Antrag SPD/Volt Aktenzeichen RAT/444/2026

SPD/Volt will Ankauf von Bestandsimmobilien in Verdrängungs‑Quartieren ermöglichen

Amtlicher Titel: Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage RAT/410/2026

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
1Dokument 15. Juli 2026veröffentlicht

Das Wichtigste

Die SPD/Volt‑Ratsfraktion beantragt, das Baulandmodell zu erweitern, damit die Stadt den Ankauf von Bestandsimmobilien in stark von Verdrängung bedrohten Quartieren ermöglichen kann. Erworbenen Wohnraum soll an die städtische Wohnungsgesellschaft und lokale Genossenschaften übergeben und dort vermietet werden. Die Verwaltung soll alle sechs Monate dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung Bericht erstatten. Der Antrag soll am 16. Juli 2026 im Rat als Tagesordnungspunkt 35.31 behandelt werden.

Warum wichtig

Bürgerinnen und Bürger erhalten durch die Maßnahme mehr gesicherte, bezahlbare Mietwohnungen und ein stärkerer kommunaler Einfluss auf den lokalen Mietmarkt, was Verdrängung entgegenwirken kann.

Die Details

  • Antrag: SPD/Volt beantragt Änderung des Baulandmodells im Handlungsfeld „Bodenpolitik aktiv mitgestalten“.
  • Ziel: Ankauf von Bestandsimmobilien in stark von Verdrängung bedrohten Quartieren.
  • Weitergabe: Erwerbte Wohneinheiten sollen an die städtische Wohnungsgesellschaft und lokale Genossenschaften übergeben werden.
  • Berichtspflicht: Verwaltung berichtet alle sechs Monate an den Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung.
  • Umsetzung: Verfahren zum Ankauf sollen rechtlich, fachlich und wirtschaftlich machbar gestaltet werden.

Einordnung

Der Antrag zielt auf eine nachhaltige, sozial ausgewogene Wohnungspolitik ab und könnte langfristig mehr bezahlbaren Mietwohnraum schaffen. Er betrifft potenziell alle Mieterinnen und Mieter in betroffenen Stadtteilen sowie lokale Wohnungsgenossenschaften.

Hintergrund

Ein Baulandmodell ist ein städtisches Instrument, das den Erwerb und die Nutzung von Grundstücken für Wohnungsbau steuert. Der Ankauf von Bestandsimmobilien bedeutet, dass die Stadt bereits bestehende Gebäude kauft, um sie in soziale Mietwohnungen umzuwandeln und so den Wohnungsmarkt zu entlasten.

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Vorgang · RAT/444/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

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Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Sitzung · TOP 35.31.1

    Rat. Kein Ergebnisvermerk hinterlegt.

  2. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00593231.pdf Published Time: 2026-07-15T08:04:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: RAT/444/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 14.07.2026 SPD/Volt-Ratsfraktion An Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Vorsitzender des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Antrag der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16.07.2026 # Betrifft: Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage RAT/410/2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD/Volt-Ratsfraktion bittet Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16. Juli 2026 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen. Antrag: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt den Tagesordnungspunkt 35.31 abweichend mit folgenden Änderungen: Die Verwaltung wird beauftragt, das Baulandmodell im Handlungsfeld „Bodenpolitik aktiv mitgestalten“ weiterzuentwickeln und um Verfahren zu ergänzen, die den Ankauf von Bestandsimmobilien vor allem in stark von Verdrängung bedrohten Quartieren, ermöglichen. Die auf diesem Wege erworbenen Wohneinheiten werden an die städtische Wohnungsgesellschaft und die lokalen Genossenschaften weitergegeben und durch diese vermietet. Im Rahmen dieses aufzustellenden Verfahrens wird die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung alle sechs Monate über die vorgenommenen Ankäufe je nach Stadtbezirk und Flächengröße zu berichten. Ziel der Weiterentwicklung soll sein, die kommunale Liegenschafts- und Wohnungspolitik in Düsseldorf nachhaltig, sozial ausgewogen und gemeinwohlorientiert fortzuführen und dort aktiver zu gestalten, wo dies fachlich, wirtschaftlich und rechtlich machbar ist. Die Ergebnisse werden den Fachausschüssen und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Seite 2 Begründung: Für eine nachhaltige wohnungspolitische Strategie, die abseits der Dynamiken des freien Wohnungsmarktes langfristig bezahlbares Wohnen gewährleisten kann, ist ein kontinuierlicher Ankauf von Bestandsimmobilien essentiell. Damit diese Strategie Wirkung erlangt und damit die Landeshauptstadt den gewünschten direkten Einfluss auf den lokalen Mietwohnungsmarkt ausüben kann, darf die Weitergabe an die städtische Wohnungsgesellschaft und die lokalen Genossenschaften keine Option sein, sondern muss verpflichtend gestaltet werden. Nur durch eine verpflichtende Zusammenarbeit mit etablierten gemeinwohlorientierten Partnern können heute bestehende Mietverhältnisse dauerhaft gesichert und mögliche Umgehungen bundesrechtlicher Regelungen, wie der Mietpreisbremse, dauerhaft unterbunden werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Sabrina Proschmann

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KI-gestützt aufbereitet am 27. Juli 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/444/2026