Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 5
Sitzung der Bezirksvertretung · Sitzung beendet
Bezirksvertretung 5 · Sitzung vom 13.10.2026
Die Anliegen, verfügbaren schriftlichen Antworten und amtlichen Ergebnisvermerke zusammen lesen. Eine Kenntnisnahme ist kein Umsetzungsbeschluss; auch ein angenommener Prüfauftrag bedeutet noch keinen Baubeginn.
Automatisch aus den vorhandenen Originaltexten zusammengestellt. Stand der amtlichen Sitzungsdaten: 15.10.2026. Die Ergebnisvermerke werden aus dem aktuellen Datenbestand übernommen. Die Übersicht ersetzt keine Niederschrift; Debatten und nicht dokumentierte Änderungen werden nicht rekonstruiert.
Die ersten fünf Einträge bevorzugen lesbare Antworten und unterschiedliche Ergebnisvermerke. Weitere verfügbare Inhalte folgen aufklappbar; alle Tagesordnungspunkte stehen darunter. Noch nicht sicher auslesbare Texte werden nicht ergänzt oder erraten.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der Bauvoranfrage.
Das Vorhabengrundstück Grenzweg 9, 9a befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert und die Art der Nutzung zulässig ist. Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet (WR).
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Im Haushalt 2026 ist für den Bauunterhalt an städtischen Schulen, zweckgebunden für Schulen, ein Betrag in Höhe von 2.303.859, - Euro für alle Bezirke veranschlagt. Unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels (3,50 Euro Einwohneranteil) entfällt auf den Stadtbezirk 5 ein Anteil in Höhe von 121.828, - Euro für das Jahr 2026.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Auf welcher konkreten Kostenberechnung beruht die Einschätzung, dass der Neubau einer gemeinsamen Haltestelle einschließlich des Rückbaus der bestehenden Anlagen günstiger ist als die Sanierung der beiden vorhandenen Haltestellen, und wie hoch sind die jeweils prognostizierten Investitions- und Unterhaltungskosten?
2. Mit welchen Fördermitteln wurden die bestehenden Hochbahnsteige errichtet oder später ausgebaut, welche Zweckbindungsfristen und sonstigen förderrechtlichen Verpflichtungen bestehen noch und könnten durch ihren Rückbau Rückzahlungspflichten entstehen?
3. Wie soll die neue Haltestelle einschließlich der barrierefreien Zugänge, der Erreichbarkeit aus beiden Richtungen, der Führung des Fuß-, Rad- und motorisierten Verkehrs sowie gegebenenfalls erforderlicher zusätzlicher Ampel- oder Querungsanlagen konkret gestaltet werden?
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/109/2026 Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen Frau Schneider -Bodien: Hier. Zusammenlegung der Haltestellen Nordpark/Aquazoo und Messe Ost/Stockumer Kirchstraße? Frage 1: Auf welcher konkreten Kostenberechnung beruht die Einschätzung, dass der Neubau einer gemeinsamen Haltestelle einschließlich des Rückbaus der bestehenden Anlagen günstiger ist als die Sanierung der beiden vorhandenen Haltestellen, und wie hoch sind die jeweils prognostizierten Investitions - und Unterhaltungskosten? Antwort: Die Einschätzung stützt sich auf eine Machbarkeitsuntersuchung, wonach die Bündelung von Infrastruktur, Gleisbau und Technik an einem gemeinsamen Standort deutlich wirtschaftlicher ist als zwei getrennte Anlagen. Die künftigen Unterhaltungskosten reduzieren sich durch den Betrieb nur einer statt zweier Anlagen entsprechend. Eine separate Kostenberechnung für zwei Einzelanlagen ist nicht erforderlich, da die doppelten Investitions- und Folgekosten an zwei Standorten den Aufwand spürbar erhöhen würden. Frage 2: Mit welchen Fördermitteln wurden die bestehenden Hochbahnsteige errichtet oder später aus-gebaut, welche Zweckbindungsfristen und sonstigen förderrechtlichen Verpflichtungen bestehen noch und könnten durch ihren Rückbau Rückzahlungspflichten entstehen? Antwort: Die Förderung des Ausbaus der Hochbahnsteige erfolgte im Rahmen der Maßnahme „Messelinie U78 / U79", auf Basis GVFG / §12 ÖPNVG. Die laufenden Zweckbindungsfristen enden in Kürze (04.01.2030). Etwaige anteilige Rückzahlungsverpflichtungen für die verbleibende Restlaufzeit bewegen sich im Geringfügigkeitsbereich und stehen der wirtschaftlich gebotenen Gesamtlösung nicht entgegen. Frage 3: Wie soll die neue Haltestelle einschließlich der barrierefreien Zugänge, der Erreichbarkeit aus beiden Richtungen, der Führung des Fuß-, Rad- und motorisierten Verkehrs sowie gegebenenfalls erforderlicher zusätzlicher Ampel- oder Querungsanlagen konkret gestaltet werden? Antwort: Die neue Haltestelle wird beidseitig über vollständig barrierefreie und normgerechte Rampen- anlagen erschlossen. Die sichere Einbindung in das Verkehrsnetz erfolgt über aufeinander abgestimmte, signalgesicherte Überquerungsanlagen für den Fuß- und Radverkehr.
