
Meldung quer auf dem Bürgersteig, Fotos mit Zeitangaben der Aufnahmen liegen vor.
Meine Recherchen haben ergeben, dass die Firmen keine lokalen Ansprechstellen
haben, sondern diese irgendwo (teilweise im Ausland) verzeichnet sind. Außerdem
können nicht alle Scooter über die zentrale Meldestelle gemeldet werden, z. B. die von
Dott. Ein Mitglied des Behindertenrates hat versucht, 10 im Wege stehende Roller von
Dott (Foto vorhanden) über die Seite scootermelder.de zu melden, erfolglos! Seite 2
Die Verkehrsüberwachung der Stadt hat mir und anderen mitgeteilt, dass das Problem
bekannt sei und sehr viele Beschwerden gemeldet würden. Bei der
Verkehrsüberwachung liegen aber auch keine örtlichen Ansprechpersonen vor. Sie
kann auch nur an die zentrale Meldestelle (irgendwo in Europa) weiterleiten bzw.
anbieten, die Scooter durch die Verkehrsüberwachung zur Seite räumen zu lassen.
Dies kann doch im Interesse einer sicheren und ordnungsgemäßen Verkehrsregelung
nicht hingenommen werden. Daher ist von Interesse, wie die Stadtverwaltung, die ja die
Sondererlaubnisse erteilt, mit Auflagenverstößen umgeht bzw. diese kontrolliert.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Hoop