Antrag Aktenzeichen BV5/126/2026

Barrierefreier Zugang Friedhofskapelle Angermund

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stockumer Kirchstraße 8 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 25. September 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung einen barrierefreien Zugang zur Friedhofs- kapelle Rahmer Straße 15 als Rampe zu realisieren. Dabei soll von den möglichen Varianten als Metallkonstruktion oder als massive Bauweise, die kostengünstigste Variante umgesetzt werden.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Die Friedhofskapelle in Angermund ist nur über 4 Stufen erreichbar. Der Höhenunterschied beträgt über einen halben Meter. Die Bezirksvertretung 5 beschloss daher am 28.04.2026 die Prüfung einer Rampe. Diese ist bautechnisch möglich, als Metallkonstruktion oder in massiver Bauweise (Vorlage BV5/073/2026). Die Kosten werden auf 50.000 bis 65.000 Euro geschätzt. Die erforderlichen Gelder stehen allerdings nicht bereit, wie die Verwaltung weiter in ihrer Reaktion auf den Antrag darlegt. Sie verweist darauf, dass eine Umsetzung der Maßnahme nur möglich ist, „wenn die Finanzierung aus den Mitteln des bezirklichen Bauunterhalts der Bezirksvertretung 5 erfolgt".

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 25. September 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Vorgang · BV5/126/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 12

    Bezirksvertretung 5. Amtlicher Vermerk: „mehrheitlich abgelehnt“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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BV5/126/2026 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 25.09.2026 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 13. Oktober 2026 Betrifft: Barrierefreier Zugang Friedhofskapelle Angermund (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25. September 2026) Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung einen barrierefreien Zugang zur Friedhofs- kapelle Rahmer Straße 15 als Rampe zu realisieren. Dabei soll von den möglichen Varianten als Metallkonstruktion oder als massive Bauweise, die kostengünstigste Variante umgesetzt werden. Die Bezirksvertretung stellt für die Realisierung des barrierefreien Zugangs die restlichen für das Jahr 2026 verfügbaren Mittel bereit aus der sog. Liste B - Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 5. Begründung: Die Friedhofskapelle in Angermund ist nur über 4 Stufen erreichbar. Der Höhenunterschied beträgt über einen halben Meter. Die Bezirksvertretung 5 beschloss daher am 28.04.2026 die Prüfung einer Rampe. Diese ist bautechnisch möglich, als Metallkonstruktion oder in massiver Bauweise (Vorlage BV5/073/2026). Die Kosten werden auf 50.000 bis 65.000 Euro geschätzt. Die erforderlichen Gelder stehen allerdings nicht bereit, wie die Verwaltung weiter in ihrer Reaktion auf den Antrag darlegt. Sie verweist darauf, dass eine Umsetzung der Maßnahme nur möglich ist, „wenn die Finanzierung aus den Mitteln des bezirklichen Bauunterhalts der Bezirksvertretung 5 erfolgt". Zu den Aufgaben der Bezirksvertretungen gehören der Gemeindeordnung NRW zufolge „alle Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, insbesondere [... die] Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und öffentlichen Einrichtungen, wie Sportplätze, Altenheime, Friedhöfe, ...". Der Angermunder Friedhof und seine Kapelle haben eine eindeutig bezirkliche Bedeutung. Die Anpassung der Friedhofskapelle für mobilitätseingeschränkte Menschen ist in einer alternden Gesellschaft eine notwendige Selbstverständlichkeit. Gemäß der Vorlage BV5/110/2026 (Bauunterhalt - Maßnahmen an diversen Kita- Einrichtungen) waren vor wenigen Wochen noch 61.948,49 EUR auf der entsprechenden Haushaltsstelle der BV5 verfügbar. gez. Waldemar M. Fröhlich Seite 2

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/126/2026