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Title: Anfrage
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586207.pdf
Published Time: 2026-05-07T09:44:00.000Z
Number of Pages: 2
Markdown Content:
BV3/116/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 07.05.2026
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bezirksvertretung 3
An den
Herrn Bezirksbürgermeister
Dr. Thorsten Graeßner
c/o Bezirksverwaltungsstelle 3
Bachstraße 145
40217 Düsseldorf
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 19.05.2026
# Betrifft:
Notanlaufpunkte im Stadtbezirk 3 – Planung, Kommunikation und Einbindung der
Bevölkerung (Anfrage Bündnis 90/Die Grünen)
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Dr. Graßner,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgende Anfrage in der Sitzung der
Bezirksvertretung 3 beantworten zu lassen:
1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich der Einrichtung von
Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 3, und welche konkreten Standorte sind nach
aktuellem Stand vorgesehen?
2. Wie ist sichergestellt, dass die Bevölkerung im Krisenfall schnell,
niedrigschwellig und inklusiv – d. h. unter Berücksichtigung von Sprachbarrieren,
Behinderungen und eingeschränkter Medienzugänglichkeit – über die Standorte
und Leistungen der Notanlaufpunkte informiert wird?
3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Standorte so verteilt werden, dass alle
Bevölkerungsgruppen im Bezirk gleich kurze Wege zu einem Notanlaufpunkt
haben, die Kapazitäten der Nachfrage entsprechend ausgelegt sind und die
Planung angesichts des fortschreitenden Bevölkerungswachstums flexibel
angepasst werden kann?
Begründung:
Der großflächige Stromausfall in Berlin zu Jahresbeginn 2026 sowie das
Starkregenereignis im Juli 2021 haben deutlich gemacht, dass Krisenereignisse auch in
städtischen Gebieten erhebliche Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der
Bevölkerung haben können. Der NRW-Bericht „Unwetterereignisse – Strategien für
NRW“ empfiehlt unter Punkt 9 ausdrücklich die Planung, Vorbereitung und öffentliche
Bekanntmachung von sogenannten Katastrophenschutz-Leuchttürmen als stationäre Seite 2
Anlaufstellen, die auch bei Ausfall kritischer Infrastruktur autark betrieben werden
können.
Laut der Beantwortung einer entsprechenden Anfrage in der Bezirksvertretung 8
(BV8/075/2026) befindet sich die Einrichtung von Notanlaufpunkten in Düsseldorf in
Vorbereitung; gesamtstädtisch sind 60 Standorte geplant. Gleichzeitig hält die
Verwaltung fest, dass konkrete Standorte erst bei Aktivierung veröffentlicht werden
sollen. Dieser Ansatz ist in mehrfacher Hinsicht unzureichend: Ein ausschließlich
reaktives Informationsmodell – d. h. die Bevölkerung erst im Krisenfall zu informieren –
widerspricht dem Grundsatz einer vorausschauenden Krisenvorsorge und ist für
vulnerable Gruppen (insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen,
Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse sowie Personen ohne regelmäßigen
Medienkonsum) mit erheblichen Risiken verbunden.
Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass Einrichtungen mit besonderer Verantwortung
für schutzbedürftige Personengruppen – wie Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten,
Schulen, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und Behinderteneinrichtungen –
frühzeitig in die Notfallplanung einbezogen werden, damit diese ihre eigenen
Notfallkonzepte, Evakuierungsmaßnahmen und Betreuungsangebote an die städtische
Planung anpassen können. Der derzeitige Planungsstand lässt offen, ob und in
welchem Umfang diese Einbindung bereits erfolgt.
Als bevölkerungsreichster Stadtbezirk Düsseldorfs kommt dem Stadtbezirk 3 bei der
Notfallvorsorge eine besondere Bedeutung zu. Zugleich weist er eine heterogene
Siedlungsstruktur auf. Dichtbesiedelte urbane Viertel und dünner besiedelte, ländlich
geprägte Bereiche stellen unterschiedliche Anforderungen an die Erreichbarkeit und
Kapazität von Notanlaufpunkten. Eine rein flächen- oder bevölkerungsproportionale
Verteilung der Standorte würde dieser Komplexität nicht gerecht. Es braucht eine
differenzierte Planung, die gleich kurze Wege für alle Bevölkerungsgruppen
gewährleistet und gleichzeitig ausreichende Kapazitäten dort konzentriert, wo der
Bedarf am größten ist.
Hinzu kommt die Frage der Schutzräume: Die Verwaltung hat in der Beantwortung der
Anfrage BV8/075/2026 mitgeteilt, dass es derzeit keine Schutzräume im Stadtgebiet gibt
und der Bund noch an einer entsprechenden Richtlinie arbeitet. Als Landeshauptstadt
Nordrhein-Westfalens trägt Düsseldorf eine besondere Verantwortung und sollte nicht
ausschließlich auf die noch ausstehende Bundesrichtlinie warten, sondern eigenständig
geeignete Gebäude und Standorte identifizieren und der Bevölkerung bekannt machen.
Mit freundlichen Grüßen
Vera Esders
Maria-Catharina Brenig