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Welche regulären Abstellflächen für Miet-E-Scooter und Miet-E-Fahrräder bestehen derzeit an der Merkur Spiel-Arena und in deren unmittelbarem Umfeld und wie viele Fahrzeuge können dort jeweils abgestellt werden, und wo liegt die nächstgelegene Ausweichfläche, wenn die Abstellfläche an der Arena ausgelastet ist?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zur Auslastung der Abstellfläche und zu ungeordnet abgestellten Fahrzeugen an Veranstaltungstagen in der Merkur Spiel-Arena vor? Falls keine Daten vorliegen: Kann die Verwaltung hierzu Angaben der Anbieter einholen?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Abstellkapazität an Veranstaltungstagen in der Merkur Spiel-Arena zu erhöhen, etwa durch eine dauerhafte Erweiterung oder zusätzliche, zeitweise nutzbare Flächen?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung einen barrierefreien Zugang zur Friedhofs- kapelle Rahmer Straße 15 als Rampe zu realisieren. Dabei soll von den möglichen Varianten als Metallkonstruktion oder als massive Bauweise, die kostengünstigste Variante umgesetzt werden.
Die Friedhofskapelle in Angermund ist nur über 4 Stufen erreichbar. Der Höhenunterschied beträgt über einen halben Meter. Die Bezirksvertretung 5 beschloss daher am 28.04.2026 die Prüfung einer Rampe. Diese ist bautechnisch möglich, als Metallkonstruktion oder in massiver Bauweise (Vorlage BV5/073/2026). Die Kosten werden auf 50.000 bis 65.000 Euro geschätzt. Die erforderlichen Gelder stehen allerdings nicht bereit, wie die Verwaltung weiter in ihrer Reaktion auf den Antrag darlegt. Sie verweist darauf, dass eine Umsetzung der Maßnahme nur möglich ist, „wenn die Finanzierung aus den Mitteln des bezirklichen Bauunterhalts der Bezirksvertretung 5 erfolgt".
Ergebnis und Thema sind direkt sichtbar. Hinter jedem Eintrag stehen die Originalpassagen und Quellen.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Wann werden die fehlenden Abschnitte am Freiligrathplatz und der Niederrheinstraße in Lohausen gebaut?
2. Wo sind die Ausbaupläne für diese Abschnitte einsehbar und können sie der Bezirksvertretung zur Kenntnis gegeben werden?
3. Wann werden die Grünbereiche an der Niederrheinstraße (West) zwischen Peter-Royen-Weg und der Beckbuschstraße ansehnlich und zudem so gestaltet, so dass Kraftfahrzeuge dort nicht parken können?
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Das Kaiserfest hat zum zweiten Mal im September 2026 am Kaiserswerther Markt stattgefunden.
Der Text kann einen früheren Sachstand beschreiben. Maßgeblich ist der Zeitbezug im Dokument, nicht der Tag, an dem es im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde.
BV5/128/2026 Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Dr. Dr. Marianne Hagen Hier: Kaiserfest 2026 - Essensstände ohne fließendes Wasser Zu der oben genannten Anfrage wird wie folgt Stellung genommen: Frage 1: Gibt es genügend Wasser Hydranten rings um den Kaiserswerther Markt, so dass jeder Essstand mit fließendem Wasser versorgt werden kann vom Veranstalter des Kaiser Festes? Die rechtlichen Vorgaben für ortsveränderliche Lebensmittelbetriebe sind der EU-Lebensmit- telhygieneverordnung (VO(EG) 852/2004) zu entnehmen. Für die Trinkwasserversorgung ist Folgendes festgelegt: • Jeder Stand muss eine leicht erreichbare Handwaschgelegenheit mit fließendem kal- tem und warmem Wasser (öffentliches Wassernetz oder geeigneter Behälter mit Trink- wasser) einrichten. • Für das Waschen von Lebensmitteln und zum Spülen von Geschirr/Arbeitsgeräten sind vom Handwaschbecken getrennte Vorrichtungen (Spül- und Waschbecken) zu schaf- fen. • Eine ausreichende Menge an warmem und/oder kaltem Trinkwasser muss gewährleis- tet sein Es müssen folglich Handwaschgelegenheiten sowie Spülbecken mit Trinkwassernutzung vor- handen sein, jedoch müssen diese nicht an das öffentliche Wassernetz angeschlossen wer- den. Ein geeigneter Behälter mit Trinkwasser ist ausreichend. Somit ist der