Antrag CDU/Grüne Aktenzeichen RAT/284/2026

CDU und Grüne stellen Ergänzungsantrag zur Vorlage AÖE/016/2026

Amtlicher Titel: Ergänzungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage AÖE/016/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 6. Mai 2026veröffentlicht

Zusammenfassung

Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben am 6. Mai 2026 einen Ergänzungsantrag zur Vorlage AÖE/016/2026 eingereicht. Der Rat entscheidet darüber am 7. Mai 2026 um 14:00 Uhr.

Einordnung

Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben am 6. Mai 2026 einen Ergänzungsantrag zur Vorlage AÖE/016/2026 eingereicht. Der Antrag trägt die Referenznummer RAT/284/2026. Der Rat wird am 7. Mai 2026 um 14:00 Uhr darüber entscheiden.

Hintergrund

Der Antrag zielt darauf ab, die bestehende Vorlage AÖE/016/2026 zu ergänzen. Details zum Inhalt des Antrags sind nicht veröffentlicht.

Was bedeutet das für Bürger?

Die Entscheidung des Rates könnte Auswirkungen auf die Umsetzung der Vorlage AÖE/016/2026 haben. Konkrete Folgen sind derzeit nicht bekannt.

Nächste Schritte

Der Rat wird am 7. Mai 2026 über den Antrag entscheiden.

Die wichtigsten Punkte

  • Ergänzungsantrag von CDU und Grünen
  • Vorlage AÖE/016/2026
  • Entscheidung im Rat am 7. Mai 2026 um 14:00 Uhr
  • Referenznummer RAT/284/2026
  • Antrag eingereicht am 6. Mai 2026

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  • Ergänzungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage
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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00585974.pdf Published Time: 2026-05-06T06:27:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: RAT/284/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 06.05.2026 An Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller # Betrifft: Ergänzungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage AÖE/016/2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Ergänzungsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage AÖE/016/2026 auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 07.05.2026 zu setzen und abstimmen zu lassen: Die Verwaltung wird gebeten, Maßnahmen zu prüfen und vorzuschlagen, wie die Nutzung der Biotonne und damit die Sammlung organischer Abfälle signi fikant weiter erhöht werden kann. Dabei soll auch die Einführung einer sogenannten Opt-Out-Option geprüft werden. Diese soll die regelhafte Nutzung von Biotonnen enthalten, wenn diese nicht abbestellt wird. Mit der Bau- und Planungsverwaltung sollen Mög lichkeiten gesucht werden, darauf hinzuwirken, dass bei Wohn- und Gewer beneubauten von vorneherein jeweils Standflächen für die Wertstofftonne, Papiertonne und die Biotonne bzw. -behälter vorgesehen werden. Beste hende ggf. beschränkende Regelungen bezüglich möglicher Behälter standorte sollen mit betrachtet werden . Auf den Erfahrungen mit den Papier tonnen kann dabei aufgebaut werden. Entsprechende Weiterentwicklung der Sammelbehältnisse (Stichwort Chip) und -Fahrzeuge sowie die Identifikation und Vermeidung von Fremdstoffen und Fehlwürfen sind dabei bitte ebenfalls darzustellen. Seite 2 > 1https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-14984.pdf Begründung: Der Anteil an verwertbarem organischem Abfall am Restmüllaufkommen ist mit knapp 35 % nach wie vor sehr hoch. Die Nutzung der Biotonne hat sich zwar in Düsseldorf seit ihrer kostenlosen Bereit - stellung im Teilservice ab dem Jahr 2019 stetig erhöht, dennoch bleibt die Erfassung der verwertbaren organischen Abfälle unter ihren Möglichkeiten. Damit werden wert - volle Ressourcen verschenkt. Die wöchentliche Leerung die Biotonnen seit April 2025 und die Erweiterung um Bioabfälle „nach Kochtopf“ fließen in die aktuelle Rest - müllanalyse noch nicht ein. Der nach Kompostierung entstehende Komposterde hat in Düsseldorf eine sehr gute Qualität. Diese soll nach wie vor gewährleistet bleiben. In den Bioabfällen stecken viele nützliche Nährstoffe, die als wertvoller Humus und Dünger wieder in den Naturkreislauf zurückgeführt werden können. In 77 Prozent der NRW-Kommunen besteht sogar ein Anschluss- und Benutzungs - zwang, der sich in 18 Kommunen nur auf Teilgebiete bezieht (Stand 2021). 1 Mit freundlichen Grüßen Rolf Tups Mirja Cordes Dr. Frank Schulz

KI-gestützt aufbereitet am 6. Mai 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/284/2026