Werbung auf Telekom-Kasten - Anfrage von Frau Nübold (Fraktion BÜ90/DIE GRÜNEN) -
Eine Frage einer Fraktion oder eines Ratsmitglieds an die Verwaltung.
Worum es geht
Die folgenden Fragen stammen aus der Anfrage. Sie sind keine Feststellungen der Verwaltung; Antworten und Beratungsstand stehen gesondert im Verlauf.
Aus „Anfrage“
Die Verwaltung wird gebeten darüber Auskunft zu erteilen, ob das Anbringen eines Werbe-Displays auf dem Telekom-Kasten an der Frankfurter Straße gegenüber der Aral-Tankstelle genehmigungspflichtig ist und ggfs. die Gründe für eine erteilte Genehmigung zu erläutern.
Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“
An der genannten Stelle ist eine Fußgänger-Ampel eingerichtet. Auf der Ostseite der Frankfurter Straße steht in der Sichtachse der auf der Westseite wartenden Fußgänger/Radfahrer ein Kasten der Telekom. Auf diesem ist seit einigen Monaten ein stark leuchtendes Display mit wechselnden Werbebotschaften angebracht. Insbesondere in der Dämmerung und in den Nachtstunden stellt dies eine erhebliche Ablenkung der Wartenden vom Straßenverkehr dar und erscheint daher unangebracht.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 22. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · BV10/169/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Anfrage · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Weitere Unterlage
Beantwortung zur Vorlage BV10_169_2026 · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 6.6
Bezirksvertretung 10. Amtlicher Vermerk: „schriftlich beantwortet“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV10/169/2026