Anfrage Aktenzeichen BV4/081/2026

Ladesäulen für E-Mobilität im linksrheinischen Düsseldorf?, Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staack

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Pariser Straße 41 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 2Dokumente 16. April 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Gibt es eine konkrete Planung für den weiteren Ausbau von Ladesäulen auf Flächen im öffentlichen Raum in den linksrheinischen Stadteilen für die nächsten drei Jahre – insbesondere unter Berücksichtigung der Bedarfe in Wohngebieten, Gewerbegebieten und öffentlichen Einrichtungen?
  2. Welche Förderprogramme (zum Beispiel von Bund, Land oder EU) können aktuell genutzt werden, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu finanzieren?
  3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die geplanten Ladesäulen den Anforderungen an Nutzerfreundlichkeit (zum Beispiel Barrierefreiheit, einfache Bezahlmöglichkeiten) und Zukunftssicherheit (zum Beispiel Kompatibilität mit neuen Technologien, Skalierbarkeit) gerecht werden?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die aktuelle weltpolitische Lage – geprägt von Energiekrisen, geopolitischen Spannungen und der dringenden Notwendigkeit, die Abhängigkeit von fossilen Brenn- stoffen zu reduzieren – unterstreicht die Bedeutung einer beschleunigten Verkehrswende. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist dabei ein zentraler Hebel, um Klimaziele zu erreichen, die lokale Wertschöpfung zu stärken und die Lebensqualität in unserer Stadt nachhaltig zu verbessern.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. April 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · BV4/081/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Antwort der Verwaltung zu TOP 15 - Ladesäulen für E-Mobilität im linksrheinischen Düsseldorf

Dateidatum im RIS: 07.07.2026 · Amtliches Original (PDF)

BV4/081/2026 Anfrage des Bezirksvertreters Marco Staack in der Bezirksvertretung 4 am 29.04.2026 hier: Ladesäulen für E-Mobilität im linksrheinischen Düsseldorf?

Frage 1:

Gibt es eine konkrete Planung für den weiteren Ausbau von Ladesäulen auf Flächen im öffentlichen Raum in den linksrheinischen Stadteilen für die nächsten drei Jahre - insbesondere unter Berücksichtigung der Bedarfe in Wohngebieten, Gewerbegebieten und öffentlichen Einrichtungen?

Antwort:

Für die nächsten drei Jahre ist eine Verdichtung der Ladeinfrastruktur in Ober- und Niederkassel geplant sowie der kontinuierliche Ausbau für Lörick und Heerdt. Hierbei geht es ausschließlich um den öffentlichen Raum in den Wohngebieten. Ladeinfrastruktur in den Gewerbegebieten wird unter anderem aus logistischen Gründen von den Firmen auf den firmeneigenen Flächen aufgebaut. Planungen für Ladeinfrastruktur an öffentlichen Einrichtungen sind zurzeit nicht geplant, werden aber bei Bedarf entsprechend geprüft.

Frage 2:

Welche Förderprogramme (zum Beispiel von Bund, Land oder EU) können aktuell genutzt werden, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu finanzieren?

Antwort:

Vom Bundesministerium Verkehr (BMV) gibt es momentan ein Förderprogramm für die Installation von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (MWIKE) fördert sowohl öffentlich wie auch nicht öffentliche Ladeinfrastruktur für Unternehmen. Unter der Website: https://www.elektromobilitaet.nrw sind hierzu weitere Informationen zu finden.

Frage 3:

Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die geplanten Ladesäulen den Anforderungen an Nutzerfreundlichkeit (zum Beispiel Barrierefreiheit, einfache Bezahlmöglichkeiten) und Zukunftssicherheit (zum Beispiel Kompatibilität mit neuen Technologien, Skalier- barkeit) gerecht werden?

Antwort:

Der Gesetzgeber macht entsprechende Vorgaben, zum Beispiel für die Bezahl- möglichkeit und die Barrierefreiheit. Diese sind in der Ladesäulenverordnung (LSV) und in der AFIR (Alternativ Fuels Infrastructure Regulation der EU) geregelt. Die Verwaltung prüft alle neuen Technologien und erteilt den Betreibern dieser neuen Technologien, wenn sinnvoll und machbar, dann auch eine Sondernutzungs- genehmigung. Gutes Beispiel sind die in Betrieb befindlichen Bordsteinlader sowie die Laternenlader.

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · BV4/081/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Antwort der Verwaltung zu TOP 15 - Ladesäulen für E-Mobilität im linksrheinischen Düsseldorf · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 15

    Bezirksvertretung 4. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV4/081/2026