Antrag AfD Aktenzeichen BAU/026/2026

AfD will PV‑Projekt am Düsseldorfer Rathaus stoppen

Amtlicher Titel: Stopp der weiteren Planung und Machbarkeitsprüfung einer Photovoltaikanlage auf dem Düsseldorfer Rathauskomplex - Antrag der AfD-Ratsfraktion -

Amtlich verknüpfter Verlauf Unterlagen und Sitzungstermine werden unter dieser bestehenden Adresse fortgeschrieben.
13. Oktober 2026nächster Termin 1Dokument 5. Oktober 2026veröffentlicht

Vorgang · BAU/026/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt, ohne neue KI-Zusammenfassung. Die Zuordnung einer Antwort bestätigt nicht, dass jede Frage vollständig geklärt ist.

Das Wichtigste

Die AfD‑Ratsfraktion beantragt im Bauausschuss, sämtliche Planungs‑ und Machbarkeitsarbeiten für eine Photovoltaikanlage am Düsseldorfer Rathauskomplex sofort einzustellen. Gleichzeitig soll die bereits beantragte Haushaltsmittelzuweisung für das Projekt (Burgplatz 1) zurückgestellt werden. Die Fraktion fordert, die verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen auf wirtschaftlichere PV‑Standorte zu konzentrieren.

Warum wichtig

Bürger:innen erhalten Klarheit, dass keine Mittel für ein Projekt ohne Kostengrundlage und mit denkmalpflegerischen Risiken gebunden werden – und dass vorhandene Fördergelder lieber in effizientere Solaranlagen fließen.

Die Details

  • Planungsstopp: Alle weiteren Planungs‑, Untersuchungs‑ und Machbarkeitsschritte für das PV‑Projekt am Rathaus werden bis auf Weiteres eingestellt.
  • Haushaltsmittel: Die beantragte Mittelzuweisung für das Vorhaben (insbesondere Burgplatz 1) soll zurückgestellt werden.
  • Ressourcenlenkung: Personelle und finanzielle Mittel der Solaroffensive sollen vorrangig auf wirtschaftlichere Standorte konzentriert werden.
  • Kostenbasis: Es fehlt eine belastbare Kostenschätzung; ein Grobkostenrahmen kann wegen historischer und denkmalpflegerischer Besonderheiten nicht ermittelt werden.
  • Leistungspotenzial: Das geplante PV‑System am Rathaus würde nur rund 396 kWp liefern, während andere Anlagen bereits über 1.000 kWp erreichen.
  • Schutzwürdigkeit: Der historische Kernbau am Marktplatz ist denkmalgeschützt; PV‑Installationen könnten statische und gestalterische Eingriffe erfordern.

Einordnung

Der Antrag hat das Potenzial, städtische Mittel von einem umstrittenen, kostenunsicheren Vorhaben abzuziehen und stattdessen in bereits geplante, wirtschaftlichere Solaranlagen zu investieren. Eine Entscheidung des Bauausschusses steht noch aus, wirkt sich aber unmittelbar auf die künftige Nutzung des historischen Rathausgebäudes und die Haushaltsplanung aus.