Trinkwasseranschluss nicht Teil der rechtlichen Forderungen für mobile Lebens- mittelbetriebe und kann somit auch nicht Teil des Genehmigungsverfahrens sein. Dies gilt auch für die Essensstände auf dem » Kaiserfest«. Eine entsprechende Auflage war auch in der Marktfestsetzung enthalten. Frage 2: Wieso genehmigt die Stadt Düsseldorf ein Fest mit solch schlechten hygienischen Be- dingungen? Das »Kaiserfest« wurde vom Ordnungsamt als Markt festgesetzt. Dabei wurde dem Veran- stalter die Einhaltung der vorgenannten lebensmittelrechtlichen Bestimmungen auferlegt. Entsprechend dem Beschluss der Bezirksvertretung 5 vom 30. Juni 2026 wurde die Einhaltung dieser Auflage am ersten Veranstaltungstag, also dem 12. September 2026, durch das zu- ständige Amt für Umwelt und Verbraucherschutz vor Ort kontrolliert. Dabei wurden keine Män- gel festgestellt, die rechtlichen Anforderungen (s. Punkt 1) wurden eingehalten. Seite 1 von 1
Maschinell ausgelesen; die Zuordnung bestätigt nicht, dass alle Fragen beantwortet sind. Original-PDF
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
Nach einer langen Bauzeit wurde endlich am 4. September 2026 die U-Bahn Strecke für die U 80 und U 81 am Flughafen Terminal eingeweiht.
Aus der ursprünglichen Vorlage · kein Nachweis für die Umsetzung
1. Schloss Kalkum: Was unternimmt die Stadt für den Erhalt und Nachnutzung des Denkmals?, Vorlage BV5/083/2026 BV-Sitzung 15. September 2026 In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 wurde folgende Zusatzfrage gestellt: Kann die Verwaltung über rechtliche, insbesondere denkmalrechtliche, Möglichkeiten berichten, die dazu geeignet wären, den Eigentümer von Schloss Kalkum zu einer aktiveren Vorgehensweise zu bewegen?
Originalpassagen automatisch ausgewählt, nicht als neue Zusammenfassung formuliert. Aussagen in Anträgen geben die Position der Antragstellenden wieder, nicht ein bereits beschlossenes Ergebnis. Die vollständige öffentliche Tagesordnung, weitere Anlagen und die Ortskarte bleiben unten erhalten. Quellen und Zeitpunkte stehen bei den jeweiligen Angaben.
Städtische Pressemitteilungen ergänzen die Unterlagen. Ankündigungen beschreiben geplante Themen, keine Ergebnisse. Auch spätere Mitteilungen ersetzen weder den amtlichen Beschluss noch die Niederschrift.
Bezirksvertretungen kommen am Dienstag, 13. Oktober 2026, zu ihren öffentlichen Sitzungen zusammen. Im Bürgersaal des Stadtteilzentrum Bilk, Bachstraße 145, tagt um 17 Uhr die Bezirksvertretung 3 (Oberbilk, Unterbilk, Bilk, Friedrichstadt, Hafen, Hamm, Flehe, Volmerswerth). Auf der Tagesordnung der BV 3 stehen unter anderem die Kommunale Wärmeplanung sowie die Stadtsauberkeitsoffensive. Im Rathaus Kaiserswerth, Kaiserswerther Markt 23, trifft sich um 17 Uhr die Bezirksvertretung 5 (Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund). Auf der Tagesordnung der BV 5 stehen unter anderem die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk sowie die Einbringung des Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2027 und 2028. Die Sitzung der BV 5 kann auch per Livestream verfolgt werden unter: https://www.duesseldorf.de/bv/05.html Die Tagesordnung und die Unterlagen zu diesen Sitzungen sind im Internetangebot der Landeshauptstadt Düsseldorf veröffentlicht unter: www.duesseldorf.de/medienportal/sitzungen.html
Amtliche Quellen
Niederschrift, Einladung und weitere Unterlagen der Stadt.
Niederschrift noch nicht veröffentlicht. Die bereits amtlich gemeldeten Ergebnisse stehen im Überblick oben. Sobald das Wortprotokoll vorliegt, wird es hier automatisch ergänzt.
Orte der Sitzung
Genauer Standort nicht zugeordnet. Die Karte dient nur der Orientierung; es werden keine Ersatzpunkte angezeigt.
Kartendaten: OpenStreetMap · Adressen aus den strukturierten Ortsdaten der Sitzung und ihrer Vorlagen.
Alle öffentlichen Tagesordnungspunkte in amtlicher Reihenfolge – einschließlich Ergebnis, Vorlage und verfügbarer Anlagen.
Verknüpfte Anträge, Anfragen und Verwaltungsvorlagen mit eigenständigen Detailseiten.