Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE: Berichterstattung über Wohnungsleerstände aufgrund von Ausnahmen der Wohnraumschutzsatzung
Worum es geht
Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.
Aus „Begründung“
Die Linke hatte der Wohnungsaufsicht Ende 2025 circa 200 Adressen von Wohngebäuden übergeben, die trotz der geltenden Wohnraumschutzsatzung augenscheinlich leerstanden.
Im Mai 2026 fragten wir nach dem Ermittlungsstand und erhielten zur Antwort, dass es sich in 85 Fällen um gewerblichen oder „nicht schützenswerten“ Wohnraum handelt. Die möglichen Begründungen für die Einstufung von Wohnraum als „nicht schützenswert“ sind vielfältig und weit auslegbar; insbesondere eine „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ des Herstellens eines ordnungsgemäßen Zustands des Wohnraums oder eine „fehlende Marktfähigkeit“ des Wohnraums.
Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 18. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben
Themen
Vorgang · AWM/030/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Antrag · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 5.1
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AWM/030/2026