FDP-Fraktion will Daten zu Bundesjugendspielen an Düsseldorfer Schulen
Amtlicher Titel: Anfrage der FDP-Ratsfraktion: Bundesjugendspiele – mehr Bewegung für Düsseldorfer Schülerinnen
Das Wichtigste
Die FDP‑Ratsfraktion hat im Sportausschuss eine Anfrage gestellt, um zu erfahren, wie viele Düsseldorfer Schulen im Schuljahr 2025/26 Bundesjugendspiele durchgeführt haben, in welcher Form sie seit 2020/21 stattfinden und ob die Verwaltung die Möglichkeit sieht, mehr Kinder über den Schulsport für den Vereinssport zu gewinnen. Ziel ist, Transparenz über die aktuelle Praxis zu schaffen und Ansatzpunkte für eine Stärkung des Schulsports zu identifizieren. Die Anfrage wird im Sportausschuss am 9. September 2026 behandelt, ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
Die Antworten könnten künftige Maßnahmen zur Förderung des Schulsports und zur Gewinnung von Kindern für den Vereinssport unterstützen.
Die Details
- Anfrage gestellt: 26. August 2026, an den Sportausschuss, Termin der Aussprache 9. September 2026
- Fragen: 1) Anzahl der Schulen mit Bundesjugendspielen 2025/26, 2) Durchführungsform seit 2020/21, 3) Möglichkeit, mehr Kinder für den Vereinssport zu gewinnen
- Begründung: Bundesjugendspiele gelten als wichtiger Beitrag zur Bewegungs‑ und Gesundheitsförderung von Kindern
- Ziel: Transparenz schaffen und Ansatzpunkte für eine Stärkung des Schulsports aufzeigen
Einordnung
Die Anfrage betrifft die Bewegungsförderung von Schülerinnen und Schülern und könnte langfristig Einfluss auf schulische Sportprogramme und die Zusammenarbeit mit Sportvereinen haben. Sie ist jedoch bislang nur ein Informationsanliegen ohne verbindliche Entscheidung.
Hintergrund
Die Bundesjugendspiele sind ein jährlicher schulischer Leichtathletikwettbewerb, bei dem Schülerinnen und Schüler ihre sportlichen Leistungen in Disziplinen wie Laufen, Springen und Werfen messen. Sie dienen der Bewegungsförderung und sollen das Interesse an sportlicher Betätigung wecken.
Themen
Beratungsweg
Sportausschuss
KI-gestützt aufbereitet am 6. September 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen SPOA/057/2026