Anfrage Aktenzeichen BV3/116/2026

Grüne fragen nach Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 3

Amtlicher Titel: Notanlaufpunkte im Stadtbezirk 3 – Planung, Kommunikation und Einbindung der Bevölkerung (Anfrage Bündnis 90/Die Grünen)

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Bachstraße 145 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Mai 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte am 7. Mai 2026 eine Anfrage zu Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 3. Die Bezirksvertretung 3 wird am 19. Mai 2026 darüber beraten. Ziel ist die Planung und Einbindung der Bevölkerung.

Einordnung

Die Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen trägt den Titel "Notanlaufpunkte im Stadtbezirk 3 – Planung, Kommunikation und Einbindung der Bevölkerung". Sie wurde am 7. Mai 2026 erstellt und bezieht sich auf die Notanlaufpunkte im Stadtbezirk 3. Die Bezirksvertretung 3 wird sich in einer Sitzung am 19. Mai 2026 um 17:00 Uhr mit dieser Anfrage befassen.

Hintergrund

Notanlaufpunkte sind wichtige Einrichtungen, die in Krisensituationen Unterstützung bieten. Die Anfrage zielt darauf ab, die Planung und Kommunikation dieser Punkte zu verbessern und die Bevölkerung einzubeziehen.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 19. Mai 2026 wird die Möglichkeit bieten, die Anliegen der Grünen zu diskutieren und möglicherweise Beschlüsse zu fassen.

Nächste Schritte

Die Bezirksvertretung 3 wird am 19. Mai 2026 über die Anfrage beraten. Ein Ergebnis der Sitzung steht noch aus.

Die wichtigsten Punkte

  • Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zu Notanlaufpunkten
  • Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 19. Mai 2026
  • Ziel: Planung und Einbindung der Bevölkerung

Themen

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Beschluss & Empfehlung

  • NRW“ empfiehlt unter Punkt 9 ausdrücklich die Planung, Vorbereitung und öffentliche
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Title: Anfrage URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00586207.pdf Published Time: 2026-05-07T09:44:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV3/116/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 07.05.2026 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung 3 An den Herrn Bezirksbürgermeister Dr. Thorsten Graeßner c/o Bezirksverwaltungsstelle 3 Bachstraße 145 40217 Düsseldorf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 19.05.2026 # Betrifft: Notanlaufpunkte im Stadtbezirk 3 – Planung, Kommunikation und Einbindung der Bevölkerung (Anfrage Bündnis 90/Die Grünen) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Dr. Graßner, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgende Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung 3 beantworten zu lassen: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich der Einrichtung von Notanlaufpunkten im Stadtbezirk 3, und welche konkreten Standorte sind nach aktuellem Stand vorgesehen? 2. Wie ist sichergestellt, dass die Bevölkerung im Krisenfall schnell, niedrigschwellig und inklusiv – d. h. unter Berücksichtigung von Sprachbarrieren, Behinderungen und eingeschränkter Medienzugänglichkeit – über die Standorte und Leistungen der Notanlaufpunkte informiert wird? 3. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Standorte so verteilt werden, dass alle Bevölkerungsgruppen im Bezirk gleich kurze Wege zu einem Notanlaufpunkt haben, die Kapazitäten der Nachfrage entsprechend ausgelegt sind und die Planung angesichts des fortschreitenden Bevölkerungswachstums flexibel angepasst werden kann? Begründung: Der großflächige Stromausfall in Berlin zu Jahresbeginn 2026 sowie das Starkregenereignis im Juli 2021 haben deutlich gemacht, dass Krisenereignisse auch in städtischen Gebieten erhebliche Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der Bevölkerung haben können. Der NRW-Bericht „Unwetterereignisse – Strategien für NRW“ empfiehlt unter Punkt 9 ausdrücklich die Planung, Vorbereitung und öffentliche Bekanntmachung von sogenannten Katastrophenschutz-Leuchttürmen als stationäre Seite 2 Anlaufstellen, die auch bei Ausfall kritischer Infrastruktur autark betrieben werden können. Laut der Beantwortung einer entsprechenden Anfrage in der Bezirksvertretung 8 (BV8/075/2026) befindet sich die Einrichtung von Notanlaufpunkten in Düsseldorf in Vorbereitung; gesamtstädtisch sind 60 Standorte geplant. Gleichzeitig hält die Verwaltung fest, dass konkrete Standorte erst bei Aktivierung veröffentlicht werden sollen. Dieser Ansatz ist in mehrfacher Hinsicht unzureichend: Ein ausschließlich reaktives Informationsmodell – d. h. die Bevölkerung erst im Krisenfall zu informieren – widerspricht dem Grundsatz einer vorausschauenden Krisenvorsorge und ist für vulnerable Gruppen (insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse sowie Personen ohne regelmäßigen Medienkonsum) mit erheblichen Risiken verbunden. Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass Einrichtungen mit besonderer Verantwortung für schutzbedürftige Personengruppen – wie Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und Behinderteneinrichtungen – frühzeitig in die Notfallplanung einbezogen werden, damit diese ihre eigenen Notfallkonzepte, Evakuierungsmaßnahmen und Betreuungsangebote an die städtische Planung anpassen können. Der derzeitige Planungsstand lässt offen, ob und in welchem Umfang diese Einbindung bereits erfolgt. Als bevölkerungsreichster Stadtbezirk Düsseldorfs kommt dem Stadtbezirk 3 bei der Notfallvorsorge eine besondere Bedeutung zu. Zugleich weist er eine heterogene Siedlungsstruktur auf. Dichtbesiedelte urbane Viertel und dünner besiedelte, ländlich geprägte Bereiche stellen unterschiedliche Anforderungen an die Erreichbarkeit und Kapazität von Notanlaufpunkten. Eine rein flächen- oder bevölkerungsproportionale Verteilung der Standorte würde dieser Komplexität nicht gerecht. Es braucht eine differenzierte Planung, die gleich kurze Wege für alle Bevölkerungsgruppen gewährleistet und gleichzeitig ausreichende Kapazitäten dort konzentriert, wo der Bedarf am größten ist. Hinzu kommt die Frage der Schutzräume: Die Verwaltung hat in der Beantwortung der Anfrage BV8/075/2026 mitgeteilt, dass es derzeit keine Schutzräume im Stadtgebiet gibt und der Bund noch an einer entsprechenden Richtlinie arbeitet. Als Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens trägt Düsseldorf eine besondere Verantwortung und sollte nicht ausschließlich auf die noch ausstehende Bundesrichtlinie warten, sondern eigenständig geeignete Gebäude und Standorte identifizieren und der Bevölkerung bekannt machen. Mit freundlichen Grüßen Vera Esders Maria-Catharina Brenig

KI-gestützt aufbereitet am 8. Mai 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/116/2026