Antrag zur barrierefreien Querung der Gumbertstraße
Amtlicher Titel: Barrierefreie Querung der Gumbertstraße auf Höhe Gertrudisplatz (Antrag CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Dörges-FDP)
Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.
Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion, die Grünen und die FDP beantragen eine barrierefreie Querung der Gumbertstraße auf Höhe des Gertrudisplatzes. Die Bezirksvertretung 8 entscheidet darüber am 23. April 2026 um 18:00 Uhr.
Einordnung
Der Antrag zur barrierefreien Querung der Gumbertstraße auf Höhe des Gertrudisplatzes wurde am 10. April 2026 eingereicht. Die Bezirksvertretung 8 wird am 23. April 2026 um 18:00 Uhr darüber entscheiden. Der Antrag trägt die Referenznummer BV8/085/2026.
Hintergrund
Die barrierefreie Gestaltung von Straßen und Plätzen ist wichtig für die Mobilität von Menschen mit Behinderungen. Der Antrag zielt darauf ab, die Sicherheit und Zugänglichkeit in diesem Bereich zu verbessern.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Entscheidung der Bezirksvertretung 8 könnte direkte Auswirkungen auf die Mobilität von Anwohnern und Besuchern haben. Eine barrierefreie Querung würde den Zugang zum Gertrudisplatz erleichtern.
Die wichtigsten Punkte
- Antrag zur barrierefreien Querung der Gumbertstraße
- Einreichung am 10. April 2026
- Entscheidung am 23. April 2026 um 18:00 Uhr
- Beteiligte Fraktionen: CDU, Grüne, FDP
- Referenznummer: BV8/085/2026
Themen
Vorgang · BV8/085/2026
Unterlagen und Sitzungsverlauf
Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.
Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.
Die belegten Schritte
So entwickelt sich der Vorgang
Ursprüngliche Vorlage
Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem
Sitzung · TOP 36
Bezirksvertretung 8. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.
Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.
KI-gestützt aufbereitet am 14. April 2026. Die Zusammenfassung kann Fehler enthalten. Maßgeblich bleiben die Originaldokumente und veröffentlichten Beratungsergebnisse.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV8/085/2026