Antrag Aktenzeichen BV3/079/2026

Parken an E Ladeinfrastruktur zwischen 22:00 und 07:00 Uhr (Antrag Hr. Pennekamp FDP)

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Himmelgeister Landstraße 1 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 31. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung, die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Stadtbezirk 3 dahingehend zu überprüfen und anzupassen, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge auf entsprechend ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr auch dann abgestellt werden dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang mehr stattfindet.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

In den Nachtstunden ist erfahrungsgemäß von einer deutlich geringeren Auslastung der öffentlichen Ladeinfrastruktur auszugehen. Gleichzeitig ist die Parksituation insbesondere in Wohngebieten durch ein begrenztes Angebot an Stellplätzen geprägt.

Durch die zeitliche Begrenzung der vorgeschlagenen Regelung auf die Nachtstunden bleibt die uneingeschränkte Nutzung der Ladeinfrastruktur während des Tages gewährleistet. Eine entsprechende Anpassung kann somit zu einer Entlastung der Parksituation für Anwohnerinnen und Anwohner beitragen, ohne den ordnungsgemäßen Betrieb der Ladeinfrastruktur oder die Förderung der Elektromobilität zu beeinträchtigen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 31. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

+4 weitere Themen

Vorgang · BV3/079/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Ursprüngliche Vorlage

    Antrag · Vorlagendatum im Ratsinformationssystem

  2. Sitzung · TOP 9.1

    Bezirksvertretung 3. Amtlicher Vermerk: „abweichend beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Antrag als Text anzeigen
Title: Antrag URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00582341.pdf Published Time: 2026-03-31T12:32:00.000Z Number of Pages: 2 Markdown Content: BV3/079/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 31.03.2026 Herr Pennekamp FDP Bezirksvertretung 3 An den Herrn Bezirksbürgermeister Dr. Thorsten Graeßner c/o Bezirksverwaltungsstelle 3 Bachstraße 145 40217 Düsseldorf Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 21.04.2026 # Betrifft: Parken an E Ladeinfrastruktur zwischen 22:00 und 07:00 Uhr (Antrag Hr. Pennekamp FDP) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, ich bitte darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 3 im April zu setzen und hierüber abstimmen zu lassen: Antrag Die Bezirksvertretung 3 bittet die Verwaltung, die Parkregelung an öffentlichen Ladepunkten im Stadtbezirk 3 dahingehend zu überprüfen und anzupassen, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge auf entsprechend ausgewiesenen Stellflächen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr auch dann abgestellt werden dürfen, wenn kein aktiver Ladevorgang mehr stattfindet. Eine zeitliche Öffnung der Stellflächen ist dabei mit den jeweiligen Betreibern der Ladeinfrastruktur abzustimmen. Derzeit werden sogenannte Stand - bzw. Blockiergebühren erhoben, sobald kein aktiver Ladevorgang mehr erfolgt. Um die beabsichtigte Entlastungswirkung zu erreichen, ist zu prüfen, inwieweit diese Gebühren im genannten Zeitraum ausgesetzt werden können, um einen Wertungswiderspruch zwischen zulässigem Parken und einer kostenpflichtigen Sanktionierung zu vermeiden. Begründung: In den Nachtstunden ist erfahrungsgemäß von einer deutlich geringeren Auslastung der öffentlichen Ladeinfrastruktur auszugehen. Gleichzeitig ist die Parksituation insbesondere in Wohngebieten durch ein begrenztes Angebot an Stellplätzen geprägt. Seite 2 Durch die zeitliche Begrenzung der vorgeschlagenen Regelung auf die Nachtstunden bleibt die uneingeschränkte Nutzung der Ladeinfrastruktur während des Tages gewährleistet. Eine entsprechende Anpassung kann somit zu einer Entlastung der Parksituation für Anwohnerinnen und Anwohner beitragen, ohne den ordnungsgemäßen Betrieb der Ladeinfrastruktur oder die Förderung der Elektromobilität zu beeinträchtigen. gez. Lars Pennekamp

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV3/079/2026