Anfrage Aktenzeichen BV2/270/2026

Toilettennutzung im Drogenhilfezentrum - Anfrage der CDU-Fraktion

Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.

Schriftliche Antwortdokumente zugeordnet Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
Eduard-Schloemann-Straße 55 · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 2Dokumente 23. September 2026veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Nach unserer Information verfügt das Drogenhilfezentrum über Toiletten, die auch von den Drogensüchtigen genutzt werden könnten. Dennoch kommt es nach Berichten von Anwohnern immer wieder vor, dass Drogensüchtige ihre Notdurften an öffentlichen Orten verrichten.

Auszug aus „Sachdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Vorgang · BV2/270/2026

Antwort und Verlauf an einem Ort

Ein schriftliches Antwortdokument ist dieser Vorlage eindeutig zugeordnet. Sie können die ausgelesenen Antworten direkt unten lesen.

Die Quellen haben sich seit der letzten Einordnung geändert. Bis zur erneuten Prüfung werden die amtlichen Inhalte ohne die bisherige Zusammenfassung angezeigt.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Schriftliche Antwort

    Beantwortung BV2 270 2026 Toilettennutzung im Drogenhilfezentrum · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Sitzung · TOP 6.9

    Bezirksvertretung 2. Amtlicher Vermerk: „beantwortet“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Antworten zum Nachlesen

Automatisch aus den eindeutig zugeordneten Antwortdokumenten ausgelesen. Die Darstellung von Tabellen und Zeilenumbrüchen kann vom Original abweichen.

Beantwortung BV2 270 2026 Toilettennutzung im Drogenhilfezentrum

Dateidatum: 05.10.2026 · Original-PDF

Sitzung: 06.10.2026 Vorlagennummer BV2/270/2026 Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.09.2026 hier: Toilettennutzung im Drogenhilfezentrum Frage 1: Warum kann die Verwaltung oder der Ordnungsdienst nicht dafür sorgen, dass die Drogensüchtigen die Toiletten innerhalb des Drogenhilfezentrums nutzen, sondern im öffentlichen Raum ihre Notdurften verrichten? Antwort: Zunächst ist klarzustellen, dass es sich bei der in der Anfrage bezeichneten Einrichtung nicht um ein „Drogenhilfezentrum", sondern vermutlich um das Suchthilfezentrum an der Flurstraße handelt. Das Suchthilfezentrum verfügt über Toiletten, die den Klientinnen und Klienten im Rahmen der dort angebotenen Hilfen zur Verfügung stehen. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine öffentliche Toilettenanlage für sämtliche Personen, die sich im Bereich des Karl- Wagner-Platzes und der angrenzenden Bereiche aufhalten. Zudem kann aus dem Aufenthalt einer Person im öffentlichen Raum nicht auf eine Suchterkrankung oder eine Zugehörigkeit zum Suchthilfezentrum geschlossen werden. Ordnungsrechtliche Fragestellungen und Angebote der Suchthilfe sind daher voneinander zu unterscheiden. Seite 1 von 1

Maßgeblich bleiben die Originaldokumente. Die Quellenbasis und die zugehörigen Datumsangaben stehen im Vorgangsverlauf.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV2/270/2026