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Title: Antrag
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592306.pdf
Published Time: 2026-07-02T09:37:00.000Z
Number of Pages: 3
Markdown Content:
RAT/403/2026
> Xöffentlich nicht öffentlich
> Düsseldorf, 01.07.2026
An den
Vorsitzenden des Rates
der Landeshauptstadt Düsseldorf
Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller
Betrifft:
> Antrag der AfD-Ratsfraktion: Errichtung eines kommunalen Ausreisezentrums am
> Düsseldorfer Flughafen zur effizienten Umsetzung bestehender Ausreiseverpflichtungen
> Antrag:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung eines kommunalen Düsseldorfer
Ausreisezentrums (Remigrationszentrums) in unmittelbarer Nähe des Düsseldorfer
Flughafens zu prüfen. Ziel des Ausreisezentrums ist die flughafennahe Unterbringung
ausreisepflichtiger Personen (abgelehnte Asylbewerber sowie Geduldete ohne
Bleibeperspektive) zur zeitnahen und kontinuierlichen Durchführung rechtmäßiger
Rückführungen.
2. Die Verwaltung wird neben der Prüfung einer räumlichen Einbindung in die
bestehende Flughafeninfrastruktur ferner beauftragt, die Kosten für Planung, Bau,
Betrieb und Personal dieser kommunalen Einrichtung darzustellen.
3. Dabei sind Einsparpotenziale durch effizientere Rückführungen zu berücksichtigen.
Ebenso ist zu prüfen, inwieweit durch eine Zusammenarbeit mit dem Land NRW,
welches ein sog. „Asylgrenzzentrum“ in der Umgebung des Düsseldorfer Flughafens
errichten wird, organisatorische oder Kostenvorteile umgesetzt werden können.
Schlussendlich wird die Verwaltung beauftragt, Fördermöglichkeiten durch Land oder
Bund zu identifizieren.
> Begründung:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf steht – wie viele Kommunen – vor der Aufgabe,
bestehende gesetzliche Ausreisepflichten rechtsstaatlich, wirksam, effizient und ohne
vermeidbare Verzögerungen umzusetzen. Vollzugsdefizite sind so weit als möglich
im Interesse der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates zu reduzieren. Seite 2
In der Antwort auf Anfrage der AfD Ratsfraktion Düsseldorf (RAT/002/2026) zur Zahl
und Kosten von abgelehnten bzw. geduldeten Asylbewerbern in Düsseldorf wurde
deutlich, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf im Jahr 2025 immer noch
durchschnittlich 1600 ausreisepflichtige Personen versorgt. Fehlende
Unterbringungskapazitäten in Flughafennähe, adäquate Transportlogistik sowie
organisatorische Schwächen führen zu Verzögerungen oder gar Ausfall geplanter
Rückführungen. Dies bindet erhebliche personelle Ressourcen der kommunalen
Ausländerbehörde, führt zu Mehrkosten sowie einem vermeidbaren Vollzugsdefizit.
Ein flughafennahes kommunales Ausreisezentrum ermöglicht eine deutliche
Verbesserung der Abläufe. Der Betrieb dieses Ausreisezentrum wäre durch die
kommunale Ausländerbehörde in Zusammenarbeit mit Sicherheitsdiensten,
Sozialdiensten und einer grundlegenden medizinischen Betreuung zu leisten.
Ausreisepflichtige Personen würden dort bis zu ihrem Abflug zentral untergebracht
und grundlegend versorgt werden. Ein Verlassen der Anlage ist grundsätzlich nicht
vorgesehen, um Untertauchen, Terminabsagen, kurzfristige Transportprobleme und
erneute Verlegungen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Gleichzeitig wird
eine kontinuierliche und planbare Durchführung von Abschiebungen im Rahmen der
geltenden Gesetze und des Rechtsstaates ermöglicht.
In einer ersten Umsetzungsstufe können – sofern notwendig – temporäre, modulare
Unterbringungslösungen (z. B. Containeranlagen) errichtet werden. Mittelfristig ist
der Aufbau einer dauerhaften und gesicherten Einrichtung mit einer Kapazität von bis
zu 100 Personen vorzusehen. Dabei bietet sich an, eine Zusammenarbeit mit dem
Land NRW, welches ein sog. „Asylgrenzzentrum“ in der Umgebung des Düsseldorfer
Flughafens errichten wird, in Erwägung zu ziehen, um bspw. bestimmte
Einrichtungen gemeinsam zu nutzen.
Mit der Errichtung eines kommunalen Ausreisezentrums am Düsseldorfer Flughafen
schafft die Landeshauptstadt Düsseldorf die Voraussetzungen für eine sachgerechte,
effiziente und rechtskonforme Umsetzung bestehender Ausreisepflichten. Das
Vorhaben trägt zur Handlungsfähigkeit der Kommune bei und stärkt die
Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns im Bereich des Ausländerrechts. Ebenso wird
das Vertrauen in den Rechtsstaat durch Aufhebung evidenter Vollzugsdefizite
gestärkt.
Langfristig werden Kommune und Verwaltung durch die Reduzierung des
organisatorischen Aufwands für die kommunale Ausländerbehörde erheblich
entlastet. Zudem ist eine deutliche Verringerung von Mehrkosten durch gescheiterte
oder verschobene Abschiebungen anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen, Für die Richtigkeit:
Elmar Salinger
Fraktionsvorsitzender Thomas Krabbe
AfD Ratsfraktion Seite 3