Anfrage Aktenzeichen SENR/003/2026

Planungen zur Umsetzung von Tempo 30 und Fortschreibung des Mobilitätsplan D

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
2Dokumente 29. Mai 2026veröffentlicht

Worum es geht

Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage, nicht aus einer Feststellung der Verwaltung. Zugeordnete und geprüfte Antworttexte stehen gesondert auf dieser Seite.

Die Fragen der Anfrage

  1. Wann wird die Umsetzung des im Lärmaktionsplan IV (LAP IV) aufgelisteten Straßen in Tempo 30-Streckenabschnitte abgeschlossen sein?
  2. Bestehen Planungen für Tempobeschränkungen an Hauptverkehrsstraßen mit Wohnbevölkerung mit erheblicher Lärmbelastung zum Gesundheitsschutz der Anwohner*innen über den LAP IV hinaus (z. B. Ost-, Kölner-, Eller-, Ulmenstraße, Fürstenwall)?
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Sehr geehrter Herr Auler, der Ordnungs- und Verkehrsausschusses hat in seiner Sitzung am 15.04.2026 den Antrag des Seniorenrates der Landeshauptstadt Düsseldorf ‚Tempo 30 wirkt: Für eine Balance von Lebensqualität und verkehrlichen Anforderung' abweichend beschlossen und zudem auf den Mobilitätplan D verwiesen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 29. Mai 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Amtliche Inhalte · SENR/003/2026

Das antwortet die Verwaltung

Hier lesen Sie den vollständigen ausgelesenen Text der zugeordneten Dokumente, keine neu erzeugte Zusammenfassung. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand und belegen keine spätere Umsetzung.

Beantwortung

Dateidatum im RIS: 24.06.2026 · Amtliches Original (PDF)

SENR/003/2026 Beigeordnete Cornelia Zuschke Anfrage des Seniorenrats zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 24.06.2026: Planungen zur Umsetzung von Tempo 30 und Fortschreibung des Mobilitätsplan D

Frage 1:

Wann wird die Umsetzung des im Lärmaktionsplan IV (LAP IV) aufgelisteten Straßen in Tempo 30-Streckenabschnitte abgeschlossen sein?

Antwort:

Die in Tabelle 12 (Maßnahmenplan des LAP IV zur Lärmminderung) des Lärmaktionsplans genannten straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen werden bis Ende 2026 bzw. mit Einfüh- rung der 2. Stufe des Rheintaktes umgesetzt. Die Maßnahmen, die von der Umsetzung der 2. Stufe des Rheintaktes abhängig sind, sind in der Tabelle entsprechend markiert.

Frage 2:

Bestehen Planungen für Tempobeschränkungen an Hauptverkehrsstraßen mit Wohnbevölke- rung mit erheblicher Lärmbelastung zum Gesundheitsschutz der Anwohner*innen über den LAP IV hinaus (z. B. Ost-, Kölner-, Eller-, Ulmenstraße, Fürstenwall)?

Antwort:

In Anlage 1 des Lärmaktionsplanes IV sind 371 Straßenabschnitte aufgelistet, bei denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung für den Straßen- und Straßenbahnverkehr weiterhin überschritten sind. Entsprechend der personellen Kapazitäten wird die Verwaltung die bereits umgesetzten Maßnahmen auf Ihre Wirksamkeit überprüfen sowie -unter anderem- die Redu- zierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als lärmmindernde Maßnahme den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen. In der Anlage 2 des Lärmaktionsplanes ist dokumentiert, dass bereits lärmmindernde Maß- nahmen für Straßenabschnitte der Ellerstraße, des Fürstenwalls, der Kölner Straße und der Ulmenstraße getroffen worden sind und entweder umgesetzt wurden oder sich noch in Prüfung befinden. Ein wichtiger Anhaltspunkt für die Priorisierung einer erforderlichen straßenverkehrs- rechtlichen Einzelfallprüfung stellt die Lärmkennziffer dar, die maßgeblich aus der Anzahl der jeweils betroffenen Einwohner ermittelt wird.

Frage 3:

Welche Straßen sollen außerdem mit welcher Priorisierung in der Umsetzung des Grundge- dankens ´Tempo 30' für mehr Sicherheit und Gesundheitsvorsorge innerhalb der Fortschrei- bung des Mobilitätsplans D einbezogen werden?

Antwort:

Der SUMP (Sustainable Urban Mobility Plan) wird keine strecken- oder zonenbezogenen Aus- sagen zur Geschwindigkeitsregelung im Stadtgebiet treffen. Die Anordnung von Tempo 30 bleibt eine Einzelfallentscheidung der Straßenverkehrsbehörde auf Basis eines notwendigen gemeindlichen Einvernehmens. Das im Rahmen des SUMP zu erstellende Kernstraßennetz für den Kfz-Verkehr bietet der Straßenverkehrsbehörde eine Abwägungshilfe, ist jedoch nicht bindend. Seite 1 von 1

Bei Tabellen und abweichender Lesereihenfolge ist das Original-PDF maßgeblich. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

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Vorgang · SENR/003/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Den vollständigen ausgelesenen Text finden Sie im Inhaltsbereich dieser Seite.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 6.1

    Seniorenrat. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

  3. Schriftliche Antwort

    Beantwortung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Sitzung · TOP 4.2

    Ordnungs- und Verkehrsausschuss. Amtlicher Vermerk: „zur Kenntnis genommen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SENR/003/2026