Themen

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 4.2.1

    Bauausschuss. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

Antrag als Text anzeigen
BAU/026/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 05.10.2026 An den Vorsitzenden des Bau-Ausschusses der Landeshauptstadt Düsseldorf Herrn Andreas Hartnigk Betrifft: Stopp der weiteren Planung und Machbarkeitsprüfung einer Photovoltaikanlage auf dem Düsseldorfer Rathauskomplex - Antrag der AfD-Ratsfraktion - Sehr geehrter Herr Vorsitzender, hiermit bitte ich Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des BAU am 13.10.2026 zu nehmen und abstimmen zu lassen. Der Bauausschuss möge beschließen: 1.Sämtliche weiteren Planungs-, Untersuchungs- und Machbarkeitsschritte zur Ausstattung des Düsseldorfer Rathauskomplexes mit Photovoltaikanlagen werden bis auf Weiteres eingestellt. 2.Die Verwaltung wird gebeten, die in der Informationsvorlage BAU/010/2025 angekündigte Anmeldung von Haushaltsmitteln für dieses Vorhaben (insbesondere für den Burgplatz 1) zurückzustellen. 3.Die Verwaltung wird gebeten, die im Rahmen der Solaroffensive verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen vorrangig auf diejenigen Standorte zu konzentrieren, die sie selbst als wirtschaftlicher bewertet hat. Eine Wiederaufnahme der Planungen am Rathauskomplex erfolgt nur auf Grundlage eines erneuten, gesonderten Beschlusses des Bauausschusses, dem eine belastbare Wirtschaftlichkeits- und Kostenbetrachtung zugrunde liegt. Begründung: Mit der Informationsvorlage BAU/010/2025 wurde der Bauausschuss am 25.11.2025 über die Ergebnisse des Prüfauftrags BAU/012/2023 zur Ausstattung des Rathauskomplexes mit Photovoltaik informiert. Die AfD- Ratsfraktion hat die wirtschaftlichen Grundlagen des Vorhabens mit der Anfrage BAU/013/2026 sowie der Nachfrage BAU/019/2026 hinterfragt. Die hierzu erteilten Antworten der Verwaltung bestätigen die Bedenken der Fraktion und geben Anlass, das Vorhaben in der gegenwärtigen Haushaltslage nicht weiterzuverfolgen. Es fehlt eine belastbare Kostengrundlage. Die Verwaltung hat eingeräumt, dass eine Planung und eine damit verbundene Kostenermittlung im Rahmen des Prüfauftrags noch nicht erfolgt sind und dass aufgrund der standortspezifischen, historischen sowie denkmalpflegerischen Besonderheiten des Gebäudekomplexes derzeit nicht einmal die Benennung eines Grobkostenrahmens möglich ist. Für ein Vorhaben, dessen Kosten sich nicht einmal grob beziffern lassen, sollten keine weiteren Mittel gebunden werden. Nach Darstellung der Verwaltung ist der Rathauskomplex gegenüber anderen Standorten nachrangig. Im Zuge der Solaroffensive konnten bereits Anlagen mit einer Gesamtleistung von über 1.000 kWp errichtet werden, die dank günstigerer Standortbedingungen „wirtschaftlicher, effizienter und sparsamer zu realisieren" waren als am Rathauskomplex. Vier weitere, entsprechend priorisierte Anlagen befinden sich in der Errichtung und sollen bis 2027 ans Netz gehen. Die Verwaltung setzt die Prioritäten damit bereits selbst zulasten des Rathauskomplexes, dessen Potenzial sie mit lediglich rund 396 kWp beziffert. Die angespannte Haushaltslage der Landeshauptstadt spricht dagegen, knappe Mittel in ein nachrangiges Vorhaben zu lenken, dessen Kosten nicht beziffert werden können und dessen wirtschaftliches Ergebnis nach heutigem Kenntnisstand ungewiss und voraussichtlich ungünstig ist. Die Verwaltung selbst hat klargestellt, dass weitere Planungen nur in Abhängigkeit von personellen und finanziellen Ressourcen erfolgen können. Diese Ressourcen sollten auf die wirtschaftlicheren Standorte konzentriert werden, deren Priorisierung die Verwaltung ohnehin bereits vornimmt. Eine Fortführung der Planungen am Rathauskomplex würde demgegenüber Personal und Haushaltsmittel für einen Prüf- und Planungsprozess binden, dessen Ergebnis offen ist. Hinzu tritt die besondere Schutzwürdigkeit des Rathauskomplexes. Der historische Kernbau am Marktplatz und die angrenzenden denkmalgeschützten Gebäude prägen das Erscheinungsbild der Altstadt in herausragender Weise. Soweit Dachflächen denkmalgeschützter Gebäudeteile betroffen sind, kann eine PV-Belegung Eingriffe in die Dachlandschaft, eine statische Ertüchtigung der Dachtragwerke und denkmalbedingten Planungsmehraufwand erfordern. Diese Risiken erhöhen Aufwand und Unsicherheit zusätzlich, ohne den Nachrang des Standorts auszugleichen. Nach Auffassung der AfD-Ratsfraktion rechtfertigt ein vergleichsweise geringer Energieertrag keine Beeinträchtigung eines Baudenkmals von stadtbildprägendem Rang. Seite 2 Der vorliegende Antrag hindert die Stadt nicht am weiteren Ausbau der Photovoltaik; er lenkt die begrenzten Mittel lediglich dorthin, wo sie den größten Nutzen entfalten. Eine spätere Wiederaufnahme des Vorhabens am Rathauskomplex bleibt möglich, sobald eine belastbare Wirtschaftlichkeits- und Kostenbetrachtung vorliegt und die Haushaltslage dies zulässt. Mit freundlichen Grüßen Andreas Winter Ratsherr AfD Fraktion Seite 3

KI-gestützt aufbereitet am 5. Oktober 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BAU/026/2026