Antrag AfD Aktenzeichen RAT/403/2026

Antrag der AfD-Ratsfraktion: Errichtung eines kommunalen Ausreisezentrums am Düsseldorfer Flughafen zur effizienten Umsetzung bestehender Ausreiseverpflichtungen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 2. Juli 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Aus „Antrag“

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung eines kommunalen Düsseldorfer Ausreisezentrums (Remigrationszentrums) in unmittelbarer Nähe des Düsseldorfer Flughafens zu prüfen. Ziel des Ausreisezentrums ist die flughafennahe Unterbringung ausreisepflichtiger Personen (abgelehnte Asylbewerber sowie Geduldete ohne Bleibeperspektive) zur zeitnahen und kontinuierlichen Durchführung rechtmäßiger Rückführungen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die Landeshauptstadt Düsseldorf steht – wie viele Kommunen – vor der Aufgabe, bestehende gesetzliche Ausreisepflichten rechtsstaatlich, wirksam, effizient und ohne vermeidbare Verzögerungen umzusetzen. Vollzugsdefizite sind so weit als möglich im Interesse der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates zu reduzieren.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 2. Juli 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

+6 weitere Themen

Vorgang · RAT/403/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 35.23

    Rat. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Antrag als Text anzeigen
Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00592306.pdf Published Time: 2026-07-02T09:37:00.000Z Number of Pages: 3 Markdown Content: RAT/403/2026 > Xöffentlich nicht öffentlich > Düsseldorf, 01.07.2026 An den Vorsitzenden des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Oberbürgermeister Dr. Keller Betrifft: > Antrag der AfD-Ratsfraktion: Errichtung eines kommunalen Ausreisezentrums am > Düsseldorfer Flughafen zur effizienten Umsetzung bestehender Ausreiseverpflichtungen > Antrag: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung eines kommunalen Düsseldorfer Ausreisezentrums (Remigrationszentrums) in unmittelbarer Nähe des Düsseldorfer Flughafens zu prüfen. Ziel des Ausreisezentrums ist die flughafennahe Unterbringung ausreisepflichtiger Personen (abgelehnte Asylbewerber sowie Geduldete ohne Bleibeperspektive) zur zeitnahen und kontinuierlichen Durchführung rechtmäßiger Rückführungen. 2. Die Verwaltung wird neben der Prüfung einer räumlichen Einbindung in die bestehende Flughafeninfrastruktur ferner beauftragt, die Kosten für Planung, Bau, Betrieb und Personal dieser kommunalen Einrichtung darzustellen. 3. Dabei sind Einsparpotenziale durch effizientere Rückführungen zu berücksichtigen. Ebenso ist zu prüfen, inwieweit durch eine Zusammenarbeit mit dem Land NRW, welches ein sog. „Asylgrenzzentrum“ in der Umgebung des Düsseldorfer Flughafens errichten wird, organisatorische oder Kostenvorteile umgesetzt werden können. Schlussendlich wird die Verwaltung beauftragt, Fördermöglichkeiten durch Land oder Bund zu identifizieren. > Begründung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf steht – wie viele Kommunen – vor der Aufgabe, bestehende gesetzliche Ausreisepflichten rechtsstaatlich, wirksam, effizient und ohne vermeidbare Verzögerungen umzusetzen. Vollzugsdefizite sind so weit als möglich im Interesse der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates zu reduzieren. Seite 2 In der Antwort auf Anfrage der AfD Ratsfraktion Düsseldorf (RAT/002/2026) zur Zahl und Kosten von abgelehnten bzw. geduldeten Asylbewerbern in Düsseldorf wurde deutlich, dass die Landeshauptstadt Düsseldorf im Jahr 2025 immer noch durchschnittlich 1600 ausreisepflichtige Personen versorgt. Fehlende Unterbringungskapazitäten in Flughafennähe, adäquate Transportlogistik sowie organisatorische Schwächen führen zu Verzögerungen oder gar Ausfall geplanter Rückführungen. Dies bindet erhebliche personelle Ressourcen der kommunalen Ausländerbehörde, führt zu Mehrkosten sowie einem vermeidbaren Vollzugsdefizit. Ein flughafennahes kommunales Ausreisezentrum ermöglicht eine deutliche Verbesserung der Abläufe. Der Betrieb dieses Ausreisezentrum wäre durch die kommunale Ausländerbehörde in Zusammenarbeit mit Sicherheitsdiensten, Sozialdiensten und einer grundlegenden medizinischen Betreuung zu leisten. Ausreisepflichtige Personen würden dort bis zu ihrem Abflug zentral untergebracht und grundlegend versorgt werden. Ein Verlassen der Anlage ist grundsätzlich nicht vorgesehen, um Untertauchen, Terminabsagen, kurzfristige Transportprobleme und erneute Verlegungen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Gleichzeitig wird eine kontinuierliche und planbare Durchführung von Abschiebungen im Rahmen der geltenden Gesetze und des Rechtsstaates ermöglicht. In einer ersten Umsetzungsstufe können – sofern notwendig – temporäre, modulare Unterbringungslösungen (z. B. Containeranlagen) errichtet werden. Mittelfristig ist der Aufbau einer dauerhaften und gesicherten Einrichtung mit einer Kapazität von bis zu 100 Personen vorzusehen. Dabei bietet sich an, eine Zusammenarbeit mit dem Land NRW, welches ein sog. „Asylgrenzzentrum“ in der Umgebung des Düsseldorfer Flughafens errichten wird, in Erwägung zu ziehen, um bspw. bestimmte Einrichtungen gemeinsam zu nutzen. Mit der Errichtung eines kommunalen Ausreisezentrums am Düsseldorfer Flughafen schafft die Landeshauptstadt Düsseldorf die Voraussetzungen für eine sachgerechte, effiziente und rechtskonforme Umsetzung bestehender Ausreisepflichten. Das Vorhaben trägt zur Handlungsfähigkeit der Kommune bei und stärkt die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns im Bereich des Ausländerrechts. Ebenso wird das Vertrauen in den Rechtsstaat durch Aufhebung evidenter Vollzugsdefizite gestärkt. Langfristig werden Kommune und Verwaltung durch die Reduzierung des organisatorischen Aufwands für die kommunale Ausländerbehörde erheblich entlastet. Zudem ist eine deutliche Verringerung von Mehrkosten durch gescheiterte oder verschobene Abschiebungen anzunehmen. Mit freundlichen Grüßen, Für die Richtigkeit: Elmar Salinger Fraktionsvorsitzender Thomas Krabbe AfD Ratsfraktion Seite 3

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/403/2026