Antrag Aktenzeichen BV5/089/2026

Freihaltung der Zu- und Ausfahrt des Wendehammers am Neusser Weg in Düsseldorf-Lohausen

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Neusser Weg · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 16. Juni 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, zusätzlich zu den bereits zugesagten Halteverbotsschildern die Zu- und Ausfahrt des Wendehammers am Ende des Neusser Weges im Bereich der Sportanlagen des Lohausener Sport-Vereins, der Tennisspielgemeinschaft Blau-Weiß sowie der Tennisgemeinschaft Nord durch geeignete verkehrsrechtliche Maßnahmen dauerhaft freizuhalten.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Am Ende des Neusser Weges befinden sich die Sportanlagen mehrerer großer Sportvereine mit insgesamt rund 3.000 aktiven Mitgliedern. Erfreulicherweise haben alle ansässigen Sportvereine in den vergangenen Jahren einen rasanten Zuwachs von Aktiven erfahren dürfen – diese Entwicklung freut uns sehr. Die hohe Zahl von Sportlern, Besuchern und Begleitpersonen führt jedoch insbesondere in den Nachmittags- und Abendstunden sowie an Wochenenden regelmäßig zu erheblichem Parkdruck auf dem vorhandenen Parkplatz, der in den 80er Jahren geplant worden und an sich viel zu klein für die heutigen Anforderungen ist.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 16. Juni 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Neusser Weg – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Vorgang · BV5/089/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 22

    Bezirksvertretung 5. Amtlicher Vermerk: „einstimmig beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00590072.pdf Published Time: 2026-06-16T11:55:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV5/089/2026 CDU-Fraktion, SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 5 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 16.06.2026 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 30. Juni 2026 # Betrifft: Freihaltung der Zu- und Ausfahrt des Wendehammers am Neusser Weg in Düsseldorf- Lohausen (Antrag CDU- und SPD-Fraktion vom 16. Juni 2026) Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung, zusätzlich zu den bereits zugesagten Halteverbotsschildern die Zu- und Ausfahrt des Wendehammers am Ende des Neusser Weges im Bereich der Sportanlagen des Lohausener Sport-Vereins, der Tennisspielgemeinschaft Blau-Weiß sowie der Tennisgemeinschaft Nord durch geeignete verkehrsrechtliche Maßnahmen dauerhaft freizuhalten. Insbesondere wird die Verwaltung gebeten zu prüfen und umzusetzen, dass die Ein- und Ausfahrtsbereiche des Wendehammers durch entsprechende Schraffierungen auf der Fahrbahn deutlich gekennzeichnet werden, um das Parken in diesen Bereichen wirksam zu unterbinden und die jederzeitige Zufahrt für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge sicherzustellen. Darüber hinaus wird die Verwaltung darum gebeten Maßnahmen zu eruieren und der Bezirksvertretung 5 in einer kommenden Sitzung vorzustellen, wie weitere Parkmöglichkeiten für die Mitglieder der Lohausener Sportvereine am Neusser Weg geschaffen werden können. Begründung: Am Ende des Neusser Weges befinden sich die Sportanlagen mehrerer großer Sportvereine mit insgesamt rund 3.000 aktiven Mitgliedern. Erfreulicherweise haben alle ansässigen Sportvereine in den vergangenen Jahren einen rasanten Zuwachs von Aktiven erfahren dürfen – diese Entwicklung freut uns sehr. Die hohe Zahl von Sportlern, Besuchern und Begleitpersonen führt jedoch insbesondere in den Nachmittags- und Abendstunden sowie an Wochenenden regelmäßig zu erheblichem Parkdruck auf dem vorhandenen Parkplatz, der in den 80er Jahren geplant worden und an sich viel zu klein für die heutigen Anforderungen ist. In der Folge werden wiederholt Bereiche des Wendehammers sowie dessen Zu- und Ausfahrten zum Parken genutzt. Dies beeinträchtigt die Funktion des Wendehammers und kann insbesondere die Anfahrt von Rettungs- und Einsatzfahrzeugen erheblich erschweren. Am 02. Mai 2026 kam es nach Angaben des Lohausener Sport-Vereins bei einem Sportunfall zu einer konkreten Behinderung eines angeforderten Rettungswagens, da parkende Fahrzeuge die Zufahrt über den Wendehammer erheblich einschränkten. Der Seite 2 Vorfall verdeutlicht die Notwendigkeit einer klaren und dauerhaft sichtbaren Regelung vor Ort. Da die Sportanlagen ganzjährig und täglich intensiv genutzt werden, besteht der Parkdruck nicht nur bei einzelnen Veranstaltungen, sondern dauerhaft. Die Erreichbarkeit der Anlagen für Rettungsdienste, Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte muss daher unabhängig von Wochentag oder Nutzungsintensität gewährleistet sein. Eine gut sichtbare Schraffierung beziehungsweise Grenzmarkierung auf der Fahrbahn stellt eine schnell umsetzbare und für alle Verkehrsteilnehmer unmittelbar erkennbare Maßnahme dar, um die notwendigen Fahrbeziehungen freizuhalten. Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich. gez. Dominik Dimmendaal gez. Nicola Irmer

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/089/2026